Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4609 20. 01. 2014 1Eingegangen: 20. 01. 2014 / Ausgegeben: 17. 02. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Hält sie ernsthaft eine gesetzliche Verpflichtung von Bauherren, bei Neubauten zwei Radstellplätze pro Wohnung einzurichten, für einen sinnvollen Weg, den Radverkehr voranzubringen? 2. Entscheiden sich nicht auch aus ihrer Sicht Bürgerinnen und Bürger vielmehr nach anderen Gesichtspunkten als aufgrund von Radstellplätzen bei der Wohnung dafür, ob sie ein Rad benützen wollen oder nicht? 3. Ist es nicht eher Aufgabe des Landes und der Kommunen, ausreichend Rad - wege einzurichten, als von Bauherren derartige Zusatzbelastungen zu verlangen? 4. Wäre es nicht auch aus ihrer Sicht sehr viel sinnvoller – wenn schon über zusätzliche Stellmöglichkeiten bei Wohnungsneubauten nachgedacht wird – die Bauherren anzuhalten, in den Bauplänen Vorsorge für Stellmöglichkeiten für Kinderwagen und für sogenannte Rollatoren zu treffen? 16. 01. 2014 Rombach CDU Kleine Anfrage des Abg. Karl Rombach CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Radstellplätze Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4609 2 B e g r ü n d u n g Eine gesetzliche Verpflichtung, zwei Radstellplätze bei neuen Wohnungen einzurichten , bedeutet nur eine überflüssige Zusatzbelastung für die Bauherren. In manchen Fällen (z. B. Einzimmerwohnungen, Altenwohnungen) ist sie zudem schlicht unsinnig. Ob jemand ein Rad benutzt oder nicht, entscheidet sich zudem nicht an der Frage, ob bei einer Wohnung ein Radstellplatz vorhanden ist oder nicht. Sinnvoller wäre es demgegenüber eher, für die Hilfsmittel, welche für Bürger unverzichtbar sind, baulich entsprechende Stellmöglichkeiten vorzusehen. Dies wäre ein Beitrag sowohl für junge Familien als auch für ältere Menschen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. Januar 2014 Nr. 41-2600.0/200 beantwortet das Ministe - rium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Hält sie ernsthaft eine gesetzliche Verpflichtung von Bauherren, bei Neubauten zwei Radstellplätze pro Wohnung einzurichten, für einen sinnvollen Weg, den Radverkehr voranzubringen? 2. Entscheiden sich nicht auch aus ihrer Sicht Bürgerinnen und Bürger vielmehr nach anderen Gesichtspunkten als aufgrund von Radstellplätzen bei der Wohnung dafür, ob sie ein Rad benützen wollen oder nicht? Zu 1. und 2.: Fahrrad-Stellplätze dienen in besonderer Weise einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung . Geeignete Abstellanlagen sind – ebenso wie beim Kfz-Verkehr – auch bei der Radverkehrsförderung ein zentraler Faktor für die individuelle Mobilitäts - entscheidung. In Deutschland gibt es eine sehr hohe Fahrradbesitzquote. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes existieren 67,3 Mio. Fahrräder in den privaten Haushalten (im Vergleich zu 37,5 Mio. Pkw) – Tendenz steigend. Dass trotz der hohen Verfügbarkeit des Verkehrsmittels die Nutzung des Fahrrades vergleichsweise gering ist, liegt maßgeblich auch am sogenannten Antrittswiderstand zu Fahrbeginn. Mit diesem Begriff bezeichnet die Verkehrswissenschaft den Aufwand, bis eine Fahrt gestartet wird. Bei im Keller oder Wohnungen untergebrachten Fahrrädern ist er wegen des Überwindens von Treppen und dem Durchqueren von Türen besonders hoch und z. T. körperlich von der nutzenden Person nicht zu leisten. Die vorgesehene Stellplatzpflicht im Wohnungsbau liegt mit 2 Fahrradstellplätzen je Wohnung bereits deutlich unterhalb der Empfehlungen der Fachliteratur (vgl. „Hinweise zum Fahrradparken – Ausgabe 2012“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen), die den Fahrradstellplatzbedarf nach Wohnungsgröße differenziert. Für eine Durchschnittsneubauwohnung in Baden-Württemberg wären danach 3 Stellplätze erforderlich. Fahrradstellplätze werden bisher oftmals nicht wie erforderlich errichtet, also nicht im erforderlichen Umfang, nicht in der benötigten Qualität oder nicht an den richtigen Stellen. Daher besteht eine Steuerungsnotwendigkeit für Fahrradstellplätze . Die Landesbauordnungen vieler Bundesländer sehen daher eine Stellplatzregelung für Fahrräder vor. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4609 3. Ist es nicht eher Aufgabe des Landes und der Kommunen, ausreichend Rad - wege einzurichten, als von Bauherren derartige Zusatzbelastungen zu verlangen? Die beste Wirksamkeit einer Radverkehrsförderung wird erreicht, wenn die Radverkehrsförderung über den Ausbau der Radverkehrsanlagen hinausgeht. Die Bereiche Abstellanlagen, Service, Dienstleistungen und Kommunikation haben eine wichtige Wirkung und ergänzen die finanziell gewichtigeren Investitionen in die Infrastruktur. Daher empfiehlt auch der Nationale Radverkehrsplan der Bundes - regierung ein entsprechendes übergreifendes Vorgehen. Um die Ziele der Landesregierung zu erreichen, gehört es somit auch zu den Aufgaben der Landesregierung, auf eine Verbesserung der Stellplatzsituation beim Radverkehr hinzuwirken. Dies geschieht einerseits durch eine entsprechende Förderung , andererseits durch eine rechtliche Rahmensetzung – etwa im Bereich der Landesbauordnung. 4. Wäre es nicht auch aus ihrer Sicht sehr viel sinnvoller – wenn schon über zusätzliche Stellmöglichkeiten bei Wohnungsneubauten nachgedacht wird – die Bauherren anzuhalten, in den Bauplänen Vorsorge für Stellmöglichkeiten für Kinderwagen und für sogenannte Rollatoren zu treffen? Die Landesbauordnung sieht in § 35 Abs. 4 LBO bereits vor, dass in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 zur gemeinschaftlichen Benutzung leicht erreichbare und gut sowie möglichst ebenerdig zugängliche Flächen zum Abstellen von Kinderwagen zur Verfügung stehen müssen. Die Landesregierung beabsichtigt im Rahmen der anstehenden Novellierung der Landesbauordnung, diese Verpflichtung auf Wohnungen in gemischt-genutzten Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen auszudehnen. Außerdem sollen die Abstellflächen auch ausdrücklich zur Aufnahme von Gehhilfen dienen. Dr. Splett Staatssekretärin << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice