Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4619 20. 01. 2014 1Eingegangen: 20. 01. 2014 / Ausgegeben: 20. 02. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auswirkungen hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karls - ruhe auf die Spitzenpositionen der Polizei Baden-Württemberg? 2. Welche Auswirkungen hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karls - ruhe zur Besetzung der Polizeipräsidenten und Vizepräsidenten auf die beiden Spitzenpositionen beim Polizeipräsidium Karlsruhe? 3. Bis zu welchem Zeitpunkt ist welcher Beamte im Dienst und zu welchem Zeitpunkt ist welcher Beamte nicht mehr im Dienst? 4. Wer führt das Polizeipräsidium Karlsruhe am 23. Februar 2014? 5. Treffen Medienberichte zu, wonach der leitende Polizeidirektor R. L. den Einsatz in Pforzheim am 23. Februar 2014 führen soll? 6. In welcher Form ist R. L. von der Verwaltungsgerichtsentscheidung betroffen? 20. 01. 2014 Dr. Rülke FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Auswirkungen der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zur Besetzung der Polizeipräsidenten und Vize - präsidenten Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4619 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. Februar 2014 Nr. 3-0300.0/30 beantwortet das Innen - minis terium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Auswirkungen hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karls - ruhe auf die Spitzenpositionen der Polizei Baden-Württemberg? 2. Welche Auswirkungen hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karls - ruhe zur Besetzung der Polizeipräsidenten und Vizepräsidenten auf die beiden Spitzenpositionen beim Polizeipräsidium Karlsruhe? 3. Bis zu welchem Zeitpunkt ist welcher Beamte im Dienst und zu welchem Zeitpunkt ist welcher Beamte nicht mehr im Dienst? Zu 1. bis 3.: Die von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe betroffenen Füh - rungskräfte wurden mit Ablauf des Monats Januar von den ihnen kommissarisch übertragenen Dienstposten des Leiters beziehungsweise stellvertretenden Leiters der jeweiligen Dienststelle abberufen. Die 23 betroffenen Dienstposten werden demnächst präsidiumsscharf, getrennt nach Präsident und Vizepräsident, mit entsprechendem Anforderungsprofil innerhalb der Polizei Baden-Württemberg ausgeschrieben . Die Leitung der neun Präsidien, deren kommissarische Leiter von ihrer Aufgabe zu entbinden waren, wurde kommissarisch nicht vom Beschluss des Gerichts betroffenen Präsidenten und weiteren geeigneten Führungskräften der Polizei als zusätzliche Aufgabe übertragen. Das Polizeipräsidium Mannheim wird von Polizeivizepräsidentin Caren Denner vertretungsweise geführt. Die bisherigen kommissarischen Leiter wurden an andere Dienststellen abgeordnet. Sie werden dort mit Sonderfunktionen beauftragt. Die als Vizepräsidenten zu entbindenden 14 Beigeladenen werden bei den regionalen Polizeipräsidien und beim Polizeipräsidium Einsatz weiter ihre Funktion als Leiter des Führungs- und Einsatzstabes, Leiter der Revierdirektion oder der Kriminalpolizeidirektion , beim Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei als Leiter einer Abteilung sowie bei der Hochschule für Polizei als Leiter eines Instituts wahrnehmen. Auf eine kommissarische Besetzung der Vizepräsidentenposten wird bis zu den neuen personellen Entscheidungen verzichtet. Die Stellvertretung der kommissarisch führenden Präsidenten als reine Abwesenheitsvertretung regelt sich vielmehr nach dem jeweiligen Geschäftsverteilungsplan. 4. Wer führt das Polizeipräsidium Karlsruhe am 23. Februar 2014? Zu 4.: Das Polizeipräsidium Karlsruhe gehört zu den neun Präsidien, deren kommissarische Leiter von ihrer Aufgabe zu entbinden waren. Mit der Leitung des Polizeipräsidiums Karlsruhe wurde mit Wirkung vom 1. Februar 2014 Inspekteur der Polizei D. W. kommissarisch beauftragt. Die Stellvertretung des kommissarischen Leiters obliegt ab diesem Zeitpunkt der jeweils rangdienstältesten Polizeivollzugsbeamtin bzw. dem jeweils rangdienstältesten Polizeivollzugsbeamten des höheren Dienstes. 5. Treffen Medienberichte zu, wonach der leitende Polizeidirektor R. L. den Einsatz in Pforzheim am 23. Februar 2014 führen soll? Zu 5.: Der als Leiter des Führungs- und Einsatzstabes beim Polizeipräsidium Karlsruhe tätige Ltd. PD R. L. ist Leiter des Polizeieinsatzes am 23. Februar 2014 in Pforzheim . 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4619 6. In welcher Form ist R. L. von der Verwaltungsgerichtsentscheidung betroffen? Zu 6.: Auf die Antwort zu 1. bis 3. wird verwiesen. Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice