Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4280 05. 11. 2013 1Eingegangen: 05. 11. 2013 / Ausgegeben: 06. 12. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat sie im Hinblick auf aktuelle Herausforderungen im Bereich der Künstlersozialkasse? 2. Hat sich aus ihrer Sicht das mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes eingeführte Prüfverfahren bewährt? 3. In welchem Rhythmus finden die Prüfungen von Auftraggebern statt? 4. Welche Kenntnisse hat sie bezüglich der Kosten für die Deutsche Rentenver - sicherung durch die Prüfungen der Auftraggeber in Baden-Württemberg? 5. Wie ist aus ihrer Sicht der Kenntnisstand bei Auftraggebern im Hinblick auf die Pflicht zur Leistung der Künstlersozialabgabe? 6. In welcher Weise wird sie sich in anstehende Reformprozesse zur Sicherung der Künstlersozialkasse einbringen? 05. 11. 2013 Dr. Bullinger FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Künstlersozialkasse Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4280 2 B e g r ü n d u n g Die Künstlersozialkasse dient der sozialen Sicherung von Künstlern und Publi - zisten. Die Besonderheit im Vergleich zur sonstigen Sozialversicherung liegt darin , dass 30 Prozent des Beitragsaufkommens von Auftraggebern entsprechender Leistungen zu entrichten sind, 20 Prozent werden durch Steuerzuschüsse gedeckt und 50 Prozent der Beiträge haben der jeweilige Künstler bzw. Publizist zu tragen . Für diesen Personenkreis ist die Künstlersozialkasse eine große Errungenschaft , da sie oftmals wirtschaftlich nicht in der Lage wären, die vollen Beiträge im Rahmen einer freiwilligen Versicherung selbst zu tragen. Gleichwohl gibt es in diesem Versicherungszweig auch Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Im Raum steht die Diskussion um die Prüfintensität und Prüfhäufigkeit bei Auftraggebern sowie der dort entstehende bürokratische Aufwand, wie auch Un - sicherheiten in Bezug auf die Pflicht zur Leistung der Künstlersozialabgabe. Als Stichwort sei auch der Begriff „Eigenwerber“ erwähnt. A n t w o r t Mit Schreiben vom 26. November 2013 Nr. 44-0141.5/15/4280 beantwortet das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat sie im Hinblick auf aktuelle Herausforderungen im Bereich der Künstlersozialkasse? Die Künstlersozialversicherung bezieht selbstständig tätige Künstler und Publi - zisten in die Pflichtversicherung der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ein. Die Finanzierung erfolgt zu 50 Prozent durch Beitragsanteile der Versicherten, zu 20 Prozent über einen Bundeszuschuss sowie zu 30 Prozent über die von den Kunst und Publizistik verwertenden Auftraggebern aufzubringende Künstlersozialabgabe. Die Künstlersozialkasse hat mitgeteilt, dass der Anstieg des Abgabesatzes zur Künstlersozialabgabe eine aktuelle Herausforderung ist. Der Abgabesatz für Auftraggeber lag in den Jahren 2010 bis 2012 konstant bei 3,9 %, ist in diesem Jahr auf 4,1 % gestiegen und wird ab 2014 auf 5,2 % steigen. Die Künstlersozialkasse führt diesen Anstieg auf steigende Versichertenzahlen und einen Anstieg des durchschnittlichen Arbeitseinkommens der versicherten Personen aus künstlerischer bzw. publizistischer Tätigkeit zurück. Aus Sicht der Künstlersozialkasse ist eine konsequente Überprüfung der abgabepflichtigen Unternehmen unerlässlich. Je mehr Auftraggeber die Abgabepflicht ordnungsgemäß erfüllen, desto niedriger wird der Abgabesatz für alle Betroffenen. Des Weiteren wird ein verstärkter Augenmerk darauf gerichtet, welche selbststän - digen Künstler und Publizisten i. S. d. § 1 Künstlersozialversicherungsgesetz tat - sächlich versicherungspflichtig sind und Ansprüche nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz haben. 2. Hat sich aus ihrer Sicht das mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes eingeführte Prüfverfahren bewährt? Die Rentenversicherungsträger haben in den Jahren 2007 bis 2012 bei der Prüfung der Künstlersozialabgabe beträchtliche Erfolge erzielt. So wurden in mehr als 300.000 Prüfungen ca. 132,4 Millionen Euro an Künstlersozialabgabe nach - erhoben. Die Zahl der bei der Künstlersozialkasse erfassten Verwerter hat sich in diesem Zeitraum von 56.435 (Stand: 31. Dezember 2006) auf 153.270 (Stand: 31. Dezember 2012) fast verdreifacht. Beinahe vervierfacht hat sich in dieser Zeit die Anzahl der Ausgleichsvereinigungen. Dies belegt, dass die Auswahl der zu prüfenden Arbeitgeber zielgenau und sachgerecht war. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4280 Die Prüfung konzentrierte sich auf Arbeitgeber, die mit hoher Wahrscheinlichkeit abgabepflichtig waren. Es handelte sich dabei insbesondere um Arbeitgeber mit mehr als 100 Beschäftigten sowie typische Verwerter von Kunst und Publizistik. Der Großteil früher unerkannt abgabepflichtiger Arbeitgeber ist nunmehr im „Verwerterbestand“ der Künstlersozialkasse vorhanden oder hat sich einer Ausgleichsvereinigung angeschlossen. Aus Sicht der Landesregierung hat sich das mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes eingeführte Prüfverfahren bewährt. 3. In welchem Rhythmus finden die Prüfungen von Auftraggebern statt? Die Rentenversicherungsträger prüfen bei ausgewählten Betrieben den Künstlersozialversicherungssachverhalt . Die Auswahl wird in Zusammenarbeit mit der Künstlersozialkasse getroffen und orientiert sich daran, ob aufgrund der Branche oder der Größe des Betriebs eine Abgabepflicht wahrscheinlich ist (sog. Erstprüfungen ). Seit diesem Jahr werden auch Arbeitgeber geprüft, die bereits bei der Künstler - sozialkasse als abgabepflichtige Unternehmen bekannt sind (sog. Bestandsprüfungen ). Darauf haben sich die Künstlersozialkasse und die Deutsche Rentenver - sicherung Bund (DRV Bund) am 23. April 2012 verständigt. Absprachegemäß führen die Rentenversicherungsträger pro Kalenderjahr 70.000 Prüfungen für die Künstlersozialkasse durch. Von diesem Gesamtkontingent werden 5.000 Prüfungen als sog. Bestandsprüfungen durchgeführt, wobei die konkrete Auswahl der Betriebe – in Abstimmung mit der Künstlersozialkasse – aus allen in den jeweiligen Kalenderjahren im Rahmen des § 28 p Abs. 1 SGB IV zur Prüfung anstehenden Arbeitgebern erfolgt. Von der Künstlersozialkasse wurden bereits rund 20.000 Arbeitgeber zur Prüfung innerhalb der nächsten vier Jahre benannt, von denen dem Kontingent entsprechend 5.000 auf das Prüfjahr 2013 entfallen. Die DRV Baden-Württemberg hat bereits vor etwa einem Jahr mitgeteilt , dass sie ihrem Prüfkontingent bei der Künstlersozialabgabe vollumfänglich nachkommen will. 4. Welche Kenntnisse hat sie bezüglich der Kosten für die Deutsche Rentenver - sicherung durch die Prüfungen der Auftraggeber in Baden-Württemberg? Derzeit werden jährlich bundesweit 70.000 Arbeitgeber überprüft. Diese Prüfungen verursachen bundesweit Verwaltungskosten in Höhe von jährlich rund 23 Millionen Euro. Die Hälfte der Prüfungen führt die DRV Bund durch, die andere Hälfte die Regionalträger der DRV. Auf die DRV Baden-Württemberg entfallen circa 4.900 Prüfungen, die einen Kostenaufwand von rund 1,6 Millionen Euro jährlich verursachen. Die genaue Zahl der von der DRV Bund in Baden-Württemberg überprüften Arbeitgeber und die damit verbundenen Kosten sind der Landesregierung nicht bekannt . Sollten diese in gleicher Höhe wie bei der DRV Baden-Württemberg liegen , würden die Kosten für die DRV durch die Prüfungen der Auftraggeber in Baden-Württemberg jährlich insgesamt rund 3,2 Millionen Euro betragen. 5. Wie ist aus ihrer Sicht der Kenntnisstand bei Auftraggebern im Hinblick auf die Pflicht zur Leistung der Künstlersozialabgabe? Im Jahr 2007 wurde die Prüfung der Künstlersozialabgabe bei den abgabepflichtigen Unternehmen und anderen Auftraggebern der DRV übertragen. Die DRV und die Künstlersozialkasse verstärkten die Öffentlichkeitsarbeit über die Abgabepflicht , das Verfahren und damit zusammenhängende Fragen. Die DRV führte eine flächendeckende Befragung von Unternehmen mit einem mehrseitigen Frage bogen zur Ermittlung der abgabepflichtigen Unternehmen durch. Seither hat sich der Kenntnisstand bei den Auftraggebern wesentlich verbessert. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4280 4 Auch die Wirtschaftsverbände und die Kammern haben ihre Mitglieder über die Voraussetzungen, unter denen die Künstlersozialabgabe von den Unternehmen zu entrichten ist, mehrfach informiert. Von der Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände erfolgt jährlich eine Information an die Unternehmen über den jeweiligen Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung und die Möglichkeit des Beitritts zu einer Ausgleichsvereinigung. Dadurch werden die Unternehmen für dieses Thema sensibilisiert. Bei einzelnen Unternehmen besteht noch Unsicherheit bezüglich der Frage, für welche Aufträge die Abgabe bezahlt werden muss. Insgesamt ist aber inzwischen von einem guten Kenntnisstand der Auftraggeber über die Pflicht zur Leistung der Künstlersozialabgabe auszugehen. 6. In welcher Weise wird sie sich in anstehende Reformprozesse zur Sicherung der Künstlersozialkasse einbringen? Das Künstlersozialversicherungsgesetz ist ein nicht zustimmungsbedürftiges Bundesgesetz . Im Hinblick auf die derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene und damit möglicherweise im Koalitionsvertrag enthaltenen Aus - sagen über Reformen zur Künstlersozialversicherung, sind diese zunächst abzuwarten . Die Landesregierung wird sich dann konstruktiv an einem eventuellen Gesetzgebungsverfahren beteiligen. Altpeter Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice