Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 45 27. 05. 2011 Kleine Anfrage der Abg. Helen Heberer, Dr. Stefan Fulst-Blei und Gerhard Kleinböck SPD und Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Abschaffung der Studiengebühren an der Universität Mannheim mit regelabweichenden Semesterzeiten K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wird sie sicherstellen, dass die in der Koalitionsvereinbarung festgelegte Abschaffung der Studiengebühren zum Sommersemester 2012 an der Universität Mannheim bereits zum Frühjahrssemester 2012 wirksam wird, das dort vom 1. Februar 2012 bis 31. Juli 2012 terminiert ist und faktisch als Sommersemester gilt? 2. Bis wann wird sie die Leitung der Universität Mannheim und die Mannheimer Studierenden entsprechend informieren, damit angesichts einer Rückmeldefrist bis zum 1. Dezember 2011 die notwendigen Vorbereitungen und Planungen getroffen werden können? 26. 05. 2011 Heberer, Dr. Fulst-Blei, Kleinböck SPD B e g r ü n d u n g Im Gegensatz zu den meisten Hochschulen in Baden-Württemberg orientiert sich die Universität Mannheim mit ihren Semesterzeiten „an wichtigen internationalen Partnerländern“: Es gibt Frühjahrssemester vom 1. Februar bis 31. Juli des Jahres und Herbstsemester vom 1. August bis 31. Januar. Damit fällt die Universität Mannheim aus der Systematik, die für die Terminierung „Sommersemester 2012“ der Abschaffung der Studiengebühren durch die Landesregierung maßgeblich ist. Dieser Sonderfall muss also gesetzlich und administrativ so vorbereitet werden, dass auch die Universität Mannheim, ihre Studierenden und deren Eltern rasch Verbindlichkeit über die Abschaffung erhalten – in diesem Fall also für das Frühjahrssemester 2012. Eingegangen: 27. 05. 2011 / Ausgegeben: 24. 06. 2011 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 45 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 16. Juni 2011 Nr. 22–640.5–3/864 beantwortet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Kleine Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wird sie sicherstellen, dass die in der Koalitionsvereinbarung festgelegte Abschaffung der Studiengebühren zum Sommersemester 2012 an der Universität Mannheim bereits zum Frühjahrssemester 2012 wirksam wird, das dort vom 1. Februar 2012 bis 31. Juli 2012 terminiert ist und faktisch als Sommersemester gilt? Die abweichenden Semesterzeiten an der Universität Mannheim sind dem Wissenschaftsministerium bekannt. Nach § 2 Absatz 1 Satz 2 der Zulassungs- und Immatrikulationssatzung der Universität Mannheim sind die Bezeichnungen der Semester als „Sommersemester“ und „Wintersemester“ unverändert geblieben. Der abweichende Sprachgebrauch („Frühjahrssemester“ und „Herbstsemester“) wird die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren insofern nicht berühren. 2. Bis wann wird sie die Leitung der Universität Mannheim und die Mannheimer Studierenden entsprechend informieren, damit angesichts einer Rückmeldefrist bis zum 1. Dezember 2011 die notwendigen Vorbereitungen und Planungen getroffen werden können? Die Rückmeldefrist für das Sommersemester 2012 (bzw. das sog. „Frühjahrssemester “ 2012) beginnt am 15. Oktober 2011. Die Universität Mannheim wird rechtzeitig vor diesem Zeitpunkt über notwendige organisatorische Maßnahmen informiert werden. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst