Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 397 03. 08. 2011 1Eingegangen: 03. 08. 2011 / Ausgegeben: 02. 09. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie weit ist das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumfahrung Nordhausen L 1106 fortgeschritten? 2. Wie bewertet sie die Dringlichkeit der Ortsumfahrung Nordhausen L 1106? 3. Welche Schritte wurden bisher schon vollzogen? 4. Welche Planungskosten sind bisher entstanden? 5. Gibt es eine Prioritätenliste der Landesregierung zu Ortsumfahrungen und wenn ja, welche Priorität hat die Ortsumfahrung Nordhausen für sie? 6. Teilt sie die Meinung, dass die Bürgerinnen und Bürger in Nordhausen wesentlich entlastet werden sollen? 7. Wann kann frühestens mit dem Bau der Ortsumgehung begonnen werden? 01. 08. 2011 Throm CDU Kleine Anfrage des Abg. Alexander Throm CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Ortsumfahrung Nordhausen L 1106 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 397 2 B e g r ü n d u n g Die Ortsumfahrung Nordhausen stellt ein zentrales Verkehrsprojekt dar und ist seit Langem in Planung. Durch Nordhausen fahren täglich 11.000 Fahrzeuge. Durch den Bau dieser Umfahrung wäre die Entlastung für den Nordheimer Stadtteil deutlich spürbar: Nur noch ca. 1.650 Fahrzeuge würden dann in den Ortskern fahren. Die Ortsumfahrung Nordhausen ist daher eine wirksame Maßnahme und stellt eine echte Entlastung der Bürgerinnen und Bürger dar. A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. August 2011 Nr. 2-39-L1106/4 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie weit ist das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumfahrung Nordhausen L 1106 fortgeschritten? 3. Welche Schritte wurden bisher schon vollzogen? Der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumfahrung Nordhausen ist seit Dezember 2009 bestandskräftig. 2. Wie bewertet sie die Dringlichkeit der Ortsumfahrung Nordhausen L 1106? 5. Gibt es eine Prioritätenliste der Landesregierung zu Ortsumfahrungen und wenn ja, welche Priorität hat die Ortsumfahrung Nordhausen für sie? Die Ortsumfahrung Nordhausen wird bei der noch ausstehenden Priorisierung zukünftiger Maßnahmen überprüft. Entscheidend sind dabei die Ergebnisse einer nach landesweit einheitlichen Kriterien durchzuführenden Bewertung aller Projekte und die zukünftigen Finanzierungsmöglichkeiten. 4. Welche Planungskosten sind bisher entstanden? Der derzeitige Ausgabenstand für Planungskosten beträgt rund 164.000 Euro 6. Teilt sie die Meinung, dass die Bürgerinnen und Bürger in Nordhausen wesentlich entlastet werden sollen? Mit der Ortsumfahrung wird für das Prognosejahr 2020 eine Verkehrsentlastung von über 80 % in der Ortsdurchfahrt von Nordhausen erwartet. Damit wäre eine deutliche Entlastung der Anwohner-/innen von den bestehenden Beeinträchtigungen durch Lärm und Abgase möglich. 7. Wann kann frühestens mit dem Bau der Ortsumgehung begonnen werden? Die in den kommenden Jahren im Landesstraßenbauhaushalt zur Verfügung stehen - den Mittel werden für die Weiterführung der großen Zahl begonnener Maßnahmen und für die dringend notwendige Erhaltung benötigt. Derzeit ist daher aktuell noch nicht absehbar, zu welchem Zeitpunkt Mittel für neue Maßnahmen zur Verfügung stehen. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur