Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3979 27. 08. 2013 1Eingegangen: 27. 08. 2013 / Ausgegeben: 30. 09. 2013 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass die Krebsbachtalbahn zu den Nebenbahnen in Baden-Württemberg gehört, deren Existenz über das Schienenwegesicherungsprogramm gefördert wird? 2. Welche Maßnahmen werden über das oben genannte Programm gefördert (unter der Angabe, inwiefern hierzu auch die Förderung von Bahnübergängen und Signalanlagen gehört)? 3. Welche konkreten Maßnahmen, insb. die Möglichkeit der Wiedereinführung des Schülerverkehrs im Bereich der Krebsbachtalbahn, plant sie? 4. Besteht im Rahmen des Schienenwegesicherungsprogramms die Möglichkeit, die Krebsbachtalbahn als Zubringerverkehr zur S-Bahn des Elsenz- und Schwarzbachtals zu fördern? 5. Besteht die Möglichkeit im Krebsbachtal entlang der Bahn eine Holzverladung einzurichten? 6. Ist die Einrichtung bzw. der Ausbau förderfähig? 7. Inwieweit wird die Einrichtung von Güterverkehr im Bereich der Entwicklungsbahnen generell gefördert? 8. Unter welchen Voraussetzungen können sich Bezuschussungsmöglichkeiten aus dem Bereich Güterverkehr im Rahmen der Weiterführung der Krebs - bachtalbahn ergeben? 9. Unter welchen Voraussetzungen können sich Bezuschussungsmöglichkeiten aus dem Bereich Tourismus im Rahmen der Weiterführung der Krebsbachtalbahn ergeben? 26. 08. 2013 Brunnemer, Gurr-Hirsch CDU Kleine Anfrage der Abg. Elke Brunnemer und Friedlinde Gurr-Hirsch CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Krebsbachtalbahn – Ausflugszug mit Entwicklungspotenzial Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3979 2 B e g r ü n d u n g Im Rahmen des Schienenwegesicherungsprogramms werden Nebenbahnen bezuschusst . Damit sollen Stilllegungen von Nebenbahnen in Baden-Württemberg verhindert werden. Gerade die Krebsbachtalbahn eignet sich als Zubringer des Elsenz - und Schwarzbachtals als auch für Güter- und Schülerverkehre. Daher ist die Förderung zum Erhalt und Ausbau dieser Nebenbahn für den Erhalt der Struktur im ländlichen Raum dringend notwendig. A n t w o r t Mit Schreiben vom 19. September 2013 Nr. 34-3822.0-00/888 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass die Krebsbachtalbahn zu den Nebenbahnen in Baden-Württemberg gehört, deren Existenz über das Schienenwegesicherungsprogramm gefördert wird? Das Land wird künftig im Rahmen eines Schienenwegesicherungsprogramms und auf der Grundlage des Landeseisenbahnfinanzierungsgesetzes (LEFG) Strecken mit Entwicklungspotenzial fördern, selbst wenn dort derzeit kein regelmäßiger werktäglicher Personen- oder Güterverkehr stattfindet. Die Krebsbachtalbahn verfügt über das notwendige Entwicklungspotenzial. 2. Welche Maßnahmen werden über das oben genannte Programm gefördert (unter Angabe, inwiefern hierzu auch die Förderung von Bahnübergängen und Signalanlagen gehört)? Aus dem Schienenwegesicherungsprogramm werden insbesondere Instandhaltungs -/Instandsetzungsmaßnahmen an Schienen, Weichen, Erd- und Brückenbauwerken sowie Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik gefördert. Baumaßnahmen an Bahnübergängen zur Verbesserung der Sicherheit sowie des Verkehrsflusses werden im Rahmen des Entflechtungsgesetzes (EntflechtG) i. V. mit dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) gefördert. Die laufende Unterhaltung sowie der Betrieb von Bahnübergängen werden auf der Grundlage von § 16 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) gefördert. 3. Welche konkreten Maßnahmen, insb. die Möglichkeit der Wiedereinführung des Schülerverkehrs im Bereich der Krebsbachtalbahn, plant sie? Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur plant derzeit keine konkreten Maßnahmen, geht aber davon aus, dass zunächst der Erhalt der Infrastruktur durch die beteiligten Kommunen im Vordergrund steht, um alle Optionen der Streckenentwicklung zu erhalten. Die Schülerbeförderung ist Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung 4. Besteht im Rahmen des Schienenwegeprogramms die Möglichkeit, die Krebs - bachtalbahn als Zubringerverkehr zur S-Bahn des Elsenz- und Schwarz - bachtals zu fördern? Das Schienenwegesicherungsprogramm sieht nur die Förderung des Erhalts der Infrastruktur vor. Betriebsleistungen sind danach nicht zuschussfähig. Die Bestellung von zusätzlichen SPNV-Leistungen durch das Land ist derzeit nicht geplant. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3979 5. Besteht die Möglichkeit im Krebsbachtal entlang der Bahn eine Holzverladung einzurichten? Nach Kenntnis des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur besteht die Möglichkeit , eine Holzverladung einzurichten. Teilweise müssten hierbei jedoch, wie z. B. in Hüffenhardt, öffentliche Straßen in Anspruch genommen werden. Der Verladevorgang würde dadurch erschwert bzw. eingeschränkt. Zudem müssten anfallende Rindenabfälle zeitnah von der Straße entfernt werden. Vom öffent - lichen Straßenverkehr unabhängige Ladestellen wären ggf. neu einzurichten. 6. Ist die Einrichtung bzw. der Ausbau förderfähig? Die Förderung der Einrichtung bzw. des Ausbaus einer Holzverladestelle ist grundsätzlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich. Die Landesförderung für Güterumschlag/-verladeanlagen ist auf ein Drittel der zuwendungsfähigen Kosten beschränkt. 7. Inwieweit wird die Einrichtung von Güterverkehr im Bereich der Entwicklungsbahnen generell gefördert? Der Zweck der Förderung von Entwicklungsbahnen aus dem Schienenwegesicherungsprogramm ist der Erhalt und die Sicherung von Eisenbahnstrecken allgemein , unabhängig davon, ob darauf Güter- oder Personenverkehr stattfindet. Weitergehende Fördermöglichkeiten sind nicht gegeben. 8. Unter welchen Voraussetzungen können sich Bezuschussungsmöglichkeiten aus dem Bereich Güterverkehr im Rahmen der Weiterführung der Krebs - bachtalbahn ergeben? Eine Bezuschussung der Weiterführung der Krebsbachtalbahn durch das Land ist im Rahmen des Landeseisenbahnfinanzierungsgesetzes (LEFG) möglich. Hierfür müssen – sowohl für den Güterverkehr als auch für den Personenverkehr – folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein: – Die Infrastruktur muss im Eigentum einer nichtbundeseigenen Eisenbahn stehen . – Die Komplementärfinanzierung muss sichergestellt sein. – Die geförderte Anlage muss für die Dauer von zehn Jahren für den beantragten Zweck genutzt werden. Außerdem stellt der Bund folgende Förderinstrumente für Güterverkehrsstrecken zur Verfügung: Gleisanschlussförderung/KLV-Förderung – Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen (Gleisanschlussförderrichtlinie) sowie die – Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nichtbundeseigener Unternehmen (KLV). Schienengüterfernverkehrsgesetz Der Bund fördert seit diesem Jahr auch den Ersatz der Schienenwege von öffent - lichen nichtbundeseigenen Eisenbahnen im Rahmen des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes (SGFFG). Informationen zu den betreffenden Förderprogrammen finden sich auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes, welches auch für die Vergabe dieser Zuwendungen zuständig ist. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3979 4 9. Unter welchen Voraussetzungen können sich Bezuschussungsmöglichkeiten aus dem Bereich Tourismus im Rahmen der Weiterführung der Krebsbachtalbahn ergeben? Die Förderung von Tourismusinfrastruktureinrichtungen orientiert sich an den Richtlinien des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen . Grundvoraussetzung für eine Förderung aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm ist eine überwiegend touristische Nutzung und Ausrichtung des Vorhabens bzw. der Einrichtung. Bei Museumsbahnen darf die Strecke nicht mehr zu Verkehrszwecken benutzt werden. Weiter ist für eine Förderung aus dem mit Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsfonds gespeisten Tourismusinfrastrukturprogramm eine kommunale Trägerschaft mit mindestens 50 Prozent Beteiligung erforderlich. Ein privater Verein kann demnach nicht gefördert werden. Dies gilt auch dann, wenn die Kommunen Mitglieder in dem Verein sind. Liegen die sons - tigen Fördervoraussetzungen vor (z. B. touristisches Entwicklungskonzept usw.), können bauliche Investitionen mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gefördert werden, wenn die antragstellende Kommune ein Prädikat nach dem Kurortegesetz Baden-Württemberg führt. Bei Kooperationsvorhaben ist es ausreichend, wenn eine der beteiligten Kommunen ein Prädikat führt, um den höheren Fördersatz zu erhalten. Keine der Kommunen entlang der Strecke der Krebsbachtalbahn führt ein Prädikat . Somit läge der Fördersatz lediglich bei bis zu 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Anschließende Kosten, wie z. B. laufender Unterhalt sowie das rollende Material, sind nicht förderfähig. Werden zusätzlich zur Tourismus - infrastrukturförderung noch andere öffentliche Zuwendungen gewährt, so darf die Summe aller Zuwendungen des Landes 50 Prozent der tatsächlich anfallenden zuwendungsfähigen Kosten nicht überschreiten. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice