Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 408 08. 08. 2011 1Eingegangen: 08. 08. 2011 / Ausgegeben: 14. 09. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche allgemeinen Maßnahmen kann sie veranlassen, damit es in Gemeinden mit erhöhter innerörtlicher Verkehrsbelastung zu einer Verkehrsberuhigung kommt? 2. Werden in Genehmigungsverfahren zur Verkehrsberuhigung die regionalen Aus wirkungen auf den Verkehr berücksichtigt? 3. Inwieweit wurden beispielsweise die regionalen Auswirkungen im Genehmigungsverfahren zum Durchfahrtsverbot von Schwerlastverkehr in der Zähringer Straße in Schwetzingen berücksichtigt? 4. Würde die Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Gemeinde Oftersheim eine Verbesserung der Lärmbelastung bringen? 5. Wurde die Beschilderung an der Kreuzung L 544/L 600 auf Praktikabilität überprüft und wenn ja, wie lässt sich die Verkehrsbelastung in der L 544 (Heidelberger Straße) in Oftersheim nach der Fertigstellung der B 535 erklären? 6. Was spricht gegen eine Abstufung der L 544 (Heidelberger Straße) in eine Ortsstraße und welche Voraussetzungen müssten für eine Abstufung erfüllt sein? 7. Welche Informationspflicht über die Bauausführung besteht seitens der beteiligten Straßenbaubehörden gegenüber den betroffenen Kommunen? Kleine Anfrage der Abg. Rosa Grünstein SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Die innerörtliche Verkehrsbelastung der Gemeinde Oftersheim als Folge der Fertigstellung der B 535 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 408 2 8. Welche Verkehrsdaten zum Verkehr in der L 544 (Heidelberger Straße) in Oftersheim lagen den Genehmigungsbehörden beim Bau der neuen Kreuzung L 544/L 600 vor? 08. 08. 2011 Grünstein SPD B e g r ü n d u n g Die Fertigstellung der B 535 hat große Auswirkungen auf den regionalen Verkehr in Schwetzingen, Plankstadt und Oftersheim. Insbesondere in der Zähringer Straße in Schwetzingen und in der Heidelberger Str. (L 544) in Oftersheim hat der Durchgangsverkehr stark zugenommen. Diese große Verkehrsbelastung hat zur Folge, dass sich vermehrt Anwohner über gesundheitliche Auswirkungen beschweren . Im Rahmen dieser Anfrage soll in Erfahrung gebracht werden, ob ihr diese Probleme bekannt sind, ob potenzielle Probleme in der Planung berücksichtigt wurden und wie der betroffenen Bevölkerung geholfen werden kann. A n t w o r t Mit Schreiben vom 30. August 2011 Nr. 2-39.-L544/2/4 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche allgemeinen Maßnahmen kann sie veranlassen, damit es in Gemeinden mit erhöhter innerörtlicher Verkehrsbelastung zu einer Verkehrsberuhigung kommt? Soweit es im Straßennetz geeignete Alternativen zur Lenkung des überörtlichen Verkehrs gibt, kann dieser durch eine entsprechende Wegweisung auf die Alternativstrecke geführt werden. Es ist jedoch selten der Fall, dass Umfahrungs - möglichkeiten vorhanden sind, die Wohngebiete andernorts nicht belasten. Im Übrigen beeinträchtigt die zunehmende Verbreitung von Navigationsgeräten die Wirksamkeit der in der Wegweisung vorgegebenen Routenwahl. Verkehrsrechtliche Maßnahmen, wie Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Verkehrsverbote , kommen nach den in § 45 Straßenverkehrs-Ordnung genannten Rechtsgründen in Betracht. Hier sind insbesondere Sicherheit und Ordnung des Verkehrs (§ 45 Abs. 1 Satz 1 StVO) und Lärmschutz (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO) zu nennen. Voraussetzung für eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Gründen der Sicherheit und Ordnung ist, dass besondere örtliche Verhältnisse zu einer Steigerung des Verkehrsrisikos führen. Dies ist dann anzunehmen, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Schadensfälle zu befürchten sind oder bereits Erkenntnisse hierüber vorliegen. Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm kommen in Betracht, wenn Lärmbelastungen gegeben sind, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs als ortsüblich hinzunehmen ist. Einzelheiten dazu regeln die „Richtlinien zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV)“ vom 23. November 2007. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 408 2. Werden in Genehmigungsverfahren zur Verkehrsberuhigung die regionalen Auswirkungen auf den Verkehr berücksichtigt? Verantwortungsvolles Handeln der Entscheidungsträger gebietet es, bei allen Maßnahmen, die sich auf Verkehrsabläufe auswirken können, die möglichen Auswirkungen andernorts zu bedenken und im Entscheidungsprozess zu berücksich - tigen. 3. Inwieweit wurden beispielsweise die regionalen Auswirkungen im Genehmigungsverfahren zum Durchfahrtsverbot von Schwerlastverkehr in der Zähringer Straße in Schwetzingen berücksichtigt? Im Fall der Zähringer Straße in Schwetzingen fand ein Vororttermin der Mobilen Verkehrssicherheitskommission des Landes Baden-Württemberg statt. Um zu ver hindern, dass mit dem für die zur Gemeindestraße abgestuften Zähringer Straße in Schwetzingen beschlossenen Lkw-Verbot unerwünschte Verkehrsverlagerungen nach Oftersheim stattfinden, wird auch dort zeitgleich ein Lkw-Verbot eingerichtet. Die Maßnahme befindet sich in der Umsetzungsphase. Mit der Beschilderung ist Anfang September zu rechnen. 4. Würde die Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Gemeinde Oftersheim eine Verbesserung der Lärmbelastung bringen? Tempo 30-Zonen können insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf angeordnet werden. Diese Zonen dürfen sich nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs, also Bundes-, Landes- und Kreisstraßen und weitere Vorfahrtsstraßen erstrecken. Die Ortsdurchfahrt von Oftersheim ist als Landesstraße klassifiziert (L 544). Für eine als Streckenverbot anzuordnende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h waren nach der Berechnung durch ein Ingenieurbüro die Voraussetzungen nicht gegeben. Soweit bei einer beabsichtigten Umgestaltung der Zähringer Straße und einer damit einhergehenden Geschwindigkeitsbeschränkung eine Verkehrsverlagerung nach Oftersheim durch Vorher-/Nachherzählungen nachgewiesen werden sollte, hat die Mobile Verkehrssicherheitskommission auch für Oftersheim die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in Aussicht gestellt. 5. Wurde die Beschilderung an der Kreuzung L 544/L 600 auf Praktikabilität überprüft und wenn ja, wie lässt sich die Verkehrsbelastung in der L 544 (Heidelberger Straße) in Oftersheim nach der Fertigstellung der B 535 erklären? Die zuständigen Behörden haben die Beschilderung am Knoten überprüft. Die Wegweisung und die Markierung wurden inzwischen optimiert, da bei den Verkehrsteilnehmer /-innen Irritationen wegen eines neu abzweigenden Wirtschaftsweges aufgetreten waren. Die aktuelle Verkehrsbelastung in der Heidelberger Straße (L 544) in Oftersheim kann nicht beziffert werden, da nach Fertigstellung der B 535 noch keine Verkehrszählung durchgeführt wurde. Zählungen sollen nach den Schulferien vorgenommen werden. Tendenziell ist anzunehmen, dass im nördlichen Bereich der Ortsdurchfahrt der L 544 eine Verkehrszunahme eingetreten ist, da mit der Fertigstellung der B 535 eine direkte Verbindung in Richtung Mannheim besteht. Im Gegenzug dürfte im südlichen Bereich der Ortsdurchfahrt eine entsprechende Verkehrsabnahme eingetreten sein. Zur Lenkung des überörtlichen Verkehrs für die Verkehrsbeziehung Heidelberg- Speyer wurde im Rahmen des Neubaus der B 535 zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in Schwetzingen und Oftersheim die Wegweisung geändert und der Verkehr in beiden Fahrbeziehungen nunmehr außerorts über die B 535/ L 599/B 36 geführt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 408 4 6. Was spricht gegen eine Abstufung der L 544 (Heidelberger Straße) in eine Ortsstraße und welche Voraussetzungen müssten für eine Abstufung erfüllt sein? Eine Abstufung der Landesstraße L 544 im Bereich Oftersheim ist zwischen den Knotenpunkten L 544/B 291 südlich von Oftersheim und L 544/L 630 nördlich von Oftersheim grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass sich die Verkehrsbedeutung geändert hat. 7. Welche Informationspflicht über die Bauausführung besteht seitens der beteiligten Straßenbaubehörden gegenüber den betroffenen Kommunen? Eine Informationspflicht besteht gegenüber Kommunen, die als behördliche Träger öffentlicher Belange oder privatrechtlich als Eigentümerin betroffener Flächen von einer Straßenbaumaßnahme berührt sind. Generell ist es üblich, Kommunen, auf deren Gemarkung Straßenbaumaßnahmen stattfinden, darüber zu informieren. 8. Welche Verkehrsdaten zum Verkehr in der L 544 (Heidelberger Straße) in Oftersheim lagen den Genehmigungsbehörden beim Bau der neuen Kreuzung L 544/L 600 vor? Die zugrunde gelegten Verkehrszahlen beruhen auf dem Verkehrsentwicklungsplan der Gemeinde Oftersheim. Die darin enthaltenen Prognosen wurden für die Erstellung der Planung für den östlichen Bauabschnitt der B 535 Umgehung Schwetzingen-Plankstadt berücksichtigt. Im Zuge der L 544 wurden die Knotenpunkte entsprechend der prognostizierten Verkehrszuwächse ausgelegt. Dr. Splett Staatssekretärin