Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 434 17. 08. 2011 1Eingegangen: 17. 08. 2011 / Ausgegeben: 16. 09. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Bestehen im Rahmen der baden-württembergischen Initiative „Breitbandinfrastruktur Ländlicher Raum“ noch „weiße Flecken“ im Landkreis Rottweil und wenn ja, was ist der Grund hierfür? 2. Gibt es eine Vorschrift für Anbieter von Breitbandnetzen, die die Anbieter zur Versorgung auch bei sehr geringer Einwohnerzahl (z. B. auf einzelnen Höfen etc.) verpflichtet? 3. Was unternimmt sie, um einen zügigen Ausbau der Internetversorgung in Rottweil (speziell in den Stadtteilen Neukirch, Göllsdorf, Feckenhausen) zu er reichen? 04. 08. 2011 Teufel CDU B e g r ü n d u n g Die flächendeckende Anbindung an eine leistungsfähige Kommunikationsinfrastruktur wird für Wettbewerb, Wirtschaftskraft, aber auch für die Attraktivität eines Ortes immer wichtiger. Eine Breitbandanbindung ist deshalb in Städten, aber vor allem auch im ländlichen Raum nicht mehr wegzudenken und sollte gewährleistet sein. Bereits 2007 wurde eine Breitbandinitiative des Landes Baden-Württemberg gestartet. Alle sogenannten „Weißen Flecken“ sollten in Folge dessen verschwinden und eine Breitbandversorgung somit auch in den dünn besiedelten Gegenden erfolgen. Kleine Anfrage des Abg. Stefan Teufel CDU und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Zugang zu schnellem Internet im Landkreis Rottweil Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 434 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 6. September 2011 Nr. Z(42)-0141.5/31F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Bestehen im Rahmen der baden-württembergischen Initiative „Breitbandinfrastruktur Ländlicher Raum“ noch „weiße Flecken“ im Landkreis Rottweil und wenn ja, was ist der Grund hierfür? Zu 1.: Eine detaillierte Auflistung der Breitbandversorgung der Gemeinden des Landkreises Rottweil liegt nicht vor. Hinweise auf die Versorgung lassen sich aber gemeindescharf und für verschiedene Datenübertragungsraten über den Breitband - atlas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (www.zukunftbreitband .de) gewinnen. Angesichts des deregulierten Marktes beruhen die dort verfügbaren Angaben allerdings auf Informationen von verschiedenen Breitband - anbietern und werden nur in größeren Zeitabständen aktualisiert. Sie spiegeln deshalb die tatsächliche Situation nicht immer vollständig wider. Auf die Druck - sachen 14/6910, 14/6100, 15/49 und 15/303 wird verwiesen. Im Rahmen des Modellprojekts „Modellhafte Entwicklung von Lösungsansätzen für die Breitbandversorgung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg (BELIB)“ des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wurden Grundlagen zur Breitbandversorgung auch in den Kommunen des Kreisgebietes Rottweil erhoben und den Kommunen Konzepte für die Schließung weißer Flecken zur Verfügung gestellt. Die Gemeinden sollten auf diese Empfehlungen zurückgreifen und bei Bedarf Kontakt mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz aufnehmen. 2. Gibt es eine Vorschrift für Anbieter von Breitbandnetzen, die die Anbieter zur Versorgung auch bei sehr geringer Einwohnerzahl (z. B. auf einzelnen Höfen etc.) verpflichtet? Zu 2.: Wie bereits zu Ziffer 1 ausgeführt, handelt es sich beim Telekommunikationsmarkt um einen deregulierten Markt. Daher kann kein Breitbandanbieter verpflichtet werden, Orte mit geringer Einwohnerzahl oder einzelne Höfe zu versorgen . 3. Was unternimmt sie, um einen zügigen Ausbau der Internetversorgung in Rottweil (speziell in den Stadtteilen Neukirch, Göllsdorf, Feckenhausen) zu er - reichen? Zu 3.: Die Landesregierung unternimmt im Rahmen ihrer Breitbandinitiative zahlreiche Anstrengungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung und stellt auch umfangreiche Fördermittel bereit. Auf die Drucksachen 14/6910, 14/6100, 15/49 und 15/303 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Die Stadt Rottweil hat im Jahr 2010 einen Netzbetreiberzuschuss über 12.160 Euro für den Stadtteil Neukirch und einen Netzbetreiberzuschuss für den Stadtteil Zepfenhahn von 11.280 Euro vom Land bewilligt bekommen. Ein Antrag für den Stadtteil Feckenhausen ist als nicht zuwendungsfähig abgelehnt worden. Für den Stadtteil Göllsdorf wurde kein Antrag gestellt. Soweit die Stadt Rottweil festgestellt hat, dass ihre erforderliche Breitbandversorgung über den freien Markt trotzdem nicht zustande gekommen ist, steht es ihr frei unter Beachtung der Vorgaben des Bundes und der Europäischen Union entsprechend initiativ zu werden. Sollte hierzu bei der Stadt Rottweil zusätzlich zu den oben beschriebenen öffentlich zugänglichen Informationsquellen Beratungs- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 434 bedarf zum Beispiel zu technischen Fragen oder zum Förderverfahren vorhanden sein, stehen das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden- Württemberg oder das zuständige Regierungspräsidium für weitere Auskünfte zur Verfügung. Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz