Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 401 04. 08. 2011 1Eingegangen: 04. 08. 2011 / Ausgegeben: 30. 08. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch werden voraussichtlich die Kosten des Volksentscheids sein? 2. Wie hoch sind bisher die Kosten, die dem Land Baden-Württemberg infolge des Streits über das Projekt durch Polizeieinsätze entstanden sind? 3. Wie hoch sind bisher die Kosten, die dem Land Baden-Württemberg durch den Schlichtungsprozess entstanden sind? 04. 08. 2011 Dr. Rülke FDP/DVP A n t w o r t Mit Schreiben vom 25. August 2011 Nr. 2-1056/21 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch werden voraussichtlich die Kosten des Volksentscheids sein? Zu 1.: Die organisatorische Vorbereitung und Durchführung einer Volksabstimmung durch die Abstimmungsorgane und Gemeinden entspricht, ausgenommen das Zu- Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Voraussichtliche Kosten infolge des Streits und des Volksentscheids über das Infrastrukturprojekt „Stuttgart 21“ für das Land Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 401 2 lassungsverfahren der Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber, der einer Landtagswahl . Das Verfahren ist dem der Landtagswahl nachgebildet; außerdem verweist das Abstimmungsrecht in wesentlichen Teilen auf das Landtagswahlrecht. Nach § 24 des Volksabstimmungsgesetzes hat das Land die Kosten der Volksabstimmung zu tragen. Es hat den Landkreisen und Gemeinden die durch die Vorbereitung und Durchführung der Volksabstimmung einschließlich der Übermittlung des Abstimmungsergebnisses entstandenen notwendigen Kosten unter Ausschluss der laufenden Ausgaben persönlicher und sachlicher Art zu erstatten. Für die Inanspruchnahme von Räumen und Gebäuden der Landkreise und Gemeinden wird keine Vergütung gewährt. Art und Höhe des Kostenersatzes bestimmt das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Finanz- und Wirtschaftsministerium. Da in den letzten Jahrzehnten keine Volksabstimmungen in Baden-Württemberg durchgeführt wurden, kann auf Erfahrungswerte nicht zurückgegriffen werden. § 24 des Volksabstimmungsgesetzes ist aber § 56 des Landtagswahlgesetzes nachgebildet . Der vom Innenministerium im Einvernehmen mit dem Finanz- und Wirtschaftsministerium bestimmte Erstattungsbetrag für die letzte Landtagswahl betrug knapp 8,2 Mio. Euro. Eine Kostenerstattungspflicht des Landes für eine Volksabstimmung im Jahr 2011 dürfte sich in etwa in einem entsprechenden Kos - tenrahmen bewegen. Kenntnisse über darüber hinausgehende Kosten im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung bei der Vorbereitung und Durchführung von Landtagswahlen beim Land und bei den Kommunen liegen nicht vor und werden im Einzelnen nicht erhoben. Insoweit lassen sich auch keine Rückschlüsse für die Gesamtkosten einer Volksabstimmung ziehen. 2. Wie hoch sind bisher die Kosten, die dem Land Baden-Württemberg infolge des Streits über das Projekt durch Polizeieinsätze entstanden sind? Zu 2.: Über die bei Einsätzen tatsächlich angefallenen Kosten werden von den Dienststellen keine Aufzeichnungen geführt. Anhand der Zahl der eingesetzten Beamten und der in der Zeit vom 30. Juli 2010 bis 28. Juli 2011 beim Stuttgarter Hauptbahnhof geleisteten 548.396 Einsatzstunden errechnen sich unter Zugrundelegung der Pauschalsätze für Personal- und Sachkosten/Arbeitsstunden der jeweils gültigen VwV-Kostenfestlegung Kosten von rund 24,9 Mio. Euro. Neben diesen rechnerischen Kosten wurden zur finanziellen Abgeltung der im Zusammenhang mit „Stuttgart 21“ angefallenen Mehrarbeit der Polizei zusätz - liche Mittel im Umfang von insgesamt 6,4 Mio. Euro (2010 1,4 Mio. Euro und 2011 5,0 Mio. Euro) zur Verfügung gestellt. 3. Wie hoch sind bisher die Kosten, die dem Land Baden-Württemberg durch den Schlichtungsprozess entstanden sind? Zu 3.: Die Verwaltung des Landtags von Baden-Württemberg teilt mit, dass für die Finanzierung des Schlichtungsprozesses im Einzelplan 01 bei Titel 526 21 überplanmäßige Mittel bereitgestellt wurden. Bisher seien aus diesen Mitteln Zahlungen in Höhe von 375.816,46 Euro geleistet worden. Gall Innenminister