Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4144 10. 10. 2013 1Eingegangen: 10. 10. 2013 / Ausgegeben: 12. 11. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Sind ihr die Probleme in der Frage der Annahmebereitschaft der Deponien bei der Entsorgung der anfallenden Abfälle im Zuge des Rückbaus des Kernkraftwerks Obrigheim bekannt? 2. Welche Position vertritt sie hier, insbesondere in der Frage der Annahmepflicht ? 3. Welche Schritte unternimmt sie, um für eine gerechte Lastenverteilung zwischen den verschiedenen Deponien und Landkreisen zu sorgen? 4. Steht sie im Dialog mit dem Kraftwerkbetreiber Energie Baden-Württemberg (EnBW) bezüglich der Entsorgungsproblematik und falls ja, wie ist der Sachstand der Gespräche? 5. Sind gesetzliche Regelungen bezüglich der Entsorgungsproblematik geplant? 6. Welche Kommunikationsstrategie verfolgt sie, um Ängsten und Befürchtungen der Bevölkerung bezüglich der Entsorgungsfrage entgegenzutreten und diese in einem transparenten Verfahren zu entkräften sowie um weiterem Imageschaden der Entsorgungsdeponien vorzubeugen? 08. 10. 2013 Hauk CDU Kleine Anfrage des Abg. Peter Hauk CDU und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Entsorgung der anfallenden Abfälle im Zuge des Rückbaus von Kernkraftwerken, hier insbesondere des Kernkraftwerks Obrigheim Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4144 2 B e g r ü n d u n g Die Energiewende und der damit verbundene Ausstieg aus der Atomkraft ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dem Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim kommt dabei als erstes rückzubauendes Kernkraftwerk im Land eine besondere Bedeutung zu. Bislang wurden von der EnBW alle freigemessenen Abfälle auf der Deponie der Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-Neckar-Kreises (AVR) in Sinsheim untergebracht. Nach einem dortigen Annahmestopp sollen die weiteren Abfälle nun im Zentrum für Entsorgung und Umwelttechnologie „Sansenhecken “ in Buchen untergebracht werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass es nicht zu einseitigen Belastungen von einzelnen Akteuren kommt. A n t w o r t Mit Schreiben vom 4. November 2013 Nr. 25-8981.21/31 beantwortet das Minis - terium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Sind ihr die Probleme in der Frage der Annahmebereitschaft der Deponien bei der Entsorgung der anfallenden Abfälle im Zuge des Rückbaus des Kernkraftwerks Obrigheim bekannt? Bereits der Antrag der Abg. Elke Brunnemer u. a. CDU (DS 15/2805) befasste sich mit der Entsorgung von Bauschutt aus dem Atomkraftwerk (AKW) Obrigheim . Darüber hinaus hatte sich der Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises, Herr Landrat Dr. Achim Brötel, mit Schreiben vom 9. Juli 2013 in dieser Angelegenheit an Herrn Umweltminister Untersteller gewandt. 2. Welche Position vertritt sie hier, insbesondere in der Frage der Annahmepflicht ? Beim Rückbau kerntechnischer Anlagen fallen neben den radioaktiv belasteten Abfällen auch erhebliche Mengen an Abfällen an, die einer weiteren Behandlung nach dem Strahlenschutzregime nicht bedürfen. Das Verfahren der Freigabe nach der Strahlenschutzverordnung stellt dabei sicher, dass die betreffenden Abfälle als nicht radioaktive Stoffe unbedenklich gehandhabt werden können. Voraussetzung dafür ist, dass deren Aktivität oder Aktivitätskonzentration auch bei Anlegung strengster Maßstäbe an den Gesundheitsschutz außer Acht gelassen werden kann. Beurteilungsgrundlage ist dafür das De-Minimis-Konzept (Beschränkung der Einzelpersonen der Bevölkerung pro Kalenderjahr zugemuteten zusätzlichen Dosisbeiträge auf Werte im Bereich von 10 Mikrosievert), nach dem die von den Abfällen ausgehende Strahlenbelastung nur einen Bruchteil der natürlichen Strahlenbelastung ausmachen darf. Die Strahlenschutzverordnung legt insbesondere durch Vorgabe radiologischer Freigabewerte die Anforderungen für verschiedene Entsorgungswege fest, z. B. die uneingeschränkte Freigabe zur weiteren Verwendung im Wirtschaftskreislauf oder die zweckgerichtete Freigabe der Beseitigung auf Deponien. Die Werte für die uneingeschränkte Freigabe decken dabei alle denkbaren Szenarien der sich anschließenden Umgangs- und Verwendungsarten ab. Mit dem messtechnisch zu erbringenden Nachweis, dass die Freigabewerte unterschritten sind, kann für das freizugebende Material davon ausgegangen werden, dass das De-Minimis-Konzept eingehalten ist. Das Material verliert mit der Freigabe seine (rechtliche) Einordnung als radioaktiv. Für die sich anschließende Entsorgungsvariante, z. B. die Beseitigung auf einer Deponie, gelten dann die üblichen Regelungen des Kreislaufwirtschafts - und Abfallrechts. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4144 Die Beseitigung der dem Kreislaufwirtschaftsgesetz unterfallenden Abfälle obliegt grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, in dessen Gebiet die Abfälle angefallen sind und überlassen werden. Im vorliegenden Fall ist der Neckar-Odenwald-Kreis daher verpflichtet, die freigemessenen Abfälle aus dem KWO anzunehmen und auf einer von ihm betriebenen Deponie zu entsorgen. Mit der Deponie Sansenhecken verfügt der Neckar-Odenwald-Kreis über eine für diese Abfälle geeignete Deponie, die es dem Kreis ermöglicht, seiner Entsorgungspflicht nachzukommen. 3. Welche Schritte unternimmt sie, um für eine gerechte Lastenverteilung zwischen den verschiedenen Deponien und Landkreisen zu sorgen? Abschätzungen der beim Rückbau der gesamten Anlage anfallenden Massen belaufen sich z. B. für KWO auf ca. 275.000 Tonnen. Als radioaktiver Abfall müssen insgesamt nur ca. 2.000 Tonnen entsorgt werden. Für diese Abfälle ist das Endlager Konrad vorgesehen. Die übrigen Abfälle werden über unterschiedliche Entsorgungspfade entsorgt. Davon entfallen über die Freigabe zur Beseitigung auf Deponien nur ca. 3.000 Tonnen. Da bereits ca. 500 Tonnen an eine Deponie ab - gegeben wurden, ist noch mit einem Materialanfall von rund 2.500 Tonnen zu rechnen, der über eine Freigabe zur Beseitigung auf Deponien im entsorgungs - pflich tigen Landkreis zu entsorgen wäre. Da bis zum Abschluss der Abbautätigkeiten , die sich noch über ca. 10 Jahre erstrecken, im Durchschnitt jährlich weniger als 300 Tonnen anfallen, ist das Ansinnen, diese Abfälle unter dem Gesichtspunkt der gerechten Lastenverteilung auf mehrere Deponien im Land zu entsorgen , weder sinnvoll noch notwendig. Die betreffenden Abfälle sind wie andere zu beseitigende mineralische Abfälle in der jeweiligen Zuständigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zu beseitigen . Soweit ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger über keine eigenen Entsorgungsanlagen (Deponien) verfügt, besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Kooperation mit anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Dafür besteht im vorliegenden Fall jedoch kein Bedarf. Im Übrigen hat das Umweltministerium den kommunalen Spitzenverbänden und dem Verband der Region Stuttgart auf deren Wunsch zugestanden, dass der Nachweis der Entsorgungssicherheit für die Entsorgung zu deponierender Abfälle nicht mehr von jedem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger einzeln zu erbringen ist. Dies war nur auf der Grundlage einer bekundeten funktionsfähigen interkommunalen Zusammenarbeit möglich, nach der sich die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in der Lage sehen, die Entsorgungssicherheit in Eigenregie zu gewährleisten . Diese interkommunale Zusammenarbeit gilt selbstverständlich auch für zweckgebunden freigegebene Abfälle zur Beseitigung auf einer Deponie. 4. Steht sie im Dialog mit dem Kraftwerkbetreiber Energie Baden-Württemberg (EnBW) bezüglich der Entsorgungsproblematik und falls ja, wie ist der Sachstand der Gespräche? Im Zusammenhang mit der Entwicklung einer Strategie für den anstehenden Rückbau der Kernkraftwerke in Neckarwestheim und Philippsburg wurden und werden umfangreiche Gespräche geführt, die u. a. auch Fragen der Entsorgung des dabei anfallenden Materials betreffen. Im Fokus stehen hierbei Überlegungen zur Vorgehensweise bei der Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Für die Entsorgung von Material mit geringfügiger Restaktivität aus genehmigungspflichtigen Tätigkeiten liegen eindeutige Verfahrensregelungen zum Entsorgungsweg vor. Material mit geringfügiger Restaktivität kann entsprechend den Regelungen der Strahlenschutzverordnung (§ 29 StrlSchV) aus der strahlenschutz - rechtlichen Überwachung entlassen werden, wenn die im Material gebundene Aktivität zu höchstens geringfügigen Strahlenbelastungen für Einzelpersonen führen kann. Nach der Entlassung gilt das konventionelle Abfallrecht. Angestrebt wird immer eine uneingeschränkte Freigabe. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4144 4 5. Sind gesetzliche Regelungen bezüglich der Entsorgungsproblematik geplant? Für zweckgerichtet freigegebene Abfälle sind die vorhandenen gesetzlichen Regelungen eindeutig und ausreichend. Das Verfahren der Freigabe von Material mit geringfügiger Restaktivität aus den genehmigungspflichtigen Tätigkeiten ist im Freigabeverfahren nach der Strahlenschutzverordnung umfassend geregelt. Die derzeit geltenden Regularien werden im Zusammenhang mit der Implementierung der neuen EU-Grundnorm zum Strahlenschutz ggf. anzupassen sein. Es wird davon ausgegangen, dass die EU-Grundnorm noch in diesem Jahr verabschiedet werden kann. Für die Umsetzung in nationales Recht werden 4 Jahre eingeräumt . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 6. Welche Kommunikationsstrategie verfolgt sie, um Ängsten und Befürchtungen der Bevölkerung bezüglich der Entsorgungsfrage entgegenzutreten und diese in einem transparenten Verfahren zu entkräften sowie um weiterem Imageschaden der Entsorgungsdeponien vorzubeugen? Es ist der Landesregierung ein Anliegen, Probleme, die mit der Entsorgung der beim Rückbau der stillgelegten Kernkraftwerke anfallenden Materialien zusammenhängen , im Dialog mit der Bevölkerung zu erörtern und Lösungsmöglich - keiten nachvollziehbar und transparent zu vermitteln. Diesem Zweck diente z. B. eine im Juli 2011 – über die bestehende Rechtslage hinaus – freiwillig durch - geführte Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Erteilung der dritten Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Obrigheim. Die hierbei und im Nachgang zu dieser Veranstaltung gestellten Fragen insbesondere auch zur Entsorgung der rückbaubedingt anfallenden Materialien sind schriftlich beantwortet und auf der Internetseite des Umwelt - ministeriums veröffentlicht worden. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice