Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4339 15. 11. 2013 1Eingegangen: 15. 11. 2013 / Ausgegeben: 16. 12. 2013 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Flüchtlinge wurden in den letzten sechs Monaten der Stadt Pforzheim und dem Enzkreis zugewiesen? 2. Wie viele Flüchtlinge sind derzeit bereits in Pforzheim und dem Enzkreis untergebracht? 3. Mit wie vielen neuen Asylbewerbern rechnet sie in den nächsten sechs Monaten? 4. Inwieweit ist ihr der Vorstoß der Pforzheimer Oberbürgermeisterin bekannt, dass die Zuweisung von Flüchtlingen an die Landkreise und Kommunen, die sich nach dem Königssteiner Schlüssel allein an der Einwohnerzahl bemisst, insbesondere um die Faktoren „bestehender hoher Migrantenanteil“ und „hohe Arbeitslosigkeit“ ergänzt werden soll? 5. Welche Maßnahmen unternimmt das Integrationsministerium, um besondere regionale Problemstellungen, wie etwa die große Zahl an irakischen Yeziden in Pforzheim, deren Integration besonderer Anstrengungen seitens der Kommune bedarf, bei Neuzuweisungen zu berücksichtigen? 6. Inwiefern ist bekannt, ob die Unterbringung der Flüchtlinge in Pforzheim und dem Enzkreis bereits jetzt nicht mehr unter Einhaltung des Wohn- und Schlafflächenstandards von 4,5 m² möglich ist? 7. In wie vielen Fällen ist es bereits heute erforderlich, dass die Flüchtlinge in von der Kommune zusätzlich angemieteten Privatwohnungen untergebracht werden? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Integration Flüchtlingsaufnahme in Pforzheim und dem Enzkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4339 2 8. Inwieweit wird auf die deutlich erhöhten Flüchtlingszuströme nach BadenWürttemberg auch mit einer, zumindest zwischenzeitlichen, Personalerhö hung der betroffenen Stellen, etwa bei Sozialarbeitern, reagiert? 9. Werden die Stellenzuweisungen an die Landratsämter unter Beachtung der Mehrarbeit durch erhöhte Flüchtlingszuströme und damit des erhöhten Personalaufwands vorgenommen? 10. Liegen ihr Erkenntnisse vor, dass der erhöhte Verwaltungsaufwand durch die erhöhte Flüchtlingszahl zu Aufgabenneuordnungen auf vorhandenen Stellen der öffentlichen Verwaltung führt? 14. 11. 2013 Dr. Rülke FDP/DVP B e g r ü n d u n g Die steigende Zahl von Flüchtlingen stellt die Landkreise und Kommunen vor große Herausforderungen. Auch die Region Pforzheim und der Enzkreis schaffen neue Unterkünfte und reagieren damit auf die Information der Landesaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge, dass aufgrund des Anstiegs der Flüchtlingszahlen die dortigen Aufnahmekapazitäten völlig erschöpft seien. Die Landesaufnahmeeinrichtung ist dringend darauf angewiesen, dass die Stadt- und Landkreise weitere Unterkünfte schaffen, um eine Unterbringung zu gewährleisten. Der starke Flüchtlingszustrom sorgt, wie in den meisten Stadt- und Landkreisen, auch in Pforzheim und dem Enzkreis für große Probleme, da Wohnraum längst Mangelware ist. Die Verheißungen der Wohnraumerhöhung von 4,5 auf 7 m² im Entwurf des neuen Flüchtlingsaufnahmegesetzes erscheinen vor der aktuellen Wohnungsnot utopisch. In Mühlacker müssen bereits zusätzliche Privatwohnungen zur Flüchtlingsunterbringung angemietet werden. Über 60 Asylbewerber leben dort schon jetzt, teils in bedrückender Enge. Auch in Pforzheim bereitet die Flüchtlingsaufnahme zunehmend Probleme. Die dortige SPD-Bürgermeisterin Müller wandte sich gar an das Integrationsministerium, um auf die spezifischen Probleme vor Ort hinzuweisen. Denn Pforzheim verfügt bereits heute mit 46,6 Prozent über die zweithöchste Migrantenquote bundesweit. Diese Faktoren bleiben jedoch bei der Zuweisung von Flüchtlingen nach dem Königssteiner Schlüssel außer Betracht. A n t w o r t Mit Schreiben vom 9. Dezember 2013 Nr. 2-0141.5/15 beantwortet das Ministe - rium für Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Flüchtlinge wurden in den letzten sechs Monaten der Stadt Pforzheim und dem Enzkreis zugewiesen? Zu 1.: Im Zeitraum vom 20. Mai 2013 bis zum 19. November 2013 sind der Stadt Pforzheim 124 und dem Enzkreis 159 Flüchtlinge zugeteilt worden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4339 2. Wie viele Flüchtlinge sind derzeit bereits in Pforzheim und dem Enzkreis untergebracht ? Zu 2.: In der Stadt Pforzheim waren am 31. Oktober 2013 197 Personen, im Enzkreis 293 Personen im Rahmen der vorläufigen Unterbringung untergebracht. 3. Mit wie vielen neuen Asylbewerbern rechnet sie in den nächsten sechs Monaten? Zu 3.: Die Prognosen des Integrationsministeriums beziehen sich auf Jahreszugänge. Für das Gesamtjahr 2014 wird mit einem landesweiten Zugang von bis zu 14.000 Erstantragstellern, also mit einem ähnlichen Zugang wie 2013, gerechnet. Der Stadtkreis Pforzheim müsste in diesem Zeitraum demnach gemäß seiner derzeitigen Aufnahmequote von ca. 1,15 Prozent etwa 160 Personen aufnehmen, auf den Enzkreis (derzeitige Aufnahmequote: ca. 1,85 Prozent) entfielen knapp 260 Personen . 4. Inwieweit ist ihr der Vorstoß der Pforzheimer Oberbürgermeisterin bekannt, dass die Zuweisung von Flüchtlingen an die Landkreise und Kommunen, die sich nach dem Königssteiner Schlüssel allein an der Einwohnerzahl bemisst, insbesondere um die Faktoren „bestehender hoher Migrantenanteil“ und „hohe Arbeitslosigkeit“ ergänzt werden soll? Zu 4.: Der Vorstoß der Stadt Pforzheim ist der Landesregierung bekannt, da die Stadt ihren Vorschlag dem Integrationsministerium unterbreitet hat. Klarzustellen ist zunächst, dass die Flüchtlinge auf Landesebene nicht nach dem Königsteiner Schlüssel, sondern gemäß § 4 Absatz 2 des Flüchtlingsaufnahme - gesetzes (FlüAG) vom 11. März 2004 allein nach der Bevölkerungszahl der Stadtund Landkreise verteilt werden. An dieser Rechtslage soll sich auch nach einem Verordnungsentwurf des Integrationsministeriums auf der Grundlage des neu gefassten Flüchtlingsaufnahmegesetzes nichts ändern. Die Landesregierung hält die vorgeschlagene Modifizierung des Verteilungsschlüssels nicht für zielführend. Verschiedene Arten der Migration, die gänzlich unterschiedlichen rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen unterliegen, können nicht sinnvoll gegeneinander aufgerechnet werden, zumal Migration nicht per se ein Belastungsfaktor ist. Überdies würde die Anrechnung sonstiger Formen der Zuwanderung auf die Flüchtlingsaufnahmequote tendenziell die Stadt- und die eher urban geprägten Landkreise begünstigen, während eher ländlich strukturierte Landkreise mit einem in der Regel geringeren Migrantenanteil zusätzliche Aufnahmeverpflichtungen tragen müssten. Im Übrigen hat sich bereits der Landkreistag, der, wie auch der Städtetag, vom Integrationsministerium um eine Stellungnahme zu dem Pforzheimer Vorstoß gebeten worden ist, entschieden gegen die vorgeschlagene Anrechnungsregel aus - gesprochen. 5. Welche Maßnahmen unternimmt das Integrationsministerium, um besondere regionale Problemstellungen, wie etwa die große Zahl an irakischen Yeziden in Pforzheim, deren Integration besonderer Anstrengungen seitens der Kommune bedarf, bei Neuzuweisungen zu berücksichtigen? Zu 5.: Außerhalb des Bereichs der Zuweisungen unterstützt die Landesregierung Kommunen mit besonderen regionalen Problemstellungen insbesondere auch durch finanzielle Hilfe für entsprechende Integrationsprojekte. Die Förderungen für die Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4339 4 Stadt Pforzheim können zunächst der LT-Drs. 15/3319, Zu Nr. 2, entnommen werden. Darüber hinaus können für Pforzheim folgende Maßnahmen aufgeführt werden: – Förderprogramm zur Stärkung der kommunalen Integrationsarbeit Im Rahmen des Förderprogramms des Ministeriums für Integration (VwV Integration ) sind 2013 zwei Projekte aus Pforzheim von der zuständigen Jury zur Förderung empfohlen worden. Auch in den kommenden Jahren kann die Stadt Pforzheim sich für dieses Förderprogramm, das die Stärkung der kommunalen Integrationsarbeit durch die strukturelle Verankerung der Integrationsaufgabe der Kommunen bezweckt, bewerben. – Sonstige Maßnahmen Das Integrationsministerium hat sich darüber hinaus bei folgenden Förderungen für die Berücksichtigung der Stadt Pforzheim erfolgreich eingesetzt: – Förderung des Projekts „Berufsorientierung, Ausbildungsvermittlung, Sprache , Eingliederung“ der Gesellschaft für Beschäftigte und berufliche Eingliederung mbH in Pforzheim mit Mitteln des Europäischen Integrationsfonds (EIF) in Höhe von rund 117.000 Euro vom 1. Juli 2013 bis 30. Juni 2014. Im Projekt werden zugewanderte Personen bei ihren Bemühungen um einen Ausbildungs- und Arbeitsplatz unterstützt. – Förderung der Einrichtung einer zentralen Anlauf- und Koordinierungsstelle zur Vermittlung von Integrationskursen und anderen Sprachangeboten an Migranten mit Mitteln des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Auch in anderen Städten in Baden-Württemberg unterstützt das Integrations - ministerium die Kommunen, um besonderen regionalen Problemstellungen gerecht zu werden. So erhalten beispielsweise Mannheim und Freiburg zusammen 200.000 Euro, um mit Hilfe von Informations- und Anlaufstellen Zuwanderer aus Südosteuropa beraten bzw. betreuen und ihnen ggf. weitere Hilfen vermitteln zu können. 6. Inwiefern ist bekannt, ob die Unterbringung der Flüchtlinge in Pforzheim und dem Enzkreis bereits jetzt nicht mehr unter Einhaltung des Wohn- und Schlafflächenstandards von 4,5 m² möglich ist? Zu 6.: Die Landesregierung hat keine konkreten Erkenntnisse, dass die gesetzliche Vorgabe von 4,5 m² Wohn- und Schlaffläche in Pforzheim und im Enzkreis nicht eingehalten würde. Im Übrigen sind Abweichungen hiervon im Einzelfall im Rahmen der sogenannten Ausweichunterbringung, die das Integrationsministerium mit Erlass vom 20. Dezember 2011 zugelassen hat, nach § 6 Absatz 2 FlüAG möglich. Die Option einer befristeten Befreiung von der Flächenvorgabe (von künftig mindestens 7 m² Wohn- und Schlaffläche) pro Unterbringungsplatz soll im Übrigen auch zukünftig erhalten bleiben. 7. In wie vielen Fällen ist es bereits heute erforderlich, dass die Flüchtlinge in von der Kommune zusätzlich angemieteten Privatwohnungen untergebracht werden? Zu 7.: Die Landesregierung führt keine Statistiken darüber, wie viele Flüchtlinge von den Kreisen in angemieteten Privatwohnungen untergebracht werden. Erhoben wird allerdings – ohne weitere Differenzierung – die Zahl der außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Flüchtlinge. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4339 Am 31. Oktober 2013 waren im Enzkreis lediglich 8 Personen außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Im Stadtkreis Pforzheim waren an dem besagten Stichtag 18 Personen außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften untergebracht . 8. Inwieweit wird auf die deutlich erhöhten Flüchtlingszuströme nach BadenWürttemberg auch mit einer, zumindest zwischenzeitlichen, Personalerhöhung der betroffenen Stellen, etwa bei Sozialarbeitern, reagiert? 9. Werden die Stellenzuweisungen an die Landratsämter unter Beachtung der Mehrarbeit durch erhöhte Flüchtlingszuströme und damit des erhöhten Personalaufwands vorgenommen? Zu 8. und 9.: Mit der von der grün-roten Landesregierung erstmals eingeführten Sozial- und Verfahrensberatung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung ist nach vorheriger Ausschreibung im August 2013 eine Bietergemeinschaft, bestehend aus dem Caritasverband Karlsruhe e. V., dem Diakonischen Werk Karlsruhe und dem Freundeskreis Asyl Karlsruhe e. V., beauftragt worden, welche diese Aufgabe mit eigenem Personal wahrnimmt. Darüber hinaus sieht der Entwurf der Landesregierung eines 2. Nachtragshaushalts zum Staatshaushaltsplan 2013/2014 vor, dass dem Regierungspräsidium Karlsruhe für den Bereich der Landeserstaufnahmeeinrichtung wegen der steigenden Flüchtlingszahlen neue Stellen bewilligt werden. Der Personaleinsatz in den Stadt- und Landkreisen erfolgt in deren eigener Organisationshoheit . Dies gilt auch, soweit sie gemäß § 6 Absatz 3 Satz 2 FlüAG das Personal für die Wahrnehmung der Aufgaben der unteren Aufnahmebehörden stellen. Ihre diesbezüglichen Aufwendungen werden ihnen mittels der Pauschale ersetzt, welche das Land den Stadt- und Landkreisen je aufgenommener Person erstattet. Dank der Ausgestaltung als einmalige Pro-Kopf-Pauschale ist sicher - gestellt, dass den Stadt- und Landkreisen proportional zu steigenden Flüchtlingszuteilungen auch mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die Aufgaben der unteren Aufnahmebehörden erfüllen zu können. Gemäß § 52 Absatz 1 der Landkreisordnung werden (nur) die für die Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde erforderlichen Beamten des höheren Dienstes oder vergleichbare Arbeitnehmer, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist, vom Land, die übrigen Bediensteten vom Landkreis gestellt. Für die Flüchtlingsaufnahme werden den Landratsämtern keine Stellen oder Personal des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes zugewiesen. 10. Liegen ihr Erkenntnisse vor, dass der erhöhte Verwaltungsaufwand durch die erhöhte Flüchtlingszahl zu Aufgabenneuordnungen auf vorhandenen Stellen der öffentlichen Verwaltung führt? Zu 10.: Bezüglich der personellen Ertüchtigung des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Aufgabenneuordnungen innerhalb des Regierungspräsidiums Karlsruhe sind darüber hinaus bislang noch nicht vorgenommen worden. Die diesbezüglichen Verhältnisse in den Stadt- und Landkreisen sind der Landesregierung nicht bekannt und liegen aus den in der Antwort zu den Fragen 8 und 9 dargelegten Gründen auch außerhalb ihrer Zuständigkeit. 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