Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4057 18. 09. 2013 1Eingegangen: 18. 09. 2013 / Ausgegeben: 17. 10. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist ihr die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft (AG) Wildpflanzen-Biogas in Kiß - legg bekannt? 2. Sieht sie im Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen eine sinnvolle Ergänzung zum Energiemaisanbau? 3. Wie schätzt sie die Möglichkeiten ein, im Rahmen der „Gemeinsamen Agrarpolitik “ (GAP) solche Anbauflächen im Rahmen des „Greening“ als ökologische Vorrangflächen anzuerkennen? 4. Inwieweit wird der Einsatz von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen als Energieträger beim EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) besonders anerkannt und vergütet? 5. Inwieweit sieht sie im Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen einen möglichen Ausnahmetatbestand vom Grünlandumbruchverbot? 6. Kann mit mehrjährigen Wildpflanzenflächen die Wildschadensproblematik im Energiepflanzenbau reduziert werden? 7. Inwieweit sieht sie eine Chance, dadurch die Bodenökologie zu verbessern? 8. Welche Bedeutung hat eine mehrjährige Wildpflanzenmischung für die Fruchtfolge? Kleine Anfrage des Abg. Paul Locherer CDU und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Energie aus Wildpflanzen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4057 2 9. Wie bewertet sie die Vorteile für die Bienenhaltung? 10. Lässt sich dadurch eine Anerkennung für den ökologischen Ausgleich für Eingriffe in die Natur erreichen? 17. 09. 2013 Locherer CDU B e g r ü n d u n g Der AG Wildpflanzen-Biogas in Kißlegg im württembergischen Allgäu gelingt durch die mehrjährige Ansaat von Wildpflanzenmischungen ein bedeutender Schritt, um die Biogaserzeugung in unserem Land auf eine breitere Grundlage zu stellen. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist hoch. Allerdings benötigt diese, gegenüber dem Mais weniger ökonomische Form der Biomasseproduktion, als tragfähige Ergänzung zu konventionellen Energiepflanzen die Unterstützung der Politik. A n t w o r t Mit Schreiben vom 9. Oktober 2013 Nr. Z(23)-0141.5/282 F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Ist ihr die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft (AG) Wildpflanzen-Biogas in Kiß - legg bekannt? Zu 1.: Ja. 2. Sieht sie im Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen eine sinnvolle Ergänzung zum Energiemaisanbau? Zu 2.: Mais ist gegenwärtig die ertragsstärkste Kulturpflanze in weiten Teilen BadenWürttembergs . In den letzten Jahren haben das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augus - tenberg (LTZ) in Karlsruhe und das Landwirtschaftliche Zentrum in Aulendorf verschiedene alte und neue Kulturarten sowie Artenmischungen bezüglich ihrer Eignung als Biogassubstrat geprüft, unter anderem auch mehrjährige Wildpflanzenmischungen . Auf Grundlage erster Erfahrungen verschiedener Landesanstalten liegen die Trockenmasseerträge mehrjähriger Wildpflanzenmischungen bei etwa 50 bis 60 % des Maisertrages. Unter Berücksichtigung geringerer Gasausbeuten lassen sich mit Wildpflanzenmischungen ca. 30 bis 50 % der Gaserträge von Mais je Hektar erzielen. In Regionen mit niederem Pachtpreisniveau könnte der Anbau von Wildpflanzenmischungen aus wirtschaftlicher Sicht trotzdem interessant sein, da die geringeren 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4057 Gaserträge, nach Etablierung des mehrjährigen Bestandes, einhergehen mit geringeren Kosten. Mehrjährige Wildpflanzenmischungen können eine sinnvolle Ergänzung zum Maisanbau sein, wenn man die Vorteile der Mischungen für Mensch und Natur berücksichtigt: • So wird durch die Vielzahl an verschiedenen Pflanzenarten vom zeitigen Frühjahr bis in den Frühsommer ein durchgängiges Blüh- und Trachtangebot für verschiedene Insekten zur Verfügung gestellt. Ein Blühschwerpunkt liegt im Frühsommer und wird von Honigbienen stark angenommen. • Die Ernte liegt außerhalb der Setz-, Brut- und Aufzuchtzeiten der meisten Wildtiere und Vögel. • Nachernteaufwüchse stehen vielen Insekten, Wildtieren und Vögeln bis in den Winter zur Nutzung und als Deckung zur Verfügung. • Der abwechslungsreiche Blühaspekt lockert zusätzlich das Landschaftsbild auf. • Positive Effekte auf die Bodenbiologie werden erwartet (siehe dazu Ziffer 7.). 3. Wie schätzt sie die Möglichkeiten ein, im Rahmen der „Gemeinsamen Agrarpolitik “ (GAP) solche Anbauflächen im Rahmen des „Greening“ als ökologische Vorrangflächen anzuerkennen? Zu 3.: Die EU-Beschlüsse zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2014 bis 2020 enthalten „Wildpflanzen zur Energienutzung“ bisher nicht als Basismaß - nahme zur Erfüllung der Greening-Auflagen. Per delegiertem Rechtsakt kann die vorliegende Liste jedoch durch die EU-Kommission erweitert werden. Im Rahmen der sogenannten äquivalenten Greening-Maßnahmen ist eine Nutzung von Ackerflächen zulässig, allerdings ohne den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln . Derzeit prüft das MLR, welche Maßnahmen als Basis- oder äquivalente Maßnahmen in Baden-Württemberg in Frage kommen. Als Kriterien spielen dabei neben der ökologischen Wertigkeit auch die Kontrollierbarkeit, der Verwaltungsaufwand und das Sanktionsrisiko eine Rolle. Die „Wildpflanzen zur Energienutzung“ sind Bestandteil dieses Prüf- und Abwägungsprozesses. Im Grundsatz steht das MLR diesen Kulturen im Zusammenhang mit dem „Greening“ positiv gegenüber. 4. Inwieweit wird der Einsatz von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen als Energieträger beim EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) besonders anerkannt und vergütet? Zu 4.: Das EEG 2012 unterscheidet in Verbindung mit der Biomasseverordnung in der ab 1. Januar 2012 geltenden Fassung bei Biomasse drei Einsatzstoffvergütungsklassen (0, I und II). Während die meisten für die Biogaserzeugung geeigneten traditionellen Ackererzeugnisse in der Einsatzstoffvergütungsklasse I eingeordnet sind, gehören ein- und mehrjährige Wildpflanzenmischungen zur Einsatzstoffvergütungsklasse II. Dies hat zur Folge, dass für den anteilig aus Wildpflanzen - mischungen erzeugten Biogasstrom in Abhängigkeit von der Anlagengröße eine in der Regel um zwei bis drei Cent pro Kilowattstunde höhere Vergütung gewährt wird als für Strom aus traditionellen Ackererzeugnissen. 5. Inwieweit sieht sie im Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen einen möglichen Ausnahmetatbestand vom Grünlandumbruchverbot? Zu 5.: Aufgrund der aktuellen Reform der EU-Agrarpolitik, insbesondere wegen der geplanten Regelungen zum Erhalt von Dauergrünland im Rahmen des „Greening“, Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4057 4 wird eine Überarbeitung und Weiterentwicklung des Umwandlungsverbots im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) erforderlich. Dabei werden die bisherigen Erkenntnisse und Erfahrungen berücksichtigt. Es wird auch zu entscheiden sein, ob und unter welchen Bedingungen geeignete Dauerkulturen, die bezüglich des Klimaschutzes keine negativen Auswirkungen haben, vom Umwandlungsverbot ausgenommen werden können beziehungsweise Ausnahmen zugelassen werden können. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass mehrjährige Wildpflanzenmischungen per se keine Dauerkulturen sind. Vor der geplanten Novellierung im Jahr 2015 sind keine weiteren Ausnahmeregelungen oder Änderungen der derzeit geltenden Bestimmungen zum Schutz von Dauergrünland im LLG vorgesehen. Die am 17. Dezember 2011 in Kraft getretene Gesetzesänderung im LLG enthält außerdem bereits verschiedene Ausnahmeregelungen. Mehrjährige Wildpflanzenmischungen stellen derzeit keinen Ausnahmetatbestand vom Grünlandumbruchverbot dar. 6. Kann mit mehrjährigen Wildpflanzenflächen die Wildschadensproblematik im Energiepflanzenbau reduziert werden? Zu 6.: Eine Reduktion der Wildschäden ist durch mehrjährige Wildpflanzenmischungen nicht zu erwarten. Allenfalls ist eine Entschärfung der Problematik für einzelne Flächen zu erreichen, wenn beispielsweise auf einem besonders wildschadens - gefährdeten Flurstück am Waldrand statt Mais eine Wildpflanzenmischung angebaut wird. Durch den früheren Erntetermin Ende Juli bis Anfang August gegenüber Mais und den niederwüchsigen Nachernteaufwüchsen böten mehrjährige Wildpflanzenmischungen die Möglichkeit zur Einrichtung von Schussschneisen für die Bejagung von Wild. 7. Inwieweit sieht sie eine Chance, dadurch die Bodenökologie zu verbessern? Zu 7.: Mehrjährige Wildpflanzenmischungen zur Biogasnutzung lassen ähnliche positive Effekte auf die Bodenbiologie erwarten, wie sie von bisher praktizierten mehrjährigen Blühmischungen bekannt sind: • Durch die hohe Anzahl verschiedener Pflanzenarten ist mit einer intensiven Durchwurzelung in unterschiedlichen Bodenhorizonten zu rechnen. • Durch die sukzessive Blüte und Abreife im Jahresverlauf stehen über das ganze Jahr Pflanzenreste für die ober- und unterirdisch lebenden Organismen zur Verfügung; Wurzelausscheidungen bewirken eine erhöhte Aktivität der Bodenmikroorganismen . • Durch die mehrjährige Bodenruhe und ganzjährige Bedeckung ist der Boden vergleichsweise gut vor Erosion und Nährstoffverlagerung geschützt. Positive Effekte werden für den Humusgehalt und bodenlebende Insekten sowie Regenwürmer erwartet. 8. Welche Bedeutung hat eine mehrjährige Wildpflanzenmischung für die Fruchtfolge ? Zu 8.: Zur Bedeutung mehrjähriger Wildpflanzenmischungen für die Fruchtfolge können bisher keine verbindlichen Aussagen getroffen werden, da hierzu noch keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen. Es ist zu vermuten, dass es durch die mehrjährige Bodenruhe zu einer Erhöhung der Humusgehalte und einer Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit kommen wird (ähnlich mehrjährigem Kleegras-Anbau). 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4057 Inwieweit nach Umbruch einer fünfjährigen Anlage mit Nährstofffreisetzungen und erhöhtem Herbizidaufwand zu rechnen ist, kann gegenwärtig nicht abgeschätzt werden. Dies wird sich nach Umbruch der ersten Versuchs- und Freiflächen in den kommenden Jahren zeigen. 9. Wie bewertet sie die Vorteile für die Bienenhaltung? Zu 9.: Der Anbau von Wildpflanzen zur Energiegewinnung stellt in jedem Fall eine Verbesserung der Lebensbedingungen für Honigbienen und auch für Wildinsekten dar. • Der Anbau von vielen verschiedenen Blütenpflanzen erhöht das Nahrungs - angebot und kommt den unterschiedlichen Ansprüchen von Honigbienen und Wildinsekten entgegen. • Der Pollen- und Nektarwert der Wildpflanzen ist besser als der der derzeit eingesetzten Energiepflanzen. • Durch die unterschiedlichen Blühzeitpunkte der beteiligten Pflanzen lassen sich Trachtlücken schließen. Honigbienen und Wildinsekten finden über einen längeren Zeitraum hinweg Nahrung. Diese Vorteile sind von der Zusammensetzung der Wildpflanzenmischung abhängig, deshalb sind bei der Auswahl der Pflanzenarten für die Wildpflanzenmischungen Fachleute aus Imkerei und Naturschutz beteiligt. In Baden-Württemberg findet hier eine Zusammenarbeit mit der Landesanstalt für Bienenkunde an der Universität Hohenheim statt. 10. Lässt sich dadurch eine Anerkennung für den ökologischen Ausgleich für Eingriffe in die Natur erreichen? Zu 10.: Eine Anerkennung des Anbaus von Wildpflanzen als Ausgleich für Eingriffe richtet sich nach den Bestimmungen der Eingriffsregelung im Bundesnaturschutz - gesetz (BNatSchG) oder dem Baugesetzbuch (BauGB). Danach kann eine Maßnahme als Ausgleich anerkannt werden, wenn sie zur Aufwertung des Naturhaushalts beiträgt (Geeignetheit) und für den Zeitraum des Eingriffs wirksam ist (Dauer haftigkeit). Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist im Einzelfall zu prüfen . Die naturschutzfachliche Geeignetheit ist für die möglichen Schutzgüter wie Tiere, Pflanzen, Landschaft und Boden darzulegen und zu begründen. Die Geeignetheit der Maßnahme müsste beispielsweise in einem BodenbrüterGebiet im Hinblick darauf, dass die Wildpflanzen angesichts des angestrebten möglichst hohen Biomasseertrags Wuchshöhen bis über zwei Meter aufweisen, überprüft werden. Da Bodenbrüter von Erhebungen in der Landschaft Abstände einhalten, kann sich deren Bruthabitat verkleinern. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice