Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4313 08. 11. 2013 1Eingegangen: 08. 11. 2013 / Ausgegeben: 09. 12. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Auswirkungen haben die in der am 31. Mai 2013 veröffentlichten Neufassung der Hinweise für die „Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach §§ 6 und 10 Absatz 2 BauGB“ enthaltenen neuen Werte für die Wohnbauflächenbedarfe auf die möglichen Flächenausweisungen der Städte und Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald? 2. Wie viele Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald haben nach den mitgeteilten Kriterien keine Möglichkeit mehr, Flächen über einem Hektar auszuweisen? 3. Welche Spielräume gibt es, um örtlichem Bedarf über die genannten Grund - regeln der Bedarfszuweisung hinaus Rechnung zu verschaffen? 4. Inwieweit berücksichtigt der Erlass die besondere Zuzugssituation vieler Gemeinden rund um die Stadt Freiburg? 5. Wie wird sich die Reduzierung der Möglichkeiten zur Neuausweisung zusätz - licher Flächen auf die Wohnungs- und Baulandpreise in den Gemeinden in der Region Freiburg auswirken? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Patrick Rapp CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Auswirkungen der Fortschreibung der Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach §§ 6 und 10 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in den Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4313 2 6. Soll die Stadt Freiburg hier anders behandelt werden als die Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und wenn ja, weshalb? 07. 11. 2013 Dr. Rapp CDU A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. Dezember 2013 Nr. 42-2511.10/48 beantwortet das Minis - terium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Auswirkungen haben die in der am 31. Mai 2013 veröffentlichten Neufassung der Hinweise für die „Plausibilitätsprüfung der Bauflächen - bedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach §§ 6 und 10 Absatz 2 BauGB“ enthaltenen neuen Werte für die Wohnbauflächenbedarfe auf die möglichen Flächenausweisungen der Städte und Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald? Die Hinweise für die Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise in Genehmigungsverfahren nach §§ 6 und 10 Abs. 2 Baugesetzbuch vom 23. Mai 2013 sind an die Genehmigungsbehörden gerichtet und konkretisieren als landesweit einheitlicher Prüfmaßstab die bundesrechtlichen Vorgaben zur nachhaltigen Innenentwicklung und Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungszwecke (§§ 1 Abs. 5 und 1 a Abs. 2 BauGB). In diesen Hinweisen ist eine Vergleichsberechnung enthalten, mit der die Genehmigungsbehörden den angesetzten zusätzlichen Wohnbauflächenbedarf eines Planungsträgers für den Planungszeitraum nachvollziehen können. Ein Teil dieses Wohnbauflächenbedarfs resultiert dabei aus dem sogenannten Belegungsdichterückgang. Die Hinweise setzen allein für diesen Belegungsdichterückgang einen anzuerkennenden Wohnbauflächenbedarf an, der rechnerisch aus einem fiktiven Einwohner-Zuwachs von in der Regel 0,3 % p. a. ermittelt wird. Dieser Belegungsdichterückgang ist auf den insbesondere demografisch bedingten Prozess der Zunahme der Haushaltszahlen bei Rückgang der Haushaltsgrößen (Singularisierung) und den dadurch sowie durch Komfortbedarf bedingten Zuwachs an Wohnfläche pro Einwohner/in zurückzuführen. Um diesen Teil des Wohnbauflächenbedarfs zu ermitteln, wird in der Vergleichsberechnung von einem, allerdings rein fiktiven, Einwohnerzuwachs ausgegangen, über den wiederum unter Ansatz bestimmter Dichtewerte ein Flächenwert ermittelt werden kann, der dem Bedarf aus dem Rückgang der Belegungsdichte entspricht . Für die Ermittlung dieses fiktiven Einwohnerzuwachses wird jeweils auf der Basis der Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung ein bestimmter Faktor eingesetzt. Dieser Faktor ist bei den 2013 fortgeschriebenen Hinweisen auf in der Regel 0,3 % p. a. des Planungszeitraums festgelegt, gegenüber früher (Hinweise 2009) in der Regel 0,5 % p. a. Grund war insbesondere die auch statistisch feststellbare Tendenz einer Abschwächung des Belegungsdichterückgangs (vgl. LT-DS 15/3909). Der Bedarf aus dem Belegungsdichterückgang wird in der öffentlichen Diskus - sion nicht selten unzutreffenderweise gleichgesetzt mit dem für den Flächen - bedarf zugrundezulegenden Einwohnerzuwachs einer Gemeinde. Zum richtigen Verständnis ist klarzustellen, dass dieser Faktor von 0,3 % p. a. den zusätzlichen Wohnflächenbedarf allein aus dem Belegungsdichterückgang betrifft; also den Flächenbedarf, den der Planungsträger als Wohnflächenbedarf ohne jeden Bevölkerungszuwachs ansetzen kann. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4313 Mit dem Bedarf aus der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung ist der so ermittelte zusätzliche Wohnflächenbedarf keinesfalls gleichzusetzen. Denn dieser kommt noch hinzu, sofern die Bevölkerungsprognose Wachstum für die betreffende Gemeinde erwarten lässt. Die Hinweise 2013 gehen für die Ermittlung des Bedarfs aus dem Belegungsdichterückgang von einem Faktor von in der Regel 0,3 % p. a. aus, bezogen auf die Basis der Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung, gegenüber früher – Hinweise 2009 – 0,5 % p. a. Dies gilt für alle Gemeinden des Landes und damit auch für die Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Der konkrete Wohnbauflächenbedarf ergibt sich jedoch erst aus der Gesamtschau vor allem • der für den Planungszeitraum prognostizierten Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde • der vorhandenen und aktivierbaren Bauflächenpotenziale, etwa in Form von bestehenden Flächennutzungsplandarstellungen, nicht bebauten Grundstücken in bestehenden Bebauungsplänen, Baulücken, Brachflächen, Konversionsflächen u. ä. m. Darüber hinaus sind die raumordnerische Einordnung und die verschiedenen, insbesondere örtlichen und regionalen Besonderheiten zu berücksichtigen. Erst wenn alle Komponenten und zu berücksichtigenden Umstände in die Be - darfsprognose eingestellt sind, lässt sich ein konkreter Bedarf als Flächenwert ermitteln . Demnach sind theoretische Berechnungen, losgelöst von einem konkreten Planverfahren , nicht möglich und nicht sinnvoll. 2. Wie viele Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald haben nach den mitgeteilten Kriterien keine Möglichkeit mehr, Flächen über einem Hektar auszuweisen? Grundsätzlich gilt, dass Flächenneuinanspruchnahme nur bedarfsgerecht erfolgen darf. Im Rahmen jeder Flächennutzungsplanung und entsprechend jeder Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Genehmigungsverfahren sind zunächst die unter 1. genannten Faktoren – Belegungsdichterückgang, Bevölkerungsvorausberechnung sowie vorhandene und aktivierbare Bauflächenpotenziale – in die Bedarfsermittlung einzustellen. Darüber hinaus sind die verschiedensten, insbesondere örtlichen- und regionalen Besonderheiten sowie die raumordnerische Einordnung bei der Bewertung durch die Genehmigungsbehörde zu berücksichtigen . Der absolute Wohnbauflächenbedarf einer Gemeinde ist insofern von weit mehr Faktoren abhängig als dem nur aus dem Belegungsdichterückgang resultierenden Flächenbedarf. Deshalb sind abstrakt und unabhängig vom konkreten Planungsfall und Planungszeitpunkt keine Aussagen zu treffen, welche der angesprochenen Gemeinden wie geartete Bedarfswerte ausweisen kann. 3. Welche Spielräume gibt es, um örtlichem Bedarf über die genannten Grund - regeln der Bedarfszuweisung hinaus Rechnung zu verschaffen? Nach den Hinweisen haben die Genehmigungsbehörden bei der Plausibilitäts - prüfung der Bauflächenbedarfsnachweise ausdrücklich örtliche und regional bedingte Besonderheiten, die ggf. zu besonderem Bedarf oder auch minderem Bedarf führen können, mit in die Bewertung einzubeziehen. 4. Inwieweit berücksichtigt der Erlass die besondere Zuzugssituation vieler Gemeinden rund um die Stadt Freiburg? In den Hinweisen gibt es keine spezifischen Regelungen für Teilräume des Landes ; die Hinweise gelten landesweit. Im Übrigen wird auf 3. verwiesen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4313 4 5. Wie wird sich die Reduzierung der Möglichkeiten zur Neuausweisung zusätz - licher Flächen auf die Wohnungs- und Baulandpreise in den Gemeinden in der Region Freiburg auswirken? Es ist weder Ziel noch Wirkung der Hinweise für die Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise, die Wohnbauflächen zu verknappen und so für einen Preisanstieg zu sorgen. Vielmehr konkretisieren sie als landesweit einheit - licher Prüfmaßstab die bundesrechtlichen Vorgaben zur nachhaltigen Innenentwicklung und Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungszwecke (§§ 1 Abs. 5 und 1 a Abs. 2 BauGB). Eine über den Bedarf hinaus gehende Ausweisung von Neubauland kann im Übrigen dazu führen, dass durch ein Überangebot an Neubauflächen Bestands - immobilien zunehmend und schlussendlich erheblich an Wert verlieren. Betrifft dies ganze Stadtteile, z. B. der 70er-Jahre oder Dorfkerne, so bedeutet dies nicht nur finanzielle Nachteile für die Einzeleigentümer/innen der Bestandsimmobilien, sondern es entstehen auch für die Gemeinden erhebliche Lasten in Form von Folgekosten. Diese müssen nämlich beispielsweise die Instandhaltung bestehender und neuer Infrastrukturen auf Dauer finanzieren, die dann durch die Ein - wohner/innen in Form kommunaler Abgaben refinanziert werden müssen. Im Übrigen können und sollen Wohnungen auch nicht vorrangig auf neuen Bau - flächen im bisherigen Außenbereich mit der Folge weiterer Siedlungsexpansion errichtet werden, sondern aus vielerlei Gründen im Innenbereich und im Siedlungszusammenhang . Wenn dies bei einer Gemeinde bei nachvollziehbarem Bedarf und nicht ausreichenden Potenzialflächen nicht möglich ist, stehen die Hinweise Flächenneuinanspruchnahmen im erforderlichen Umfang nicht entgegen. 6. Soll die Stadt Freiburg hier anders behandelt werden als die Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und wenn ja, weshalb? Die Stadt Freiburg wird bei der Plausibilitätsprüfung des Bauflächenbedarfs im Falle einer Fortschreibung ihres Flächennutzungsplans durch die Genehmigungsbehörde genauso behandelt wie die anderen Gemeinden im Landkreis BreisgauHochschwarzwald und landesweit. Auf 4. wird verwiesen. Dr. Splett Staatssekretärin << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice