Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 431 17. 08. 2011 1Eingegangen: 17. 08. 2011 / Ausgegeben: 13. 09. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand im Hinblick auf den vierstreifigen Ausbau der B 27 Donaueschingen-Mitte/Hüfingen Wasserturm? 2. Wann kann mit einem Planfeststellungsbeschluss für diesen Ausbauabschnitt gerechnet werden? 3. Mit welchen Kosten ist aus ihrer Sicht für die Realisierung dieses Streckenabschnittes zu rechnen? 4. Wann kann aus ihrer Sicht mit dem Baubeginn für diesen Streckenabschnitt gerechnet werden? 16. 08. 2011 Wolf CDU B e g r ü n d u n g Der vierstreifige Ausbau der B 27 von Donaueschingen-Mitte bis Hüfingen Wasserturm ist zwingend erforderlich und immer wieder in Aussicht gestellt. Er befindet sich im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans. Für die Planung ist das Land Baden-Württemberg zuständig. Die Planungsarbeiten jedoch verzögern sich immer wieder. Der vierstreifige Ausbau der B 27 Donaueschingen-Mitte bis Hüfingen Wasserturm ist bislang als Einstieg in den Ausbau der B 27 in der Kleine Anfrage des Abg. Guido Wolf CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Vierstreifiger Ausbau der B 27 Donaueschingen-Mitte/ Hüfingen Wasserturm Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 431 2 Südbaar geplant, weshalb auch die weiteren Ausbauabschnitte Ortsumfahrung Behla sowie die Ortsumfahrungen Randen und Zollhaus letztlich davon abhängen , dass mit dem Streckenabschnitt Donaueschingen-Mitte bis Hüfingen Wasserturm endlich begonnen wird. Diese Maßnahme ist auch aus verkehrssicherheits - technischen Gründen zwingend notwendig. A n t w o r t Mit Schreiben vom 5. September 2011 Nr. 2-39.-B27 DÜRR-HÜF/13 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand im Hinblick auf den vierstreifigen Ausbau der B 27 Donaueschingen-Mitte/Hüfingen Wasserturm? Es liegt ein vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Sichtvermerk versehener Richtlinienentwurf (RE-Entwurf) vor. 2. Wann kann mit einem Planfeststellungsbeschluss für diesen Ausbauabschnitt gerechnet werden? Die Offenlage der überarbeiteten Unterlagen ist beendet und die Einwendungsfrist abgelaufen. Nach Auswertung der eingegangenen Einwendungen und der Stellung - nahmen der Träger öffentlicher Belange ist von der Planfeststellungsbehörde zu entscheiden, ob ein zweiter Erörterungstermin durchgeführt wird. Eine Aussage zum Zeitpunkt, wann der Planfeststellungsbeschluss ergeht, kann erst getroffen werden, nachdem die Planfeststellungsbehörde alle offenen Fragen im laufenden Verfahren geklärt hat. 3. Mit welchen Kosten ist aus Sicht der Landesregierung für die Realisierung dieses Streckenabschnittes zu rechnen? Auf Grundlage einer aktuell in Bearbeitung befindlichen Kostenberechnung rechnet die Landesregierung mit Kosten von rund 23 Mio. Euro für die Maßnahme. 4. Wann kann aus Sicht der Landesregierung mit einem Baubeginn für diesen Streckenabschnitt gerechnet werden? Wann ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss vorliegt, kann derzeit nicht benannt werden. Nach dessen Vorlage ist vor einem Baubeginn noch die Ausführungsplanung für den Straßen- und Ingenieurbau zu erstellen und der erforder - liche Grunderwerb zu tätigen. Wegen der massiven Unterfinanzierung der Bedarfsplanmaßnahmen des Bundes in Baden-Württemberg hängt die Verbesserung der Bundesfernstraßeninfrastruktur maßgeblich von der Bereitstellung der Investitionsmittel durch den Bund ab. Zu welchem Zeitpunkt sich Finanzierungsspielräume für die noch nicht begonnenen vordringlichen Maßnahmen des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen ergeben, ist derzeit nicht absehbar. Um einen wirtschaftlichen Umgang mit den verfügbaren Mitteln zu gewährleisten, sind zunächst die in Baden-Württemberg im Bau befindlichen Vorhaben mit einem Finanzierungsbedarf von noch rund 1,1 Milliarden Euro zu finanzieren. Angesichts der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung des Bundes, die für Bedarfsplanmaßnahmen in Baden-Württemberg von 2012 bis 2014 jährlich zwischen 120 und 170 Mio. Euro vorsieht, wird allein die Finanzierung der laufenden Maßnahmen noch Jahre dauern. Dr. Splett Staatssekretärin