Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4336 19. 11. 2013 1Eingegangen: 19. 11. 2013 / Ausgegeben: 19. 12. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Auswirkungen haben die in der am 31. Mai 2013 veröffentlichten Neufassung der Hinweise für die „Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach §§ 6 und 10 Absatz 2 BauGB“ enthaltenen neuen Werte für die Wohnbauflächenbedarfe auf die möglichen Flächenausweisungen im Wahlkreis 39 (Weinheim)? 2. Welche Kommunen im Wahlkreis 39 (Weinheim) haben nach den mitgeteilten Kriterien keine Möglichkeit mehr, Flächen über einem Hektar auszuweisen? 3. Welche Spielräume gibt es generell, um örtlichem Bedarf über die genannten Grundregeln der Bedarfszuweisung hinaus Rechnung zu verschaffen? 4. Sind Besonderheiten für diejenigen Gemeinden im Wahlkreis 39 (Weinheim) zu beachten, die Teil des für die Flächennutzungsplanung zuständigen Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim sind? 5. Welche Regelungen gelten nach ihrer Kenntnis in den hessischen und rheinland -pfälzischen Teilen der länderübergreifenden Metropolregion Rhein-Neckar? 6. Sind mit Blick auf die großen, weitgehend versiegelten Konversionsflächen und den begrenzten Gesamtflächenbedarf in der Metropolregion Rhein-Neckar die baden-württembergischen Kommunen aufgrund der verschärften Vorgaben gegenüber den Kommunen in Hessen und Rheinland-Pfalz in ihrer Entwicklung benachteiligt? Kleine Anfrage des Abg. Georg Wacker CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Auswirkungen der Fortschreibung der Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach §§ 6 und 10 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Wahlkreis 39 (Weinheim) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4336 2 7. Gab es im Vorfeld dieser Änderung Anhörungen von Gemeindetag, Städtetag, den Regionalverbänden oder der an der länderübergreifenden Metropolregion Rhein-Neckar ebenfalls beteiligten Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz? 8. Welche Rückmeldungen haben die Kommunen, die Regionalverbände, die kommunalen Landesverbände bzw. die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz seit Bekanntwerden dieser Änderung gegeben? 9. Welche Auswirkungen erwartet sie von dieser Maßnahme in Bezug auf das politische Ziel der Schaffung von neuem, bezahlbarem Mietraum im Wahlkreis 39 (Weinheim)? 14. 11. 2013 Wacker CDU B e g r ü n d u n g Für die Gemeinden gelten in der Bauplanung bei der Ausweisung von Wohnbaugrundstücken bestimmte Regeln, die den Flächenverbrauch und einen ungesunden Wettbewerb der Kommunen begrenzen sollen. Dies ist grundsätzlich sinnvoll, sofern die Einschränkungen maßvoll sind. Die grün-rote Landesregierung hat nun diese begrenzenden Vorgaben des Landes verschärft, was teilweise massive Auswirkungen auf die Entwicklungschancen der Kommunen hat. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die diesbezüglichen Auswirkungen für den Wahlkreis 39 (Weinheim ) im Geflecht des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Weinheim und der länderübergreifenden Metropolregion Rhein-Neckar abgefragt werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 11. Dezember 2013 Nr. 42-2511.10/50 beantwortet das Minis - terium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Auswirkungen haben die in der am 31. Mai 2013 veröffentlichten Neufassung der Hinweise für die „Plausibilitätsprüfung der Bauflächen - bedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach §§ 6 und 10 Absatz 2 BauGB“ enthaltenen neuen Werte für die Wohnbauflächenbedarfe auf die möglichen Flächenausweisungen im Wahlkreis 39 (Weinheim)? Die Hinweise für die Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise in Genehmigungsverfahren nach §§ 6 und 10 Abs. 2 Baugesetzbuch vom 23. Mai 2013 sind an die Genehmigungsbehörden gerichtet und konkretisieren als landesweit einheitlicher Prüfmaßstab die bundesrechtlichen Vorgaben zur nachhaltigen Innenentwicklung und Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungszwecke (§§ 1 Abs. 5 und 1 a Abs. 2 BauGB). In diesen Hinweisen ist eine Vergleichsberechnung enthalten, mit der die Genehmigungsbehörden den angesetzten zusätzlichen Wohnbauflächenbedarf eines Planungsträgers für den Planungszeitraum nachvollziehen können. Ein Teil dieses Wohnbauflächenbedarfs resultiert dabei aus dem sogenannten Belegungsdichterückgang. Die Hinweise setzen allein für diesen Belegungsdichterückgang einen anzuerkennenden Wohnbauflächenbedarf an, der rechnerisch aus einem fiktiven Einwohner-Zuwachs von in der Regel 0,3 % p. a. ermittelt wird. Dieser Belegungsdichterückgang ist auf den insbesondere demografisch be- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4336 dingten Prozess der Zunahme der Haushaltszahlen bei Rückgang der Haushaltsgrößen (Singularisierung) und den dadurch sowie durch Komfortbedarf bedingten Zuwachs an Wohnfläche pro Einwohner/in zurückzuführen. Um diesen Teil des Wohnbauflächenbedarfs zu ermitteln, wird in der Vergleichsberechnung von einem, allerdings rein fiktiven, Einwohnerzuwachs ausgegangen, über den wiederum unter Ansatz bestimmter Dichtewerte ein Flächenwert ermittelt werden kann, der dem Bedarf aus dem Rückgang der Belegungsdichte entspricht . Für die Ermittlung dieses fiktiven Einwohnerzuwachses wird jeweils auf der Basis der Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung ein bestimmter Faktor eingesetzt. Dieser Faktor ist bei den 2013 fortgeschriebenen Hinweisen auf in der Regel 0,3 % p. a. des Planungszeitraums festgelegt, gegenüber früher (Hinweise 2009) in der Regel 0,5 % p. a. Grund war insbesondere die auch statistisch feststellbare Tendenz einer Abschwächung des Belegungsdichterückgangs (vgl. LT-DS 15/3909). Der Bedarf aus dem Belegungsdichterückgang wird in der öffentlichen Diskus - sion nicht selten unzutreffenderweise gleichgesetzt mit dem für den Flächen - bedarf zugrundezulegenden Einwohnerzuwachs einer Gemeinde. Zum richtigen Verständnis ist klarzustellen, dass dieser Faktor von 0,3 % p. a. den zusätzlichen Wohnflächenbedarf allein aus dem Belegungsdichterückgang betrifft; also den Flächenbedarf, den der Planungsträger als Wohnflächenbedarf ohne jeden Bevölkerungszuwachs ansetzen kann. Mit dem Bedarf aus der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung ist der so ermittelte zusätzliche Wohnflächenbedarf keinesfalls gleichzusetzen. Denn dieser kommt noch hinzu, sofern die Bevölkerungsprognose Wachstum für die betreffende Gemeinde erwarten lässt. Die Hinweise 2013 gehen für die Ermittlung des Bedarfs aus dem Belegungsdichterückgang von einem Faktor von in der Regel 0,3 % p. a. aus, bezogen auf die Basis der Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung, gegenüber früher – Hinweise 2009 – 0,5 % p. a. Dies gilt für alle Gemeinden des Landes und damit auch für die Gemeinden im Wahlkreis 39 (Weinheim). Der konkrete Wohnbauflächenbedarf ergibt sich jedoch erst aus der Gesamtschau vor allem • der für den Planungszeitraum prognostizierten Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde • der vorhandenen und aktivierbaren Bauflächenpotenziale, etwa in Form von bestehenden Flächennutzungsplandarstellungen, nicht bebauten Grundstücken in bestehenden Bebauungsplänen, Baulücken, Brachflächen, Konversionsflächen u. ä. m. Darüber hinaus sind die raumordnerische Einordnung und die verschiedenen, insbesondere örtlichen und regionalen Besonderheiten zu berücksichtigen. Erst wenn alle Komponenten und zu berücksichtigenden Umstände in die Be - darfs prognose eingestellt sind, lässt sich ein konkreter Bedarf als Flächenwert ermitteln . Demnach sind theoretische Berechnungen, losgelöst von einem konkreten Planverfahren , nicht möglich und nicht sinnvoll. 2. Welche Kommunen im Wahlkreis 39 (Weinheim) haben nach den mitgeteilten Kriterien keine Möglichkeit mehr, Flächen über einem Hektar auszuweisen? Grundsätzlich gilt, dass Flächenneuinanspruchnahme nur bedarfsgerecht erfolgen darf. Im Rahmen jeder Flächennutzungsplanung und entsprechend jeder Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Genehmigungsverfahren sind zunächst die unter 1. genannten Faktoren – Belegungsdichterückgang, Bevölkerungsvorausberechnung sowie vorhandene und aktivierbare Bauflächenpotenziale – in die Bedarfsermittlung einzustellen. Darüber hinaus sind die verschiedensten, insbesondere örtlichen- und regionalen Besonderheiten sowie die raumordnerische Einordnung bei der Bewertung durch die Genehmigungsbehörde zu berücksichtigen . Der absolute Wohnbauflächenbedarf einer Gemeinde ist insofern von Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4336 4 weit mehr Faktoren abhängig als dem nur aus dem Belegungsdichterückgang resultierenden Flächenbedarf. Deshalb sind abstrakt und unabhängig vom konkreten Planungsfall und Planungszeitpunkt keine Aussagen zu treffen, welche der angesprochenen Gemeinden wie geartete Bedarfswerte ausweisen kann. 3. Welche Spielräume gibt es generell, um örtlichem Bedarf über die genannten Grundregeln der Bedarfszuweisung hinaus Rechnung zu verschaffen? Nach den Hinweisen haben die Genehmigungsbehörden bei der Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise ausdrücklich örtliche und regional bedingte Besonderheiten, die ggf. zu besonderem Bedarf oder auch minderem Bedarf führen können, mit in die Bewertung einzubeziehen. 4. Sind Besonderheiten für diejenigen Gemeinden im Wahlkreis 39 (Weinheim) zu beachten, die Teil des für die Flächennutzungsplanung zuständigen Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim sind? Ob und ggf. welche Besonderheiten in den einzelnen Gemeinden des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim vorliegen, hat der Planungsträger bei der Begründung des Bedarfsansatzes im Genehmigungsverfahren für den Flächennutzungsplan darzulegen und die Genehmigungsbehörde in der Gesamtschau der Bewertung des in der Planung angesetzten Bauflächenbedarfs hinsichtlich ihrer Nachvollziehbarkeit zu prüfen. 5. Welche Regelungen gelten nach ihrer Kenntnis in den hessischen und rheinland -pfälzischen Teilen der länderübergreifenden Metropolregion Rhein-Neckar? Die Hinweise für die Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Genehmigungsverfahren für Flächennutzungspläne und für bestimmte, nicht aus den FNP entwickelte Bebauungspläne bilden einen landeseinheitlichen Prüfmaßstab für die Genehmigungsbehörden, der auf den Vorgaben des Baugesetzbuchs beruht. Sie sind eine verwaltungsinterne Maßgabe. Nach welchem Maßstab die hessischen und rheinland-pfälzischen Behörden in ihren Genehmigungsverfahren prüfen, ist hier nicht bekannt. 6. Sind mit Blick auf die großen, weitgehend versiegelten Konversionsflächen und den begrenzten Gesamtflächenbedarf in der Metropolregion Rhein-Neckar die baden-württembergischen Kommunen aufgrund der verschärften Vorgaben gegenüber den Kommunen in Hessen und Rheinland-Pfalz in ihrer Entwicklung benachteiligt? Die Baden-Württembergischen Kommunen sind nicht benachteiligt. Auch bei der Frage des Umgangs mit Konversionsflächen im Rahmen der Flächennutzungs - planung gilt die in den Hinweisen enthaltene Maßgabe, dass auch örtliche und regional bedingte Besonderheiten in die Beurteilung einzustellen sind. Um solche Besonderheiten handelt es sich in Fällen mit besonderen Konversionsaufgaben von Gemeinden zweifellos. Für die Genehmigungsbehörden ist das Thema Konversion nicht neu. 7. Gab es im Vorfeld dieser Änderung Anhörungen von Gemeindetag, Städtetag, den Regionalverbänden oder der an der länderübergreifenden Metropolregion Rhein-Neckar ebenfalls beteiligten Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz? Den kommunalen Landesverbänden und den Regionalverbänden wurde der Entwurf der Hinweise mit Schreiben vom 25. April 2013 vorab zur Kenntnis gegeben , wiewohl ein förmliches Anhörungsverfahren auch bei sonstigen verwaltungsinternen Maßgaben nicht vorgesehen ist. Nachdem binnen vier Wochen keine Reaktionen vorlagen, wurde die endgültige Fassung der Hinweise den Regierungspräsidien mit Schreiben vom 23. Mai 2013 übermittelt. Dies entsprach dem Verfahren bei Einführung der Hinweise 2009. Im Anschreiben vom 25. April 2013 wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Ministerium für Verkehr 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4336 und Infrastruktur gerne für Rückfragen zu Verfügung steht. Insofern hätten die kommunalen Landesverbände wie auch die Regionalverbände Gelegenheit gehabt , ihre Vorbehalte und Anregungen noch vor dem 23. Mai 2013 vorzubringen. Eine Beteiligung bzw. Abstimmung der Länder untereinander zu verwaltungs - internen Maßgaben ist nicht üblich. 8. Welche Rückmeldungen haben die Kommunen, die Regionalverbände, die kommunalen Landesverbände bzw. die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz seit Bekanntwerden dieser Änderung gegeben? Nach der Übermittlung der fortgeschriebenen Hinweise 2013 an die Genehmigungsbehörden und der Information der kommunalen Landesverbände und der Regionalverbände haben sich Städte- und Gemeindetag sowie mehrere Regionalverbände mit unterschiedlichem Schwerpunkt sowohl zu aktuellen Änderungen als auch zu bereits seit 2009 enthaltenen Bestandteilen der Hinweise kritisch geäußert. 9. Welche Auswirkungen erwartet sie von dieser Maßnahme in Bezug auf das politische Ziel der Schaffung von neuem, bezahlbarem Mietraum im Wahlkreis 39 (Weinheim)? Die Hinweise wirken dem Ziel der Landesregierung, mehr Mietwohnungen zu schaffen, nicht entgegen. Denn Mietwohnungen können und sollen auch nicht vorrangig auf neuen Bauflächen im bisherigen Außenbereich mit der Folge weiterer Siedlungsexpansion errichtet werden, sondern aus vielerlei Gründen im Innenbereich und im Siedlungszusammenhang. Wenn dies bei einer Gemeinde bei nachvollziehbarem Bedarf und nicht ausreichenden Potenzialflächen nicht möglich ist, stehen die Hinweise Flächenneuinanspruchnahmen im erforderlichen Umfang nicht entgegen. Im Übrigen haben die Genehmigungsbehörden nach Maßgabe der Hinweise bei der Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise stets örtliche und regionale Besonderheiten sowie die raumordnerische Einordnung in die Betrachtung einzubeziehen. Dr. Splett Staatssekretärin << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice