Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4236 24. 10. 2013 1Eingegangen: 24. 10. 2013 / Ausgegeben: 27. 11. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wem obliegt verwaltungs- und baurechtlich die Zuständigkeit für die Erhaltung und Sanierung von Brückenbauwerken, die der Baulast des Landes Baden -Württemberg unterliegen? 2. Nach welchen Kriterien werden Landkreise und Kommunen bei dem Erhalt und der Sanierung von Brückenbauwerken finanziell gefördert, die nicht in der Baulast des Landes liegen? 3. Wie hoch waren die Zuschüsse des Landes an den Landkreis Esslingen und die Kommunen des Landkreises Esslingen für den Erhalt und die Sanierung von Brückenbauwerken in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013? 4. Können Landkreise und Kommunen neben der Förderung durch das Land Baden-Württemberg von anderen Institutionen Zuschüsse für den Erhalt und die Sanierung von Brückenbauwerken, die nicht in der Baulast des Landes stehen , erhalten? 5. Welche Brückenbauwerke im Landkreis Esslingen unterliegen der Baulast des Landes Baden-Württemberg? 6. Wie beurteilt sie den Zustand der einzelnen Brückenbauwerke im Landkreis Esslingen, die der Baulast des Landes Baden-Württemberg unterliegen? 7. Wie hoch ist der finanzielle Aufwand für die Sanierung der einzelnen Brückenbauwerke im Landkreis Esslingen, die der Baulast des Landes Baden-Württemberg unterliegen? 8. In welchem Stadium befindet sich das zu Beginn des Jahres 2012 durch Minis - ter Hermann angekündigte eigene Programm für sanierungsbedürftige Brücken? Kleine Anfrage des Abg. Andreas Deuschle CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Brückensanierung im Landkreis Esslingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4236 2 9. In welcher Höhe stehen Mittel für die Umsetzung des angekündigten Programms für sanierungsbedürftige Brücken ab wann zur Verfügung? 10. Welche Haltung vertritt sie bei den aktuellen Verhandlungen der Bund-Länder -Kommission zur Finanzierung der Verkehrswege, insbesondere für den Erhalt und die Sanierung von Brückenbauwerken, die in der Baulast von Landkreisen und Kommunen stehen? 23. 10. 2013 Deuschle CDU B e g r ü n d u n g Allein im Stadtgebiet Esslingen besteht bei fünf großen Brücken (Hanns-MartinSchleyer -Brücke, Pliensaubrücke, Vogelsangbrücke–Landesstraße 50, KonradAdenauer -Brücke–Landesstraße 1192 und Dieter-Roser-Brücke) erheblicher Sanierungsbedarf . Alle Brücken sind wichtige und zentrale Zufahrtswege über den Neckar und somit von erheblicher Relevanz für den Wirtschaftsstandort Esslingen . Das Mittlere Neckartal zwischen Plochingen und Stuttgart ist ein wirtschaftsstarkes Gebiet, sodass alle Brücken als Zufahrtswege über den Neckar für den Wirtschaftsstandort von erheblicher Bedeutung sind. A n t w o r t Mit Schreiben vom 17. November 2013 Nr. 2-3952.2/121 beantwortet das Minis - terium für Verkehr und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wem obliegt verwaltungs- und baurechtlich die Zuständigkeit für die Erhaltung und Sanierung von Brückenbauwerken, die der Baulast des Landes Baden -Württemberg unterliegen? Gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 StrG sind die Regierungspräsidien zuständig für die Unterhaltung durch Instandsetzung oder Erneuerung (Erhaltung). Die bauliche Unterhaltung (kleinere Reparaturarbeiten) ist gemäß § 51 Abs. 2 Nr. 2 StrG Aufgabe der unteren Verwaltungsbehörden. 2. Nach welchen Kriterien werden Landkreise und Kommunen bei dem Erhalt und der Sanierung von Brückenbauwerken finanziell gefördert, die nicht in der Baulast des Landes liegen? Nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) kann nur der Aus- und Neubau von kommunalen Straßen und Brücken gefördert werden, die Sanierung bzw. die Erhaltung von kommunalen Straßen und Brücken hingegen nicht. Das Land gewährt den Landkreisen nach § 25 Finanzausgleichsgesetz (FAG) laufende Zuweisungen für die Unterhaltung und den Neu-, Um- und Ausbau von Straßen, die sich in der Baulast der Landkreise befinden. Die Gemeinden erhalten nach § 26 FAG laufende Zuweisungen für die Unterhaltung und nach § 27 FAG pauschale Investitionszuweisungen für Straßen, die sich in der Baulast der Gemeinden befinden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4236 3. Wie hoch waren die Zuschüsse des Landes an den Landkreis Esslingen und die Kommunen des Landkreises Esslingen für den Erhalt und die Sanierung von Brückenbauwerken in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013? Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erhalten die Gemeinden und die Kreise folgende pauschale Zuweisungen: • Die Landkreise erhalten laufende Zuweisungen für die Unterhaltung und den Neu-, Um und Ausbau von Straßen, die sich in ihrer Baulast befinden (§ 25 FAG). Die Zuweisungen werden nach der Straßenlänge auf die Landkreise verteilt . Der Landkreis Esslingen erhielt in den letzten Jahren jährlich rd. 1,8 Mio. Euro. • Die Gemeinden erhalten laufende Zuweisungen für die Unterhaltung von Straßen, die sich in ihrer Baulast befinden (§ 26 FAG). Die Zuweisungen werden nach der Straßenlänge auf die Gemeinden verteilt. Die Gemeinden des Landkreises Esslingen erhielten in den letzten Jahren jährlich rd. 0,7 Mio. Euro. • Die Gemeinden erhalten zum Bau, Um- und Ausbau von Straßen, die sich in ihrer Baulast befinden, pauschale Zuweisungen, die im Verhältnis der Fläche auf die Gemeinden verteilt werden (§ 27 Abs. 1 FAG). Die Gemeinden des Landkreises Esslingen erhielten in den letzten Jahren jährlich rd. 0,6 Mio. Euro. • Darüber hinaus erhalten die Gemeinden eine Investitionspauschale, die für Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen verwendet werden soll (§ 4 FAG). Diese Mittel können auch für Brückensanierungen eingesetzt werden. 4. Können Landkreise und Kommunen neben der Förderung durch das Land Baden-Württemberg von anderen Institutionen Zuschüsse für den Erhalt und die Sanierung von Brückenbauwerken, die nicht in der Baulast des Landes stehen , erhalten? Der Landesregierung sind keine weiteren Fördermöglichkeiten bekannt. 5. Welche Brückenbauwerke im Landkreis Esslingen unterliegen der Baulast des Landes Baden-Württemberg? Folgende 82 Bauwerke im Landkreis Esslingen stehen in der Baulast des Landes: Straße Bw-Nr. Bezeichnung L 1192 7221541 Körschbrücke L 1192 in Scharnhausen L 1192 7221634 Feldwegbrücke über L 1192 bei ES-Berkheim L 1192 7221635 L 1192 Stahldurchlass Wirtschaftsweg bei ES-Berkheim L 1192 7221636 Hangbrücke L 1192 bei ES-Berkheim L 1202 7221709A Körschtalbrücke L 1202 Nellingen L 1202 7221709B Körschtalbrücke L 1202 Nellingen, Widerlagerrahmen L 1202 7221760 Überführung Feldweg bei Nellingen L 1202 7221761 Geh- und Radwegunterführung bei Nellingen L 1192 7221762 Überführung Feldweg bei Nellingen L 1192 7221763 Überführung Feldweg bei Nellingen L 1192 7221764 Überführung Feldweg bei Nellingen L 1192 7221765 Geh- und Radwegunterführung bei ES-Berkheim L 1204 7222503 Überführung L 1204 bei Deizisau L 1250 7222507A Brücke über Neckar Plochingen L 1250 7222507B Brücke über DB Plochingen Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4236 4 L 1250 7222507C Brücke über L 1192 Plochingen L 1192 7222508 Lützelbachbrücke L 1192 in Reichenbach L 1192 7222511 Brücke L 1192 über DB bei Reichenbach L 1204 7222530A Neckarwehrbrücke Deizisau L 1204 7222530B Hochstraßenbrücke Deizisau L 1204 7222545 Brücke L 1204 über DB und Weg bei Altbach L 1201 7222561 Brücke L 1150 über L 1201 bei Aichschiess L 1150 7222562 Gehwegunterführung in Baltmannsweiler L 1201 7222570 Filsbrücke bei Reichenbach i. Z. L 1201 L 1192 7222571A1 Brücke über DB, Wirtschaftsweg L 1192 7222571A2 L 1192 Auf- und Abfahrtsrampe Querspange (Ast) L 1192 7222572 Unterführung Feldweg bei Reichenbach L 1201 7222575 Unterführung Gehweg bei Plochingen L 1192 7222576 Reichenbachbrücke L 1192 in Reichenbach L 1204 7222578 Körschbrücke bei Talmühle Denkendorf L 1192 7222581 Gehwegunterführung L 1192 in Plochingen L 1208 7320504 Brücke über L 1208 und Bach Siebenmühlental L 1208 7320505 Reichenbachbrücke L 1208 bei Seebrückenmühle L 1192 7320565 Brücke L 1192 Überf. ehem SSB u. Weg in Leinfelden L 1185 7321530 Baumbachbrücke L 1185 in Aich L 1185 7321532 Weiherbachbrücke L 1185 in Grötzingen L 1185 73215331 Föllbachbrücke bei Grötzingen L 1185 73215332 Radwegbrücke über Föllbach L 1200 7321534 Körschbrücke L 1200 Denkendorf L 1202 7321536 Fleinsbachbrücke L 1202 in Neuhausen L 1205 7321538 Fleinsbachbrücke L 1205 bei Sielmingen L 1208 7321543 Brücke über ehem. Filderbahn bei Echterdingen L 1208 A 7321544 Brühlgrabenverdolung unter L 1208A bei Echterdingen L 1192 7321592 Unterführung S-Bahn zum Flughafen L 1204 7321607 Körschbrücke L 1204 Denkendorf L 1185 7321610 Finsterbachbrücke L 1185 bei Grötzingen L 1204 7321706 Brücke L 1204 über Hauptwirt.-Weg. b. Scharnhausen L 1209 7321759 Binsachbrücke L 1209 bei Neuhausen L 1209 7321760 Feldwegbrücke über L 1209 bei Neuhausen L 1209 7321761 Waagenbachbrücke L 1209 bei Neuhausen L 1192 7321778 L 1192 Geh- und Radwegunterf. bei Neuer Messe L 1200 7322550 Lindachbrücke L 1200 bei Jesingen L 1207 7322551 Neckarbrücke L 1207 in Wernau L 1207 7322552 Bodenbachbrücke L 1207 Wernau L 1207 7322553 Verdolung Bodenbach L1207 Wernau L 1201 7322559 Brücke L 1201 über L 1200 Kirchheim/Teck L 1200 7322560 Lauterbrücke in Kirchheim/Teck 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4236 L 1250 7322563 Talbachbrücke L 1250 Oberboihingen L 1201 7322567 Brücke L 1201 über Gemeindestrasse bei Hochdorf L 1207 7322578 Gehwegunterführung in Wernau L 1200 7322585 Neckarbrücke L 1200 Wendlingen/Neckarbrücke L 1200 7322586 Brücke L 1200 über DB Und L 1250 Wendlingen L 1207 7322589 Brücke L 1207 über Feldweg bei Wernau/Brücke L 1250 7322682 Überführung der DB im Zuge der L 1250 L 1200 A 7322726 Brücke über Wirtschaftsweg bei Kirchheim/Teck L 1213 7323527 Häringerbachbrücke L 1213 bei Weilheim L 1200 7323645 Winterhaldenbachbrücke L 1200 bei Weilheim L 1208 B 7421534 Neckarbrücke Neckartenzlingen L 1208 B 7421536 Ermsbrücke bei Neckartenzlingen L 1208 B 7421769 Ermsbrücke Neckartenzlingen L 1210 7422512 Dentelbachbrücke L 1210 Neuffen L 1210 7422514 Steinachbrücke L 1210 in Neuffen L 1250 7422524 Steinachbrücke L 1250 in Neuffen L 1250 7422529 Beurenerbachbrücke Linsenhofen L 1250 7422554 Verdolung Steinach in Neuffen L 1210 7422565 Kanalbrücke L 1210 in Owen L 1210 7422566 Lauterbrücke in Owen L 1212 7423548 Lindachbrücke L 1212 bei Hepsisau L 1200 7423571A Verdolung Seebach/Lindach in Neidlingen L 1200 7423571B1 Verdolung Seebach/Lindach in Neidlingen L 1200 7423571B2 Verdolung Seebach/Lindach in Neidlingen L 1200 7423571C Verdolung Seebach/Lindach in Neidlingen 6. Wie beurteilt sie den Zustand der einzelnen Brückenbauwerke im Landkreis Esslingen, die der Baulast des Landes Baden-Württemberg unterliegen? Der Zustand der Brücken im Landkreis Esslingen ist mehr als befriedigend. Von den insgesamt 82 Brücken mit einer Brückenfläche von 42.073 m² sind nur 9 Brückenbauwerke (2.111 m²) mit einer Zustandsnote 3,0 oder schlechter bewertet . Dabei befindet sich kein Bauwerk in einem „ungenügenden Zustand“ (3,5 bis 4,0). Ein Bauwerk wurde mit der Zustandsnote 3,4 (31 m²) und ein weiteres mit der Note 3,3 (288 m²) beurteilt. Die verbleibenden 7 Brücken erhielten alle die Note 3,0. 7. Wie hoch ist der finanzielle Aufwand für die Sanierung der einzelnen Brückenbauwerke im Landkreis Esslingen, die der Baulast des Landes Baden-Württemberg unterliegen? Für die unter Ziffer 6 aufgeführten Brücken mit einer Zustandsnote 3,0 oder schlechter werden die Instandhaltungskosten auf rund 1,9 Mio. Euro geschätzt. Eventuelle Kosten für eine im Zuge der noch ausstehenden Nachrechnung ggf. erforderlichen Ertüchtigungsmaßnahmen sind dabei nicht berücksichtigt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4236 6 8. In welchem Stadium befindet sich das zu Beginn des Jahres 2012 durch Minis - ter Hermann angekündigte eigene Programm für sanierungsbedürftige Brücken? 9. In welcher Höhe stehen Mittel für die Umsetzung des angekündigten Programms für sanierungsbedürftige Brücken ab wann zur Verfügung? Die Aufrechterhaltung der Gebrauchstauglichkeit der Brückenbauwerke durch bauliche Instandsetzungsmaßnahmen hat oberste Priorität, d. h. die vorhandenen Ressourcen werden so eingesetzt, dass die Brücken dauerhaft für alle Nutzer/innen im Straßennetz zur Verfügung stehen und keine Sperrungen erforderlich sind. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Straßenbauverwaltung seit mehreren Jahren ein Programm, das Brücken, für die eine Zustandsnote 3,5 und schlechter fest - gestellt wurde, im Rahmen der Erhaltungsplanung vordringlich behandelt. Im Ergebnis führt diese Vorgehensweise dazu, dass derzeit lediglich 17 der insgesamt rund 3.100 Brücken im Zuge der Landesstraßen in die schlechteste Zustandsklasse eingestuft sind. In vielen Fällen reicht jedoch die reine Instandsetzung zur Erhaltung des Status Quo nicht mehr aus. Grund hierfür ist, dass viele Brücken infolge des rasanten Verkehrswachstums heute an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angelangt sind und dem aktuellen Verkehrsaufkommen nicht mehr dauerhaft gerecht werden. Um die Funktion dieser Bauwerke zu sichern, ist über die Instandsetzung hinaus eine Verstärkung auf den tatsächlichen Nutzungsgrad hin erforderlich (= Ertüchtigung ). Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur geht derzeit davon aus, dass für die Ertüchtigung der Landesstraßenbrücken insgesamt rund 600 Mio. Euro erforderlich sein werden. Ein solches Volumen erfordert eine dauerhafte Verstärkung der finanziellen und personellen Ressourcen im Erhaltungsbereich. Eine Verstärkung der Haushaltsmittel mit dem Schwerpunkt Brückensanierung und -ertüchtigung wird vom MVI bei der Aufstellung des Staatshaushaltsplans 2015/2016 angestrebt. 10. Welche Haltung vertritt sie bei den aktuellen Verhandlungen der Bund-Länder -Kommission zur Finanzierung der Verkehrswege, insbesondere für den Erhalt und die Sanierung von Brückenbauwerken, die in der Baulast von Landkreisen und Kommunen stehen? Der Kommission „Nachhaltige Verkehrsfinanzierung“ („Bodewig-Kommission“) geht es um die Implementierung einer dauerhaften Struktur der Finanzierung, die einen genauen und effizienten Umgang mit den Mitteln garantiert. Grundlage sind die Finanzierungsoptionen sowie die Bedarfsermittlung für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße und die Staatsebenen (Bund, Land und Kommunen) der Kommission „Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“ („Daehre-Kommission“). Notwendig sind danach 7,2 Mrd. Euro pro Jahr für Betrieb und Erhaltung des überörtlichen Netzes auf 15 Jahre. Die Landesregierung vertritt die Auffassung der Sonderverkehrsministerkonferenz vom Oktober 2013, dass Erhalt und Sanierung vor Ausbau- und Neubau steht, dass für den Nachholbedarf im Bestandsnetz aller Verkehrsträger die Möglichkeit eines unter parlamentarischer Kontrolle stehenden Sondervermögens zu schaffen sei, in welchem die umgeschichteten Haushaltsmittel zweckgebunden und überjährig gesichert werden, und dass auch Netzzustands- und Netzleistungsberichte einzuführen sind. Zusätzlich vertritt die Landesregierung mit allen Ländern gemeinsam die Haltung, dass die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag Anreizsysteme und daraus abzuleitende Finanzierungsstrukturen und -instrumente rechtlich absichern möge. Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz sowie Sicherheit, Bezahlbarkeit und Sozialverträglichkeit von Mobilität und Transport müssen berücksichtigt werden. Aufgabe einer verantwortungsbewussten Verkehrs- und Gesellschaftspolitik in Baden-Württemberg muss es auch sein, eine öffentliche Diskussion zum Stellenwert und zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur zu führen. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4236 Baden-Württemberg wird sich daher auch weiterhin dafür einsetzen, eine öffent - liche Diskussion zum Stellenwert und zu einer auskömmlichen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur durch Bund, Länder und Kommunen zu führen. Hierzu gehört auch eine Nachfolgeregelung für den Zeitraum ab dem Jahr 2019 für Mittel aus dem GVFG/Entflechtungsgesetz zu erreichen, die dann ggf. auch die Förderung von Maßnahmen zur Sanierung der Verkehrsinfrastruktur ermöglichen könnte. Die Landesregierung hält die Unterstützung der Landkreise und Kommunen für die öffentliche Diskussion als auch die Umsetzung von Lösungen für unerlässlich. Sie setzt sich daher auch dafür ein, dass die Kommunen eine Finanzierung aus der Lkw-Maut erhalten, die dazu auch auf kommunale Straßen auszuweiten wäre. Zunächst ist der Bund gefordert, rechtlich gesicherte Instrumente einzuführen. Baden-Württemberg hat hierzu seine Unterstützung in einer von der Sonderverkehrsministerkonferenz vorgeschlagenen Steuerungsgruppe angeboten. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice