Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3991 02. 09. 2013 1Eingegangen: 02. 09. 2013 / Ausgegeben: 11. 10. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie sie der „2-Meter-Regel“ in den Wäldern Baden-Württembergs grundsätzlich gegenübersteht? 2. Ob sie Forderungen zur Abschaffung der Regel unterstützt? 3. Warum in Baden-Württemberg – im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern – die gesetzliche Regelung besteht und ob es Zahlen zu erhöhtem Gefährdungspotenzials aufgrund Radfahrern, die sich auf Waldwegen tummeln, gibt? 4. Ob sie Ausnahmen, wie bereits im Schwarzwald durchgesetzt, als Ergänzung für die Regelung positiv sieht oder nicht? 5. Was aus ihrer Sicht eine sinnvolle Lösung wäre, um der immer größer werdenden Anzahl an Radfahrern, die gerade auch auf unbefestigten Wegen ihren Sport ausüben möchten und sicherlich auch für viele Tourismusregionen posi - tive Wirkungen hinterlassen, auch im Wald Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten , ohne Wanderer und Andere zu stören oder gar zu gefährden? 29. 08. 2013 Teufel CDU Kleine Anfrage des Abg. Stefan Teufel CDU und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz „2-Meter-Regel“ für Radfahrer in den Wäldern Baden-Württembergs Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3991 2 B e g r ü n d u n g Wege mit einer Breite von unter zwei Metern bringen immer häufiger Missmut und Missgunst in die Wälder Baden-Württembergs. Radfahrern ist es verboten, solche Wege zu befahren. Gegenüber steht die deutlich wachsende Zahl an Inte - ressierten auf diesem Gebiet und die Tatsache, dass Baden-Württemberg mit der gesetzlich festgehaltenen Regelung im Bundesland-Vergleich fast ein Alleinstellungsmerkmal einnimmt. Die Kleine Anfrage soll die Sichtweise der Landesregierung zu diesem Thema erörtern. Grundlage für die Diskussion bietet das am 27. Juni 2013 im hessischen Landtag verabschiedete neue Waldgesetz, das die „2-Meter-Regel“ abgeschafft hat und auf ein rücksichtsvolles Miteinander setzt bzw. den Grundsatz der Selbstund Eigenverantwortung der Bürger deutlich in den Vordergrund rückt. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 8. Oktober 2013 Nr. Z(52)-0141.5/244 F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie sie der „2-Meter-Regel“ in den Wäldern Baden-Württembergs grundsätzlich gegenübersteht? Zu 1.: Die Landesregierung sieht in der 2-Meter-Regel eine Regelung zur Steuerung der Erholungsnutzung im Wald. Ergänzt durch die Möglichkeit Ausnahmen zuzulassen , besteht aus Sicht der Landesregierung Spielraum zur Umsetzung vor Ort. 2. Ob sie Forderungen zur Abschaffung der Regel unterstützt? Zu 2.: Aktuell sieht die Landesregierung keinen Anlass, die bestehende 2-Meter-Regelung abzuschaffen, da diese bei Waldbesitzern und Waldbesuchern einen hohen Bekanntheitsgrad besitzt. Die Regelung dient dem Interessenausgleich verschiedener Nutzungsformen der Erholungssuchenden im Wald. Im Rahmen eines Pilotprojekts im Schwarzwald wird derzeit eine Weiterentwicklung der Erholungsnutzung untersucht. Nach der Aus wertung der Projektergebnisse können weitere Entscheidungen getroffen werden. 3. Warum in Baden-Württemberg – im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern – die gesetzliche Regelung besteht und ob es Zahlen zu erhöhtem Gefährdungspotenzials aufgrund Radfahrern, die sich auf Waldwegen tummeln, gibt? Zu 3.: In allen Bundesländern bestehen ausgehend von der Regelung im Bundeswald - gesetz (BWaldG) § 14 Abs. 1 Satz 2 „Das Radfahren … im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet“ weitergehende Regelungen zum Radfahren im *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3991 Wald. Die baden-württembergische Regelung wurde nach intensiver Diskussion in der Novellierung des Landeswaldgesetzes 1995 einstimmig beschlossen. Der Gesetzgeber bietet hiermit Rechtsklarheit, insbesondere was die Haftung nach Unfällen angeht. Eine amtliche Statistik zum Gefährdungspotenzial bzw. Unfallgeschehen liegt nicht vor. 4. Ob sie Ausnahmen, wie bereits im Schwarzwald durchgesetzt, als Ergänzung für die Regelung positiv sieht oder nicht? Zu 4.: Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit Ausnahmen zuzulassen eigens dazu aufgenommen , um im Rahmen eines breit abgestimmten Projektes Radfahrerinnen und Radfahrern weitere Streckenabschnitte zur Verfügung zu stellen. Bemühungen der Interessierten vor Ort werden von der Landesregierung als positiv erachtet und im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt. 5. Was aus ihrer Sicht eine sinnvolle Lösung wäre, um der immer größer werdenden Anzahl an Radfahrern, die gerade auch auf unbefestigten Wegen ihren Sport ausüben möchten und sicherlich auch für viele Tourismusregionen positive Wirkungen hinterlassen, auch im Wald Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten, ohne Wanderer und Andere zu stören oder gar zu gefährden? Zu 5.: Im Schwarzwald wurde ein Pilotprojekt gestartet, das von der Verwaltung begleitet und entsprechend evaluiert werden soll. Die Ergebnisse werden als gute Grundlage für die Weiterentwicklung einer verträglichen Erholungsnutzung im Wald dienen. Von besonderem Interesse ist einerseits, ob es im Rahmen der Umsetzung gelingt, durch Entflechtung die gegenseitigen Störungen zu verringern und das Unfallrisiko zu vermindern und andererseits, in wie weit damit die rad - touristische Attraktivität gesteigert werden kann. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice