Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3978 27. 08. 2013 1Eingegangen: 27. 08. 2013 / Ausgegeben: 27. 09. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Schäden sind durch das Hagelgewitter vom 28. Juli 2013 im Landkreis Esslingen bisher bekannt geworden? 2. Wo in Baden-Württemberg wurden an diesem Tag sogenannte Hagelflieger eingesetzt? 3. Sind in den Gebieten, in denen Hagelflieger eingesetzt wurden, Hagelschäden zu verzeichnen gewesen? 4. Wie bewertet sie generell den Einsatz von Hagelfliegern? 5. Befürwortet sie nach den bisherigen Erfahrungen den Einsatz von Hagelfliegern ? 6. Ist die Pressemeldung korrekt, dass nach den Hagelschauern notwendige Dachsanierungen entsprechend der Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) durchgeführt werden müssen? 7. Gibt es dazu Unzumutbarkeitsregelungen? 8. Nach welchen Kriterien ist eine Befreiung von der energetischen Sanierung möglich und wer entscheidet im Einzelfall darüber? 9. Ist dieser Kriterienkatalog bundesweit einheitlich geregelt? 26. 08. 2013 Kunzmann CDU Kleine Anfrage des Abg. Thaddäus Kunzmann CDU und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Landwirtschaft Hagelschäden im Landkreis Esslingen und der Einsatz von Hagelfliegern Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3978 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 16. September 2013 Nr. Z(24)-0141.5/242 F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Schäden sind durch das Hagelgewitter vom 28. Juli 2013 im Landkreis Esslingen bisher bekannt geworden? Zu 1.: Der Hagelsturm am 28. Juli 2013 hat zahlreiche Gebäude und Fahrzeuge im Regierungsbezirk Tübingen und in den angrenzenden Regierungsbezirken Stuttgart und Freiburg schwer beschädigt. Es sind insbesondere massive Schäden an Dächern und Fassaden eingetreten. Nach Mitteilung des Landratsamtes Esslingen beträgt der aktuelle Aufwand eines Schadensversicherers für Schäden im Landkreis Esslingen über 60 Mio. €. Groß - schäden wie von Unternehmen und Kommunen sind darin noch nicht enthalten. Die endgültige Schadenssumme wird erst in zwei bis drei Monaten feststehen. Im Landkreis Esslingen kam es durch das Hagelgewitter vom 28. Juli 2013 auch zu Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen. Nach Angaben der unteren Landwirtschaftsbehörde in Esslingen sind davon insgesamt über 2.815 ha landwirtschaftliche Nutzfläche betroffen. Im Flächenumfang sind das Grünland mit 1.000 ha, gefolgt von Getreide mit 900 ha und Maisflächen mit 600 ha mit Abstand am stärksten betroffen. Zudem kam es bei 100 ha Raps, 80 ha Kartoffeln, 60 ha Kernobst, 40 ha Weinbau, 30 ha Steinobst und 5 ha Beerenobst zu Schädigungen. Bezüglich der Intensität der Schädigung sind die Rapsflächen mit Schädigungsgraden von durchschnittlich 80 %, gefolgt von Kartoffeln und Obst mit bis zu 60 % am stärksten betroffen. Bei Mais und Getreide wurden teilweise 50 % bzw. 40 % der Erträge vernichtet. Im Grünland viel das Ausmaß des Schadens beim 2. bzw. 3. Schnitt mit etwa 30 % Ertragsausfall geringer aus. Der Gesamtschaden in der Landwirtschaft beträgt insgesamt etwa 3 Mio. €. 2. Wo in Baden-Württemberg wurden an diesem Tag sogenannte Hagelflieger eingesetzt? Zu 2.: In der Region Stuttgart wurden zwei Hagelflieger eingesetzt in der Zeit von 17:08 Uhr bis 17:50 Uhr und von 17:05 Uhr bis 17:49 Uhr. In der Region Villingen -Schwenningen wurde ein Hagelflieger von 16:15 Uhr bis 16:47 Uhr eingesetzt , dieser Einsatz wurde abgebrochen, da die Witterungsbedingungen einen Einsatz in dieser Region nicht mehr erforderten. 3. Sind in den Gebieten, in denen Hagelflieger eingesetzt wurden, Hagelschäden zu verzeichnen gewesen? Zu 3.: In den Gebieten der Region Stuttgart, in denen die Hagelflieger eingesetzt wurden , sind nur in geringem Umfang Schäden zu verzeichnen gewesen. In der Re - gion Villingen-Schwenningen traten keine Schäden auf, da sich die Gewitterzelle verlagerte. In den Vorjahren gab es aber auch immer wieder die Situation, dass trotz Einsatz des Hagelfliegers Hagelschäden in unterschiedlichem Ausmaß entstanden sind. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3978 4. Wie bewertet sie generell den Einsatz von Hagelfliegern? 5. Befürwortet sie nach den bisherigen Erfahrungen den Einsatz von Hagelfliegern ? Zu 4. und 5.: Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen konnte bislang nicht abschließend wissenschaftlich nachgewiesen werden, in welchem Umfang durch den Einsatz von Hagelfliegern Hagelschäden zurückgedrängt oder gänzlich verhindert wurden. Hierzu existieren vor allem regionale Erfahrungswerte. Über den Einsatz von Hagelfliegern sollte deshalb weiterhin in regionaler Verantwortung entschieden werden. 6. Ist die Pressemeldung korrekt, dass nach den Hagelschauern notwendige Dachsanierungen entsprechend der Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) durchgeführt werden müssen? Zu 6.: Pressemeldungen, wonach bei größeren Reparaturen an Gebäuden die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) zu beachten ist, sind zutreffend. Vorrang hat aus Sicht der Landesregierung jedoch, die beschädigten Gebäudeteile wieder abzudichten. Allgemein gilt: Bei diesen Notreparaturen zur Vermeidung weiterer Folgeschäden sind zunächst keine Anforderungen zu beachten. Erst bei einer umfassenden Erneuerung des Daches oder von Fassaden können im Einzelfall weitergehende Pflichten bestehen. Nach § 9 Absatz 1 i. V. m. Anlage 3 EnEV 2009 werden bei bestimmten Änderungen von Außenbauteilen bestehender Gebäude Anforderungen an die Wärmedämmung der von der Änderung unmittelbar betroffenen Teilflächen gestellt, vorausgesetzt sie begrenzen beheizte Räume des Gebäudes. Der Anlass der Änderung ist dabei nicht relevant (z. B. Verschönerung, freiwillige Sanierung, Hagel- oder Brandschäden, Schadstoffbeseitigung). Welche Maßnahmen genau zu Anforderungen führen können, ist für die einzelnen Bauteile in Anlage 3 der EnEV geregelt. Im Zusammenhang mit den Hagelschäden können insbesondere Dächer (Anlage 3 Nr. 4) und Fenster (Anlage 3 Nr. 2) sowie auch Außenwände (Anlage 3 Nr. 1) betroffen sein. Grundsätzlich werden keine Anforderungen gestellt, solange die Fläche der geänderten Bauteile nicht mehr als 10 % der gesamten jeweiligen Bauteilfläche (aufgeteilt in Fensterfläche, Dach, Fassade, etc) beträgt. Die geänderten Teilflächen dürfen nach der Maßnahme energetisch lediglich nicht schlechter sein als vorher. Ist die Fläche der geänderten Bauteile größer als 10 %, muss ausschließlich die Teilfläche, die Gegenstand der Maßnahme ist, den Anforderungen der in Anlage 3 zur EnEV 2009 festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten genügen. Bei Steildächern beispielsweise, die beheizte Dachräume nach oben gegen die Außenluft abgrenzen, werden dabei unabhängig von der 10%-Bagatellgrenze erst dann Anforderungen gestellt, wenn im Teilbereich die gesamte Dachhaut ein - schließlich Lattung und ggf. Unterspannbahn (und ggf. Schalung) ersetzt oder neu aufgebaut wird und somit der Sparrenzwischenraum für eine nachträgliche Dämmung frei zugänglich wäre. Ist dabei die Dämmschichtdicke bei Zwischensparrendämmung wegen der Sparrenhöhe oder wegen der innenseitigen Bekleidung begrenzt , gilt die Anforderung als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke eingebaut wird oder bereits eingebaut ist. Wichtig ist, dass für Fragen und Auskünfte zur EnEV und deren Anwendung im konkreten Einzelfall lt. § 1 der Durchführungsverordnung zur EnEV grundsätzlich die untere Baurechtsbehörde zuständig ist – zumal nur dort alle relevanten Kenntnisse über die tatsächlichen Verhältnisse vorliegen. Ausführliche Informationen zu den Anforderungen nach der EnEV 2009 bei der Erneuerung von Dächern, Fassaden und Fenstern nach Hagelschäden hat das Re- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3978 4 gierungspräsidium Tübingen auf der Internetseite zur Verfügung gestellt (www.rp-tuebingen.de). 7. Gibt es dazu Unzumutbarkeitsregelungen? 8. Nach welchen Kriterien ist eine Befreiung von der energetischen Sanierung möglich und wer entscheidet im Einzelfall darüber? Zu 7. und 8.: Bei korrekter Handhabung kommen in vielen Fällen die Anforderungen der Energieeinsparverordnung oft gar nicht zur Anwendung. Dennoch sieht § 25 EnEV 2009 im Falle einer unbilligen Härte die Möglichkeit einer Befreiung vor. Die Zuständigkeit hierfür liegt nach § 6 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zur EnEV bei der obersten Baurechtsbehörde, im Falle der EnEV beim Ministerium für Umwelt , Klima und Energiewirtschaft, Referat 62. Jedoch bietet sich an, gegebenenfalls zuvor mit der zuständigen Baurechtsbehörde abzuklären, ob überhaupt eine Befreiung erforderlich ist. Eine unbillige Härte liegt insbesondere dann vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen nicht innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Dabei sind nur solche Kosten zu berücksichtigen , die zur Erfüllung der EnEV-Anforderungen aufzuwenden sind. Ohnehin notwendige Investitionen, die zum Erhalt eines Gebäudes erforderlich sind, bleiben bei der Betrachtung außen vor. So sind z. B. bei einer Erneuerung der Dachdeckung nur die Kosten für die nachträgliche Wärmedämmung berücksichtigungsfähig , nicht jedoch die Kosten für Dachdeckung einschließlich Nebenkosten für Baustelleneinrichtung, Gerüst etc. Beispielsweise lässt sich in vielen Fällen eine Maßnahme an einer Teilfläche – vor allem an Dach und Fassade – nur dann technisch korrekt ausführen, wenn sie auf die gesamte Fläche ausgedehnt wird. Eine derartige Ausweitung einer ursprünglich in kleinerem Umfang geplanten Maßnahme ist aber meist nicht wirtschaftlich, sodass hier vom Vorliegen einer Härte ausgegangen werden kann. Bei Anträgen auf Befreiung nach §25 Abs. 1 EnEV ist somit nachvollziehbar und belastbar darzulegen, worin die unbillige Härte begründet ist, insbesondere die fehlende Wirtschaftlichkeit. Aber auch in den persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen kann eine unbillige Härte begründet sein. Ein Unwetter begründet jedoch keine unbillige Härte. 9. Ist dieser Kriterienkatalog bundesweit einheitlich geregelt? Zu 9.: Die EnEV 2009 beruht auf dem Energieeinspargesetz (EnEG) und hat bundesweit Gültigkeit. Da gerade zum § 9 EnEV in der Vergangenheit regelmäßig Fragen gestellt wurden, hat die Projektgruppe EnEV der Fachkommission „Bautechnik“ der Bauministerkonferenz mehrere Auslegungen veröffentlicht, die im Info-Portal des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) veröffentlicht sind. Die unter den Nrn. 6, 7 und 8 gemachten Ausführungen im Zusammenhang mit den aktuellen Hagelschäden sind insbesondere den bundesweit angewandten Auslegungen entnommen: • Auslegung XII-2 zu den Anforderungen bei Erneuerung der Dachziegel • Auslegung XV-4 zur Begriffsbestimmung „Bauteil“ • Auslegung XV-1 zur Flachdacherneuerung Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice