Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4561 07. 01. 2014 1Eingegangen: 07. 01. 2014 / Ausgegeben: 12. 02. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt sie die bisher für den sechsspurigen Ausbau des Streckenabschnitts der BAB 8 zwischen Karlsbad und Pforzheim/West geplanten Lärmschutzmaßnahmen ? 2. Wie beurteilt sie die kritischen Stimmen aus der Anliegergemeinde Remchingen , die nicht ausreichende Lärmschutzmaßnahmen anprangern? 3. Wie erklärt sie, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe auf die kritischen Anfragen der Gemeinde nicht mehr reagiert? 4. Wie erklärt sie, dass die Gemeinde noch immer keine Mitteilung dazu erhalten hat, ob trotz des bereits laufenden Ausbaus noch Aussicht auf verbesserte Lärmschutzmaßnahmen besteht, obwohl das Land zugesagt hatte, bis Mitte Dezember 2013 diesbezüglich Nachricht zu geben? 5. Welche Vorschläge zu Verbesserungsmöglichkeiten der Lärmschutzmaßnahmen hat das Regierungspräsidium Karlsruhe beim Bundesverkehrsministerium eingereicht? 6. Wie erklärt sie, dass die bisherigen Lärmschutzberechnungen auf Grundlage falscher Daten erhoben wurden, wobei an 135 Gebäuden im Ortsteil Nöttingen und an 55 Gebäuden im Ortsteil Darmsbach Stockwerke nicht berücksichtigt wurden? 7. Ist sie gegebenenfalls bereit, eine von der Gemeinde Remchingen in Auftrag gegebene zweite unabhängige schalltechnische Analyse bei den Überlegungen zu zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen zu berücksichtigen? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Lärmschutzmaßnahmen an der Bundesautobahn (BAB) 8 bei Remchingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4561 2 8. Welche Chancen sieht sie für eine Verbesserung der Lärmschutzmaßnahmen speziell in Form von höheren Lärmschutzwällen entlang des Streckenabschnitts bei Remchingen und zusätzlichen Schutzeinrichtungen auf der Pfinztal- und der Klosterwegbrücke? 02. 01. 2014 Dr. Rülke FDP/DVP A n t w o r t Mit Schreiben vom 30. Januar 2014 Nr. 2-39.-A8KA-PF/75 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt sie die bisher für den sechsspurigen Ausbau des Streckenabschnitts der BAB 8 zwischen Karlsbad und Pforzheim/West geplanten Lärmschutzmaßnahmen ? Das Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der A 8 zwischen Karlsbad und Pforzheim-West wurde mit einem Planfeststellungsbeschluss für die Maßnahme am 26.06.2006 abgeschlossen. Auf Basis des damaligen Lärmgutachtens wurden Lärmschutzmaßnahmen in Form eines Walles auf der Südseite beidseits der Pfinztalbrücke und einer Lärmschutzwand auf der Brücke sowie eines Walles auf der Nordseite westlich der Brücke und Lärmschutzwänden an der Unterführung zur Verbindung der Ortsteile Darmsbach und Nöttingen festgesetzt . Für die Gebäude, bei denen das dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegende Lärmgutachten darüber hinaus noch Überschreitungen der Grenzwerte der 24. BImSchV aufgezeigt hat, wurden ergänzend passive Lärmschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster, Schalldämmlüfter) planfestgestellt. Mit dem Bau der Gesamtmaßnahme wurde im Jahr 2009 begonnen. Mit den planfestgestellten Lärmschutzmaßnahmen, dem Abrücken der Trasse vom Siedlungsbereich von Mittelmutschelbach und Nöttingen sowie einer Verbesserung der Gradiente wird eine deutliche Lärmminderung gegenüber dem derzeitigen Bestand erreicht. Durch die planfestgestellten aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen werden alle mit dem Baurecht des Planfeststellungsbeschlusses verknüpften Verpflichtungen des Straßenbaulastträgers erfüllt. 2. Wie beurteilt sie die kritischen Stimmen aus der Anliegergemeinde Remchingen , die nicht ausreichende Lärmschutzmaßnahmen anprangern? Die Kritik ist der Landesregierung bekannt. Es gibt hierzu Schriftwechsel und Landtagsdrucksachen (siehe Drucksachen 15/2291, 15/3404, 15/3649). Am 12. Juli 2013 hat die Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung an einer öffent lichen Veranstaltung in Remchingen teilgenommen. 3. Wie erklärt sie, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe auf die kritischen Anfragen der Gemeinde nicht mehr reagiert? 4. Wie erklärt sie, dass die Gemeinde noch immer keine Mitteilung dazu erhalten hat, ob trotz des bereits laufenden Ausbaus noch Aussicht auf verbesserte Lärmschutzmaßnahmen besteht, obwohl das Land zugesagt hatte, bis Mitte Dezember 2013 diesbezüglich Nachricht zu geben? Zu 3. und 4.: Am 20. September 2013 fand ein Gespräch der Gemeinde Remchingen zusammen mit der Bürgerinitiative „Ruhe jetzt“ bei Frau Regierungspräsidentin Nico- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4561 lette Kressl statt, in dem die Lärmschutzproblematik im Bereich der Gemeinde Remchingen erörtert wurde. Das Land hat zugesichert, sich beim Bund für eine freiwillige Verbesserung der Lärmschutzmaßnahmen einzusetzen und das Ergebnis der Gemeinde und der Bürgerinitiative mitzuteilen. Im Zeitraum bis heute hat das Regierungspräsidium sowohl die Gemeinde Remchingen als auch die Bürger - initiative auf telefonische Nachfragen jederzeit über den aktuellen Stand informiert . Eine Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) über ergänzende Maßnahmen steht jedoch noch aus und ist abzuwarten . 5. Welche Vorschläge zu Verbesserungsmöglichkeiten der Lärmschutzmaßnahmen hat das Regierungspräsidium Karlsruhe beim Bundesverkehrsministerium eingereicht? Das Land hat den Vorschlag gemacht, im Bereich von Nöttingen und Darmsbach einen lärmmindernden Splittmastixasphalt (SMA LA) als Pilotprojekt einzu - bauen. Beim SMA LA handelt es sich um einen lärmarmen Asphaltbelag, für den aber noch keine Zuordnung der Lärmminderungswerte gemäß Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90) vorliegt. Gegenüber dem bisher oft verwendeten offenporigen Asphalt ist beim SMA LA mit einer höheren Nutzungsdauer zu rechnen und der Aufwand hinsichtlich Betrieb und Unterhalt ist erheblich nied - riger. Deshalb werden bundesweit an ausgewählten Strecken derartige Beläge als Pilotprojekte realisiert, um die genauen Auswirkungen dieses Belags auf das Lärmverhalten zu untersuchen. Nach den bisherigen Erfahrungen bewirkt dieser Belag eine Lärmreduktion von –4 dB(A) und damit eine zusätzliche Lärmminderung von –2dB(A) gegenüber dem bislang zum Einbau vorgesehenen Belag. 6. Wie erklärt sie, dass die bisherigen Lärmschutzberechnungen auf Grundlage falscher Daten erhoben wurden, wobei an 135 Gebäuden im Ortsteil Nöttingen und an 55 Gebäuden im Ortsteil Darmsbach Stockwerke nicht berücksichtigt wurden? Im Zuge der Durchführung der passiven Lärmschutzmaßnahmen hat das beauftragte Ingenieurbüro im Jahr 2011 festgestellt, dass in Nöttingen und Darmsbach an einigen Gebäuden, an denen im Planfeststellungsverfahren eine Grenzwert - überschreitung festgestellt worden war, zu wenige Stockwerke berücksichtigt worden sind. Das Regierungspräsidium hat deshalb für 36 Gebäude in Nöttingen und für 3 Gebäude in Darmsbach zusätzliche Lärmpegel für die fehlenden Stockwerke angefordert. Bei der Nachberechnung ergaben sich für die 3 Gebäude in Darmsbach an 5 Fassadenseiten Grenzwertüberschreitungen. In Nöttingen weisen von den 36 Gebäuden 67 Fassadenseiten Grenzwertüberschreitungen auf. Die Neuberechnung ergab außerdem an 4 Fassadenseiten in Darmsbach, sowie an einer Fassade in Nöttingen neue Grenzwertüberschreitungen, bei Gebäuden, die 2004 bereits berechnet und niedriger ausgewiesen wurden. Im Zuge der Nachberechnung wurden außerdem in Nöttingen auch 9 neue Gebäude in die Berechnung integriert, die in der schalltechnischen Untersuchung nicht erfasst worden waren. Bei diesen Gebäuden weisen 8 Fassadenseiten in insgesamt 12 Stockwerken Grenzwertüberschreitungen auf. Insgesamt sind damit im Lärmschutzgutachten, das dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde lag, nicht alle Häuser zutreffend bewertet worden. Die Gründe für diese fehlerhaften Berechnungsergebnisse können zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr nachvollzogen werden. Aus rechtlicher Sicht ist der Planfeststellungsbeschluss dennoch bestandskräftig. Selbst wenn von einem Lärmschutzgutachten ausgegangen wurde, das Mängel aufweist, gibt es keine rechtliche Möglichkeit, den Planfeststellungsbeschluss anzugreifen . Allein § 75 Abs. 2 VwVfG räumt die Möglichkeit ein, bei nicht vorhersehbaren erheblichen Auswirkungen zusätzliche Schutzmaßnahmen oder Entschädigung zu fordern. Die Randbedingungen dafür, wann eine nicht vorhersehbare erhebliche Auswirkung gegeben ist, wurden jedoch durch das BVerwG bereits deutlich eingeschränkt. So wurde entschieden, dass erhebliche Auswirkun- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4561 4 gen beim Lärm mindestens die Hörbarkeitsschwelle von 3 dB(A) erreichen müssen . Der Bund als Träger des Bauvorhabens kann daher nicht dazu verpflichtet werden, Lärmschutzmaßnahmen über das planfestgestellte Maß hinaus zu ergreifen . 7. Ist sie gegebenenfalls bereit, eine von der Gemeinde Remchingen in Auftrag gegebene zweite unabhängige schalltechnische Analyse bei den Überlegungen zu zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen zu berücksichtigen? 8. Welche Chancen sieht sie für eine Verbesserung der Lärmschutzmaßnahmen speziell in Form von höheren Lärmschutzwällen entlang des Streckenabschnitts bei Remchingen und zusätzlichen Schutzeinrichtungen auf der Pfinztalund der Klosterwegbrücke? Zu 7. und 8.: Die Durchführung ergänzender Maßnahmen als freiwillige Leistung über die Planfeststellung hinaus hängt allein von der Entscheidung des Bundes als Straßenbaulastträger über die Realisierbarkeit der Maßnahmen ab. Dr. Splett Staatssekretärin << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice