Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4149 14. 10. 2013 1Eingegangen: 14. 10. 2013 / Ausgegeben: 13. 11. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gründe haben den Kultusminister veranlasst, die Ministerialdirektorin im Kultusministerium, Frau Dr. M. R., in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen ? 2. Welche Argumente führt Frau Ministerialdirektorin a. D. Dr. M. R. zur Begründung ihres Widerspruchs gegen die Entscheidung des Kultusministers an? 3. Welche weiteren Fälle von Widersprüchen und/oder Klagen gegen Versetzungen von Ministerialdirektoren in den einstweiligen Ruhestand durch die grünrote Landesregierung gibt es? 4. Mit welchen Argumenten werden diese Widersprüche und/oder Klagen jeweils begründet? 5. Beabsichtigt das Kultusministerium, dem Widerspruch der Ministerialdirektorin a. D. ganz oder teilweise stattzugeben beziehungsweise mit welcher Begründung gedenkt sie, den Widerspruch abzulehnen? 14. 10. 2013 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Versetzung der Ministerialdirektorin im Kultusministerium in den einstweiligen Ruhestand Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4149 2 B e g r ü n d u n g Im Juli 2013 hat der Kultusminister die damalige Ministerialdirektorin im Kultusministerium in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Nun hat Frau Ministerial - direktorin a. D. Dr. M. R. gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt, wie die Badische Zeitung am 10. Oktober 2013 verlautbarte. Zwei weitere ehemalige Ministerialdirektoren, die von der grün-roten Landesregierung nach dem Regierungswechsel in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden waren, haben demnach ebenfalls Klage eingereicht. Da sowohl eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand als auch ein erfolgreicher Widerspruch beziehungsweise eine erfolgreiche Klage erhebliche Kosten für das Land nach sich ziehen, sind die jeweils angeführten Begründungen für die Öffentlichkeit von Interesse. A n t w o r t Mit Schreiben vom 5. November 2013 Nr. 14-/0305.311/772/1 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Staatsminis - terium die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gründe haben den Kultusminister veranlasst, die Ministerialdirektorin im Kultusministerium, Frau Dr. M. R., in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen ? 2. Welche Argumente führt Frau Ministerialdirektorin a. D. Dr. M. R. zur Begründung ihres Widerspruchs gegen die Entscheidung des Kultusministers an? Nach § 30 BeamtStG können Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, wenn sie ein Amt bekleiden, bei dessen Ausübung sie in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen. Nach Satz 2 ist die Bestimmung der Ämter dem Landesrecht überlassen. § 42 Abs. 1 Nr. 2 LBG bestimmt, dass zu den Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit, die ein Amt in Sinne des § 30 Abs. 1 oder 2 BeamtStG bekleiden, Ministerialdirektoren gehören. Die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand erfolgte, weil die Voraussetzungen für eine weitere Zusammenarbeit nach Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände nicht mehr gegeben waren. Der Widerspruch wurde mit materiellen Mängeln begründet. In materieller Hinsicht seien die Voraussetzungen für die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nicht gegeben. 3. Welche weiteren Fälle von Widersprüchen und/oder Klagen gegen Versetzungen von Ministerialdirektoren in den einstweiligen Ruhestand durch die grünrote Landesregierung gibt es? Seit Antritt der Landesregierung gab es drei weitere Fälle von Widersprüchen und/oder Klagen gegen Versetzungen von Ministerialdirektoren in den einstweiligen Ruhestand. Bei den Namen der betroffenen Personen handelt es sich um personenbezogene Daten, die zum Schutz des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen nicht genannt werden können. In den Verfahren ergingen Widerspruchsbescheide. In zwei Verfahren wurde Klage erhoben. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4149 4. Mit welchen Argumenten werden diese Widersprüche und/oder Klagen jeweils begründet? Die Rechtsbehelfe wurden mit formellen und materiellen Mängeln begründet, an denen die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand leide. In formeller Hinsicht werden Begründungsmängel vorgebracht. In materieller Hinsicht seien die Voraussetzungen für die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nicht gegeben; Ermessensfehler werden geltend gemacht. 5. Beabsichtigt das Kultusministerium, dem Widerspruch der Ministerialdirektorin a. D. ganz oder teilweise stattzugeben beziehungsweise mit welcher Begründung gedenkt sie, den Widerspruch abzulehnen? Der Widerspruch wurde zurückgewiesen, da er unbegründet ist. Aus den Ausführungen des Widerspruchs ergab sich keine andere Einschätzung der Sach- und Rechtslage. Darüber hinausgehende Informationen können zum Schutz des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen nicht erfolgen. Stoch Minister für Kultus, Jugend und Sport << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice