Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 446 25. 08. 2011 Kleine Anfrage des Abg. Daniel Renkonen GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Geplanter Autobahn-Halbanschluss und „Schwörer-Trasse“ in Freiberg/Neckar K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt sie die Realisierungschancen des geplanten Autobahn-Halbanschlusses Freiberg/Neckar mit dem Bau einer neuen Anschlussstelle an der A 81? Ist die vorgelegte Planung genehmigungsfähig? 2. Ist nach derzeitiger Haushaltslage damit zu rechnen, dass die erste Stufe des Verkehrskonzeptes „Halbanschluss“ mit der geplanten Teilortsumfahrung von Ingersheim sowie der geplanten Verlegung der L 1113 in den vordringlichen Bedarf des Generalverkehrsplanes mit aufgenommen wird? 3. Wie bewertet sie die verkehrliche Entlastungswirkung der ersten Stufe dieses Verkehrskonzeptes? 4. Wie beurteilt sie den geplanten Bau der sogenannten „Schwörer-Trasse“ durch das Industriegebiet Neckar sowie der Ostumfahrung der Stadt Freiberg/Neckar? 5. Ist es zutreffend, dass für den Bau der „Schwörer-Trasse“ eine Fauna-Flora- Habitat-Verträglichkeitsprüfung (FFH) durchgeführt werden müsste? 6. Ist das geforderte Lkw-Fahrverbot auf der L 1125 sowie in der Stadt Freiberg/Neckar auch ohne den Bau des geplanten Halbanschlusses rechtlich zulässig? 25. 08. 2011 Renkonen GRÜNE Eingegangen: 25. 08. 2011 / Ausgegeben: 21. 09. 2011 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 446 2 B e g r ü n d u n g Die Städte Bietigheim-Bissingen, Freiberg am Neckar sowie die Gemeinden Ingersheim und Pleidelsheim suchen seit Jahren nach einer Lösung, um ihre Ortsdurchfahrten vom starken Durchgangsverkehr zu entlasten. Hierzu wurden von einem Ingenieurbüro 21 verschiedene Planfälle untersucht und bewertet. In Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium in Stuttgart wurde nun ein Verkehrskonzept vorgelegt, das in zwei Stufen realisiert werden soll. In einer ersten Stufe soll eine Teilortsumfahrung von Ingersheim gebaut und die bestehende L 1113 für den Bau einer neuen Anschlussstelle Freiberg/Neckar an der A 81 („Halbanschluss“) verlegt werden. Die zweite Stufe des Verkehrskonzeptes würde den Bau der sogenannten Schwörer- Trasse sowie der Ostumfahrung der Stadt Freiberg/Neckar beinhalten, die beide mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden wären. Angesichts der großen Planungsunsicherheit hoffen die beteiligten Kommunen auf eine klare Aussage des Landes zur Genehmigungsfähigkeit und Finanzierbarkeit des Gesamtvorhabens. A n t w o r t Mit Schreiben vom 15. September 2011 Nr. 24–39–L 1125/24 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt sie die Realisierungschancen des geplanten Autobahn Halbanschlusses Freiberg/Neckar mit dem Bau einer neuen Anschlussstelle an der A 81? Ist die vorgelegte Planung genehmigungsfähig? Das Land Baden-Württemberg plant auf Grundlage einer Verkehrsuntersuchung für den Raum Pleidelsheim, Ingersheim und Freiberg am Neckar den Bau einer neuen Anschlussstelle Freiberg am Neckar in Form eines Halbanschlusses an die A 81. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung einen auf dieser Verkehrsuntersuchung basierenden Antrag des Landes mit der Bitte um grundsätzliche Zustimmung der für den Raum entwickelten Verkehrskonzeption und einer neuen Anschlussstelle vorgelegt . Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird unter Berücksichtigung der Belange des Bundes als Baulastträger für die Bundesfernstraßen den Antrag des Landes prüfen. 2. Ist nach derzeitiger Haushaltslage damit zu rechnen, dass die erste Stufe des Verkehrskonzeptes „Halbanschluss“ mit der geplanten Teilortsumfahrung von Ingersheim sowie der geplanten Verlegung der L 1113 in den vordringlichen Bedarf des Generalverkehrsplanes mit aufgenommen wird? Der Halbanschluss Freiberg am Neckar als Bundesfernstraßenmaßnahme in der Baulast des Bundes ist kein Vorhaben des Generalverkehrsplanes. Die geplante Teilortsumfahrung von Ingersheim sowie die Verlegung der L 1113 wird bei der Festlegung der Priorisierung zukünftiger Maßnahmen von der Landesregierung überprüft. Entscheidend werden dabei die Ergebnisse einer nach landesweit einheitlichen Kriterien durchzuführenden Bewertung aller Projekte und die zukünftigen Finanzierungsmöglichkeiten sein. Das abschließende Ergebnis dieser Bewertung liegt noch nicht vor. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 446 3 3. Wie bewertet sie die verkehrliche Entlastungswirkung der ersten Stufe dieses Verkehrskonzeptes? Die erste Stufe dieses Verkehrskonzeptes bringt neben dem geplanten Lkw-Durchfahrtsverbot weitere Entlastungswirkung, insbesondere für die Umlandkommunen. Der Neubau eines Autobahnanschlusses in Freiberg in Verbindung mit der Realisierung der sogenannten „Schwörer Trasse“ würde die durch das Lkw-Durchfahrtsverbot bedingte Zunahme des Schwerverkehrs in Bietigheim annähernd halbieren . Daneben ist von weiteren Entlastungen der Ortslagen von Pleidelsheim, Ingersheim und Freiberg auszugehen. 4. Wie beurteilt sie den geplanten Bau der sogenannten „Schwörer-Trasse“ durch das Industriegebiet Neckar sowie der Ostumfahrung der Stadt Freiberg/Neckar? Mit dem Bau der „Schwörer Trasse“ könnte die Ortsdurchfahrt (OD) von Freiberg im Zuge der L 1129 im Bereich nördlich der L 1138 rückgebaut werden. Allerdings ergeben sich dadurch Mehrbelastungen in der OD im Zuge der L 1138. Damit ist die Entlastungswirkung insgesamt fraglich. Erst mit dem Bau der Ostumfahrung ergibt sich in Nord-Süd-Richtung eine deutliche Entlastung der OD von Freiberg von bis zu 5.000 Kraftfahrzeugen pro Tag. Nach dem derzeitigen Konzept handelt es sich jedoch um eine Maßnahme der Stufe 2. Baulastträger wäre voraussichtlich der Landkreis Ludwigsburg. 5. Ist es zutreffend, dass für den Bau der „Schwörer-Trasse“ eine Fauna-Flora- Habitat-Verträglichkeitsprüfung (FFH) durchgeführt werden müsste? Die „Schwörer-Trasse“ quert sowohl das FFH-Gebiet „Nördliches Neckarbecken“ als auch das Vogelschutzgebiet „Pleidelsheimer Wiesental mit Altneckar“. Bei Weiterverfolgung der „Schwörer-Trasse“ ist neben einer umfangreichen Variantenuntersuchung auch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig. 6. Ist das geforderte Lkw-Fahrverbot auf der L 1125 sowie in der Stadt Freiberg/Neckar auch ohne den Bau des geplanten Halbanschlusses rechtlich zulässig? Als Maßnahme des Luftreinhalte-/Aktionsplans für die Kommunen Ludwigsburg, Pleidelsheim und den benachbarten Kommunen Ingersheim und Freiberg, ist das Fahrverbot für den Lkw-Durchgangsverkehr auf der L 1125 sowie in der Stadt Freiberg a. N. auch ohne den Bau des geplanten Halbanschlusses rechtlich zulässig. Hermann Minister für Verkehr und Infrastruktur