Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 435 18. 08. 2011 1Eingegangen: 18. 08. 2011 / Ausgegeben: 14. 09. 2011 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Hat sie die bisherige Position des Landes Baden-Württemberg im Gespräch mit den Schweizer Regierungsvertretern klar zum Ausdruck gebracht? 2. War die mögliche Konsequenz einer Anpassung der Durchführungsverordnung (DVO) durch die Bundesrepublik Deutschland Inhalt der Gespräche? 3. Welche Wachstumsraten der Flugbewegungen am Flughafen Zürich und des ohne Anpassung der DVO zu erwartenden Verkehrs über südbadischem Territorium sind für sie die Basis für die Vertretung der Interessen der südbadischen Bewohner? 4. Welche Vorschläge hat die Regierungspräsidentin des Kantons Zürich gemacht , den An- und Abflugverkehr des Züricher Flughafens über deutschem Territorium bei generell wachsenden Flugbewegungen zu begrenzen? 5. Hat sich die Züricher Regierungsdelegation zur Zukunft des Warteraumes RILAX geäußert? 6. Welche Möglichkeiten sieht sie, zu einer baldigen Lösung des Fluglärmstreits mit der Schweiz zu kommen? 10. 08. 2011 Schreiner CDU Kleine Anfrage des Abg. Felix Schreiner CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Fluglärmgespräche mit Schweizer Regierungsvertretern Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 435 2 B e g r ü n d u n g Vernünftige Positionen der betroffenen Bewohner zu einer nachhaltigen Tolerierung der Belastungen durch den Flughafen Zürich-Kloten wurden von der Region vorgelegt. Diese Positionen, die zu einer Verbesserung der derzeitigen Situation führen und zukünftige, mit einer Expansion des Flughafen Zürichs verbundene Mehrbelastung ausschließen, sind den Schweizer Verantwortlichen seit Langem bekannt. Dennoch ist auf Schweizer Seite keine Bewegung zu erkennen. Konzepte , außer der Maximalforderung nach unbeschränkter Nutzung des süddeutschen Luftraums, wurden vom Betreiber nicht vorgelegt. Die Anwohner in Südbaden drängen zu Recht auf eine baldige Lösung des schon seit vielen Jahren andauernden Konfliktes. Dabei ist ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis erwünscht. Deshalb ist es notwendig, alle eventuell vorhandenen Möglichkeiten ohne Einbeziehung sachfremder Aspekte zu einer einvernehmlichen Beilegung des Streits zu nutzen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 5. September 2011 Nr. 3-3846/Zürich/0144 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Staatsminis - terium die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Hat sie die bisherige Position des Landes Baden-Württemberg im Gespräch mit den Schweizer Regierungsvertretern klar zum Ausdruck gebracht? Die Landesregierung engagiert sich im Interesse der südbadischen Grenzregion für eine deutliche Beschränkung der Flugverkehrsbelastung durch den Flughafen Zürich und unterstützt die in der „Stuttgarter Erklärung“ vom November 2009 festgeschriebenen Positionen. Dies ist in der Koalitionsvereinbarung für die 15. Legislaturperiode des Landtags ausdrücklich festgelegt. Die Landesregierung hat diese Positionen auch in Gesprächen mit Schweizer Regierungsvertreter/-innen klar zum Ausdruck gebracht. 2. War die mögliche Konsequenz einer Anpassung der Durchführungsverordnung (DVO) durch die Bundesrepublik Deutschland Inhalt der Gespräche? Für die Flugverfahren vom und zum Flughafen Zürich über deutschem Hoheitsgebiet ist der Bund rechtlich zuständig und deshalb auch politisch verantwortlich. Sollten die Verhandlungen in der AG Zürich scheitern, sollte der Bund in der Lage sein, die in der „Stuttgarter Erklärung“ festgelegten Positionen einseitig festund durchzusetzen. Die Landesregierung hat deshalb den Bundesminister für Verkehr , Bau und Stadtentwicklung gebeten, die Vorarbeiten zur entsprechenden Überarbeitung der 220. Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung in Angriff zu nehmen. Schweizer Gesprächspartner/-innen der Landesregierung wurden darüber in Kenntnis gesetzt. 3. Welche Wachstumsraten der Flugbewegungen am Flughafen Zürich und des ohne Anpassung der DVO zu erwartenden Verkehrs über südbadischem Territorium sind für sie die Basis für die Vertretung der Interessen der südbadischen Bewohner? Die Landesregierung unterstützt die in der „Stuttgarter Erklärung“ festgeschriebenen Positionen unabhängig von möglichen Wachstumsraten der Flugbewegungen am Flughafen Zürich. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 435 4. Welche Vorschläge hat die Regierungspräsidentin des Kantons Zürich gemacht , den An- und Abflugverkehr des Züricher Flughafens über deutschem Territorium bei generell wachsenden Flugbewegungen zu begrenzen? 5. Hat sich die Züricher Regierungsdelegation zur Zukunft des Warteraums RILAX geäußert? Zu 4. und 5.: Das Treffen mit Regierungsvertreter/-innen des Kantons Zürich fand am 28. Juli 2011 anlässlich der am gleichen Tag stattfindenden Feierlichkeiten zur Schweizer Bundesfeier in Stuttgart statt. Das Thema Fluglärm war eines von mehreren Themen . Dabei haben beide Seiten ihre Positionen klar dargelegt. Man war sich einig, dass man den Gesprächsfaden nicht abreißen lassen möchte. Konkrete Vorschläge wurden nicht gemacht. 6. Welche Möglichkeiten sieht sie, zu einer baldigen Lösung des Fluglärmstreits mit der Schweiz zu kommen? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Dr. Splett Staatssekretärin