Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4396 27. 11. 2013 1Eingegangen: 27. 11. 2013 / Ausgegeben: 20. 01. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Menschen, die auf Gebärdensprache zurückgreifen müssen, leben gegenwärtig in Baden-Württemberg? 2. Ist ihr bekannt, wie viele Gebärdensprach-Dolmetscher es insgesamt in BadenWürttemberg gibt? 3. Wie stellt sich nach ihrer Kenntnis das zahlenmäßige Verhältnis von Gebärdensprach -Dolmetschern zu Gebärdensprach-Nutzern in anderen Bundesländern dar? 4. Nach welchen Kriterien wird die Qualität der Ausbildung zum Gebärdensprach -Dolmetscher in Baden-Württemberg gesichert (unter Angabe der Ausbildungsstandorte in Deutschland)? 5. Ist sie der Auffassung, dass die Anzahl der Gebärdensprach-Dolmetscher in Baden-Württemberg, falls bekannt, zufriedenstellend ist? 6. Wenn nicht, wie plant sie, gegebenenfalls diese Zahl zu erhöhen? 7. Wie ist in Baden-Württemberg die Notfallbereitschaft für GebärdensprachDolmetscher organisiert? 8. Wo sieht sie hierbei ggf. Verbesserungsbedarf? Kleine Anfrage der Abg. Katrin Schütz CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Notfallbereitschaft von Gehörlosen-Dolmetschern Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4396 2 9. Welches Potenzial misst sie, insbesondere für Notfälle, Gebärdensprach-Dolmetscher -Diensten über Bild-Ton-Internetangebote, wie etwa Skype, zu? 10. Inwiefern unterstützt oder koordiniert sie die Einrichtung bzw. den Betrieb solcher Dienste? 26. 11. 2013 Schütz CDU B e g r ü n d u n g Gehörlose und viele Schwerhörige sind in ihrer täglichen Kommunikation auf die Nutzung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) angewiesen. Dies wird insbesondere dann zu einem Problem, wenn sie sich unvermittelt in Bereiche begeben müssen, in denen die Menschen der DGS in der Regel nicht mächtig sind. Dazu gehören die Notaufnahmen der Krankenhäuser oder die Polizei. Aber auch in Katastrophenfällen (Großbrände, Gasaustritte, Chemieunfälle, Bombenfunde, Naturkatastrophen usw.) sind Hörgeschädigte auf den schnellen Einsatz von DGS-Dolmetschern angewiesen. Deren Notfallbereitschaft ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt, ebenso ihre Ausbildung. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, zu erfahren, wie sich die Lage in Baden-Württemberg darstellt , insbesondere auch im Vergleich zu anderen Bundesländern, wie die Landesregierung sie beurteilt und welche Verbesserungen und Innovationen sie für möglich und förderungswürdig hält. A n t w o r t Mit Schreiben vom 19. Dezember 2013 Nr. 32-0141.6/15/4396 beantwortet das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Menschen, die auf Gebärdensprache zurückgreifen müssen, leben gegenwärtig in Baden-Württemberg? Aus dem Datenbestand der Versorgungsverwaltung zum Feststellungsverfahren nach § 69 SGB IX kann entnommen werden, dass bei 7.031 Menschen in BadenWürttemberg das Merkzeichen Gehörlos („GL“) festgestellt wurde (Stand: 31. Dezember 2012). Im Übrigen wird auf die Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren vom 14. November 2013 zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Dr. Birk CDU – Hörgeschädigte und Gebärdensprachdolmetscher (Drucksache 15/4103) unter Ziffer 2 verwiesen. 2. Ist ihr bekannt, wie viele Gebärdensprach-Dolmetscher es insgesamt in BadenWürttemberg gibt? In Baden-Württemberg sind 67 Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher tätig. Im Einzelnen wird auf die Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren vom 14. November 2013 zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Dr. Birk CDU – Hörgeschädigte und Gebärdensprachdolmetscher (Drucksache 15/4103) unter Ziffer 5 verwiesen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4396 3. Wie stellt sich nach ihrer Kenntnis das zahlenmäßige Verhältnis von Gebärdensprach -Dolmetschern zu Gebärdensprach-Nutzern in anderen Bundesländern dar? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zum zahlenmäßigen Verhältnis von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern zu Gebärdensprachnutzerinnen und -nutzern in anderen Bundesländern vor. In der Kürze der gesetzten Frist war eine Abfrage bei den anderen Bundesländern nicht möglich. 4. Nach welchen Kriterien wird die Qualität der Ausbildung zum Gebärdensprach -Dolmetscher in Baden-Württemberg gesichert (unter Angabe der Ausbildungsstandorte in Deutschland)? Zur Beantwortung dieser Frage wird zunächst auf die Darstellung der Ausbildungsangebote in der Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren vom 14. November 2013 zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Dr. Birk CDU – Hörgeschädigte und Gebärdensprachdolmetscher (Drucksache 15/4103) unter Ziffer 1 verwiesen. Darüber hinausgehend wird derzeit am Institut für Gebärdensprache Baden-Württemberg in Winnenden ein Kurs zur Vorbereitung auf die staatliche Prüfung für Gebärdensprachdolmetscher/-innen (in Darmstadt) angeboten. Der Kurs wird von Dozentinnen an der Universität Hamburg im Diplomstudiengang Gebärdensprachdolmetschen durchgeführt. Neben diesem Angebot werden bundesweit eine Anzahl von berufsbegleitenden beziehungsweise Vollzeit-Ausbildungen angeboten, die auf die staatliche Prüfung in Darmstadt oder – für bayrische Ausbildungen – in Nürnberg vorbereiten. Durch die akademischen und staatlichen Prüfungen wird die Qualität der Ausbildung zur Gebärdensprachdolmetscherin beziehungsweise zum Gebärdensprachdolmetscher sichergestellt. 5. Ist sie der Auffassung, dass die Anzahl der Gebärdensprach-Dolmetscher in Baden-Württemberg, falls bekannt, zufriedenstellend ist? Die Landesregierung kann den aktuellen und künftigen Bedarf an Gebärdensprach - und Schriftdolmetscherinnen und -dolmetschern nicht konkret beziffern. Im Einzelnen wird auf die Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung , Familie, Frauen und Senioren vom 14. November 2013 zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Dr. Birk CDU – Hörgeschädigte und Gebärdensprachdolmetscher (Drucksache 15/4103) unter Ziffer 9 verwiesen. 6. Wenn nicht, wie plant sie, gegebenenfalls diese Zahl zu erhöhen? Da der aktuelle und künftige Bedarf an Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern von der Landesregierung nicht konkret beziffert werden kann, gibt es derzeit keine Planung konkreter Maßnahmen zur Erhöhung der Zahl der Gebärdensprachdolmetscher /-innen. 7. Wie ist in Baden-Württemberg die Notfallbereitschaft für GebärdensprachDolmetscher organisiert? Die vom Landesverband der Gehörlosen Baden-Württemberg e. V. eingerichtete Dolmetschervermittlungszentrale hält eine Dolmetscherliste für Baden-Württemberg bereit (www.ifg-bw.de/vermittlung/dolmetscherliste.htm). Über diese Liste kann kurzfristig und wohnortnah ein Gebärdensprachdolmetscher oder eine Gebärdensprachdolmetscherin kontaktiert werden. Eine Erreichbarkeit rund um die Uhr im Sinne einer echten Notfallbereitschaft ist hierdurch allerdings nicht gewährleistet . Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4396 4 Seit dem 6. Dezember 2013 wird aber eine kostenlose und bundesweite Vermittlung von Notrufen zur zuständigen Notrufleitstelle für alle hörgeschädigten Menschen von den „Tess-Relay-Diensten“ angeboten. Diese sind ein bundesweiter Telefonvermittlungsdienst für hör- und sprachbehinderte Menschen, der seine Dienste im Auftrag der Bundesnetzagentur zur Verfügung stellt (§ 45 Absatz 3 Telekommunikationsgesetz). Für einen Notruf über die Relay-Dienste ruft der gehörlose Anrufer über eine Videoverbindung einen Gebärdensprachdolmetscher an. Dieser verbindet mit der zuständigen Notrufleitstelle und übersetzt das Tele - fonat simultan für den gehörlosen Anrufer und den hörenden Teilnehmer der Notrufleitstelle . Für alle hörgeschädigten Menschen, die nicht gebärden, übersetzt ein Schriftdolmetscherdienst in einer Chatanwendung. Hier können hörgeschädigte Menschen auch selbst sprechen und nur die Antworten ablesen. 8. Wo sieht sie hierbei ggf. Verbesserungsbedarf? Die Landesregierung sieht derzeit keinen Verbesserungsbedarf. 9. Welches Potenzial misst sie, insbesondere für Notfälle, Gebärdensprach-Dolmetscherdiensten über Bild-Ton-Internetangebote, wie etwa Skype, zu? Den oben unter Ziffer 7 bereits dargestellten Relay-Diensten misst die Landes - regierung eine hohe Bedeutung zu, da so mittels moderner Kommunikationsmedien bundesweit eine Erreichbarkeit der zuständigen Notrufleitstelle durch hörgeschädigte Menschen erreicht werden kann. Nach Mitteilung des Innenministeriums entwickelt derzeit die bundesweite Expertengruppe Notrufe, deren Vorsitz Baden-Württemberg ab dem Jahre 2014 übernimmt, unter Federführung des Landes Rheinland-Pfalz gemeinsam mit dem Deutschen Forschungsinstitut für künstliche Intelligenz in Mainz zudem eine „Notruf-App“ für Smartphones und Tablet-PC. Mit dieser Anwendung soll auch gehörlosen Menschen der barrierefreie Zugang zum Notruf ermöglicht werden. Mit der Entwicklung der „Notruf-App“ wird auch den berechtigten Forderungen u. a. des Deutschen Schwerhörigenbunds e. V. sowie des Deutschen GehörlosenBunds e. V. entsprochen, die auch an der Entwicklung beteiligt sind. Das Land Baden-Württemberg unterstützt dieses Vorhaben. Mit der Einführung der „Notruf -App“ wird die gegebenenfalls mögliche Nutzung von sonstigen Kommunikationswegen wie etwa Skype obsolet. Gesetzlich ist die technische Ausgestaltung des Notrufs klar im Telekommunikationsgesetz sowie darauf aufbauend in der Notrufverordnung sowie der Technischen Richtlinie Notrufe definiert. Diese hohen technischen Anforderungen werden durch die geplante „Notruf-App“ erfüllt . 10. Inwiefern unterstützt oder koordiniert sie die Einrichtung bzw. den Betrieb solcher Dienste? Nach Mitteilung des Innenministeriums wird die unter Ziffer 9 dargestellte Entwicklung einer „Notruf-App“ durch die Mitarbeit – bzw. ab 2014 den Vorsitz – in der Expertengruppe Notrufe unterstützt. Die unter Ziffer 7 dargestellten RelayDienste werden von der Bundesnetzagentur in Auftrag gegeben. Die Notwendigkeit einer Unterstützung oder Koordinierung durch die Landesregierung ist hier nicht erforderlich. 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