Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3996 02. 09. 2013 1Eingegangen: 02. 09. 2013 / Ausgegeben: 01. 10. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie positioniert sie sich zu dem polizeiintern aufkommenden Vorwurf, dass künftig bei der Kriminalpolizei Funktionsstellen wegfallen werden, damit Beförderungschancen für die Kriminalpolizei entfallen und dies für die Beamten in der Kriminalpolizei äußerst demotivierend wirkt? 2. Wurde bei Berechnung der Kosten für die Polizeireform beispielsweise mit - einberechnet, dass gerade bei der Kriminalpolizei deutlich längere Fahrtwege zurückgelegt werden müssen, was sich bei der Personal- und Sachausstattung niederschlagen muss (längere Fahrtzeiten als Arbeitszeit, Treibstoffkosten etc.)? 3. Hat sie die erhöhten privaten Benzinkosten für die Polizeibeamten miteinberechnet , wie steht sie insgesamt zu den ökologischen Kriterien längerer Fahrtwege bei der Polizei und wie bringt sie das in Einklang mit der Aussage in ihrem Koalitionsvertrag, wonach „Ressourceneffizienz (…) ein Leitmotiv politischen Handelns“ ist (S. 18 des Koalitionsvertrags)? 4. Trifft es zu, dass die Rufbereitschaft von Polizeibeamten des Tagesdiensts als Unterstützung des Kriminaldauerdiensts (KDD) abgeschafft werden soll und wie soll dies in Sonderfällen ausreichen, wenn beispielsweise beim KDD in Karlsruhe zwar eine Aufstockung von 4 auf 6 Beamte erfolgen soll, diese dafür aber für ein viel größeres Einsatzgebiet zuständig sind? 5. Befürchtet sie Klagen im Anschluss an das Interessenbekundungsverfahren in den Fällen, in denen über eine Stellenbesetzung aus sozialen Aspekten heraus entschieden wurde, wenn dabei gegen die Grundsätze von Eignung, Leistung und Befähigung hinweggesehen werden musste? 02. 09. 2013 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Befürchtungen im Zusammenhang mit den Veränderungen bei der Kriminalpolizei im Zuge der Polizeistrukturreform Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3996 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 24. September 2013 Nr. 3-112/45 beantwortet das Innen - minis terium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie positioniert sie sich zu dem polizeiintern aufkommenden Vorwurf, dass künftig bei der Kriminalpolizei Funktionsstellen wegfallen werden, damit Beförderungschancen für die Kriminalpolizei entfallen und dies für die Beamten in der Kriminalpolizei äußerst demotivierend wirkt? Zu 1.: Im Rahmen der Polizeireform sind keine Veränderungen des Verhältnisses der Anzahl der Planstellen der Schutz- und der Kriminalpolizei vorgesehen. Daher entfallen für die Kriminalpolizei künftig auch keine Beförderungsmöglichkeiten. Seit 2004 gehören die Kriminalbeamtinnen und -beamten fast ausschließlich den Laufbahnen des gehobenen oder höheren Dienstes an. Leistungsstarke Ermittlungsbeamtinnen und -beamte des gehobenen Dienstes der Kriminalpolizei können daher im Rahmen der sogenannten Sachbearbeiterkarriere auch ohne Füh - rungsfunktion im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten bis in das Spitzenamt des gehobenen Dienstes aufsteigen. 2. Wurde bei Berechnung der Kosten für die Polizeireform beispielsweise miteinberechnet , dass gerade bei der Kriminalpolizei deutlich längere Fahrtwege zurückgelegt werden müssen, was sich bei der Personal- und Sachausstattung niederschlagen muss (längere Fahrtzeiten als Arbeitszeit, Treibstoffkosten etc.)? Zu 2.: Im Hinblick auf die flächendeckende Präsenz der Kriminalpolizei durch 26 Kriminalkommissariate und zwölf Kriminalpolizeidirektionen ist grundsätzlich weiterhin eine ortsnahe Bearbeitung der im Alltag anfallenden kriminalpolizeilichen Aufgaben gewährleistet. Bei der örtlichen Ansiedelung der Kriminalpolizeidirektionen und der Kriminaldauerdienste wurde auch die Kriminalitätsbelastung berücksichtigt. Sechs Kriminalpolizeidirektionen befinden sich nicht an den Stand - orten des jeweiligen Polizeipräsidiums. Darüber hinaus wurden sechs Kriminaldauerdienste unter Berücksichtigung von Kriminalitätsbrennpunkten und Interventionszeiten nicht am Standort der Kriminalpolizeidirektion bzw. an zusätz - lichen dislozierten Standorten (Bad Säckingen, Leonberg, Nürtingen, Ravensburg , Schwäbisch Gmünd, Singen) eingerichtet. Damit sind in vielen Aufgabenfeldern nicht zwangsläufig höhere Fahrtwege und Fahrtzeiten zu erwarten. Et - waigen in einzelnen Bereichen zu erwartenden höheren Fahrleistungen stehen in der Gesamtschau auch Einsparungen gegenüber, beispielsweise bei Fahrten zu künftig zentral in Böblingen angebotenen Fortbildungen und bei Aufgaben, die vorrangig im räumlichen Umfeld der Kriminalpolizeidirektion anfallen. Im Hinblick auf die Gesamtfahrleistung der Polizei sind bisher im Mehrjahresvergleich erhebliche Schwankungen zu verzeichnen. Die unabhängig von der Wirtschaftslichkeitsbetrachtung zur Polizeireform vorgenommenen Berechnungen für den Gesamtfuhrpark lassen erwarten, dass die Fahrtaufwände der Polizei auch künftig nicht außerhalb dieser Grenzen liegen werden. 3. Hat sie die erhöhten privaten Benzinkosten für die Polizeibeamten miteinberechnet , wie steht sie insgesamt zu den ökologischen Kriterien längerer Fahrtwege bei der Polizei und wie bringt sie das in Einklang mit der Aussage in ihrem Koalitionsvertrag, wonach „Ressourceneffizienz (…) ein Leitmotiv politischen Handelns“ ist (S. 18 des Koalitionsvertrags)? Zu 3.: Soweit durch reformbedingte Versetzungen den Beschäftigten Kosten entstehen, ist es den Beschäftigten möglich, Ausgleichszahlungen in der Gestalt von Tren- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3996 nungsgeld oder Umzugskostenvergütung zu erhalten. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurden hierfür jährliche Kosten in Höhe von 3,063 Mio. Euro für die Jahre 2014 bis 2016 eingerechnet. Eine aktuelle Erhebung im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens bestätigte die Berechnungen aus der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, dass ca. 3.600 Beschäftigte von einer Arbeitsplatzverlagerung über die derzeitigen PD- bzw. PPGrenzen hinaus tangiert sind. Für die Hälfte dieser Beschäftigten wurde ein Pauschalbetrag in Höhe von 5.000 Euro für die ersten drei Jahre als Personalkosten (u. a. für Trennungsgeld, Umzugskostenvergütung) geltend gemacht. Der zur Berechnung herangezogene Pauschalbetrag basiert auf den Daten der Verwaltungsstrukturreform . Die anfallenden Kosten für die sozialverträgliche Umsetzung wurden bei der Aufstellung des Nachtragshaushalts 2014 eingebracht und werden für die Jahre 2015 und 2016 bei der Haushaltsplanaufstellung Berücksichtigung finden. Bei 2.440 dieser Beschäftigten erfolgt der Dienstortwechsel wunschgemäß. Verfahrensbedingt können sich die genannten Zahlen/Werte noch verändern. Es gibt keine Erhebungen, ob die Beschäftigten den Weg zu ihrer Dienststelle mit dem Pkw oder beispielsweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen. Eine Prognose, ob und inwiefern sich durch die Reform die privaten Benzinkosten der Beschäftigten überhaupt erhöhen, ist nicht möglich. 4. Trifft es zu, dass die Rufbereitschaft von Polizeibeamten des Tagesdiensts als Unterstützung des Kriminaldauerdiensts (KDD) abgeschafft werden soll und wie soll dies in Sonderfällen ausreichen, wenn beispielsweise beim KDD in Karlsruhe zwar eine Aufstockung von 4 auf 6 Beamte erfolgen soll, diese dafür aber für ein viel größeres Einsatzgebiet zuständig sind? Zu 4.: Die Rufbereitschaftsdienste der Kriminalpolizei werden nach Inkrafttreten der Polizeireform mit Ausnahme des Aufgabengebiets der Kriminaltechnik aufgehoben . Im Gegenzug wird beispielsweise die aktuelle Stärke des Kriminaldauer - diens tes beim PP Karlsruhe auf 30 Beamte adäquat erhöht. Als Bemessungsgrundlage und zur Festlegung der Ansiedlung des KDD diente unter anderem eine Berechnung der in den letzten Jahren geleisteten Einsatzstunden der Rufbereitschaftsdienste . Die aktuellen Planungen sehen den Einsatz im bisherigen landeseinheitlichen Wechselschichtdienst (Drei-Schichten-Dienst mit fünf Dienstgruppen ) vor. Zur Ermöglichung eines bedarfsabhängigen, lagebildorientierten Personaleinsatzes wird die Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle angestrebt, wodurch sich der erforderliche Personaleinsatz noch reduzieren dürfte. Die Bearbeitung von Sonderfällen, die beispielsweise zur Einrichtung von Sonderkommissionen geführt haben, wurde bereits bisher außerhalb des allgemeinen Bereitschaftsdienstes gewährleistet. 5. Befürchtet sie Klagen im Anschluss an das Interessenbekundungsverfahren in den Fällen, in denen über eine Stellenbesetzung aus sozialen Aspekten heraus entschieden wurde, wenn dabei gegen die Grundsätze von Eignung, Leistung und Befähigung hinweggesehen werden musste? Zu 5.: Das Interessenbekundungsverfahren als informelles, den reformbedingten Versetzungen vorangestelltes Verfahren eröffnete den Beschäftigten auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, alle aus ihrer Sicht für die Versetzung relevanten Aspekte, z. B. soziale Gründe, einzubringen. Die zur Umsetzung der Polizeireform erforderlichen Versetzungen sollen nach dem Willen der Landesregierung möglichst sozialverträglich erfolgen. In diesem Zusammenhang finden auch keine Stellenausschreibungen mit Bewerberauswahl statt, denn es stehen keine freien Dienstposten und Arbeitsplätze zur Verfügung, die über Stellenausschreibungen zu besetzen wären. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3996 4 Bei der Versetzungsentscheidung erfolgt eine Abwägung zwischen den dienst - lichen, den privaten und sozialen Belangen der Beschäftigten. Zudem besteht ein Rechtsanspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung. Da jeder Beschäftigte mit „seiner“ Stelle in die neue Organisationsstruktur versetzt wird, ist eine Stellenbesetzung nach den Grundsätzen der Bestenauswahl grundsätzlich nicht erforderlich . Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice