Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4275 04. 11. 2013 1Eingegangen: 04. 11. 2013 / Ausgegeben: 06. 12. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Auswirkungen haben die in der am 31. Mai 2013 veröffentlichten Neufassung der Hinweise für die „Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach §§ 6 und 10 Absatz 2 BauGB“ enthaltenen neuen Werte für die Wohnbauflächenbedarfe auf die möglichen Flächenausweisungen der Städte und Gemeinden im AlbDonau -Kreis bzw. im Wahlkreis 65 Ehingen? 2. Wie viele Gemeinden im Alb-Donau-Kreis bzw. im Wahlkreis 65 Ehingen haben nach den mitgeteilten Kriterien keine Möglichkeit mehr, Flächen über einem Hektar auszuweisen? 3. Welche Spielräume gibt es, um örtlichem Bedarf über die genannten Grund - regeln der Bedarfszuweisung hinaus Rechnung zu verschaffen? 4. Inwieweit berücksichtigt der Erlass generelle oder regions- und ortsbezogene Bedarfsentwicklungen, die sich aus der steigenden Mobilität der Bevölkerung, den veränderten Familienstrukturen und den Entwicklungen bei Bildung und Arbeitsmarkt ergeben, welche nicht nur zu temporären Leerständen, sondern auch höherer Fluktuation führen können? Kleine Anfrage des Abg. Karl Traub CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Auswirkungen der Fortschreibung der Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach §§ 6 und 10 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in den Gemeinden des Alb-Donau-Kreises (Wahlkreis 65 Ehingen) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4275 2 5. Inwieweit wurden die Vertreter vor Ort bzw. die kommunalen Landesverbände in das Verfahren zu dem o. g. Erlass einbezogen? 6. Welche Kenntnis hat sie von der Haltung der Kommunen zu dem o. g. Erlass? 30. 10. 2013 Traub CDU B e g r ü n d u n g Für unsere Gemeinden gelten in der Bauplanung bei der Ausweisung von Wohnbaugrundstücken bestimmte Regeln, die den Flächenverbrauch und einen ungesunden Wettbewerb der Kommunen begrenzen sollen. Die grün-rote Landesregierung hat nun diese begrenzenden Vorgaben des Landes verschärft. Für unsere Kommunen hat dies zum Teil massive Auswirkungen auf deren Entwicklungschancen . Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die diesbezüglichen Auswirkungen für den Alb-Donau-Kreis bzw. den Wahlkreis 65 Ehingen abgefragt werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 26. November 2013 Nr. 42-2511.10/43 beantwortet das Minis - terium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Auswirkungen haben die in der am 31. Mai 2013 veröffentlichten Neufassung der Hinweise für die „Plausibilitätsprüfung der Bauflächen - bedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach §§ 6 und 10 Absatz 2 BauGB“ enthaltenen neuen Werte für die Wohnbauflächenbedarfe auf die möglichen Flächenausweisungen der Städte und Gemeinden im Alb- Donau-Kreis bzw. im Wahlkreis 65 Ehingen? Die Hinweise für die Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise in Genehmigungsverfahren nach §§ 6 und 10 Abs. 2 Baugesetzbuch vom 23. Mai 2013 sind an die Genehmigungsbehörden gerichtet und konkretisieren als landesweit einheitlicher Prüfmaßstab die bundesrechtlichen Vorgaben zur nachhaltigen Innenentwicklung und Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungszwecke (§§ 1 Abs. 5 und 1 a Abs. 2 BauGB). In diesen Hinweisen ist eine Vergleichsberechnung enthalten, mit der die Genehmigungsbehörden den angesetzten zusätzlichen Wohnbauflächenbedarf eines Planungsträgers für den Planungszeitraum nachvollziehen können. Ein Teil dieses Wohnbauflächenbedarfs resultiert dabei aus dem sogenannten Belegungsdichterückgang. Die Hinweise setzen allein für diesen Belegungsdichterückgang einen anzuerkennenden Wohnbauflächenbedarf an, der rechnerisch aus einem fiktiven Einwohner-Zuwachs von in der Regel 0,3 % p. a. ermittelt wird. Dieser Belegungsdichterückgang ist auf den insbesondere demografisch bedingten Prozess der Zunahme der Haushaltszahlen bei Rückgang der Haushaltsgrößen (Singularisierung) und den dadurch sowie durch Komfortbedarf bedingten Zuwachs an Wohnfläche pro Einwohner/in zurückzuführen. Um diesen Teil des Wohnbauflächenbedarfs zu ermitteln, wird in der Vergleichsberechnung von einem, allerdings rein fiktiven, Einwohnerzuwachs ausgegangen, über den wiederum unter Ansatz bestimmter Dichtewerte ein Flächenwert ermittelt werden kann, der dem Bedarf aus dem Rückgang der Belegungsdichte ent- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4275 spricht. Für die Ermittlung dieses fiktiven Einwohnerzuwachses wird jeweils auf der Basis der Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung ein bestimmter Faktor eingesetzt. Dieser Faktor ist bei den 2013 fortgeschriebenen Hinweisen auf in der Regel 0,3 % p. a. des Planungszeitraums festgelegt, gegenüber früher (Hinweise 2009) in der Regel 0,5 % p. a. Grund war insbesondere die auch statistisch feststellbare Tendenz einer Abschwächung des Belegungsdichterückgangs (vgl. LT-DS 15/3909). Der Bedarf aus dem Belegungsdichterückgang wird in der öffentlichen Diskus - sion nicht selten unzutreffenderweise gleichgesetzt mit dem für den Flächen - bedarf zugrundezulegenden Einwohnerzuwachs einer Gemeinde. Zum richtigen Verständnis ist klarzustellen, dass dieser Faktor von 0,3 % p. a. den zusätzlichen Wohnflächenbedarf allein aus dem Belegungsdichterückgang betrifft; also den Flächenbedarf, den der Planungsträger als Wohnflächenbedarf ohne jeden Bevölkerungszuwachs ansetzen kann. Mit dem Bedarf aus der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung ist der so ermittelte zusätzliche Wohnflächenbedarf keinesfalls gleichzusetzen. Denn dieser kommt noch hinzu, sofern die Bevölkerungsprognose Wachstum für die betreffende Gemeinde erwarten lässt. Die Hinweise 2013 gehen für die Ermittlung des Bedarfs aus dem Belegungsdichterückgang von einem Faktor von in der Regel 0,3 % p. a. aus, bezogen auf die Basis der Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung, gegenüber früher – Hinweise 2009 – 0,5 % p. a. Dies gilt für alle Gemeinden des Landes und damit auch für die Gemeinden des Alb-Donau-Kreises (Wahlkreis 65 Ehingen). Der konkrete Wohnbauflächenbedarf ergibt sich jedoch erst aus der Gesamtschau vor allem • der für den Planungszeitraum prognostizierten Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde • der vorhandenen und aktivierbaren Bauflächenpotenziale, etwa in Form von bestehenden Flächennutzungsplandarstellungen, nicht bebauten Grundstücken in bestehenden Bebauungsplänen, Baulücken, Brachflächen, Konversionsflächen u. ä. m. Darüber hinaus sind die raumordnerische Einordnung und die verschiedenen, insbesondere örtlichen und regionalen Besonderheiten zu berücksichtigen. Erst wenn alle Komponenten und zu berücksichtigenden Umstände in die Be - darfsprognose eingestellt sind, lässt sich ein konkreter Bedarf als Flächenwert ermitteln . Demnach sind theoretische Berechnungen, losgelöst von einem konkreten Planverfahren , nicht möglich und nicht sinnvoll. 2. Wie viele Gemeinden im Alb-Donau-Kreis bzw. im Wahlkreis 65 Ehingen haben nach den mitgeteilten Kriterien keine Möglichkeit mehr, Flächen über einem Hektar auszuweisen? Grundsätzlich gilt, dass Flächenneuinanspruchnahme nur bedarfsgerecht erfolgen darf. Im Rahmen jeder Flächennutzungsplanung und entsprechend jeder Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Genehmigungsverfahren sind zunächst die unter 1. genannten Faktoren – Belegungsdichterückgang, Bevölkerungsvorausberechnung sowie vorhandene und aktivierbare Bauflächenpotenziale – in die Bedarfsermittlung einzustellen. Darüber hinaus sind die verschiedensten, insbesondere örtlichen- und regionalen Besonderheiten sowie die raumordnerische Einordnung bei der Bewertung durch die Genehmigungsbehörde zu berücksichtigen . Der absolute Wohnbauflächenbedarf einer Gemeinde ist insofern von weit mehr Faktoren abhängig als dem nur aus dem Belegungsdichterückgang resultierenden Flächenbedarf. Deshalb sind abstrakt und unabhängig vom konkreten Planungsfall und Planungszeitpunkt keine Aussagen zu treffen, welche der angesprochenen Gemeinden wie geartete Bedarfswerte ausweisen kann. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4275 4 3. Welche Spielräume gibt es, um örtlichem Bedarf über die genannten Grund - regeln der Bedarfszuweisung hinaus Rechnung zu verschaffen? Nach den Hinweisen haben die Genehmigungsbehörden bei der Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise ausdrücklich örtliche und regional bedingte Besonderheiten, die ggf. zu besonderem Bedarf oder auch minderem Bedarf führen können, mit in die Bewertung einzubeziehen. 4. Inwieweit berücksichtigt der Erlass generelle oder regions- und ortsbezogene Bedarfsentwicklungen, die sich aus der steigenden Mobilität der Bevölkerung, den veränderten Familienstrukturen und den Entwicklungen bei Bildung und Arbeitsmarkt ergeben, welche nicht nur zu temporären Leerständen, sondern auch höherer Fluktuation führen können? Wie zu 3. ausgeführt, haben die Genehmigungsbehörden auch örtliche und regional bedingte Besonderheiten in der Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise zu berücksichtigen. Zu diesen können u. a. auch ein geändertes Mobilitätsverhalten sowie Veränderungen der Ausbildungslandschaft und des Arbeitsmarkts gehören, soweit diese in einer Gemeinde flächenrelevant und nachvollziehbar sind. 5. Inwieweit wurden die Vertreter vor Ort bzw. die kommunalen Landesverbände in das Verfahren zu dem o. g. Erlass einbezogen? Den kommunalen Landesverbänden wurde der Entwurf der Hinweise mit Schreiben vom 25. April 2013 vorab zur Kenntnis gegeben, wiewohl ein förmliches Anhörungsverfahren auch bei sonstigen verwaltungsinternen Maßgaben nicht vorgesehen ist. Nachdem binnen vier Wochen keine Reaktionen vorlagen, wurde die endgültige Fassung der Hinweise den Regierungspräsidien mit Schreiben vom 23. Mai 2013 übermittelt. Dies entsprach dem Verfahren bei Einführung der Hinweise 2009. Im Anschreiben vom 25. April 2013 wurde ausdrücklich darauf hingewiesen , dass das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur gerne für Rück - fragen zu Verfügung steht. Insofern hätten die kommunalen Landesverbände Gelegenheit gehabt, Vorbehalte und Anregungen noch vor dem 23. Mai 2013 vorzubringen . 6. Welche Kenntnis hat sie von der Haltung der Kommunen zu dem o. g. Erlass? Erst geraume Zeit nach der Übermittlung der überarbeiteten Hinweise 2013 an die Genehmigungsbehörden und der Information der kommunalen Landesverbände haben sich Städte- und Gemeindetag sowie verschiedene Kommunen mit unterschiedlichem Schwerpunkt sowohl zu aktuellen Änderungen als auch zu bereits seit 2009 enthaltenen Bestandteilen der Hinweise kritisch geäußert. Dr. Splett Staatssekretärin << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice