Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4507 16. 12. 2013 1Eingegangen: 16. 12. 2013 / Ausgegeben: 17. 01. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Unter welchen Bedingungen können sich beurlaubte Landesbeamte im Schuldienst , die an Schulen in freier Trägerschaft arbeiten, auf Funktionsstellen an Seminaren für Lehrerbildung bewerben (sofern das nicht der Fall ist, unter Angabe der entgegenstehenden Gründe)? 2. Welche rechtlichen (insbesondere besoldungsrechtlichen) Probleme treten bei der Bewerbung auf Funktionsstellen (vgl. Frage 1) auf und wie werden sie gelöst? 3. Wie werden beurlaubte Landesbeamte derzeit in die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften eingebunden und sind hier ggf. Änderungen geplant? 4. Welche Maßnahmen trifft sie, um die Fähigkeiten und Erfahrungen der beurlaubten Landesbeamten an Schulen in freier Trägerschaft besser für die Ausund Fortbildung der Lehrerschaft zu nutzen? 16. 12. 2013 Röhm CDU Kleine Anfrage des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Funktionsstellen für beurlaubte Landesbeamte Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4507 2 B e g r ü n d u n g Aus Schulen in freier Trägerschaft ist bekannt, dass die dort eingesetzten Lehrer, sofern sie beurlaubte Landesbeamte sind, nicht für die Bewerbung auf Funktionsstellen (Fachberater, Lehrbeauftragte, Fortbilder) an Seminaren für Lehrerbildung in Frage kommen. Dies muss abgestellt werden, weil die betroffenen Lehrer auch wertvolle Fähigkeiten und Kenntnisse besitzen, die besser für die Ausbildung der Referendare und für die Fortbildung der Lehrer in Baden-Württemberg genutzt werden können. Die Landesregierung ist aufgefordert, die Situation dieser Lehrer zu verbessern und ihnen Weiterentwicklungsmöglichkeiten zu bieten – auch in der staatlichen Schulverwaltung. A n t w o r t Mit Schreiben vom 7. Januar 2014 Nr. 13-0305.340/35 beantwortet das Ministe - rium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Unter welchen Bedingungen können sich beurlaubte Landesbeamte im Schuldienst , die an Schulen in freier Trägerschaft arbeiten, auf Funktionsstellen an Seminaren für Lehrerbildung bewerben (sofern das nicht der Fall ist, unter Angabe der entgegenstehenden Gründe)? Beamtete Lehrkräfte, die für eine Tätigkeit an Schulen in freier Trägerschaft beurlaubt sind, können sich wie im aktiven Schuldienst des Landes befindliche Lehrkräfte auf Funktionsstellen an Seminaren für Lehrerbildung bewerben. 2. Welche rechtlichen (insbesondere besoldungsrechtlichen) Probleme treten bei der Bewerbung auf Funktionsstellen (vgl. Frage 1) auf und wie werden sie gelöst? Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen die entsprechenden laufbahnrecht - lichen Voraussetzungen erfüllen und das jeweils vorgeschriebene Auswahlverfahren durchlaufen. Voraussetzung für die Übernahme einer Funktionsstelle ist die einvernehmliche (vorzeitige) Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem privaten Schulträger und die Aufhebung der Beurlaubung durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde. Nach Aufhebung der Beurlaubung kehrt die betreffende Lehrkraft zunächst in das statusrechtliche Amt zurück, aus dem sie beurlaubt worden war. Für die Übertragung des mit der Funktion verbundenen Amtes gelten die allgemeinen laufbahnund besoldungsrechtlichen Wartezeiten. In der Praxis bedeutet dies, dass in den Privatschuldienst beurlaubten Lehrerinnen und Lehrer, denen an der Schule in freier Trägerschaft eine Funktionsstelle mit höheren Bezügen übertragen worden war, nach Rückkehr aus der Beurlaubung infolge der vorgeschriebenen Warte - zeiten zunächst eine finanzielle Einbuße entstehen kann, bevor sie in das Amt befördert werden können, dessen Funktion ihnen bei erfolgreicher Bewerbung zuvor übertragen worden war. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4507 3. Wie werden beurlaubte Landesbeamte derzeit in die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften eingebunden und sind hier ggf. Änderungen geplant? 4. Welche Maßnahmen trifft sie, um die Fähigkeiten und Erfahrungen der beurlaubten Landesbeamten an Schulen in freier Trägerschaft besser für die Ausund Fortbildung der Lehrerschaft zu nutzen? Das Privatschulgesetz regelt die finanzielle Unterstützung von Schulen in privater Trägerschaft. Es entspricht der derzeitigen Praxis, die Lehrerinnen und Lehrer anerkannter Privatschulen zu den Veranstaltungen der regionalen oder zentralen Lehrerfortbildung zur Teilnahme zuzulassen und sie bezüglich der Erstattung der Reisekosten und der Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei der betreffenden Veranstaltung den Lehrkräften der öffentlichen Schulen gleichzustellen. Anders gestaltet sich die Situation bei den vom Kultusministerium und den oberen und unteren Schulaufsichtsbehörden bereitgestellten besonderen Beratungs - angeboten für Schulen. Diese Angebote umfassen z. B. die Tätigkeit von Fach - beratern. Diese Fachberater werden in eigens ausgewiesenen Qualifizierungsmaßnahmen, die zumeist auch für Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft geöffnet sind, ausgebildet. Nach der Qualifizierung kommt das Beratungspersonal an den öffentlichen Schulen, von denen sie angefordert werden, zum Einsatz. Als Entlas - tung für den ihnen dadurch entstehenden zusätzlichen Arbeitsaufwand bekommen sie von den Schulaufsichtsbehörden Anrechnungen gewährt, die grundsätzlich zu Lasten der Unterrichtsversorgung der öffentlichen Schulen ihrer Schulart gehen. Mit Blick auf die Finanzierungsregelungen im Privatschulgesetz können seitens des Landes ausschließlich Lehrkräfte an öffentlichen Schulen durch Anrechnungsstunden entlastet werden. Ausgebildetes Beratungspersonal aus Schulen in freier Trägerschaft wird zuweilen von öffentlichen Schulen für Fortbildungen angefordert . Für diese Berater müssen dort aber ggf. Honorarvereinbarungen getroffen werden. Die Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung sowie die Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen, die Regierungspräsi - dien sowie die Staatlichen Schulämter greifen für Zwecke der Lehrkräfteaus- und -fortbildung regelmäßig auch auf die Fachkenntnisse und Erfahrungen von Personen zurück, die nicht Lehrkräfte an öffentlichen Schulen sind. Da in diesen Fällen eine unterrichtliche Entlastung nicht möglich ist, werden diesen Personen Honorare für ihre Leistungen gezahlt. Stoch Minister für Kultus, Jugend und Sport << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice