Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4295 06. 11. 2013 1Eingegangen: 06. 11. 2013 / Ausgegeben: 14. 01. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welchen Anteilen haben sich seit dem Inkrafttreten des geänderten Kommunalwahlrechts im April 2013 Wahlberechtigte im Alter von 16 bis 18 Jahren an den durchgeführten Bürgermeisterwahlen beteiligt? 2. Mit welchen Anteilen haben sich nach April 2013 Wahlberechtigte im Alter von 18 bis 25 Jahren an den durchgeführten Bürgermeisterwahlen beteiligt? 3. Wie hoch war die Wahlbeteiligung insgesamt bei den durchgeführten Bürgermeisterwahlen ? 4. Welche Erkenntnisse liegen ihr aus anderen Bundesländern zur Wahlbeteiligung von 16- bis 18-Jährigen bei Kommunalwahlen vor? 5. Ist sie bereit, im Kommunalwahlrecht ein „Elternwahlrecht“ einzuführen, um in kommunalen Angelegenheiten auch den unter 16-Jährigen „eine Stimme“ zu geben? 05. 11. 2013 Rombach CDU Kleine Anfrage des Abg. Karl Rombach CDU und Antwort des Innenministeriums Kommunalwahlrecht Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4295 2 B e g r ü n d u n g Nach der Herabsetzung des aktiven Wahlalters im April 2013 fanden eine Reihe von Bürgermeisterwahlen in Baden-Württemberg statt, an welchen Wahlberechtigte ab dem 16. Lebensjahr teilnehmen konnten. Aus den Daten zur Wahlbeteiligung dieser Bevölkerungsgruppe an den Bürgermeisterwahlen wird erkennbar, ob und in welchem Maße sich die 16- bis 18-Jährigen für dieses Wahlrecht und für die Beteiligung an Kommunalwahlen interessieren. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 19. Dezember 2013 Nr. 2-2206.0/39 beantwortet das Innen - ministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Mit welchen Anteilen haben sich seit dem Inkrafttreten des geänderten Kommunalwahlrechts im April 2013 Wahlberechtigte im Alter von 16 bis 18 Jahren an den durchgeführten Bürgermeisterwahlen beteiligt? 2. Mit welchen Anteilen haben sich nach April 2013 Wahlberechtigte im Alter von 18 bis 25 Jahren an den durchgeführten Bürgermeisterwahlen beteiligt? 3. Wie hoch war die Wahlbeteiligung insgesamt bei den durchgeführten Bürgermeisterwahlen ? Zu 1. bis 3.: Die Angaben zur Wahlbeteiligung bei den Oberbürgermeister- und Bürger - meisterwahlen, die seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften vom 16. April 2013 (GBl. S. 55) bis einschließlich 10. November 2013 stattgefunden haben (ausgenommen Wahlen, bei denen sich die Wahlberechtigung nach der Übergangsregelung des Artikels 9 Absatz 2 des Gesetzes noch nach zuvor geltendem Recht richtete ), sind aus der Anlage ersichtlich. Die Wahlbeteiligung bestimmter Altersgruppen wird nicht generell statistisch erfasst . Angaben zur Wahlbeteiligung der 16- und 17-jährigen und der 18- bis 25- jährigen Wahlberechtigten konnten deshalb von den Gemeinden nur teilweise mitgeteilt werden. Angaben, die nicht statistisch belegt sind, sondern auf Einschätzungen der jeweiligen Gemeinden oder Wahlorgane beruhen, sind entsprechend gekennzeichnet. 4. Welche Erkenntnisse liegen ihr aus anderen Bundesländern zur Wahlbeteiligung von 16- bis 18-Jährigen bei Kommunalwahlen vor? Zu 4.: Die Innenministerien der Länder, in denen ein aktives Wahlrecht bei Kommunalwahlen ab 16 Jahren besteht, haben zur Wahlbeteiligung der unter 18-Jährigen Folgendes mitgeteilt: In Sachsen-Anhalt, wo das Wahlrecht ab 16 Jahren seit 1999 besteht, wurde die Wahlbeteiligung der 16- und 17-Jährigen bei den Kommunalwahlen 1999 und 2009 im Zuge der Ermittlung der Wahlbeteiligung zur Europawahl im Laufe des Wahltags in ausgewählten Wahlbezirken gesondert erfragt. Bei der Kommunalwahl 1999 lag die Wahlbeteiligung dieser Altersgruppe bei 40,0 %, die Gesamtwahlbeteiligung bei 49,6 %. Bei der Kommunalwahl 2009 wurde für dieselbe Altersgruppe eine Wahlbeteiligung von 29,3 % bei einer Gesamtwahlbeteiligung von 38,0 % ermittelt. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4295 In Schleswig-Holstein wurde eine repräsentative Wahlstatistik nur bis zur Kommunalwahl 1998 durchgeführt. Bei dieser Wahl waren erstmals auch 16- und 17- Jährige wahlberechtigt. Diese wurden jedoch im Rahmen der Statistik zur Wahlbeteiligung nicht für sich, sondern in einer Gruppe der 16- bis 20-Jährigen erfasst. Die Wahlbeteiligung dieser Altersgruppe ist trotz Hinzukommens zweier weiterer Jahrgänge gegenüber der Kommunalwahl 1994 um rd. 10 % zurückgegangen bei gleichzeitigem Rückgang der Gesamtwahlbeteiligung um 9,1 %. In Brandenburg werden die ersten landesweiten Kommunalwahlen nach Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre am 25. Mai 2014 stattfinden. In Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfahlen gibt es keine statistischen Erhebungen zur Wahlbeteiligung der 16- und 17-Jährigen an den Kommunalwahlen. 5. Ist sie bereit, im Kommunalwahlrecht ein „Elternwahlrecht“ einzuführen, um in kommunalen Angelegenheiten auch den unter 16-Jährigen „eine Stimme“ zu geben? Zu 5.: Im politischen Raum und in der Politik- und Rechtswissenschaft wird ein Wahlrecht für alle das Staatsvolk bildende Menschen diskutiert, das entweder als Wahlrecht des minderjährigen Kindes ausgestaltet ist, das durch die Eltern als gesetzliche Vertreter ausgeübt wird, oder als ein zusätzliches, originäres Fami - lien- bzw. Elternwahlrecht. Die Einführung eines solchen Wahlrechts für das Bundestagswahlrecht durch eine Grundgesetzänderung ist im Hinblick auf Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) mit der Gewährleistung des Demokratieprinzips im Sinne des Artikels 20 Absatz 1 GG in Verbindung mit dem Kernbestand der Wahlrechtsgrundsätze in Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 GG umstritten. Eine entsprechende Verfassungsänderung wäre daher mit einem nicht unerheblichen verfassungsrechtlichen Risiko behaftet. Einen diesbezüglichen Antrag von 47 Abgeordneten aus allen Bundestagsfraktionen (Bundestagsdrucksache 15/1544) hat der Deutsche Bundestag am 2. Juni 2005 abgelehnt. Wegen der in Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 GG für die Volksvertretungen in den Gemeinden und Kreisen festgelegten Wahlrechtsgrundsätze, die den Wahlrechtsgrundsätzen für die Bundestagswahl nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 GG entsprechen , und die auch in Artikel 72 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg enthalten sind, wäre auch die Einführung eines Familienwahlrechts bei Kommunalwahlen mit erheblichen verfassungsrechtlichen Risiken behaftet. Planungen der Landesregierung für ein solches Wahlrecht bestehen deshalb nicht. Gall Innenminister Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4295 4 Anlage zur Antwort des Innenministeriums zur Kleinen Anfrage des Abg. Karl Rombach CDU (Drucksache 15/4295) aller Wahlberechtigten der 16- und 17-jährigen Wahlberechtigten der 18- bis 25-jährigen Wahlberechtigten Bartholomä 09.06.2013 47,06 % Ehrenkirchen 09.06.2013 45,73 % Malsch (LKr. Karlsruhe) 09.06.2013 57,46 % Schliengen 09.06.2013 41,25 % Zwingenberg 09.06.2013 58,65 % 18,18 % 27,14 % Höpfingen 16.06.2013 66,30 % geschätzt 50 % Markdorf Neuwahl 16.06.2013 30.06.2013 54,10 % 53,00 % Philippsburg 16.06.2013 48,59 % geschätzt 28 % Singen (Hohentwiel) Neuwahl 30.06.2013 14.07.2013 43,69 % 47,92 % 37,03 % 43,68 % Aalen Neuwahl 07.07.2013 21.07.2013 45,00 % 43,60 % 40,54 % 37,00 % Auggen 07.07.2013 47,67 % 25,56 % Keltern Neuwahl 07.07.2013 21.07.2013 62,30 % 44,16 % 43,31 % 48,17 % Grafenberg 07.07.2013 61,30 % geschätzt 50 % Pliezhausen 07.07.2013 31,99 % 3,18 % Wilhelmsdorf 07.07.2013 49,64 % 1,52 % Eichstetten am Kaiserstuhl 14.07.2013 55,52 % 35,09 % Hohberg 14.07.2013 40,52 % geschätzt 20 % geschätzt 30 % Baienfurt 22.09.2013 65,50 % Börtlingen 22.09.2013 79,90 % geschätzt 80 % Wahlbeteiligung Stadt / Gemeinde Wahltag Seite 1 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4295 aller Wahlberechtigten der 16- und 17-jährigen Wahlberechtigten der 18- bis 25-jährigen Wahlberechtigten Wahlbeteiligung Stadt / Gemeinde Wahltag Jagstzell 22.09.2013 78,92 % Jestetten 22.09.2013 58,70 % 38,66 % 50,80 % Lahr/Schwarzwald 22.09.2013 52,72 % Münsingen 22.09.2013 67,92 % 57,70 % 58,40 % Oggelshausen 22.09.2013 83,07 % geschätzt 95 % geschätzt 60 % Vöhrenbach 22.09.2013 63,90 % Walheim 22.09.2013 71,20 % Bisingen Neuwahl 13.10.2013 27.10.2013 58,60 % 53,40 % 46,50 % 40,70 % 33,60 % 31,20 % Pfaffenhofen 13.10.2013 47,37 % Unterkirnach 13.10.2013 59,50 % Bad Krozingen Neuwahl 20.10.2013 10.11.2013 51,41 % 44,06 % geschätzt 10 % geschätzt 8 % geschätzt 15 % geschätzt 13 % Bad Liebenzell 20.10.2013 49,52 % 43,53 % 33,71 % Bad Wimpfen 20.10.2013 34,08 % Grundsheim 20.10.2013 81,20 % Kaisersbach 20.10.2013 70,79 % geschätzt 76 % geschätzt 55 % Neuhausen (Enzkreis) 20.10.2013 38,60 % 29,16 % 17,59 % Oberdischingen 20.10.2013 68,50 % Radolfzell am Bodensee 20.10.2013 48,45 % 49,92 % geschätzt 50 % Riedhausen 20.10.2013 66,50 % 46,15 % Schwieberdingen Neuwahl 20.10.2013 03.11.2013 51,68 % 50,99 % Weisweil Neuwahl 20.10.2013 10.11.2013 72,15 % 67,22 % geschätzt 45 % geschätzt 45 % geschätzt 60 % geschätzt 60 % Haßmersheim 27.10.2013 62,90 % 67,52 % 49,04 % Seite 2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4295 6 aller Wahlberechtigten der 16- und 17-jährigen Wahlberechtigten der 18- bis 25-jährigen Wahlberechtigten Wahlbeteiligung Stadt / Gemeinde Wahltag Schallbach 27.10.2013 74,71 % Stödtlen 27.10.2013 49,84 % Oberhausen-Rheinhausen 03.11.2013 40,52 % geschätzt 10 % geschätzt 12 % Riedlingen 03.11.2013 58,20 % 52,80 % geschätzt 55 % Bopfingen 10.11.2013 33,51 % 26,22 % 16,20 % Gondelsheim 10.11.2013 57,15 % Heroldstatt 10.11.2013 72,30 % 64,79 % 58,70 % Knittlingen 10.11.2013 33,85 % 26,52 % 20,97 % Oberstadion 10.11.2013 57,99 % Weikersheim 10.11.2013 64,50 % Seite 3 << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB 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