Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4262 31. 10. 2013 1Eingegangen: 31. 10. 2013 / Ausgegeben: 02. 12. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Auswirkungen (gemeindescharfe Berechnung vor und nach der o. g. Rechtsänderung) hat die am 31. Mai 2013 veröffentlichte Neuregelung der Plausibilitätsprüfung? 2. Gibt es zusätzliche bodenseespezifische Regelungen, die die Ausweisung von Bauflächen weiter begrenzen und welche Wirkungen haben diese bislang entfaltet ? 3. Welche Spielräume gibt es, um örtlichem Bedarf über die genannten Grund - regeln der Bedarfszuweisung hinaus Rechnung zu verschaffen? 4. Inwieweit berücksichtigt der Erlass generelle oder regions- und ortsbezogene Bedarfsentwicklungen, die sich aus der steigenden Mobilität der Bevölkerung, den veränderten Familienstrukturen und den Entwicklungen bei Bildung und Arbeitsmarkt ergeben, welche nicht nur zu temporären Leerständen, sondern auch höherer Fluktuation führen können? 5. Welche Haltung vertreten die kommunalen Landesverbände nach ihrer Kenntnis zu dem o. g. Erlass und inwieweit wurden sie in das Verfahren einbezogen, beziehungsweise, wenn nicht, warum nicht? 29. 10. 2013 Müller CDU Kleine Anfrage des Abg. Ulrich Müller CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Auswirkungen der Fortschreibung der Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach §§ 6 und 10 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in den Gemeinden des Bodenseekreises Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4262 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 25. November 2013 Nr. 42-2511.10/41 beantwortet das Minis - terium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Auswirkungen (gemeindescharfe Berechnung vor und nach der o. g. Rechtsänderung) hat die am 31. Mai 2013 veröffentlichte Neuregelung der Plausibilitätsprüfung? Die Hinweise für die Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise in Genehmigungsverfahren nach §§ 6 und 10 Abs. 2 Baugesetzbuch vom 23. Mai 2013 sind an die Genehmigungsbehörden gerichtet und konkretisieren als landesweit einheitlicher Prüfmaßstab die bundesrechtlichen Vorgaben zur nachhaltigen Innenentwicklung und Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungszwecke (§§ 1 Abs. 5 und 1 a Abs. 2 BauGB). In diesen Hinweisen ist eine Vergleichsberechnung enthalten, mit der die Genehmigungsbehörden den angesetzten zusätzlichen Wohnbauflächenbedarf eines Planungsträgers für den Planungszeitraum nachvollziehen können. Ein Teil dieses Wohnbauflächenbedarfs resultiert dabei aus dem sogenannten Belegungsdichterückgang. Die Hinweise setzen allein für diesen Belegungsdichterückgang einen anzuerkennenden Wohnbauflächenbedarf an, der rechnerisch aus einem fiktiven Einwohnerzuwachs von in der Regel 0,3 % p. a. ermittelt wird. Dieser Belegungsdichterückgang ist auf den insbesondere demografisch bedingten Prozess der Zunahme der Haushaltszahlen bei Rückgang der Haushaltsgrößen (Singularisierung) und den dadurch sowie durch Komfortbedarf bedingten Zuwachs an Wohnfläche pro Einwohner/in zurückzuführen. Um diesen Teil des Wohnbauflächenbedarfs zu ermitteln, wird in der Vergleichsberechnung von einem, allerdings rein fiktiven, Einwohnerzuwachs ausgegangen, über den wiederum unter Ansatz bestimmter Dichtewerte ein Flächenwert ermittelt werden kann, der dem Bedarf aus dem Rückgang der Belegungsdichte entspricht . Für die Ermittlung dieses fiktiven Einwohnerzuwachses wird jeweils auf der Basis der Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung ein bestimmter Faktor eingesetzt. Dieser Faktor ist bei den 2013 fortgeschriebenen Hinweisen auf in der Regel 0,3 % p. a. des Planungszeitraums festgelegt, gegenüber früher (Hinweise 2009) in der Regel 0,5 % p. a. Grund war insbesondere die auch statistisch feststellbare Tendenz einer Abschwächung des Belegungsdichterückgangs (vgl. LT-DS 15/3909). Der Bedarf aus dem Belegungsdichterückgang wird in der öffentlichen Diskus - sion nicht selten unzutreffenderweise gleichgesetzt mit dem für den Flächen - bedarf zugrundezulegenden Einwohnerzuwachs einer Gemeinde. Zum richtigen Verständnis ist klarzustellen, dass dieser Faktor von 0,3 % p. a. den zusätzlichen Wohnflächenbedarf allein aus dem Belegungsdichterückgang betrifft; also den Flächenbedarf, den der Planungsträger als Wohnflächenbedarf ohne jeden Bevölkerungszuwachs ansetzen kann. Mit dem Bedarf aus der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung ist der so ermittelte zusätzliche Wohnflächenbedarf keinesfalls gleichzusetzen. Denn dieser kommt noch hinzu, sofern die Bevölkerungsprognose Wachstum für die betreffende Gemeinde erwarten lässt. Die Hinweise 2013 gehen für die Ermittlung des Bedarfs aus dem Belegungsdichterückgang von einem Faktor von in der Regel 0,3 % p. a. aus, bezogen auf die Basis der Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung, gegenüber früher – Hinweise 2009 – 0,5 % p. a. Dies gilt für alle Gemeinden des Landes und damit auch für die Gemeinden des Bodenseekreises. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4262 Der konkrete Wohnbauflächenbedarf ergibt sich jedoch erst aus der Gesamtschau vor allem • der für den Planungszeitraum prognostizierten Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde; • der vorhandenen und aktivierbaren Bauflächenpotenziale, etwa in Form von bestehenden Flächennutzungsplandarstellungen, nicht bebauten Grundstücken in bestehenden Bebauungsplänen, Baulücken, Brachflächen, Konversionsflächen u. ä. m. Darüber hinaus ist die raumordnerische Einordnung und die verschiedenen, insbesondere örtlichen und regionalen Besonderheiten zu berücksichtigen. Erst wenn alle Komponenten und zu berücksichtigenden Umstände in die Be - darfsprognose eingestellt sind, lässt sich ein konkreter Bedarf als Flächenwert ermitteln . Deshalb sind abstrakt und unabhängig vom konkreten Planungsfall und Planungszeitpunkt – unabhängig davon, ob für die Ermittlung des aus dem Belegungsdichterückgang resultierenden Wohnbauflächenbedarfs der alte oder neue Faktor zur Anwendung kommt – keine Aussagen zu treffen, welche Gemeinden wie geartete Bedarfswerte ausweisen können. 2. Gibt es zusätzliche bodenseespezifische Regelungen, die die Ausweisung von Bauflächen weiter begrenzen und welche Wirkungen haben diese bislang entfaltet ? In den Hinweisen gibt es keine spezifischen Regelungen für Teilräume des Landes ; die Hinweise gelten landesweit. Im Übrigen wird auf 3. verwiesen. 3. Welche Spielräume gibt es, um örtlichem Bedarf über die genannten Grund - regeln der Bedarfszuweisung hinaus Rechnung zu verschaffen? Nach den Hinweisen haben die Genehmigungsbehörden bei der Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise ausdrücklich örtliche und regional bedingte Besonderheiten, die ggf. zu besonderem Bedarf oder auch minderem Bedarf führen können, mit in die Bewertung einzubeziehen. 4. Inwieweit berücksichtigt der Erlass generelle oder regions- und ortsbezogene Bedarfsentwicklungen, die sich aus der steigenden Mobilität der Bevölkerung, den veränderten Familienstrukturen und den Entwicklungen bei Bildung und Arbeitsmarkt ergeben, welche nicht nur zu temporären Leerständen, sondern auch höherer Fluktuation führen können? Wie zu 3. ausgeführt, haben die Genehmigungsbehörden auch örtliche und regional bedingte Besonderheiten in der Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise zu berücksichtigen. Zu diesen können u. a. auch ein geändertes Mobilitätsverhalten sowie Veränderungen der Ausbildungslandschaft und des Arbeitsmarkts gehören, soweit diese in einer Gemeinde flächenrelevant und nachvollziehbar sind. 5. Welche Haltung vertreten die kommunalen Landesverbände nach ihrer Kenntnis zu dem o. g. Erlass und inwieweit wurden sie in das Verfahren einbezogen, beziehungsweise, wenn nicht, warum nicht? Nach der Übermittlung der überarbeiteten Hinweise 2013 an die Genehmigungsbehörden und der Information der kommunalen Landesverbände haben sich Städte - und Gemeindetag mit unterschiedlichem Schwerpunkt sowohl zu aktuellen Änderungen als auch zu bereits seit 2009 enthaltenen Bestandteilen der Hinweise kritisch geäußert. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4262 4 Den kommunalen Landesverbänden wurde der Entwurf der Hinweise mit Schreiben vom 25. April 2013 vorab zur Kenntnis gegeben, wie wohl ein förmliches Anhörungsverfahren auch bei sonstigen verwaltungsinternen Maßgaben nicht vorgesehen ist. Nachdem binnen vier Wochen keine Reaktionen vorlagen, wurde die endgültige Fassung der Hinweise den Regierungspräsidien mit Schreiben vom 23. Mai 2013 übermittelt. Dies entsprach dem Verfahren bei Einführung der Hinweise 2009. Im Anschreiben vom 25. April 2013 wurde ausdrücklich darauf hingewiesen , dass das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur gerne für Rück - fragen zu Verfügung steht. Insofern hätten die kommunalen Landesverbände Gelegenheit gehabt, Vorbehalte und Anregungen noch vor dem 23. Mai 2013 vorzubringen . Dr. Splett Staatssekretärin << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice