Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4395 27. 11. 2013 1Eingegangen: 27. 11. 2013 / Ausgegeben: 20. 01. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Sind die erforderlichen Ausbaumaßnahmen zur Ertüchtigung der L 1200, L 1202, L 1192 in dem Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Esslingen/Neuhausen der Bundesautobahn (BAB) 8 und der Anschlussstelle Esslingen-Berkheim der Bundesstraße (B) 10 in irgendwelchen Priorisierungslisten des Landes BadenWürttemberg aufgeführt und wenn ja, in welchen und mit welcher Priorität? 2. Wie werden die erforderlichen Ausbaumaßnahmen zur Ertüchtigung der L 1200, L 1202, L 1192 in dem Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Esslingen/Neuhausen der BAB 8 und der Anschlussstelle Esslingen-Berkheim der B 10 finanziert (aufgeschlüsselt nach den Knoten Nr. 1 bis 7)? 3. Zu welchem Zeitpunkt hat sie die endgültige Entscheidung über die Finanzierung der Ausbaumaßnahmen getroffen? 4. In welchen Haushaltstiteln und für welche einzelnen Ausbaumaßnahmen zur Ertüchtigung der L 1200, L 1202, L 1192 in dem Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Esslingen/Neuhausen der BAB 8 und der Anschlussstelle Esslingen -Berkheim der B 10 sind die erforderlichen Finanzmittel eingestellt? 5. Ist der Beginn für die Ausbaumaßnahmen der Knotenpunkte L 1202, L 1200, L 1192/Robert-Bosch-Straße und L 1192/Am Ziegelbrunnen in den Jahren 2014 und 2015 planerisch, baurechtlich und finanziell gesichert? Kleine Anfrage des Abg. Andreas Deuschle CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Landesstraße (L) 1192, L 1200, L 1202 und L 1204 im Landkreis Esslingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4395 2 6. Ist der Beginn für die Ausbaumaßnahmen der Knotenpunkte L 1192, Kreisstraße 1216 und B 10, L 1192, Kreisstraße 1215 in den Jahren 2016 und 2017 planerisch, baurechtlich und finanziell gesichert? 7. Wie bewertet sie die widersprüchlichen Aussagen der Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Dr. Gisela Splett MdL vom 21. Mai 2013 (Landtagsdrucksache 15/3431) und des Ministerialdirektors im Ministe - rium für Verkehr und Infrastruktur Hartmut Bäumer vom 17. Mai 2013 (Presse - mitteilung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur), dass einerseits das Land beabsichtige, die erforderlichen Haushaltsmittel für die Ertüchtigung der L 1200, L 1202, L 1192 in dem Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Esslingen /Neuhausen der BAB 8 und der Anschlussstelle Esslingen-Berkheim der B 10 in den Haushalten bereitzustellen und dass andererseits aber noch auf einen Antrag nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Land - kreises Esslingen gewartet werden müsse? 26. 11. 2013 Deuschle CDU A n t w o r t Mit Schreiben vom 20. Dezember 2013 Nr. 2-39-L 1192/20 beantwortet das Minis - terium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Sind die erforderlichen Ausbaumaßnahmen zur Ertüchtigung der L 1200, L 1202, L 1192 in dem Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Esslingen/Neuhausen der Bundesautobahn (BAB) 8 und der Anschlussstelle Esslingen-Berkheim der Bundesstraße (B) 10 in irgendwelchen Priorisierungslisten des Landes BadenWürttemberg aufgeführt und wenn ja, in welchen und mit welcher Priorität? Die vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur durchgeführten Priorisierungen von Maßnahmen an Bundesfernstraßen und Landesstraßen betreffen nur linien - hafte Vorhaben. Bei den Maßnahmen im Zuge der L 1200, L 1202 und L 1192 handelt es sich um Knotenpunktsumbauten. Diese sind nicht Bestandteil des Maßnahmenplans zum Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010. 2. Wie werden die erforderlichen Ausbaumaßnahmen zur Ertüchtigung der L 1200, L 1202, L 1192 in dem Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Esslingen/Neuhausen der BAB 8 und der Anschlussstelle Esslingen-Berkheim der B 10 finanziert (aufgeschlüsselt nach den Knoten Nr. 1 bis 7)? 3. Zu welchem Zeitpunkt hat sie die endgültige Entscheidung über die Finanzierung der Ausbaumaßnahmen getroffen? 4. In welchen Haushaltstiteln und für welche einzelnen Ausbaumaßnahmen zur Ertüchtigung der L 1200, L 1202, L 1192 in dem Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Esslingen/Neuhausen der BAB 8 und der Anschlussstelle Esslingen -Berkheim der B 10 sind die erforderlichen Finanzmittel eingestellt? Zu den Fragen 2. bis 4.: Die Finanzierung der Knotenpunkte Landesstraße 1202/Landesstraße 1200 (KP 3), Landesstraße 1192/Robert-Bosch-Straße (KP 4) und Landesstraße 1192/Am Ziegelbrunnen (KP 6) erfolgt durch das Land. Die Finanzierung des Knotenpunktes Landesstraße 1192/Kreisstraße 1216 (KP 5) erfolgt gemeinsam durch den Landkreis Esslingen, die Stadt Esslingen und das Land. Bei der Finanzierung des Kno- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4395 tens Bundesstraße 10/Landesstraße 1192/Kreisstraße 1215 (KP 7) teilen sich der Bund, der Landkreis Esslingen und das Land (KP 7) die Kosten. Der Umbau des Knotenpunktes BAB A8/L 1202 (KP 1) und des Knotenpunktes L 1202/Neuhäuser Straße (KP 2) wird im Zusammenhang mit der Neubaustrecke Stuttgart–Ulm erfolgen. Hier trägt die Finanzierung von Knoten 2 das Land, bei Knoten 1 die DB AG gemeinsam mit dem Land. Eine endgültige Entscheidung über die Finanzierung wird mit der Verabschiedung der jeweiligen Staatshaushaltspläne im Landtag getroffen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) hat das unter Ziffer 2 beschriebene Maßnahmenpaket in das Bauprogramm für die nächsten Jahre eingeplant. Die Mittel sollen in Kap. 1304, Titel 785 79 veranschlagt werden. 5. Ist der Beginn für die Ausbaumaßnahmen der Knotenpunkte L 1202, L 1200, L 1192/Robert-Bosch-Straße und L 1192/Am Ziegelbrunnen in den Jahren 2014 und 2015 planerisch, baurechtlich und finanziell gesichert? Die rechtlichen Voraussetzungen zum Bau liegen beim Ausbau des Knotenpunktes L 1202/L 1200 (KP 3) durch die Feststellung der unwesentlichen Bedeutung der Maßnahme und beim Ausbau des Knotenpunktes L 1192/Robert-Bosch-Straße (KP 4) durch einen Bebauungsplan der Stadt Ostfildern vor. Der Knotenpunkt L 1192/Am Ziegelbrunnen (KP 6) ist lediglich durch eine Lichtsignalanlage zu ergänzen, hierfür ist kein Baurechtsverfahren erforderlich. Derzeit wird die Baureifplanung für den Knotenpunkt L 1202/L 1200 erstellt. Die Ausführungsplanung für den Knotenpunkt L 1192/Robert-Bosch-Straße ist fertig gestellt. Hinsichtlich der Finanzierung wird auf Ziffer 3 verwiesen. 6. Ist der Beginn für die Ausbaumaßnahmen der Knotenpunkte L 1192, Kreisstraße 1216 und B 10, L 1192, Kreisstraße 1215 in den Jahren 2016 und 2017 planerisch, baurechtlich und finanziell gesichert? Für den Knotenpunkt L 1192/K 1216 (KP 5) wird das Baurecht über Bebauungspläne der Kommunen erlangt. Für den Bereich auf Esslinger Gemarkung ist der Bebauungsplan „L 1192/Rohräcker“ rechtskräftig. Derzeit läuft noch das ergänzende Bebauungsplanverfahren „Nellinger Linde/L 1192“ der Stadt Ostfildern. Die Planung wird auf den Realisierungszeitpunkt abgestimmt fertiggestellt. Für den Ausbau des Knotenpunktes B 10/L 1192/K 1215 (KP 7) ist nach der Fertigstellung der Entwurfsplanung noch ein Baurechtsverfahren erforderlich. Hinsichtlich der Finanzierung wird auf Ziffer 3 verwiesen. 7. Wie bewertet sie die widersprüchlichen Aussagen der Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Dr. Gisela Splett MdL vom 21. Mai 2013 (Landtagsdrucksache 15/3431) und des Ministerialdirektors im Ministe - rium für Verkehr und Infrastruktur Hartmut Bäumer vom 17. Mai 2013 (Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur), dass einerseits das Land beabsichtige, die erforderlichen Haushaltsmittel für die Ertüchtigung der L 1200, L 1202, L 1192 in dem Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Esslingen /Neuhausen der BAB 8 und der Anschlussstelle Esslingen-Berkheim der B 10 in den Haushalten bereitzustellen und dass andererseits aber noch auf einen Antrag nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Landkreises Esslingen gewartet werden müsse? Es besteht kein Widerspruch zwischen den in der Frage dargestellten Aussagen. Bei KP 5 und KP 7 sind nach dem Straßengesetz Baden-Württemberg Kosten - anteile Dritter zu berücksichtigen. Die kommunalen Anteile sind nach dem Landesgemeindefinanzierungsgesetz grundsätzlich förderfähig. Der Landkreis Ess - lingen hat erste Unterlagen zur Förderung seiner Kostenanteile für den Umbau des KP 5 beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht. Gleichzeitig haben der Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4395 4 Landkreis Esslingen und die Stadt Ostfildern erste Unterlagen zur Förderung für den Umbau des benachbarten Knotenpunktes K 1216/K 1268/Esslinger Straße (Nellinger Linde) eingereicht. Eine detaillierte Prüfung der Unterlagen durch das Regierungspräsidium ist noch nicht erfolgt. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice