Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4518 18. 12. 2013 1Eingegangen: 18. 12. 2013 / Ausgegeben: 20. 01. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt sie den Nutzen von innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen als Lärmschutzmaßnahmen in den Kommunen des Enzkreises ein? 2. In welchen Kommunen des Enzkreises ist eine innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung als Lärmschutzmaßnahme geplant? 3. Wie schätzt sie die Belastung für die Gemeinde Mönsheim mit Durchfahrtsverkehr bzw. Schwerlastverkehr über die Landesstraßen (L) 1177 und L 1134 ein? 4. Aus welchen Gründen wurde die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in Mönsheim im Bereich der Pforzheimer Straße, östlichen Wimsheimer Straße und Leonberger Straße abgelehnt? 5. Sieht sie in dem Einsatz von lärmoptimiertem Asphalt auf der Pforzheimer Straße (L 1134) im Bereich der Mönsheimer Ortsmitte eine sinnvolle Möglichkeit zur Lärmreduktion? 6. Hält sie eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit von 70 auf 50 Stundenkilometer auf der Pforzheimer Straße (L 1134) außerorts nördlich der Wims - heimer Straße für geboten? 7. Hält sie eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit von 70 auf 50 Stundenkilometer auf der L 1177 in Richtung Wurmberg für geboten? 8. Hält sie die Installation einer Geschwindigkeitsüberwachung in der Tempo-30- Zone in Mönsheim auf der L 1134 zwischen der Schulstraße und der Spreuerbergerstraße für angebracht? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Geschwindigkeitsbegrenzung als Lärmschutzmaßnahme im Enzkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4518 2 9. Wie schätzt sie die Chancen für die Realisierung eines Durchfahrtsverbots für Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen ein? 10. Welche alternativen Lärmschutzmaßnahmen hält sie in Mönsheim für möglich ? 18. 12. 2013 Dr. Rülke FDP/DVP A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. Januar 2014 Nr. 3-3851.5-07/661 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie schätzt sie den Nutzen von innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen als Lärmschutzmaßnahmen in den Kommunen des Enzkreises ein? Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur unterstützt die Nutzung der Möglichkeiten , die innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen für den Schutz der Anwohner/innen vor Lärm bieten. Mit einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h kann die Lärmemission in Abhängigkeit vom Lkw-Anteil um 2,3 bis 2,7 dB(A) verringert werden. Die Anordnung straßenverkehrsrechtlicher Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen setzt allerdings entsprechend der bundesrechtlichen Vorgaben das Vorliegen der Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) voraus. Danach dürfen entsprechende Maßnahmen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechts - güter erheblich übersteigt. Aufgrund des Abwägungsgebots und der im Einzelfall sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen kann die Wirkung innerörtlicher Geschwindigkeitsbeschrän - kungen in den Kommunen des Enzkreises nicht pauschal bewertet werden. Verschiedene Gemeinden bereiten derzeit Lärmaktionspläne vor, in denen die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr auf der Grundlage der aktuellen Lärmkartierung analysiert wird. Unter Mitwirkung der Öffentlichkeit werden Maßnahmenkonzepte zur Lärmminderung erstellt. Das Handlungsspektrum erstreckt sich dabei nicht nur auf straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen, sondern auch auf andere Alternativen, insbesondere baulicher und planerischer Art. 2. In welchen Kommunen des Enzkreises ist eine innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung als Lärmschutzmaßnahme geplant? In den Enzkreisgemeinden, die aktuell die Aufstellung eines Lärmaktionsplans vorbereiten, findet entsprechend des Kooperationserlasses des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur vom 23. März 2012 neben der Öffentlichkeitsbeteiligung auch eine Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden statt, in welchen die in Betracht kommenden Lärmminderungsmaßnahmen erörtert und geprüft werden. Dieser Prozess ist bislang in keiner Gemeinde des Enzkreises abgeschlossen . Die Stadt Mühlacker hat mitgeteilt, dass dort eine innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkung als Lärmschutzmaßnahme geplant ist. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4518 3. Wie schätzt sie die Belastung für die Gemeinde Mönsheim mit Durchfahrtsverkehr bzw. Schwerlastverkehr über die Landesstraßen (L) 1177 und L 1134 ein? Die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTV) im Bereich der Ortsdurchfahrt von Mönsheim liegt bei ca. 8.300 Kfz und einem Schwerverkehrsanteil von ca. 4,2 Prozent. Diese Werte ergeben sich aus dem Verkehrsmonitoring sowie aus eigenen Zählungen des Landratsamts Enzkreis. Die Werte liegen über dem Landesdurchschnitt, entsprechen aber der durchschnittlichen Verkehrsstärke auf den Landesstraßen in allen Landkreisen in der Region Stuttgart. 4. Aus welchen Gründen wurde die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in Mönsheim im Bereich der Pforzheimer Straße, östlichen Wimsheimer Straße und Leonberger Straße abgelehnt? Hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen zur Anordnung von Geschwindigkeits - begrenzungen im Zuge der Ortsdurchfahrt Mönsheim wird auf die Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur auf die Kleine Anfrage 15/487 verwiesen . Am 13. September 2012 wurde in der Gemeinde Mönsheim eine Verkehrsschau der Mobilen Verkehrssicherheitskommission des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur durchgeführt, in welcher auch die Anordnung von streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzungen im Bereich der Ortsdurchfahrt geprüft wurde . Als Ergebnis wurde u. a. Folgendes festgehalten: „Im Zuge der Ortsdurchfahrt Mönsheim (L 1134) wird aus Verkehrssicherheitsgründen zwischen den Einmündungen Spreuerbergstraße und Bachstraße im Verlauf der Pforzheimer Straße und Leonberger Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit in beiden Fahrtrichtungen durch die Aufstellung von Zeichen 274-53 auf 30 km/h beschränkt. ... Eine Ausdehnung der Beschränkung auf Tempo 30 auf die gesamte Ortsdurchfahrt bzw. die Anordnung einer Beschränkung auf 50 km/h vor der Ortstafel auf der L 1134 aus Richtung Wiernsheim wird von den Fachbehörden nicht befürwortet, weil die tatbestandlichen und rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. ... Möglicherweise ergeben sich neue Perspek - tiven im Rahmen einer evtl. erforderlichen Lärmaktionsplanung.“ 5. Sieht sie in dem Einsatz von lärmoptimiertem Asphalt auf der Pforzheimer Straße (L 1134) im Bereich der Mönsheimer Ortsmitte eine sinnvolle Möglichkeit zur Lärmreduktion? Lärmmindernde Straßenbeläge haben vor allem dort Bedeutung, wo die Lärmbelästigung durch die Rollgeräusche eines gleichmäßig fließenden Verkehrs zustande kommt. Bislang gibt es keine Zulassung von lärmmindernden Belägen innerhalb von Ortsdurchfahrten. Sie können deshalb derzeit nur im Zuge eines Pilotprojektes realisiert werden. Entlang der L 1134 in der Ortsdurchfahrt von Mönsheim bestehen zwar Betroffenheiten , jedoch zeichnet sich die Ortsdurchfahrt durch einen stark kurvigen Verlauf und eine Vielzahl von Einbauteilen in der Straßenoberfläche aus. Der Einbau eines lärmoptimierten Asphalts oder eines lärmarmen Splittmastixasphalts würde daher voraussichtlich nicht zu einer wahrnehmbaren Minderung der Verkehrsgeräusche führen und ist als Lärmschutzmaßnahme für diesen Bereich un - geeignet. 6. Hält sie eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit von 70 auf 50 Stundenkilometer auf der Pforzheimer Straße (L 1134) außerorts nördlich der Wimsheimer Straße für geboten? Siehe Antwort zu Frage 4. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4518 4 7. Hält sie eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit von 70 auf 50 Stundenkilometer auf der L 1177 in Richtung Wurmberg für geboten? Siehe Antwort zu Frage 1. Die Anordnung einer weitergehenden Geschwindigkeitsbeschränkung außerorts aus Verkehrssicherheitsgründen wurde im Rahmen mehrerer Verkehrsschauen wiederholt geprüft und wegen fehlender Voraussetzungen abgelehnt. Insbesondere besteht in diesem Bereich keine Unfallauffälligkeit . 8. Hält sie die Installation einer Geschwindigkeitsüberwachung in der Tempo-30- Zone in Mönsheim auf der L 1134 zwischen der Schulstraße und der Spreuerbergstraße für angebracht? Auf die Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 15/487 wird verwiesen. 9. Wie schätzt sie die Chancen für die Realisierung eines Durchfahrtsverbots für Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen ein? Aufgrund ihrer Verkehrsfunktion kommen Lkw-Durchfahrtsverbote aus Verkehrssicherheitsgründen auf Landesstraßen nur im Ausnahmefall in Betracht. Verkehrsverbote aus Lärmschutzgründen können nur dann angeordnet werden, wenn der Verkehr Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen werden muss und wenn geeignete und zumutbare Alternativrouten auf gleich- oder höherwertigen Straßen des überörtlichen Verkehrs vorhanden sind. Die Ortsdurchfahrt von Mönsheim ist Bestandteil der A8-Bedarfsumleitungsstrecke U 26. Ein Durchfahrtsverbot für den Schwerlastverkehr in Mönsheim hätte eine entsprechende Verlagerung auf die Ortsdurchfahrten von Friolzheim, Wimsheim und Wurmberg, verbunden mit einer Verdoppelung der jeweiligen Fahrtstrecken zur Folge. 10. Welche alternativen Lärmschutzmaßnahmen hält sie in Mönsheim für möglich ? Für die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen sind die Kommunen zuständig. Mit der Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der L 1134 zwischen der Einmündung der Spreuerbergstraße und der Bachstraße ist auch eine lärmmindernde Wirkung verbunden. Ansonsten kommt innerorts insbesondere der Einsatz von passiven Lärmschutzmaßnahmen, wie beispielsweise Lärmschutzmaßnahmen in Betracht. Auf die Antwort zu den Fragen 2 und 5 wird verwiesen. Dr. Splett Staatssekretärin << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice