Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4377 25. 11. 2013 1Eingegangen: 25. 11. 2013 / Ausgegeben: 08. 01. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welchen Gesamtbetrag beziffert sie kalkulatorisch die infolge der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes entstehenden Mehrkosten für den Enzkreis, die 28 Städte und Gemeinden im Enzkreis sowie für die Stadt Pforzheim? 2. Welche zusätzlichen Freistellungen und sächlichen Mehrkosten sind infolge der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes im Enzkreis als Landkreis zu erwarten? 3. Welche zusätzlichen Freistellungen und sächlichen Mehrkosten sind infolge der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes in den 28 Städten und Gemeinden des Enzkreises zu erwarten? 4. Welche zusätzlichen Freistellungen und sächlichen Mehrkosten sind infolge der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes im Stadtkreis Pforzheim zu erwarten? 22. 11. 2013 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Auswirkungen der Novellierung des Landespersonal - vertretungsgesetzes im Enzkreis und in Pforzheim Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4377 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 16. Dezember 2013 Nr. 1-0307/321 beantwortet das Innen - ministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Auf welchen Gesamtbetrag beziffert sie kalkulatorisch die infolge der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes entstehenden Mehrkosten für den Enzkreis, die 28 Städte und Gemeinden im Enzkreis sowie für die Stadt Pforzheim ? 2. Welche zusätzlichen Freistellungen und sächlichen Mehrkosten sind infolge der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes im Enzkreis als Landkreis zu erwarten? 3. Welche zusätzlichen Freistellungen und sächlichen Mehrkosten sind infolge der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes in den 28 Städten und Gemeinden des Enzkreises zu erwarten? 4. Welche zusätzlichen Freistellungen und sächlichen Mehrkosten sind infolge der Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes im Stadtkreis Pforzheim zu erwarten? Zu 1. bis 4.: Die Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes bewegt sich normativ in einem Bereich, in den finanziell nicht unmittelbar messbare Gesichtspunkte der Arbeitszufriedenheit und anderer beruflicher Belange der Beschäftigten, die sich auf die Arbeitsqualität und -leistung der Beschäftigten auswirken, in nicht zu vernachlässigender Weise einfließen. So können sich zwar in nicht vorhersehbaren Einzelfällen kostenmäßig belastbare Faktoren einstellen, die etwa durch Inanspruchnahme der erweiterten Informationsrechte, durch Nutzung des verbreiterten Initiativrechts, durch Einrichtung eines Wirtschaftsausschusses, durch Anberaumung einer außerordentlichen Personalversammlung während der Arbeitszeit, durch Erhöhung der Personalratsgröße durch Überschreitung bestimmter Größenschwellen sowie durch Ausschöpfung der Freistellungsstaffel entstehen können. Dies wird jedoch von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sein, weil die jeweiligen Personalvertretungen in individueller Weise von den neuen gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch machen werden. Deshalb sind die aufgrund der Neuregelungen des Landespersonalvertretungs - gesetzes verursachten Gesamtkosten unter Einbeziehung sämtlicher denkbarer Regelungsgegenstände nicht mit Allgemeinverbindlichkeit darstellbar. Es könnten allenfalls einzelne Regelungsgegenstände isoliert betrachtet werden, wie etwa vermutete Personalratsgrößen, die sich erst bei den kommenden Personalrats - wahlen erweisen werden. Für die Ausschöpfung der Freistellungsstaffel haben die Kommunalen Landesverbände für alle Gemeinden, Städte und Landkreise in Baden-Württemberg eine Gesamtmehrbelastung in Höhe von über 16 Mio. Euro pro Jahr angenommen, wie dies in der Begründung zum Gesetzentwurf dargestellt ist. Woraus sich dieser Betrag konkret herleitet wurde indes nicht dargetan. Vor diesem Hintergrund können hieraus auch keine Rückschlüsse auf die Städte und Gemeinden des Enzkreises oder den Enzkreis selbst gezogen werden. Für eine kalkulatorische Ermittlung von Mehrkosten, insbesondere von sächlichen Mehrkosten, die infolge der Novellierung des Landespersonalvertretungs - gesetzes für den Enzkreis als Landkreis, die 28 Städte und Gemeinden des Enzkreises sowie für die Stadt Pforzheim entstehen können, fehlt es bereits an einer gesicherten Datengrundlage zu den angefallenen Kosten, die aufgrund des Landespersonalvertretungsgesetzes in seiner bis zum 10. Dezember 2013 geltenden Fassung entstanden sind. Aufgrund der Eigenart sämtlicher hier einzubeziehender Faktoren, auch unter Berücksichtigung, dass sich Personalratsarbeit im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Personalräte einer Bewertung grundsätzlich entzieht, stehen derartige Daten nicht zur Verfügung. Sie müssten aufwändig einzeln er - hoben werden, wie etwa die gegenwärtige Inanspruchnahme von Freistellungs - ansprüchen in Bezug zu den Beschäftigtenzahlen beziehungsweise zu den Mit- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4377 gliederzahlen der Personalräte. Zum anderen stehen geeignete Kalkulations - verfahren zur Messung der Wirksamkeit von Personalratstätigkeit nicht zur Verfügung . Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice