Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4103 30. 09. 2013 1Eingegangen: 30. 09. 2013 / Ausgegeben: 27. 11. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Möglichkeiten der Ausbildung zum Gebärdensprachdolmetscher gibt es in Baden-Württemberg (Vollzeitstudium, berufsbegleitende Weiterbildung, Ausbildung, Kurse, etc.)? 2. Wie viele Hörgeschädigte mit welchem Grad der Behinderung leben in BadenWürttemberg ? 3. Wie wird der Anspruch hörgeschädigter Menschen auf einen Gebärdensprachoder Schriftdolmetscher gemäß § 8 Absatz 3 Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) konkret im (Behörden-)Alltag umgesetzt? 4. In welchen Bereichen der Verwaltung sind Gebärdensprach- oder Schriftdolmetscher tätig? 5. Wie viele zertifizierte (allgemein vereidigte, geprüfte, staatlich geprüfte) Gebärdensprachdolmetscher sind in Baden-Württemberg tätig (unter Angabe, ob haupt- oder nebenberuflich)? 6. Wie viele Hörgeschädigte studieren an baden-württembergischen Hochschulen? 7. Wie viele Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher stehen den gehörlosen Studierenden an den baden-württembergischen Hochschulen zur Verfügung? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Dietrich Birk CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Hörgeschädigte und Gebärdensprachdolmetscher Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4103 2 8. Welche unterstützenden finanziellen und sonstigen Maßnahmen seitens der Landesregierung gibt es für Hörgeschädigte? 9. Von welchem Bedarf an Gebärdensprach- und Schriftdolmetschern wird aktuell und künftig ausgegangen? 30. 09. 2013 Dr. Birk CDU B e g r ü n d u n g Am 14. September 2013 war Tag der Gebärdensprache, am 29. September 2013 ist der internationale Tag der Gehörlosen. In diesem Kontext soll die Kleine Anfrage einen Überblick über die Situation gehörloser und hörgeschädigter Menschen in Baden-Württemberg geben. Insbesondere vor dem Hintergrund des Behindertengleichstellungsgesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention muss der Situation hörgeschädigter Menschen in Baden-Württemberg erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt werden und dafür gesorgt werden, dass sie ausreichend Unterstützung im Alltag und während einer Ausbildung oder eines Studiums bekommen . A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 14. November 2013 Nr. 32-0141.5/15/4103 beantwortet das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, dem Innenministerium sowie dem Justizministerium die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Möglichkeiten der Ausbildung zum Gebärdensprachdolmetscher gibt es in Baden-Württemberg (Vollzeitstudium, berufsbegleitende Weiterbildung, Ausbildung, Kurse, etc.)? In Baden-Württemberg wurde bislang am Institut für Gebärdensprache BadenWürttemberg in Winnenden eine zweijährige berufsbegleitende Weiterqualifizierungsmaßnahme für Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher angeboten . Im Juli 2013 wurde der letzte Kurs geprüft. Ein weiterer Kurs ist derzeit nicht geplant. Nach Mitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst bestehen außerhalb von Baden Württemberg Studienangebote für Gebärdensprachendolmetscherinnen und -dolmetscher an der Universität Hamburg – Fachbereich Sprachwissenschaft – Institut für Gebärdensprache, an der Hochschule Magdeburg -Stendal (FH) und an der Westsächsischen Hochschule Zwickau (FH). Baden -Württemberg profitiert in geringem Umfang von der nord- und ostdeutschen Ausbildungskapazität. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4103 2. Wie viele Hörgeschädigte mit welchem Grad der Behinderung leben in BadenWürttemberg ? Aus dem Datenbestand der Versorgungsverwaltung zum Feststellungsverfahren nach § 69 SGB IX kann entnommen werden, dass in Baden-Württemberg insgesamt 137.032 Menschen mit Hörschädigungen leben. Die jeweiligen Grade der Behinderung (GdB) teilen sich wie folgt auf: Bei 7.031 Menschen in Baden-Württemberg wurde das Merkzeichen Gehörlos („GL“) festgestellt (Stand: 31. Dezember 2012). 3. Wie wird der Anspruch hörgeschädigter Menschen auf einen Gebärdensprachoder Schriftdolmetscher gemäß § 8 Absatz 3 Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) konkret im (Behörden-)Alltag umgesetzt? Nach § 8 Absatz 3 Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) haben Menschen mit Hörbehinderungen (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) oder Menschen mit Sprachbehinderungen gegenüber öffentlichen Stellen im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 1 L-BGG (Dienststellen und sonstige Einrichtungen der Landesverwaltung einschließlich der landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) das Recht in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über andere geeignete Kommunikationshilfen zu kommunizieren, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist. Die Erstattung der Kosten erfolgt gegenüber dem Menschen mit Behinderungen, der die entsprechenden Dienste im Sinne der Selbstbestimmung eigenverantwortlich in Auftrag gibt. Der Landesregierung sind keine Probleme bei der Umsetzung dieser Vorschrift bekannt. 4. In welchen Bereichen der Verwaltung sind Gebärdensprach- oder Schriftdolmetscher tätig? Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher werden in allen Bereichen der Verwaltung tätig, in denen sie im Einzelfall von Menschen mit Hörschädigungen benötigt werden. Grundsätzlich werden im jeweiligen Einzelfall externe Gebärdensprachdolmetscherinnen bzw. -dolmetscher hinzugezogen. GdB Anzahl 10 4.774 20 41.588 30 39.534 40 12.119 50 19.355 60 4.382 70 6.252 80 2.729 90 371 100 5.928 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4103 4 5. Wie viele zertifizierte (allgemein vereidigte, geprüfte, staatlich geprüfte) Gebärdensprachdolmetscher sind in Baden-Württemberg tätig (unter Angabe, ob hauptamtlich oder nebenberuflich)? In Baden-Württemberg sind nach Mitteilung des Landesverbandes der Gehör - losen in Baden-Württemberg e. V. derzeit insgesamt 67 Gebärdensprachdolmetscherinnnen und -dolmetscher tätig, davon haben 21 Personen ein Diplom Gebärdensprachdolmetschen bzw. einen Bachelor of Arts – Gebärdensprachdolmetschen , 19 Personen sind staatlich geprüfte Gebärdensprachdolmetscherinnen bzw. -dolmetscher und 27 Personen verfügen über ein Zertifikat Gebärdensprach - dolmetschen. 44 der 67 in Baden-Württemberg tätigen Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher sind hauptberuflich tätig, die restlichen 23 sind nebenberuflich tätig. 6. Wie viele Hörgeschädigte studieren an baden-württembergischen Hochschulen? Die Behinderung einer bzw. eines Studierenden wird nach Mitteilung des Wissenschaftsministeriums aus Datenschutzgründen an staatlichen Hochschulen des Landes nicht gesondert erfasst. Die Umfrage des Deutschen Studentenwerks (DSW) zur Situation Studierender mit Behinderungen und chronischer Krankheit 2011 „Beeinträchtigt studieren“ verweist auf Folgendes: „Von den Studierenden mit Hör- (64 %) und/oder Sprechbeeinträchtigung (24 %) – insgesamt macht dies 3 % aller Studierenden mit Beeinträchtigung aus – geben 7 % an, gehörlos zu sein. Insgesamt sind 0,4 % aller Studierenden mit Beeinträchtigungen gehörlos“ (vgl. S. 21 und 22 des DSW-Berichts 2011). 7. Wie viele Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher stehen den gehörlosen Studierenden an den baden-württembergischen Hochschulen zur Verfügung? Eine Umfrage des Wissenschaftsministeriums an den staatlichen baden-württembergischen Hochschulen ergab, dass Hochschulen zwar keine Gebärdensprachund Schriftdolmetscherinnen bzw. -dolmetscher, aber an den großen Universi - täten oftmals technische Hilfsmittel zur Verfügung stellen. 8. Welche unterstützenden finanziellen und sonstigen Maßnahmen seitens der Landesregierung gibt es für Hörgeschädigte? Für die Förderung des Landesverbandes der Gehörlosen Baden-Württemberg e. V. werden dem Regierungspräsidium Stuttgart seitens des Sozialministeriums jährlich 130.000 Euro zugewiesen. Dieser Betrag beinhaltet die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetscherkosten anlässlich von Elternabenden an Schulen und Eltern-Lehrer/innen-Gesprächen für Eltern mit Hörbehinderungen (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) nicht hör- und sprachbehinderter Kinder in Höhe von 72.200 Euro. Nach Mitteilung des Kultusministeriums ist im neuen Bildungsplan für die Schule für Hörgeschädigte (zum Schuljahr 2012/2013 in Kraft getreten) das Erlernen der Gebärdensprache verankert. Damit soll sukzessive sichergestellt werden, dass für junge Menschen, die Gebärdensprache brauchen, um ihren Voraussetzungen entsprechend lernen zu können, ein adäquates Bildungsangebot zur Verfügung steht. Außerdem soll Deutsche Gebärdensprache im Sinne des Erlernens einer Fremdsprache (bilinguales/bimodales Lernen) in den Schulen für Hörgeschädigte als Unterrichtsangebot vorgehalten werden. Um die Umsetzung zu unterstützen, hat das Landesinstitut für Schulentwicklung im Auftrag des Kultusministeriums eine Handreichung zur Deutschen Gebärdensprache erarbeitet, die sich derzeit in der Fertigstellung befindet und noch im Schuljahr 2013/2014 den Schulen zur Ver - fügung gestellt wird. Seitens des Kultusministeriums werden 10.000 Euro jährlich für die Lehrerfortbildung zum Thema Gebärdensprache eingestellt. Diese sind dem Regierungspräsidium Freiburg zweckgebunden zugewiesen und werden landesweit schulspezifisch abgerufen bzw. es werden mit den Mitteln regionale Veranstaltungen konzipiert . Die Fortbildungsveranstaltungen werden teilweise in engem Zusammen - 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4103 wirken mit dem Institut für Gebärdensprache in Baden-Württemberg durchgeführt . Weiter unterstützt und begleitet das Kultusministerium mit Schulentwicklungsprojekten an zunächst vier Schulen für Hörgeschädigte den Einsatz von Gebärdensprache (Lautsprachbegleitende Gebärden, Lautsprachunterstützende Gebärden , Deutsche Gebärdensprache). Diese Schulentwicklungsprojekte werden teilweise ebenfalls in engem Zusammenwirken mit dem Institut für Gebärdensprache in Baden-Württemberg durchgeführt. Nach Mitteilung des Wissenschaftsministeriums sind an größeren Universitäten oftmals technische und EDV-mäßige Hilfsmittel sowie Kommunikationshilfen vorhanden. Die Landesregierung setzt sich für eine schnelle und unkomplizierte Hinzuziehung von Dolmetscherinnen und -dolmetschern für Hörgeschädigte in Gerichtsverfahren ein. Zum 1. Januar 2010 wurde nach Mitteilung des Justizministeriums eine bundesweite Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank eingerichtet, an der auch die baden-württembergische Justiz mitwirkt (abrufbar unter www.justizdolmetscher .de). Die Datenbank ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, mit geringem Aufwand eine Dolmetscherin bzw. einen Dolmetscher für ihre Gerichtsangelegenheiten zu finden. Darüber hinaus werden die Gerichte in die Lage versetzt , rasch eine Dolmetscherin bzw. einen Dolmetscher für ihre Gerichtsangelegenheiten zu finden. Im Sprachenverzeichnis dieser Datenbank ist auch „die Gebärdensprache“ aufgeführt. Derzeit sind in dieser Datenbank für die Gerichte in Baden-Württemberg insgesamt 16 Gehörlosendolmetscherinnen bzw. -dolmetscher aufgeführt (92 im gesamten Bundesgebiet). Auch können über die Datenbank Gerichtsdolmetscherinnen und -dolmetscher für „die Schriftsprache“ gefunden werden. Hörgeschädigte Personen, die an der Staatsprüfung der Ersten juristischen Prüfung oder an der Zweiten juristischen Staatsprüfung teilnehmen, werden nach Mitteilung des Justizministeriums angemessene Ausgleichsleistungen gewährt. Ferner wird die Gehörlosigkeit als schwere körperliche Erkrankung anerkannt, für die nach § 22 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 der Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung der Juristinnen bzw. Juristen bis zu zwei Fachsemester als angemessener Ausgleich für behinderungs- oder krankheitsbedingte Verzögerungen im Studium gewährt werden können. Nach Mitteilung des Innenministeriums sind für die gesamte Innenverwaltung bei Kap. 0302 Tit. 429 01 130.000 Euro pro Jahr für Beschäftigungsentgelte zur Erleichterung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und ihnen gleichgestellter Menschen veranschlagt. Zu Lasten dieser Mittel können schwerbehinderte Menschen bis zu drei Monate vor Freiwerden einer Stelle in den Landesdienst übernommen werden. 9. Von welchem Bedarf an Gebärdensprach- und Schriftdolmetschern wird aktuell und künftig ausgegangen? Die Landesregierung kann den aktuellen und künftigen Bedarf an Gebärdensprach - und Schriftdolmetscherinnen und -dolmetschern nicht konkret beziffern. Dem Kultusministerium ist bekannt, dass in der schulischen Förderung von jungen Menschen mit einer Hörschädigung vereinzelt auch Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher eingesetzt werden. Grundsätzlich vertritt das Kultusministerium die Auffassung, dass die schulische Bildung junger Menschen mit Hörschädigung Aufgabe des lehrenden Personals ist. An einer entsprechenden Qualifizierung der Lehrkräfte wird gearbeitet. Insofern kann der Bedarf an Ge - bärden- oder Schriftdolmetscherinnen und -dolmetschern für den Schulbereich nicht prognostiziert werden. Auch im Bereich der Hochschulen sind dem Wissenschaftsministerium zufolge keine Erhebungen und Prognosen zum Bedarf an Gebärdensprach- und Schriftdolmetscherinnen und -dolmetschern möglich, da wie in der Antwort unter Ziff. 6 dargestellt in diesem Bereich keine Daten vorliegen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4103 6 Nach Mitteilung des Landesverbandes der Gehörlosen wird keine Statistik zu den Einsätzen der Gebärdensprachdolmetscherinnen bzw. -dolmetscher geführt, weshalb auch von dort der Bedarf an Gebärdensprachdolmetscherinnen bzw. -dolmetschern nicht konkret beziffert werden kann. Es sei aber von einem erhöhten Bedarf auszugehen, da mehr hörbehinderte Menschen ihr Recht auf barrierefreie Kommunikation wahrnehmen. In Vertretung Lämmle Ministerialdiektor << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice