Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 403 05. 08. 2011 1Eingegangen: 05. 08. 2011 / Ausgegeben: 08. 09. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch werden die voraussichtlichen Kosten für eine mögliche Volksbefragung sein, sofern sie den Entwurf „Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)“ dem Parlament vorlegt, das Gesetz im Parlament scheitern und daraufhin eine Volksbefragung erfolgen würde? 2. Kann sie die Kosten für diese Volksbefragung transparent darlegen? 3. In welcher Form kommuniziert sie diese Volksbefragung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern (insbesondere mit Angabe, ob es sich um die Ausübung einseitiger Kündigungsrechte gegenüber der mit der Bahn geschlossenen Finanzierungsvereinbarung handelt oder ob sie suggeriert, die Bürgerinnen und Bürger könnten über Stuttgart 21 abstimmen)? 04. 08. 2011 Dr. Löffler CDU B e g r ü n d u n g Mit dem vorliegenden Entwurf „Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21- Kündigungsgesetz)“ beabsichtigt die Landesregierung vordergründig nicht etwa Kündigungsrechte gegenüber der Bahn auszuüben, da dafür ein Gesetz nicht er- Kleine Anfrage des Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU und Antwort des Innenministeriums Kosten und Inhalt der „Volksbefragung zu S 21“ Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 403 2 forderlich ist. Sie will stattdessen ein Vehikel für eine Volksbefragung schaffen, die nicht das Ziel der Beendigung des Projekts S 21, sondern allenfalls die Aus - übung von Kündigungsrechten eines mit der Bahn geschlossenen Finanzierungsvertrages haben kann. Es ist erforderlich, dass die Bürgerinnen und Bürger hier - über unmissverständlich informiert und auch die Kosten transparent gemacht werden . A n t w o r t Mit Schreiben vom 25. August 2011 Nr. 2-1056/21 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch werden die voraussichtlichen Kosten für eine mögliche Volksbefragung sein, sofern sie den Entwurf „Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)“ dem Parlament vorlegt, das Gesetz im Parlament scheitern und daraufhin eine Volksbefragung erfolgen würde? 2. Kann sie die Kosten für die Volksbefragung transparent darlegen? Zu 1. und 2.: Es handelt sich bei dem nach dem Koalitionsvertrag vorgesehenen Verfahren um keine „Volksbefragung“ sondern um eine Volksabstimmung nach Artikel 60 Abs. 3 der Landesverfassung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP, Landtagsdruck sache 15/401 verwiesen. 3. In welcher Form kommuniziert sie diese Volksbefragung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern (insbesondere mit Angabe, ob es sich um die Ausübung einseitiger Kündigungsrechte gegenüber der mit der Bahn geschlossenen Finanzierungsvereinbarung handelt oder ob sie suggeriert, die Bürgerinnen und Bürger könnten über Stuttgart 21 abstimmen)? Zu 3.: GRÜNE und SPD haben im Zuge der Koalitionsverhandlungen beschlossen, im Falle einer Volksabstimmung über Für und Wider eines Ausstiegs aus der Finanzierungsvereinbarung zu informieren. Wie eine solche Information aussehen könnte, wird derzeit geprüft. Gall Innenminister