Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4297 06. 11. 2013 1Eingegangen: 06. 11. 2013 / Ausgegeben: 06. 12. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Biogasanlagen werden in Baden-Württemberg betrieben? 2. Wie viele Überprüfungen von Biogasanlagen werden jährlich in Baden-Württemberg durchgeführt und welche Behörden führen diese durch (mit Angabe, ob insbesondere die Dichtheit gegenüber Methanaustritten überprüft wird)? 3. Wie ist das behördliche Vorgehen, wenn eine Undichtigkeit einer Biogasanlage festgestellt werden konnte? 4. Wie viele Anlagen entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen für Biogasanlagen ? 5. Wurden Zwischenfälle hinsichtlich des Austretens von Methan registriert und wenn ja, wie viele? 6. Strebt sie die Einführung eines Befähigungsnachweises für Biogasanlagenbetreiber an? 7. Wie ist ihre Position zur Einführung einer einheitlichen Biogasanlagenverordnung und ist dazu eine Bundesratsinitiative geplant? 29. 10. 2013 Marwein GRÜNE Kleine Anfrage des Abg. Thomas Marwein GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Klimaschutz – Methanentwicklung bei Biogasanlagen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4297 2 B e g r ü n d u n g Laut eines Berichts der Sendung Panorama im Norddeutschen Rundfunk vom 16. Oktober 2012 gibt es in der Bundesrepublik 7.400 Biogasanlagen. 85 Prozent davon entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen und werden von Experten als undicht eingestuft. Kein Kraftwerk havariere öfter als Biogasanlagen und jede vierte Anlage weise Schäden auf, wodurch Methan, Stickstoff und Schwefelsäure ungehindert austreten – so lautet das Fazit des Berichts. Die Prüfer der Anlagen gehen davon aus, dass fast keine Anlage den gesetzlichen Anforderungen entspricht, da sie schlampig und ohne Expertise aufgebaut und falsch betrieben werde. Die Betreiber seien häufig ohne Fach- und Sachkunde, da sie keine entsprechenden Schulungen oder eine Prüfung nachweisen müssen. Mit dieser Kleinen Anfrage soll die Situation in Baden-Württemberg erfragt werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 26. November 2013 Nr. 44-5551.22-3/216 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Biogasanlagen werden in Baden-Württemberg betrieben? In Baden-Württemberg werden ca. 850 Biogasanlagen betrieben. Sie befinden sich überwiegend im landwirtschaftlichen Bereich und wurden baurechtlich genehmigt . Diese Zahl bezieht sich auf den Bestand von Dezember 2012. 2. Wie viele Überprüfungen von Biogasanlagen werden jährlich in Baden-Württemberg durchgeführt und welche Behörden führen diese durch (mit Angabe, ob insbesondere die Dichtheit gegenüber Methanaustritt überprüft wird)? Die Überwachung von immissionsschutzrechtlich genehmigten Biogasanlagen obliegt den unteren Immissionsschutzbehörden bzw. den Regierungspräsidien bei umweltrechtlich bedeutsamen Biogasanlagen (d. h. Anlagen gemäß § 2 Abs. 1 Nummer 1 der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung). Die Überwachungs - behörden überprüfen den Betrieb von Biogasanlagen eigeninitiiert nach Schadensfällen , bei Änderungsanträgen beispielsweise nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder im Zusammenhang mit Beschwerden. Über diese Überprüfungen werden keine Zahlen speziell für Biogasanlagen erhoben. Die Bedeutung dieser Technologie für die Energiewende sowie die bekannt gewordenen Schadensfälle in Biogasanlagen nahm das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Jahr 2012 zum Anlass, eine Überprüfung der Biogasanlagen in Baden-Württemberg zu veranlassen. Das Betreiben von Biogasanlagen berührt viele unterschiedliche Rechtsbereiche wie Betriebssicherheit, Immissionsschutz , Arbeitsschutz, Naturschutz, Kreislaufwirtschaftsrecht, anlagenbezogener Gewässerschutz, Produktsicherheit und Bautechnik. Die Überprüfungen konzentrieren sich auf die sicherheitsrelevanten und umweltgerechten Aspekte des Anlagenbetriebs. Die Kontrollen, der Biogasanlagen in Baden-Württemberg startete am 1. März 2013 und soll, je nach der Anzahl der Biogasanlagen je Überwachungsbehörde bis Ende 2014 gestaffelt, abgeschlossen sein. Eine Überprüfung insbesondere der Dichtheit gegenüber Methanaustritten ist aufgrund der rechtlichen Regelungen nicht verpflichtend vorgegeben. Methan tritt beispielsweise diffus aus offenen Gärreststoffbehältern oder lokal aus einem Riss in der Gasmembrane aus. Immissionsschutzrechtlich ist der Methanaustritt nicht begrenzt. Eine Vielzahl von Anlagenbetreibern lässt ihre Anlagen aber aus Eigen - interesse – entweichendes Gas stellt gleichzeitig einen wirtschaftlichen Verlust dar – von Sachverständigen auf Leckagen untersuchen, dabei werden qualitative Verfahren wie beispielsweise Infrarotkameras eingesetzt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4297 Eine quantitative Aussage, welche Methanmengen bei einer Biogasanlage insbesondere auch durch diffuse Emissionen austreten, kann derzeit messtechnisch nicht erfasst werden. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft fördert deshalb ein Forschungsprojekt an der Universität Stuttgart, in welchem eine entsprechende Messmethodik entwickelt werden soll. Erst durch die Messung der Gesamtmethanemissionen einer Biogasanlage kann die Umwelt- und insbesondere die Klimarelevanz und auch der wirtschaftliche Verlust einer Bio - gasanlage beurteilt werden. 3. Wie ist das behördliche Vorgehen, wenn eine Undichtigkeit einer Biogasanlage festgestellt werden konnte? Sofern durch eine Undichtigkeit offensichtlich eine akute Gefährdung für Beschäftige oder die Umwelt besteht, kann die zuständige Behörde eine Stilllegung der Anlage anordnen. 4. Wie viele Anlagen entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen für Biogasanlagen ? Die Vollzugsbehörden überwachen die Anlagen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Werden dabei Mängel festgestellt, veranlasst die Behörde die notwendigen Maßnahmen , um zu gewährleisten, dass schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können. Eine statistische Erhebung erfolgt wie bei anderen immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen in der Regel nicht. Aus Berichten von Vollzugsbehörden ist bekannt, dass einige Anlagen nicht optimal errichtet und betrieben werden. Ursachen hierfür sind neben Anlaufschwierigkeiten einer neuen Technologie insbesondere die bisher unzu - reichenden bundesgesetzlichen Grundlagen. 5. Wurden Zwischenfälle hinsichtlich des Austretens von Methan registriert und wenn ja, wie viele? Methan tritt meist unbemerkt und diffus aus den Anlagen aus. Zwischenfälle mit schlagartigen und größeren Methanfreisetzungen treten äußerst selten auf. Sie werden statistisch nicht erfasst. 6. Strebt sie die Einführung eines Befähigungsnachweises für Biogasanlagen - betreiber an? Im weiteren Verordnungsgebungsprozess zur Biogasanlagenverordnung (s. Zif - fer 7) wird sich das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft für Regelungen einsetzen, die zu einer insgesamt besseren Betriebsführung der Biogasanlagen führen. Hierzu könnte auch ein Befähigungsnachweis gehören. 7. Wie ist ihre Position zur Einführung einer einheitlichen Biogasanlagenverordnung und ist dazu eine Bundesratsinitiative geplant? Biogasanlagen spielen im Energiemix der erneuerbaren Energien eine wichtige Rolle. Dennoch muss auch berücksichtigt werden, dass Biogasanlagen umweltund gesundheitsgefährdende Stoffe wie Ammoniak, Schwefelwasserstoff oder Gerüche emittieren. Unerwünschte Freisetzungen von Methan aus Biogasanlagen, das ein 21-mal höheres Treibhausgaspotential als Kohlendioxid hat, führen schon bei geringen Methanverlusten zu einer Verschlechterung oder sogar zu einer Umkehr der grundsätzlich positiven Klimabilanz der Biogaserzeugung und -nutzung . Obwohl eine Reihe von technischen Regeln zum Betrieb von Biogasanlagen erarbeitet wurden, konnten die negativen Auswirkungen nicht in ausreichendem Maß reduziert werden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4297 4 Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft setzt sich daher seit Jahren für die Verabschiedung einer Biogasanlagenverordnung ein. Inzwischen wurden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erste Überlegungen für eine Ausgestaltung einer Verordnung entwickelt. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft arbeitet hier maßgeblich mit. Ziel der Verordnung ist eine bundeseinheitliche Anwendung des Standes der Technik sowie der unmittelbaren technischen und organisatorischen Pflichten, um die Emissionen durch Biogasanlagen zu minimieren, Gefahren zu verhindern sowie die Auswirkungen eintretender nicht bestimmungsgemäßer Betriebszustände zu minimieren. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice