Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 419 11. 08. 2011 1Eingegangen: 11. 08. 2011 / Ausgegeben: 09. 09. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie die Arbeit in den Bildungshäusern Ilvesheim und Dossenheim ? 2. Sind ihr weitere Standorte im Wahlkreis Weinheim bekannt, die sich im Zuge des Antragsverfahrens um ein Bildungshaus bemüht haben? 3. Dürfen die bestehenden „Bildungshäuser 3–10“ auch zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2011/2012 und darüber hinaus Kinder in ihre Einrichtung aufnehmen und diese fördern? 4. In welcher Art und Weise bzw. in welchem Umfang wird sie die bestehenden Bildungshausstandorte im Wahlkreis Weinheim auch weiterhin mit den erforderlichen Ressourcen ausstatten? 5. Wie will sie die Mittel laut Koalitionsvertrag allen Standorten und Grundschulen „zugänglich machen“? 6. Wie wird mit bereits gestellten Anträgen von Kommunen zur Einrichtung von Bildungshäusern im Wahlkreis Weinheim umgegangen (unter Angabe der Genehmigung und Mittelbereitstellung)? 08. 08. 2011 Wacker CDU Kleine Anfrage des Abg. Georg Wacker CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Erfolgreiche Bildungshäuser für 3- bis 10-Jährige im Wahlkreis Weinheim erhalten Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 419 2 B e g r ü n d u n g Mit den „Bildungshäusern 3–10“ wurden in Baden-Württemberg im Bereich der frühkindlichen Bildung neue Wege eingeschlagen. Das Land hat durch die Zurverfügungstellung von Deputatsstunden die im Orientierungsplan vorgesehene Kooperation zwischen Kindergärten und Grundschulen zusätzlich gefördert. Die Bildungshäuser werden in den Kommunen durchweg positiv bewertet. Die neue Landesregierung sieht nun im Koalitionsvertrag keinen weiteren Ausbau der Bildungshäuser mit Landesmitteln vor. Auch in einer Stellungnahme des Kultusministeriums (Drs. 15/33) heißt es, dass „die bisherigen Erfahrungen und Mittel allen Standorten zugänglich gemacht werden“ sollen. Es ist also davon auszugehen , dass die bisherigen Bildungshaus-Standorte nach Abschluss der Modellphase und zwar unabhängig von den Empfehlungen der wissenschaftlichen Begleituntersuchung durch das Transferzentrum für Neurowissenschaften und Lernen (ZNL) in ihrer jetzigen Form nicht weiter bestehen können. Die Kommunen sind in Bezug auf die bestehenden und geplanten Bildungshaus-Standorte ver - unsichert. A n t w o r t Mit Schreiben vom 26. August 2011 Nr. 33-6937.6/135/1 beantwortet das Minis - terium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet sie die Arbeit in den Bildungshäusern Ilvesheim und Dossenheim ? Gemäß der Ausschreibung haben sich beide Standorte intensiv mit dem Bildungshausgedanken auseinandergesetzt. Das Bildungshaus Ilvesheim, das seit Beginn des Projekts zum Schul- bzw. Kindergartenjahr 2007/2008 mitwirkt, stellt seine Erfahrungen als Konsultationsstandort in beratender Form anderen Bildungs - häusern, die neu gestartet sind oder im Schuljahr 2011/2012 beginnen – wie beispielsweise auch Dossenheim – zur Verfügung. Das Bildungshaus Ilvesheim bietet den jahrgangsgemischten Gruppen zweimal wöchentlich gemeinsame Lern- und Projektphasen an. Weitere Elemente sind gemeinsame Spiel- und Bewegungszeiten, Experimentierphasen, ästhetische Erfahrungen und soziale Kompetenzbildung. Die bisherigen Erfahrungen sind durchweg als positiv zu bezeichnen. Das Bildungshaus Dossenheim beginnt mit der Umsetzung des Konzepts zum Schuljahr 2011/2012. Eine Bewertung der Arbeit in diesem Bildungshaus ist deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. 2. Sind ihr weitere Standorte im Wahlkreis Weinheim bekannt, die sich im Zuge des Antragsverfahrens um ein Bildungshaus bemüht haben? Es sind keine weiteren Standorte im Wahlkreis Weinheim bekannt, die sich im Zuge des Antragsverfahrens um ein Bildungshaus bemüht haben. 3. Dürfen die bestehenden „Bildungshäuser 3–10“ auch zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2011/2012 und darüber hinaus Kinder in ihre Einrichtung aufnehmen und diese fördern? Wie in der Beantwortung des Antrags des Abgeordneten Georg Wacker MdL vom 15. Juni 2011, Drucksache 15/33, und der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Thomas Blenke MdL vom 2. August 2011, Drucksache 15/376, dargestellt, planen in den „Bildungshäusern 3–10“ Kindergarten und Grundschule Teile ihres 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 419 Bildungsangebots gemeinsam und führen dieses Angebot institutionsübergreifend durch, bleiben jedoch in ihren Strukturen als Kindergarten bzw. Grundschule erhalten . Das bedeutet: die Kinder werden wie bisher zunächst in den Kindergarten bzw. in die Grundschule aufgenommen und auf der Grundlage des Orientierungsplans bzw. Bildungsplans der Grundschule entsprechend begleitet und gefördert. Wie bisher in den „Bildungshäusern 3–10“ praktiziert, werden Kinder auch institutions - und jahrgangsübergreifend durch besondere Bildungsangebote gefördert. 4. In welcher Art und Weise bzw. in welchem Umfang wird sie die bestehenden Bildungshausstandorte im Wahlkreis Weinheim auch weiterhin mit den erforderlichen Ressourcen ausstatten? Wie ebenfalls in der Beantwortung der o. g. Anträge vom 15. Juni 2011, Druck - sache 15/33, und 2. August 2011, Drucksache 15/376, dargestellt, erhalten die genehmigten Bildungshausstandorte auch für das Schuljahr 2011/2012 eine Zuweisung von zusätzlichen Lehrerwochenstunden für jede beteiligte Grundschulklasse oder jahrgangsübergreifende Lerngruppe von drei bzw. zwei Stunden. Entsprechend erhält das Bildungshaus Ilvesheim pro beteiligter Grundschulklasse oder jahrgangsübergreifender Lerngruppe drei Stunden (dies entspricht einem Ressourcenbedarf von 30 Stunden zum Schul- bzw. Kindergartenjahr 2011/2012). Das Bildungshaus Dossenheim erhält zwei Anrechnungsstunden je am Modellprojekt beteiligter Grundschulklasse oder jahrgangsübergreifender Lerngruppe (dies entspricht acht Stunden zum Schul- bzw. Kindergartenjahr 2011/2012). Die seitherigen Erfahrungen der Bildungshäuser sollen allen Standorten zugänglich gemacht werden (siehe Drs. 15/376). 5. Wie will sie die Mittel laut Koalitionsvertrag allen Standorten und Grundschulen „zugänglich machen“? Das Kultusministerium strebt an, allen Standorten eine Grundausstattung zur Verfügung zu stellen. Wie bereits in der Beantwortung der Drucksachen 15/33 und 15/376 aufgeführt, wurden die Mittel im Zuge des 3. Nachtrags zum Staatshaushaltsplan für 2010/2011 etatisiert, die eine auskömmliche Finanzierung der Grund - schulen sicherstellen, die an 90 der neuen Bildungshäuser beteiligt sind. 6. Wie wird mit bereits gestellten Anträgen von Kommunen zur Einrichtung von Bildungshäusern im Wahlkreis Weinheim umgegangen (unter Angabe der Genehmigung und Mittelbereitstellung)? Aus dem Wahlkreis Weinheim liegen keine Anträge auf Genehmigung eines Bildungshauses vor. In Vertretung Dr. Mentrup Staatssekretär