Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 410 09. 08. 2011 1Eingegangen: 09. 08. 2011 / Ausgegeben: 14. 09. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Sanierungsmaßnahmen sind im Landkreis Schwäbisch Hall bei den Landesstraßen geplant? 2. Wie ist der Planungsstand für Sanierungsmaßnahmen für die L 1037 zwischen Hessenau und Ruppertshofen sowie die L 1042 zwischen Dünsbach und Ils - hofen? 3. a) Ist die Sanierung der L 1001 zwischen Weikersheim und Schrozberg bereits in den vordringlichen Bedarf des Maßnahmenkatalogs des Generalverkehrsplans aufgenommen worden? b) Wenn nicht, ist eine Aufnahme der L 1001 in diesen Maßnahmenkatalog vorgesehen? 4. Wie ist die Finanzierung der in Frage 1 und 2 genannten Maßnahmen geplant? 5. In welcher Priorisierung des Landes bezüglich der Sanierung befinden sich die o. g. Straßen? 09. 08. 2011 Sakellariou SPD Kleine Anfrage des Abg. Nikolaos Sakellariou SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Sanierung von Landesstraßen im Landkreis Schwäbisch Hall und im Main-Tauber-Kreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 410 2 B e g r ü n d u n g Die neue Landesregierung hat die Chance, den jahrzehntelang aufgelaufenen Sanierungsstau bei unseren Landesstraßen abzubauen. Besonders Straßen im länd - lichen Raum wie etwa im Landkreis Schwäbisch Hall oder im Main-Tauber-Kreis würden davon massiv profitieren und sind auf die Sanierung der Landesstraßen in wirtschaftlicher Hinsicht dringend angewiesen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 31. August 2011 Nr. 2-3941.0-SHA/42 beantwortet das Minis terium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Sanierungsmaßnahmen sind im Landkreis Schwäbisch Hall bei den Landesstraßen geplant? Es sind derzeit folgende Erhaltungsmaßnahmen vorgesehen: • L 1040 Fahrbahndeckenerneuerung (FDE) Gaggstadt bis B 290 einschl. Ortsdurchfahrt (OD) Gaggstadt • L 1050 FDE OD Oberrot • L 1060 FDE Hessental – K 2601 (Sulzdorf) • L 1041 Bauwerksinstandsetzung Brettachbrücke bei Liebesdorf • L 2218 FDE B 290 bis Westgartshausen • L 1022 FDE Schrozberg bis Speckheim. 2. Wie ist der Planungsstand für Sanierungsmaßnahmen für die L 1037 zwischen Hessenau und Ruppertshofen sowie die L 1042 zwischen Dünsbach und Ils - hofen? Es wird davon ausgegangen, dass der Abschnitt der L 1037 zwischen Dünsbach und Sandelsbronn gemeint ist. Umfangreichere Sanierungsmaßnahmen sind auf diesem Abschnitt derzeit nicht in Planung. Die L 1042 ist von der Einmündung der L 2218 bei Ilshofen bis zum bereits ausgebauten Abschnitt in Richtung Hörlebach zum Ausbau vorgesehen. Die Ausführungsplanung ist bereits fertiggestellt. Weitere Maßnahmen sind im weiteren Verlauf der L 1042 bis zum Abzweig nach Dünsbach derzeit nicht in Planung. 3. a) Ist die Sanierung der L 1001 zwischen Weikersheim und Schrozberg bereits in den vordringlichen Bedarf des Maßnahmenkatalogs des Generalverkehrsplans aufgenommen worden? b) Wenn nicht, ist eine Aufnahme der L 1001 in diesen Maßnahmenkatalog vorgesehen? Der Ausbau der Abschnitte zwischen der Kreisgrenze und Oberstetten, zwischen Niederstetten und Vorbachzimmern und zwischen Vorbachzimmern und Laudenbach im Zuge der L 1001 wird bei der Festlegung der Priorisierung zukünftiger Maßnahmen überprüft. Entscheidend werden dabei die Ergebnisse einer nach landesweit einheitlichen Kriterien durchzuführenden Bewertung aller Projekte und die zukünftigen Finanzierungsmöglichkeiten sein. Ein Ergebnis dieser fachlichen und finanziellen Bewertung liegt noch nicht vor. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 410 4. Wie ist die Finanzierung der in Frage 1 und 2 genannten Maßnahmen geplant? In 2011 stehen dem Regierungspräsidium Stuttgart für die Erhaltung und den Neu-/ Ausbau der Landesstraßen (einschließlich Sonderprogrammen) rund 50 Mio. Euro zur Verfügung. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, in den nächsten Jahren eine deutlich sichtbare Verbesserung des bestehenden Straßennetzes zu er - reichen. Sie wird deshalb – vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers – die Erhaltungsmittel für Landesstraßen ab 2012 verstärken. Das Regierungspräsidium Stuttgart erhält anteilig entsprechend den Ergebnissen der Zustandserfassung und -bewertung die Erhaltungsmittel zu seiner Verfügung. 5. In welcher Priorisierung des Landes bezüglich der Sanierung befinden sich die o. g. Straßen? Die Aufzählung unter Ziffer 1 ist gleichzeitig eine Dringlichkeitsreihung der Maßnahmen. Dr. Splett Staatssekretärin