Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4545 20. 12. 2013 1Eingegangen: 20. 12. 2013 / Ausgegeben: 11. 02. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Auswirkungen haben die in der am 31. Mai 2013 veröffentlichten Neufassung der Hinweise für die „Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach §§ 6 und 10 Absatz 2 BauGB“ enthaltenen neuen Werte für die Wohnbauflächenbedarfe in Kombination mit der Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes auf die möglichen Flächenausweisungen der Städte und Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis? 2. Wie viele Gemeinden im Landkreis Schwarzwald-Baar haben nach den mitgeteilten Kriterien keine Möglichkeit mehr, neue Wohnbauflächen über einem Hektar auszuweisen? 3. Wie hat sich die Bevölkerung in den Kommunen im Landkreis SchwarzwaldBaar in den letzten Jahren entwickelt? 4. Welche Aktivitäten unternimmt die Landesregierung, um die Kommunen bei der Innenbereichsentwicklung – z. B. durch finanzielle Anreize – aktiv zu unterstützen ? 5. Welche empirischen Belege gibt es für die Reduzierung des fiktiven Einwohnerzuwachses aufgrund des Belegungsdichterückgangs (Reduzierung von 0,5 Prozent auf 0,3 Prozent)? 6. Gibt es methodische Probleme bei der Anwendung der Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes? 19. 12. 2013 Rombach CDU Kleine Anfrage des Abg. Karl Rombach CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Auswirkungen der Fortschreibung der Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach §§ 6 und 10 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Schwarzwald-Baar-Kreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4545 2 B e g r ü n d u n g Mit der Fortschreibung der Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach §§ 6 und 10 Absatz 2 BauGB wurden neue Werte für die Wohnbauflächenbedarfe festgelegt. Zur Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs aus dem Belegungsdichterückgang wird beispielsweise ein fiktiver Einwohnerzuwachs zugrunde gelegt. Dieser wurde nun von 0,5 Prozent Bevölkerungszuwachs pro Jahr auf 0,3 Prozent Bevölkerungszuwachs pro Jahr herabgesetzt. Durch diese neuen Werte für die Wohnbauflächenbedarfe ergeben sich Auswirkungen für die Flächenausweisungen der Städte und Gemeinden. Die Planungshoheit der Kommunen wird gerade im Bereich der Flächenausweisungen eingeschränkt. Diese Kleine Anfrage soll auf die Problematik von Restriktionen der Kommunen im Bereich der Flächenausweisungen aufmerksam machen und aufdecken, wie die Landesregierung diese rechtfertigt. A n t w o r t Mit Schreiben vom 29. Januar 2014 Nr. 42-2511.10/58 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Auswirkungen haben die in der am 31. Mai 2013 veröffentlichten Neufassung der Hinweise für die „Plausibilitätsprüfung der Bau - flächenbedarfsnachweise im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach §§ 6 und 10 Absatz 2 BauGB“ enthaltenen neuen Werte für die Wohnbauflächenbedarfe in Kombination mit der Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes auf die möglichen Flächenausweisungen der Städte und Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis? 2. Wie viele Gemeinden im Landkreis Schwarzwald-Baar haben nach den mitgeteilten Kriterien keine Möglichkeit mehr, neue Wohnbauflächen über einem Hektar auszuweisen? Zu Ziff. 1 und 2: Die Hinweise für die Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise in Genehmigungsverfahren nach §§ 6 und 10 Abs. 2 Baugesetzbuch vom 23. Mai 2013 sind an die Genehmigungsbehörden gerichtet und konkretisieren als landesweit einheitlicher Prüfmaßstab die bundesrechtlichen Vorgaben zur nachhaltigen Innenentwicklung und Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungszwecke (§§ 1 Abs. 5 und 1 a Abs. 2 BauGB). In diesen Hinweisen ist eine Vergleichsberechnung enthalten, mit der die Genehmigungsbehörden den angesetzten zusätzlichen Wohnbauflächenbedarf eines Planungsträgers für den Planungszeitraum nachvollziehen können. Ein Teil dieses Wohnbauflächenbedarfs resultiert dabei aus dem sogenannten Belegungsdichterückgang . Die Hinweise setzen allein für diesen Belegungsdichterückgang einen anzuerkennenden Wohnbauflächenbedarf an, der rechnerisch aus einem fiktiven Einwohner-Zuwachs von in der Regel 0,3 % p. a. ermittelt wird. Dieser Belegungsdichterückgang ist auf den insbesondere demografisch bedingten Prozess der Zunahme der Haushaltszahlen bei Rückgang der Haushaltsgrößen (Singularisierung) und den dadurch sowie durch Komfortbedarf bedingten Zuwachs an Wohnfläche pro Einwohner/-in zurückzuführen. Um diesen Teil des Wohnbauflächenbedarfs zu ermitteln, wird in der Vergleichsberechnung von einem, allerdings rein fiktiven, Einwohnerzuwachs ausgegangen, über den wiederum unter Ansatz bestimmter Dichtewerte ein Flächenwert ermittelt werden kann, der dem Bedarf aus dem Rückgang der Belegungsdichte ent- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4545 spricht. Für die Ermittlung dieses fiktiven Einwohnerzuwachses wird jeweils auf der Basis der Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung ein bestimmter Faktor eingesetzt. Dieser Faktor ist bei den 2013 fortgeschriebenen Hinweisen auf in der Regel 0,3 % p. a. des Planungszeitraums festgelegt, gegenüber früher (Hinweise 2009) in der Regel 0,5 % p. a. Grund war insbesondere die auch statistisch feststellbare Tendenz einer Abschwächung des Belegungsdichterückgangs (vgl. LT-DS 15/3909). Der Bedarf aus dem Belegungsdichterückgang wird in der öffentlichen Diskus - sion nicht selten unzutreffenderweise gleichgesetzt mit dem für den Flächenbedarf zugrundezulegenden Einwohnerzuwachs einer Gemeinde. Zum richtigen Verständnis ist klarzustellen, dass dieser Faktor von 0,3 % p. a. den zusätzlichen Wohnflächenbedarf allein aus dem Belegungsdichterückgang betrifft; also den Flächenbedarf, den der Planungsträger als Wohnflächenbedarf ohne jeden Bevölkerungszuwachs ansetzen kann. Mit dem Bedarf aus der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung ist der so ermittelte zusätzliche Wohnflächenbedarf keinesfalls gleichzusetzen. Denn dieser kommt noch hinzu, sofern die Bevölkerungsprognose Wachstum für die betreffende Gemeinde erwarten lässt. Die Hinweise 2013 gehen für die Ermittlung des Bedarfs aus dem Belegungsdichterückgang von einem Faktor von in der Regel 0,3 % p. a. aus, bezogen auf die Basis der Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Planaufstellung, gegenüber früher – Hinweise 2009 – 0,5 % p. a. Dies gilt für alle Gemeinden des Landes und damit auch für die Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis. Der konkrete Wohnbauflächenbedarf ergibt sich jedoch erst aus der Gesamtschau vor allem • der für den Planungszeitraum prognostizierten Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde • der vorhandenen und aktivierbaren Bauflächenpotenziale, etwa in Form von bestehenden Flächennutzungsplandarstellungen, nicht bebauten Grundstücken in bestehenden Bebauungsplänen, Baulücken, Brachflächen, Konversionsflächen u. ä. m. Darüber hinaus sind die raumordnerische Einordnung und die verschiedenen, insbesondere örtlichen und regionalen Besonderheiten zu berücksichtigen. Erst wenn alle Komponenten und zu berücksichtigenden Umstände in die Be - darfs prognose eingestellt sind, lässt sich ein konkreter Bedarf als Flächenwert ermitteln . Demnach sind theoretische Berechnungen, losgelöst von einem konkreten Planverfahren , nicht möglich und nicht sinnvoll. Die Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes hat für die Bestimmung des aus dem Belegungsdichterückgang resultierenden Bauflächenbedarfs keine Bedeutung, da zu dessen Bestimmung immer von der Einwohnerzahl zum Planungszeitpunkt ausgegangen wird. Grundsätzlich gilt, dass Flächenneuinanspruchnahme nur bedarfsgerecht erfolgen darf. Im Rahmen jeder Flächennutzungsplanung und entsprechend jeder Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Genehmigungsverfahren sind zunächst die unter 1. genannten Faktoren – Belegungsdichterückgang, Bevölkerungsvorausberechnung sowie vorhandene und aktivierbare Bauflächenpotenziale – in die Bedarfsermittlung einzustellen. Darüber hinaus sind die verschiedensten, insbesondere örtlichen- und regionalen Besonderheiten sowie die raumordnerische Einordnung bei der Bewertung durch die Genehmigungsbehörde zu berücksichtigen . Der absolute Wohnbauflächenbedarf einer Gemeinde ist insofern von weit mehr Faktoren abhängig als dem nur aus dem Belegungsdichterückgang resultierenden Flächenbedarf. Deshalb sind abstrakt und unabhängig vom konkreten Planungsfall und Planungszeitpunkt keine Aussagen zu treffen, welche der angesprochenen Gemeinden wie geartete Bedarfswerte ausweisen kann. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4545 4 3. Wie hat sich die Bevölkerung in den Kommunen im Landkreis SchwarzwaldBaar in den letzten Jahren entwickelt? Das Statistische Landesamt teilt hierzu die Daten in der nachfolgenden Tabelle mit. Es weist dabei darauf hin, dass die Ergebnisse bis einschließlich 2010 aus der Fortschreibung der Bevölkerung auf Basis der Volkzählung 1987 stammen, während für die Daten ab dem Berichtsjahr 2011 die Fortschreibungsbasis der Zensus 2011 ist. 4. Welche Aktivitäten unternimmt die Landesregierung, um die Kommunen bei der Innenbereichsentwicklung – z. B. durch finanzielle Anreize – aktiv zu unterstützen ? Das Land hat verschiedene Förderinstrumente, die einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Innenentwicklung und zur Reduzierung der Flächeninanspruch - nahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke leisten: • Mit dem Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ wird allen Städten, Gemeinden, Landkreisen und Nachbarschaftsverbänden im Land eine finanzielle Unterstützung angeboten, um die innerörtlichen Entwicklungspotenziale im Hinblick auf den sparsamen Umgang mit Fläche zu untersuchen und zu mobilisieren. Fördergegenstand sind nichtinvestive Maßnahmen wie beispielweise die Ideenfindung, Konzepte und Vorplanungen für Potenzialflächen . • Die städtebauliche Erneuerung in Stadt und Land hat insbesondere zum Ziel, die gewachsene bauliche Struktur der Städte und Gemeinden zu erhalten und zeitgemäß fortzuentwickeln, die wirtschaftlichen Entfaltungsmöglichkeiten durch städtebauliche Maßnahmen zu stärken sowie die natürlichen Lebensgrundlagen in der bebauten Umwelt zu schützen und zu verbessern. Die Mobilisierung von Baulücken und die Brachenbewältigung sind wesentliche Förderschwerpunkte der städtebaulichen Erneuerungsprogramme, die konsequent auf eine Stärkung der Stadt- und Ortsteilzentren zielen. Dort bringt die Städtebauförderung Strukturverbesserungen, sie schafft günstige Rahmenbedingungen für das Bauen auf innerörtlichen Flächen und sie holt fast aufgegebene Gemeinde Bevölkerung insgesamt 31.12.2008 Bevölkerung insgesamt 31.12.2009 Bevölkerung insgesamt 31.12.2010 Bevölkerung insgesamt 31.12.2011 Bevölkerung insgesamt 31.12.2012 Bad Dürrheim 12.932 12.960 12.912 12.420 12.449 Blumberg 10.266 10.216 10.138 9.937 9.961 Bräunlingen 6.102 6.076 5.969 5.826 5.774 Dauchingen 3.610 3.573 3.671 3.640 3.637 Donaueschingen 21.338 21.128 21.128 21.087 21.088 Furtwangen 9.375 9.289 9.249 9.217 9.240 Gütenbach 1.243 1.217 1.193 1.178 1.180 Hüfingen 7.760 7.667 7.722 7.558 7.544 Königsfeld 6.053 5.989 5.995 5.826 5.832 Mönchweiler 3.152 3.116 3.081 3.004 2.982 Niedereschach 6.028 5.962 5.888 5.829 5.823 St. Georgen 13.347 13.208 13.014 12.842 12.857 Schönwald 2.419 2.396 2.389 2.268 2.291 Schonach 4.041 3.974 3.889 4.038 3.987 Triberg 5.049 4.889 4.790 4.783 4.778 Tuningen 2.875 2.865 2.863 2.916 2.890 Unterkirnach 2.766 2.750 2.722 2.436 2.459 Vöhrenbach 3.889 3.862 3.805 3.867 3.853 Villingen-Schwenningen 81.246 80.941 81.022 80.268 80.923 Brigachtal 5.200 5.181 5.095 5.038 5.037 Schwarzwald-BaarKreis 208.691 207.259 206.535 203.978 204.585 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4545 Problemflächen in den Wirtschaftskreislauf zurück. Seit 1971 wurden insgesamt Finanzhilfen in Höhe von rd. 6,5 Mrd. Euro bewilligt. • Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) als zentralem Förderinstrument für den ländlichen Raum, unterstützt das Land die integrierte Strukturentwicklung ländlich geprägter Orte. Dabei erfährt die innerörtliche Entwicklung besondere Beachtung. Die Gemeinden können landesweit umfassende Aufnahmeanträge für ländlich geprägte Orte stellen. Seit 1994 wurden insgesamt Finanzhilfen in Höhe von gut 1,3 Mrd. Euro bewilligt. • Mit dem Denkmalförderprogramm werden die Eigentümer/-innen und Besitzer /-innen von Kulturdenkmalen durch Zuwendungen zu Maßnahmen, die der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen dienen, unterstützt. Die staatliche Denkmalförderung soll die zusätzlichen Lasten, die dem/der Denkmaleigen - tümer/-in bzw. -besitzer/-in im Interesse der Allgemeinheit bei der Erhaltung und Pflege der Kulturdenkmale auferlegt sind, teilweise ausgleichen. Förderfähig sind Ausgaben für denkmalpflegerische Maßnahmen, die zu Schutz und Pflege eines Kulturdenkmales erforderlich sind. • Das Landeswohnraumförderungsprogramm enthält Förderangebote, um die Innenstadtentwicklung weiter voranzubringen. Ein Förderschwerpunkt des Landeswohnraumförderungsprogramms 2013 ist die Förderung des Neubaus in der sozialen Mietwohnraumförderung mit einem Bewilligungsvolumen von rund 40 Millionen Euro in den Groß- und Universitätsstädten sowie sonstigen Hochschulstandorten und übrigen Gemeinden der Verdichtungsräume. Auch die energetische Sanierung und/oder die barrierefreie Modernisierung älterer Mietwohnungsbestände werden gefördert, wenn diese aktuell oder in der Vergangenheit bereits Gegenstand der Wohnraumförderung des Landes waren. Vorhaben zur Schaffung neuen Wohnraums für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung werden ebenfalls unterstützt. Zur Förderung selbstgenutzten Wohneigentums von einkommensschwächeren Familien mit Kindern und schwerbehinderten Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen stehen insgesamt 18 Millionen Euro zur Verfügung. Hier gelten sowohl beim Neubau oder Neuerwerb als auch beim Erwerb von Gebrauchtimmobilien ebenfalls erhöhte energetische Anforderungen. Daneben können die Herstellung der Barrierefreiheit und Maßnahmen für schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen gefördert werden. Ein ergänzender Förderbeitrag des Landes erleichtert für Wohnungseigentümergemeinschaften im gesamten Land die Möglichkeit, Fördermittel der KfW in Anspruch zu nehmen, um ihren Wohnungsbestand energetisch zu sanieren und behindertengerecht umzubauen. Die L-Bank reicht dabei die entsprechenden KfWFördermittel im Zins weiter vergünstigt als Verbandskredit an die Wohnungseigentümergemeinschaft durch. 5. Welche empirischen Belege gibt es für die Reduzierung des fiktiven Einwohnerzuwachses aufgrund des Belegungsdichterückgangs (Reduzierung von 0,5 Prozent auf 0,3 Prozent)? Nach Angaben des Statistischen Landesamtes ist festzustellen, dass sich der grund sätzlich im ganzen Land aus einem Rückgang der Belegungsdichte (weniger EW/WE, mehr Wohnfläche/EW) und aus dem insbesondere demografisch bedingten Prozess der Zunahme der Haushaltszahlen bei Rückgang der Haushaltsgrößen (Singularisierung) und des daraus folgenden Zuwachses an Wohnfläche/ EW resultierende zusätzliche Wohnbauflächenbedarf in den Jahren seit der erstmaligen Aufstellung der Hinweise 2009 abgeschwächt hat. 6. Gibt es methodische Probleme bei der Anwendung der Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes? Zur Methodik der Bevölkerungsvorausrechnung kann nach Angaben des Statis - tischen Landesamtes Folgendes mitgeteilt werden: Das Statistische Landesamt führt in mehrjährigen Abständen Bevölkerungsvorausrechnungen durch. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4545 6 Keine Bevölkerungsvorausrechnung kommt ohne Annahmen zur zukünftigen Entwicklung aus. In die Rechnung werden die zum Zeitpunkt der Berechnung plausiblen Einschätzungen zur weiteren Entwicklung von Geburten, Sterbefällen, Zu- und Abwanderung zugrunde gelegt. Entsprechend liefern Vorausrechnungen immer Wenn-Dann Ergebnisse. Nur wenn die getroffenen Annahmen eins-zu-eins eintreten, kann auch das rechnerische Ergebnis eins-zu-eins eintreffen. Die größten Abweichungen der Menge nach resultieren aus den Wanderungen. Diese Größe ist am schwersten zu bestimmen, da sie komplexen und externen Einflüssen unterliegt. Geburten und Sterbefälle sind dagegen vergleichsweise gut abschätzbar. Je kleinräumiger vorausgerechnet wird, desto schwieriger ist das Definieren der Annahmen zur zukünftigen Entwicklung und das Modell wird entsprechend komplexer . Das Statistische Landesamt unterscheidet bisher zwei Formen der regionalen Vorausrechnung: • die Rechnung mit Wanderungen für Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohner /-innen • die sogenannte Modellrechnung ohne Wanderungen, die auch Daten für kleine Gemeinden liefert. Die Modellrechnung ohne Wanderung bestimmt das Entwicklungspotenzial einer Gemeinde aus sich selbst heraus und ist eine Variante der Bevölkerungsvorausrechnung . Ergebnisse mit Wanderung wurden in den bisherigen Vorausrechnungen für kleine Gemeinden aus methodischen Gründen nicht ausgewiesen. Die beiden Vorausrechnungsvarianten Modellrechnung ohne und Vorausrechnung mit Wanderungen sind voneinander losgelöst durchgeführte Berechnungen und nicht miteinander verknüpfbar. Für die zukünftige Entwicklung des regionalen Geburten- und Wanderungsgeschehens wird in der Regel unterstellt, dass sich die relative Entwicklung der vergangenen Jahre fortsetzt. Es handelt sich somit um einen „Status-Quo-Ansatz“, mit dem vergangene Entwicklungen für die Zukunft fortgeschrieben werden. Für die Berechnung der regionalen Entwicklung werden die Gemeinden zudem in sogenannte Typen mit ähnlichen Entwicklungen zusammengefasst. Dies erfolgt separat für die Geburten und die Wanderungen. Aus der Kombination von unterschiedlichen Typisierungen bei Fertilität und Wanderungsverhalten entsteht schließlich eine komplexe Matrix. Insgesamt ergibt sich durch die Typisierung zwangsläufig auch eine gewisse Nivellierung gemeindespezifischer Entwicklungen . Die regionale Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes erfolgt für alle Gemeinden methodisch einheitlich und neutral. Damit ist die regionale Vergleichbarkeit der Daten gegeben, zu erwartende strukturelle Veränderungen im Land werden sichtbar (z. B. Stadt-Land-Entwicklung) und die voraussichtliche Entwicklung der einzelnen Kommune ist eingebettet in die erwartete Gesamtentwicklung des Landes. Planungen und Besonderheiten vor Ort können nicht ein - gehen und der Status-Quo-Ansatz orientiert sich an der bisherigen Entwicklung. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass Vorausrechnungen grundsätzlich Informationen zu möglichen Entwicklungen liefern. Dies erfolgt auf der Basis der zum Zeitpunkt der Berechnung bestehenden Erwartungen zur zukünftigen Entwicklung von Wanderungs- und Geburtenverhalten sowie Sterbewahrscheinlichkeiten und Lebenserwartung. In der konkreten Planung bedarf es immer der Ergänzung durch Vorortwissen; das kann in einer solchen übergreifenden Rechnung nicht erfolgen. Je länger der Zeitabstand zum Basisjahr der Vorausrechnung ist, desto stärker muss zudem die tatsächliche aktuelle Entwicklung in die Betrachtung einbezogen werden. Insbesondere gilt das für das Wanderungsgeschehen. Diesem Umstand wird in der in den „Hinweisen zur Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise im Genehmigungsverfahren“ durch die Maßgabe der Berücksichtigung örtlicher und regionaler Besonderheiten, die ggf. zu besonderem Bedarf oder auch minderem Bedarf führen können, Rechnung getragen. Die derzeit vorliegende Bevölkerungsvorausrechnung basiert auf den Bevölkerungsdaten zum Jahresende 2008. Die jüngeren Entwicklungen, wie die unerwar- 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4545 tet hohen Wanderungsgewinne des Landes in den letzten Jahren und die Neubasierung der Einwohnerzahlen mit dem Zensus 2011, sind darin nicht enthalten. Zentren in den verdichteten Gebieten des Landes profitierten im Verhältnis stärker von den Wanderungsgewinnen, waren aber auch von niedrigeren Einwohnerzahlen als Ergebnis des Zensus 2011 stärker betroffen als kleine und ländliche Gemeinden. Diese Umstände werden in einer neuen Bevölkerungsvorausrechnung berücksichtigt . Diese Rechnung erfordert differenzierte Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung auf der Basis des Zensus 2011. Entsprechende Ergebnisse werden voraussichtlich im Frühjahr 2014 vorliegen, sodass die Erstellung einer neuen Bevölkerungsvorausrechnung für das Land Baden-Württemberg für Sommer 2014 vorgesehen ist, die anschließend regionalisiert wird. Dr. Splett Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice