Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4408 03. 12. 2013 1Eingegangen: 03. 12. 2013 / Ausgegeben: 13. 01. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Haltung vertritt sie in der Frage, ob die klassische juristische Ausbildung , insbesondere für den Dienst im Rahmen der Gerichtsbarkeit, als Teil der Judikative gerade deshalb eine geschützte universitäre Superiorität der juristischen Ausbildung für diesen Bereich rechtfertigt? 2. Entspricht aus ihrer Sicht die klassische universitäre juristische Ausbildung in der heutigen Form noch wissenschaftlichen Standards und den praktischen Anforderungen der Vorbereitung auf das Erste Staatsexamen und auf die an - schließende berufliche Tätigkeit? 3. Welche Haltung vertritt sie in der Frage, ob die Beschäftigung mit der Entstehung und Wirkung von Recht im gesellschaftlichen Zusammenhang aus verschiedenen disziplinären Perspektiven ein wichtiger Bestandteil der juristischen Ausbildung ist und dass den Grundlagenfächern in der universitären juristischen Ausbildung häufig nicht die Aufmerksamkeit gewidmet wird, die ihnen gebührt? 4. Entspricht aus ihrer Sicht der Abschluss der am Richtergesetz orientierten universitären juristischen Ausbildung mit dem Schreiben von Klausuren noch einer den wissenschaftlichen Standards und praktischen Anforderungen entsprechenden Prüfungsform? 5. Entspricht aus ihrer Sicht der Abschluss der juristischen Ausbildung mit dem Verfassen und der Abgabe einer wissenschaftlichen Hausarbeit, einer Thesis, wie es in den am Bologna-Prozess orientierten juristischen Studiengängen an Fachhochschulen praktiziert wird, vielmehr einer den wissenschaftlichen Standards und praktischen Anforderungen entsprechenden Prüfungsform? Kleine Anfrage des Abg. Andreas Deuschle CDU und Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Öffnung der juristischen Ausbildung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4408 2 6. Welche Haltung vertritt sie in der Frage, auch den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaften auf die Bologna-Struktur umzustellen? 7. Welche Haltung vertritt sie in der Frage, den höheren Dienst in der Beamtenlaufbahn für Bachelor-Absolventen mit Berufserfahrung zu öffnen? 26. 11. 2013 Deuschle CDU A n t w o r t Mit Schreiben vom 7. Januar 2014 Nr. 7812.540/1/1 beantwortet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Abstimmung mit dem Justizministe - rium und dem Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Haltung vertritt sie in der Frage, ob die klassische juristische Ausbildung , insbesondere für den Dienst im Rahmen der Gerichtsbarkeit, als Teil der Judikative gerade deshalb eine geschützte universitäre Superiorität der juristischen Ausbildung für diesen Bereich rechtfertigt? 2. Entspricht aus ihrer Sicht die klassische universitäre juristische Ausbildung in der heutigen Form noch wissenschaftlichen Standards und den praktischen Anforderungen der Vorbereitung auf das Erste Staatsexamen und auf die an - schließende berufliche Tätigkeit? 3. Welche Haltung vertritt sie in der Frage, ob die Beschäftigung mit der Entstehung und Wirkung von Recht im gesellschaftlichen Zusammenhang aus verschiedenen disziplinären Perspektiven ein wichtiger Bestandteil der juristischen Ausbildung ist und dass den Grundlagenfächern in der universitären juristischen Ausbildung häufig nicht die Aufmerksamkeit gewidmet wird, die ihnen gebührt? 4. Entspricht aus ihrer Sicht der Abschluss der am Richtergesetz orientierten universitären juristischen Ausbildung mit dem Schreiben von Klausuren noch einer den wissenschaftlichen Standards und praktischen Anforderungen entsprechenden Prüfungsform? 5. Entspricht aus ihrer Sicht der Abschluss der juristischen Ausbildung mit dem Verfassen und der Abgabe einer wissenschaftlichen Hausarbeit, einer Thesis, wie es in den am Bologna-Prozess orientierten juristischen Studiengängen an Fachhochschulen praktiziert wird, vielmehr einer den wissenschaftlichen Standards und praktischen Anforderungen entsprechenden Prüfungsform? Die unter Punkt 1 bis 5 aufgeworfenen Fragen werden ausführlich in den am 9. November 2012 erschienenen Empfehlungen des Wissenschaftsrates „Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland. Situation, Analysen, Empfehlungen “ analysiert und beantwortet. Der Wissenschaftsrat befasst sich in diesem Papier erstmals grundsätzlich mit dem Fach Rechtswissenschaft. Von den vorliegenden Empfehlungen sollen Impulse zur Weiterentwicklung der Rechtswissenschaft als akademische Disziplin ausgehen. Das Wissenschaftsministerium unterstützt die vom Wissenschaftsrat gemachten Empfehlungen voll inhaltlich. Der Wissenschaftsrat setzt sich dabei insbesondere ein für: 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4408 – eine verstärkte Befassung mit den gemeinsamen Fundamenten der Rechtswissenschaft , – eine Verstärkung der Interdisziplinarität, – eine stärkere Berufsbezogenheit des Studiums, – eine Stärkung der Fremdsprachenkompetenz, – eine Förderung von Doppelabschlüssen, – eine Öffnung der Rechtswissenschaft für die internationalen Dimensionen des Rechts. Der Wissenschaftsrat stellt fest, dass sich die Aufgabenteilung zwischen Universitäten und Fachhochschulen weitgehend funktional gestaltet. Er empfiehlt aber die Einrichtung von Kooperationsplattformen zwischen Universitäten und Fachhochschulen für gemeinsame Forschungsvorhaben. Der Wissenschaftsrat legt den Fakultäten darüber hinaus nahe, Konzepte für eine breit angelegte und umfassend verstandene „Juristische Bildung“ zu entwickeln, mit denen die Vermittlung von Kontext- und Grundlagenwissen systematisch gestärkt , die Methodenkompetenz zur Erfassung von strukturellen und systemischen Zusammenhängen gefördert und zum Ausgleich das Studium von Detailwissen entlastet wird. Dazu sollten die Studierenden verstärkt in Seminaren und kolloquialen Kleingruppen studieren können, damit die Eigeninitiative und das aktive, reflexive Lernen gefördert werden. Darüber hinaus empfiehlt der Wissenschaftsrat an allen juristischen Fakultäten die notwendigen Fundamente in den Grundlagenfächern zu legen und Orientierungswissen zu vermitteln. Er hält darüber hinaus eine Umstrukturierung der 2002 eingeführten Schwerpunktbereiche zur Vertiefung der frei gewählten Fächer für unabdingbar. 6. Welche Haltung vertritt sie in der Frage, auch den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaften auf die Bologna-Struktur umzustellen? Die Justizministerkonferenz hat zuletzt im Mai 2011 in Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten und Konsequenzen einer Bachelor-Master-Struktur festgestellt , dass zwei Prüfungen und ein einheitlicher Vorbereitungsdienst weiterhin unverzichtbar seien, um die hohe Qualität der Juristenausbildung zu gewähr - leisten. Justizministerium und Wissenschaftsministerium im Land haben sich darauf verständigt, grundsätzliche Verbesserungen in der Qualität von Studium und Lehre anzustreben. Hierzu wurde von Seiten des Wissenschaftsministeriums – unter Einbeziehung des Landesjustizprüfungsamtes – eine Arbeitsgruppe mit den Dekanen der juristischen Fakultäten der Landesuniversitäten eingesetzt. Das Deutsche Richtergesetz sieht darüber hinaus seit der Novellierung im Jahr 2002 vor, dass im Jurastudium Schlüsselkompetenzen erworben werden. Diese orientieren sich teilweise an den allgemeinen Schlüsselkompetenzen, die auch im Bachelor- und Masterstudium vorgesehen sind. Das Wissenschaftsministerium begrüßt darüber hinaus die Einführung des Bachelorstudiengangs „Unternehmensjurist“ an der Universität Mannheim. Dieser umfasst eine Ausbildung zur Juristin/zum Juristen mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzqualifikation. Dieses Studienmodell – auf den Bachelor folgt ein Ergänzungsstudium – erlaubt das Ablegen des ersten juristischen Staatsexamens in zwei Teilschritten. So können Studierende nach dem Bachelorstudium eine Vertiefung des Jurastudiums wählen, oder aber eine andere – wirtschaftswissenschaftlich orientierte – Masterausbildung anschließen, oder direkt in den Beruf einsteigen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4408 4 7. Welche Haltung vertritt sie in der Frage, den höheren Dienst in der Beamtenlaufbahn für Bachelor-Absolventen mit Berufserfahrung zu öffnen? Der Abschluss eines Bachelorstudiengangs erfüllt nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Landesbeamtengesetzes (LBG) die Bildungsvoraussetzungen für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes. Um die Bildungsvoraussetzungen für eine Laufbahn des höheren Dienstes zu erreichen, ist derzeit der Abschluss eines Diplom-, Magister-, Staatsprüfungs- oder Masterstudiengangs erforderlich (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 LBG). Beamtinnen und Beamte, die auf der Grundlage eines Bachelorabschlusses den Zugang zu einer Laufbahn des gehobenen Dienstes erhalten haben, können derzeit im Wege des Aufstiegs nach § 22 LBG in den höheren Dienst gelangen und erhalten auf diese Weise nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 LBG die Befähigung für die entsprechende Laufbahn. Die Möglichkeit ist besonders leistungsfähigen, qualifizierten und erfahrenen Beamtinnen und Beamten eröffnet. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice