Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4107 02. 10. 2013 1Eingegangen: 02. 10. 2013 / Ausgegeben: 12. 11. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass die Zulassungsbehörden in Baden-Württemberg keine Klebekennzeichen mehr zuteilen dürfen? 2. Aus welchen Gründen ist eine entsprechende Zuteilung nicht mehr möglich? 3. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurde dies bestimmt? 4. Liegen ihr Erkenntnisse darüber vor, wie die diesbezüglichen Regelungen in anderen Bundesländern ausgestaltet sind? 5. Teilt sie die Auffassung, dass es insbesondere bei historischen Fahrzeugen über das Erscheinungsbild hinausgehende sachliche Vorteile mit sich bringt, wenn Klebekennzeichen verwendet werden können? 01. 10. 2013 Haußmann FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Klebekennzeichen für Kraftfahrzeuge Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4107 2 B e g r ü n d u n g Für bestimmte Kraftfahrzeuge können Klebekennzeichen im Vergleich zu starren Metalltafeln entscheidende gestalterische Vorteile haben. Darüber hinaus können Klebekennzeichen insbesondere bei historischen Kennzeichen (H-Kennzeichen) von Bedeutung sein. Dort ist die Verwendung von regulären Blech-Kennzeichen sehr nachteilig. Entweder ist die Anbringung (Höhe und Neigung) kaum entsprechend den Zulassungsvorschriften möglich oder es entstehen technische Nach - teile, wie verschlechterte Motorkühlung durch verringerte Kühleröffnung oder die Öffnung der Motorhaube ist behindert, weil das Blechkennzeichen auf dem Boden streift. Klebekennzeichen sollen anscheinend in Baden-Württemberg von den Zulassungsbehörden nicht mehr ausgegeben werden dürfen. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung und die entsprechende Anlage 4 schreiben hingegen kein besonderes Material vor. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 1. November 2013 Nr. 3-3861.1-02/626 beantwortet das Minis - terium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass die Zulassungsbehörden in Baden-Württemberg keine Klebekennzeichen mehr zuteilen dürfen? Es trifft zu, dass Klebekennzeichen nicht mehr zugeteilt werden dürfen. 2. Aus welchen Gründen ist eine entsprechende Zuteilung nicht mehr möglich? Klebekennzeichen entsprechen nicht der einschlägigen bundesrechtlichen Regelung des § 10 Abs. 2 Satz 3 FZV, wonach Kennzeichenschilder dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen müssen. Dies wurde durch die Rechtsprechung bestätigt. 3. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurde dies bestimmt? Klebekennzeichen entsprechen, wie unter Ziff. 2 bereits erwähnt, nicht den Vorschriften . Ausnahmen von § 10 Abs. 2 Satz 3 FZV dürfen nach § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FZV nur zugelassen werden, wenn die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichenschildes am Fahrzeug aus technischen Gründen nicht möglich ist. Dies ist nach Begutachtung durch Technische Sachverständige in Einzelfällen mittlerweile faktisch ausgeschlossen. 4. Liegen ihr Erkenntnisse vor, wie die diesbezüglichen Regelungen in anderen Bundesländern ausgestaltet sind? Die Ausgestaltung der Kennzeichen ist bundesrechtlich geregelt. Es gab in der Vergangenheit, zuletzt im April 2012, Abfragen zur Verfahrensweise in den an - deren Ländern über den Bund-Länder-Fachausschuss Fahrzeugzulassung. Mehrheitlich wurde die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Anbringung von Klebekennzeichen entsprechend den Vorgaben der FZV und unter Hinweis auf die hierzu ergangene Rechtsprechung abgelehnt. Dies gilt insbesondere auch für Ausnahmegenehmigungen für Klebekennzeichen bei Oldtimern. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4107 5. Teilt sie die Auffassung, dass es insbesondere bei historischen Fahrzeugen über das Erscheinungsbild hinausgehende sachliche Vorteile mit sich bringt, wenn Klebekennzeichen verwendet werden können? Nein. Es gibt nach Aussage der Technischen Sachverständigen auch an historischen Fahrzeugen keine sachlichen Vorteile, die eine Verwendung von Klebekennzeichen rechtfertigen könnten. Eine Überprüfung der Regelungen speziell für Oldtimer-Kennzeichen im Zusammenwirken mit den technischen Voraussetzungen und Möglichkeiten durch die technischen Prüfstellen haben ergeben, dass keine Notwendigkeit für die Verwendung eines sogenannten Klebekennzeichens besteht. Mit entsprechenden Kennzeichenträgern können auch vorschriftsmäßige Kennzeichen angebracht werden. Es ist beispielsweise auch zumutbar, ein vorschriftsmäßiges Kennzeichen an einer anderen Stelle anzubringen oder aber das Kennzeichen zum Öffnen der Motorhaube abzunehmen. Ferner waren bei in früheren Epochen zugelassenen Fahrzeugen Klebekennzeichen noch gar nicht bekannt, sodass die Anbaufläche von früher vorgesehenen Metallkennzeichen vorhanden sein müsste. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice