Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4196 23. 10. 2013 1Eingegangen: 23. 10. 2013 / Ausgegeben: 22. 11. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Stellenwert misst sie beim Ausbau der Windkraft wirtschaftlichen Gesichtspunkten zur tatsächlichen Effizienz von Anlagen bei? 2. Wie steht sie dazu, langfristige Windmessungen an jedem potenziellen Stand - ort von Windkraftanlagen vor dem Projektstart vorzuschreiben? 3. Welche Standorte in Baden-Württemberg haben nach ihrer Kenntnis eine ausreichende Windhöffigkeit, um einen wirtschaftlichen Betrieb ohne Subventionierung zuzulassen? 4. Wie steht sie im Sinne der Transparenz zu einer Veröffentlichung aller laufenden , bereits genehmigten und geplanten Windkraftanlagen unter Auflistung von Nennleistung, erzeugter Arbeit (MWh) und Auslastung pro Anlage? 5. Wie gedenkt sie, im Sinne des Verbraucherschutzes, potenzielle Kleinanleger vor überzogenen Renditeversprechungen bei Geldanlagen in Windkraftanlagen zu schützen? 6. Inwiefern kann der Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg zu einer Energieeffizienzsteigerung beitragen? 7. Warum werden im Sinne einer Steigerung der Energieeffizienz nicht landesweit Konzentrationszonen für Windräder in windhöffigen Gebieten ausgewiesen , um rein spekulative, finanziell sich lohnende aber nicht wirtschaftliche Windkraftanlagen in windschwachen Gebieten zu verhindern? 8. Wie will sie ohne die Schaffung von Ausschlussgebieten dem Schutzbedürfnis von Landschaft und Tierwelt (Rückzugsorte) Rechnung tragen? Kleine Anfrage des Abg. Georg Wacker CDU und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Ausbau der Windkraft Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4196 2 9. Wie begründet sie den geringen vorgeschriebenen Abstand der Windkraftan - lagen zur nächsten Wohnbebauung vor dem Hintergrund des von der World Health Organization (WHO) geforderten Mindestabstands von 2.000 Metern? 21. 10. 2013 Wacker CDU B e g r ü n d u n g Die CDU-Landtagsfraktion steht grundsätzlich hinter den Zielen der Energiewende . Der Ausbau der Windkraft ist dabei ein wichtiger Baustein, wenn die Atomkraft durch saubere Energie ersetzt werden soll. Allerdings darf der Ausbau der Windkraft kein Dogma sein, dem alle anderen umweltpolitischen und wirtschaftlichen Ziele untergeordnet werden. Dem Landschaftsschutz und dem Schutz des Lebensraums von Tieren muss bei allem Streben nach mehr Windenergie auch weiterhin Rechnung getragen werden. Darüber hinaus darf nicht der häufig nur durch Subventionen erreichte finanzielle Nutzen für einzelne Investoren im Mittelpunkt der Debatte stehen. Der wirtschaftliche Nutzen geplanter Windenergieanlagen und ihre Nachhaltigkeit müssen stärker in den Fokus gerückt werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 13. November 2013 Nr. 6-4583/829 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Minis - terium für Verkehr und Infrastruktur und dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welchen Stellenwert misst sie beim Ausbau der Windkraft wirtschaftlichen Gesichtspunkten zur tatsächlichen Effizienz von Anlagen bei? Planer und Betreiber von Windenergieanlagen sind sehr daran interessiert, dass ihre Anlagen wirtschaftlich betrieben werden können. In Anbetracht der hohen Investitionskosten heutiger Anlagen lässt sich ansonsten eine Finanzierung nicht darstellen. Die Nutzung windhöffiger und damit effizienter Standorte ist daher eine wichtige Grundvoraussetzung. 2. Wie steht sie dazu, langfristige Windmessungen an jedem potenziellen Stand ort von Windkraftanlagen vor dem Projektstart vorzuschreiben? Die Landesregierung empfiehlt ausdrücklich, vor dem Bau einer Windenergieanlage die Windhöffigkeit am jeweiligen Standort gutachterlich prüfen zu lassen. Hierzu wird in vielen Fällen, z. B. wenn keine ausreichenden Daten aus der unmittelbaren Umgebung vorliegen, eine Windmessung nötig sein. Eine Windmessung generell vorzuschreiben wird nicht als sinnvoll erachtet. 3. Welche Standorte in Baden-Württemberg haben nach ihrer Kenntnis eine ausreichende Windhöffigkeit, um einen wirtschaftlichen Betrieb ohne Subventionierung zuzulassen? Die Landesregierung hat hierzu keine detaillierten Kenntnisse. Die Wirtschaftlichkeit einer Windenergieanlage hängt von vielen Faktoren ab. Neben der Windhöffigkeit sind dies z. B. die Kosten für die Erschließung und den Netzausbau, 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4196 Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die Pachtkosten, die Anzahl der Anlagen, die zusammen geplant und betrieben werden, die Investitionskosten, die Kosten für Betrieb, Wartung und Betreuung. Potenzielle Standorte werden deshalb von den Projektierern sehr detailliert individuell untersucht und geplant, damit im jeweiligen Einzelfall ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlage gegeben ist. 4. Wie steht sie im Sinne der Transparenz zu einer Veröffentlichung aller laufenden , bereits genehmigten und geplanten Windkraftanlagen unter Auflistung von Nennleistung, erzeugter Arbeit (MWh) und Auslastung pro Anlage? Die in Betrieb befindlichen Windenergieanlagen sind im Potenzialatlas der LUBW und im EEG-Anlagenregister auf der Homepage der Übertragungsnetzbetreiber dargestellt. Im EEG-Anlagenregister sind auch die zugehörigen Stromerträge aufgeführt. Von geplanten Windenergieanlagen liegt der Landesregierung naturgemäß keine Übersicht vor. 5. Wie gedenkt sie, im Sinne des Verbraucherschutzes, potenzielle Kleinanleger vor überzogenen Renditeversprechungen bei Geldanlagen in Windkraftanlagen zu schützen? Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gibt in seinem Verbraucherportal Baden-Württemberg „Verbrauchertipps zu Finanzinvestitionen in Windenergie“ (www.verbraucherportal-bw.de/servlet/PB/menu/2902936_l1/ index.html). Außerdem hat Herr Minister Bonde in seiner Reihe BondesRat das Thema „Investitionen in nachhaltige Geldanlagen“ aufgegriffen (www.mlr.badenwuerttemberg .de/BondesRat). In diesen Informationen werden Verbraucherinnen und Verbraucher explizit darauf hingewiesen, dass bei Geldanlagen in Windenergieanlagen eventuell versprochene hohe Renditen in der Regel ein höheres Risiko bedeuten. Grundsätzlich gilt auch bei Investitionen in Windenergieanlagen wie bei jeder Finanzanlage , dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich nicht allein auf die Werbung des Anbieters verlassen, sondern weitere Informationen einholen sollten . In Verkaufsprospekten müssen die Anbieter auch über die potenziellen Risiken einer Anlage, etwa die Möglichkeit des Verlustes des investierten Guthabens oder einer Herabsetzung des in der Werbung angepriesenen Zinssatzes, informieren . Das „Kleingedruckte“ sollte daher immer erst gründlich geprüft werden. Eine wichtige Frage vor der Anlageentscheidung in Windenergie ist in jedem Fall, ob und wann frühestens wieder ein Zugriff auf das investierte Kapital möglich ist. Geprüft werden sollte, ob es für die Anlage Sicherungsmechanismen, z. B. einen Rettungsfonds, gibt, wenn der Anbieter der Finanzanlage selbst in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Bei den Tipps wird auch auf Informationen anderer Einrichtungen wie z. B. des Bundes der Energieverbraucher e. V. (www.energieverbraucher.de) oder der Verbraucherzentralen (www.verbraucherfuersklima.de) verwiesen. Hinweise zu den vorgenannten Informationen verbreitet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auch über andere Kanäle wie beispielsweise soziale Netzwerke (www.facebook.com/VerbraucherBW). Darüber hinaus ist das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bereits auf der Verbraucherschutzministerkonferenz 2012 initiativ geworden und hat die Bundesregierung gebeten, Mindeststandards für nachhaltige Geldanlagen zu erarbeiten und regelmäßig darüber zu berichten, sowie ein verbindliches Verbraucherlabel zu entwickeln und dessen Zertifizierung durch eine unabhängige Institution zu prüfen. Ziel der Initiative ist, Verbraucherinnen und Verbraucher dabei zu unterstützen, das Angebot an nachhaltigen Geldanlagen transparenter, vergleichbarer und nachprüfbarer zu machen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4196 4 6. Inwiefern kann der Ausbau der Windkraft in Baden-Württemberg zu einer Energieeffizienzsteigerung beitragen? Der Ausbau der Windenergie hat das Ziel einer umwelt- und klimafreundlichen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Unter Energieeffizienzsteigerung versteht man Maßnahmen, Energie, z. B. Strom, effizienter zu nutzen. Sie beziehen sich auf die Anwenderseite. Beides sind deshalb unterschiedliche Ziele bzw. Maßnahmen, die jedoch gleichermaßen intensiv verfolgt werden müssen. 7. Warum werden im Sinne einer Steigerung der Energieeffizienz nicht landesweit Konzentrationszonen für Windräder in windhöffigen Gebieten ausgewiesen, um rein spekulative, finanziell sich lohnende aber nicht wirtschaftliche Windkraftanlagen in windschwachen Gebieten zu verhindern? Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes im Jahr 2012 hat die Landesregierung Baden-Württemberg zum deutlichen Ausbau der Windkraft die Windkraftplanung bewusst zwei starken Planungsträgern, den Regionalverbänden als Träger der Regionalplanung und den Städten, Gemeinden und kommunalen Planungsverbänden als Träger der Flächennutzungsplanung übertragen. Die Windkraftplanung, d. h. die Standortwahl für Windenergieanlagen auf regionaler und kommunaler Ebene, erfordert eine umfassende und damit sehr umfangreiche Abwägung aller maßgeblichen Gesichtspunkte. Insbesondere erforderlich sind dabei auch die Kenntnisse der regionalen Gegebenheiten und der konkreten Verhältnisse vor Ort, die durch die vorgesehenen Planungsträger gewährleistet ist. Das Land selbst unterstützt die Windkraftplanung durch umfassende und weit - reichende Maßnahmen. So bietet beispielsweise der Windenergieerlass eine praxisorientierte Handreichung für alle an dem Verfahren zur Planung, Genehmigung und Bau von Windenergieanlagen beteiligten Fachstellen, Behörden, Kommunen , Bürgerinnen und Bürger sowie Investoren und enthält in seinen Ziffern 1.2 und 4.1 auch Ausführungen zur Wirtschaftlichkeit von Windenergieanlagen sowie zur Windhöffigkeit. Insgesamt stehen im Land ausreichende Steuerungsinstrumente für einen deut - lichen, wirtschaftlichen und nachhaltigen Windkraftausbau auf geeigneten Flächen in Baden-Württemberg zur Verfügung. 8. Wie will sie ohne die Schaffung von Ausschlussgebieten dem Schutzbedürfnis von Landschaft und Tierwelt (Rückzugsorte) Rechnung tragen? Der Windenergieerlass vom 9. Mai 2012 berücksichtigt bereits das Schutzbedürfnis von Landschaft und Tierwelt. In den sog. Tabubereichen können für die Wind - energienutzung weder Vorranggebiete in der Regionalplanung noch Konzentra - tionszonen in Bauleitplänen ausgewiesen werden. Auch immissionsschutzrecht - liche Genehmigungen für Windenergieanlagen können in diesen Bereichen nicht erteilt werden. Tabubereiche sind Nationalparke, Naturschutzgebiete, Kernzonen von Biosphärengebieten sowie Bann- und Schonwälder. Die Schutzzwecke dieser Gebiete umfassen zumeist die besondere Eigenart und Schönheit der Landschaft sowie die Lebensgemeinschaften wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Auch gesetzlich geschützte Biotope und Naturdenkmale tragen als Tabubereiche zum Schutz von Landschaft und Tieren bei. Weitere Tabubereiche sind Zugkonzentrationskorridore von Vögeln und Fledermäusen sowie Rast- und Überwinterungsgebiete von Zugvögeln. In Europä - ischen Vogelschutzgebieten mit Vorkommen windenergieempfindlicher Vogelarten sind Windenergieanlagen im Rahmen der Regional- und Bauleitplanung ebenso wie bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ausgeschlossen , es sei denn, es wird nachgewiesen, dass der betreffende Teilbereich für die Erhaltung der geschützten Arten nicht von Relevanz ist. Hinzu kommt, dass von den Planungsträgern im Einzelfall Abstände zu den genannten Tabubereichen vorge sehen werden können. Dies gilt insbesondere für Europäische Vogelschutzgebiete . 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4196 Bei den im Windenergieerlass außerdem genannten Prüfflächen bestehen für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen besondere Restriktionen. Anlagen in FFH-Gebieten sind einer Vorprüfung oder einer Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen und bedürfen einer Ausnahmeentscheidung, wenn durch die Planung erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzzwecks und der Erhaltungsziele des Gebiets verursacht werden. In Landschaftsschutzgebieten sind Windenergieanlagen in der Regel nur aufgrund einer Befreiung oder Änderung bzw. Aufhebung der Schutzgebietsverordnung möglich. Außerhalb der Schutzgebiete ist von den Trägern der Regional- und Bauleit - planung das Landschaftsbild bei der Standortsuche für Windenergieanlagen zu berücksichtigen. Bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen ist die Eingriffsregelung einschlägig. Da Windenergieanlagen Auswirkungen auf das Landschaftsbild haben und diese durch Ausgleichsmaßnahmen nicht kompensiert werden können, ist regelmäßig eine Abwägung der Belange des Landschaftsbildes mit den Belangen vorzunehmen, die für die Windenergienutzung an der frag - lichen Stelle sprechen. Im Hinblick auf den Schutz der Tierwelt ist ferner das spezielle Artenschutzrecht zu beachten. Dies führt dazu, dass der Schutz von windenergieempfindlichen Fledermausarten durch Abschaltregelungen in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung erfolgt. Bei windenergieempfindlichen Vogelarten führt häufig die Einhaltung des Abstands zu Brutstätten dazu, dass keine signifikant erhöhte Tötungsgefahr oder relevante Scheuchwirkung durch den Betrieb von Windenergieanlagen entsteht. Speziell für das Auerhuhn wurde eine Fachgrundlage erarbeitet, bei der auf wissenschaftlicher Basis eine Differenzierung der windhöffigen Stand - orte im Hinblick auf die Scheuchwirkung von Windenergieanlagen vorgenommen wird. Mit dieser Grundlage kann schon frühzeitig beurteilt werden, wo mit welcher auerhuhnbezogenen Artenschutzrestriktion im Genehmigungsverfahren zu rechnen ist. Damit sind u. a. die wichtigsten „Rückzugsorte“ des Auerhuhns (Fortpflanzungsbereiche, wichtigste Korridore) für die Windenergienutzung tabu. Die rechtlichen Vorgaben des Naturschutz- und Planungsrechts und die Festlegungen des Windenergieerlasses gewährleisten somit, dass der vorgesehene Ausbau der Windenergie landschaftsverträglich erfolgt und der Schutz der Arten angemessen berücksichtigt wird. 9. Wie begründet sie den geringen vorgeschriebenen Abstand der Windkraftanlagen zur nächsten Wohnbebauung vor dem Hintergrund des von der World Health Organization (WHO) geforderten Mindestabstands von 2.000 Metern? Eine WHO-Empfehlung, nach der Mindestabstände von 2.000 Meter von Windenergieanlagen zum bebauten Gebiet gefordert werden, existiert nicht. Von der WHO wurde auf Nachfrage bestätigt, dass weder Richtlinien speziell für Lärm von Windenergieanlagen noch Empfehlungen zu Abständen zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung veröffentlicht wurden. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice