Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 463 31. 08. 2011 Kleine Anfrage des Abg. Thaddäus Kunzmann CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Bildungshäuser für Drei- bis Zehnjährige im Landkreis Esslingen K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bildungshäuser für Drei- bis Zehnjährige gibt es im Landkreis Esslingen ? 2. Wie bewertet sie deren Arbeit? 3. Sind ihr weitere Standorte im Landkreis Esslingen bekannt, die sich im Zuge des Antragsverfahrens um ein Bildungshaus bemüht haben? 4. Wie wird mit bereits gestellten Anträgen von Kommunen zur Einrichtung von Bildungshäusern im Landkreis Esslingen umgegangen (unter Angabe der Genehmigung und Mittelbereitstellung)? 5. Dürfen die bestehenden „Bildungshäuser 3 bis 10“ auch zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2011/2012 und darüber hinaus Kinder in ihre Einrichtung aufnehmen und diese fördern? 6. In welcher Art und Weise bzw. in welchem Umfang wird sie die bestehenden Bildungshausstandorte im Landkreis Esslingen auch weiterhin mit den erforderlichen Ressourcen ausstatten? 7. Wie will sie die Mittel laut Koalitionsvertrag allen Standorten und Grundschulen „zugänglich machen“? 30. 08. 2011 Kunzmann CDU Eingegangen: 31. 08. 2011 / Ausgegeben: 26. 09. 2011 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 463 2 B e g r ü n d u n g Mit den „Bildungshäuser 3 bis 10“ wurden in Baden-Württemberg im Bereich der frühkindlichen Bildung neue Wege eingeschlagen. Das Land hat durch die Zurverfügungstellung von Deputatsstunden die im Orientierungsplan vorgesehene Kooperation zwischen Kindergärten und Grundschulen zusätzlich gefördert. Die Bildungshäuser werden in den Kommunen positiv bewertet. A n t w o r t Mit Schreiben vom 20. September 2011 Nr. 33–6937.6/143 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bildungshäuser für Drei- bis Zehnjährige gibt es im Landkreis Esslingen ? Im Landkreis Esslingen gibt es insgesamt sechs Bildungshäuser: – Bildungshaus Leinfelden-Echterdingen (Goldwiesen-Grundschule, Goldwiesen -Kinderhaus, Stern-Kinderhaus) – Bildungshaus Kirchheim/Teck Nabern (Grundschule Nabern und Kiga Nabern) – Bildungshaus Großbettlingen (Grundschule Großbettlingen und Kiga Regenbogen ) – Bildungshaus Esslingen-Mettingen (Grundschule Mettingen, Kindergarten Mettingen, Evang. Kindergarten Mettingen, Kath. Kindergarten Mettingen) – Bildungshaus Esslingen-Sulzgries (Grundschule Sulzgries, Kindergarten Sulzgries , Kindertagesstätte Sulzgries, Kath. Kindergarten St. Martin, Evang. Kindergarten Sonnenschein) – Bildungshaus Wolfschlugen (Schule Wolfschlugen und Kindergarten Spatzenhaus ) 2. Wie bewertet sie deren Arbeit? Gemäß der Ausschreibung haben sich alle Standorte intensiv mit dem Bildungshausgedanken auseinandergesetzt und arbeiten engagiert. Das Bildungshaus Leinfelden-Echterdingen, das zum Schul- bzw. Kindergartenjahr 2007/2008 eingerichtet wurde, nimmt am Unterprojekt „Musisch-künstlerisches Angebot im Bildungshaus Baden-Württemberg“ teil, ein Programm, das den künstlerischen, pädagogischen und sozialen Bereich vielfältig verbindet. Da alle fünf weiteren Bildungshäuser zu Beginn des Kalenderjahres 2011 eingerichtet wurden, ist eine dezidierte Bewertung der Arbeit zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. 3. Sind ihr weitere Standorte im Landkreis Esslingen bekannt, die sich im Zuge des Antragsverfahrens um ein Bildungshaus bemüht haben? Es sind keine weiteren Standorte im Landkreis Esslingen bekannt, die sich im Zuge des Antragsverfahrens um ein „Bildungshaus 3 bis 10“ bemüht haben. 4. Wie wird mit bereits gestellten Anträgen von Kommunen zur Einrichtung von Bildungshäusern im Landkreis Esslingen umgegangen (unter Angabe der Genehmigung und Mittelbereitstellung)? Alle gestellten Anträge wurden bereits bewilligt (siehe Frage 6.). Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 463 3 5. Dürfen die bestehenden „Bildungshäuser 3 bis 10“ auch zum Kindergartenbzw . Schuljahr 2011/2012 und darüber hinaus Kinder in ihre Einrichtung aufnehmen und diese fördern? Wie in der Beantwortung des Antrags des Abgeordneten Georg Wacker MdL vom 15. Juni 2011, Drucksache 15/33, der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Thomas Blenke MdL vom 2. August 2011, Drucksache 15/376, der Kleinen Anfrage des Abg. Georg Wacker MdL vom 12. August 2011, Drucksache 15/419 und der Kleinen Anfrage des Abg. Tobias Wahl vom 19. August 2011, Drucksache 15/439 dargestellt, planen in den „Bildungshäusern 3 bis 10“ Kindergarten und Grundschule Teile ihres Bildungsangebotes gemeinsam und führen dieses Angebot institutionsübergreifend durch, bleiben jedoch in ihren Strukturen als Kindergarten bzw. Grundschule erhalten. Das bedeutet: Die Kinder werden wie bisher zunächst in den Kindergarten bzw. in die Grundschule aufgenommen und auf der Grundlage des Orientierungsplans bzw. Bildungsplans der Grundschule entsprechend begleitet und gefördert. Wie bisher in den „Bildungshäusern 3 bis 10“ praktiziert, werden Kinder auch institutions - und jahrgangsübergreifend durch besondere Bildungsangebote gefördert. 6. In welcher Art und Weise bzw. in welchem Umfang wird sie die bestehenden Bildungshausstandorte im Landkreis Esslingen auch weiterhin mit den erforderlichen Ressourcen ausstatten? Wie ebenfalls in der Beantwortung der Drucksachen 15/33, 15/376, 15/419 und 15/439 dargestellt, erhalten die genehmigten Bildungsstandorte auch für das Schuljahr 2011/2012 eine Zuweisung von zusätzlichen Lehrerwochenstunden für jede beteiligte Grundschulklasse oder jahrgangsübergreifende Lerngruppe von drei bzw. zwei Stunden. Das Bildungshaus Leinfelden-Echterdingen erhält 39 Anrechnungsstunden für 13 Klassen bzw. Lerngruppen, die Bildungshäuser Kirchheim/Teck-Nabern und Großbettlingen je acht Anrechnungsstunden für jeweils vier Gruppen, das Bildungshaus Esslingen-Mettingen vier Anrechnungsstunden für zwei Gruppen, das Bildungshaus Esslingen-Sulzgries sechs Anrechnungsstunden für drei Gruppen und das Bildungshaus Wolfschlugen zehn Anrechnungsstunden für fünf Gruppen. 7. Wie will sie die Mittel laut Koalitionsvertrag allen Standorten und Grundschulen „zugänglich machen“? Das Kultusministerium strebt an, allen Standorten eine Grundausstattung zur Verfügung zu stellen. Wie bereits in der Beantwortung der Drucksachen 15/33, 15/376, 15/419 und 15/439 aufgeführt, wurden die Mittel im Zuge des 3. Nachtrags zum Staatshaushaltsplan 2010/2011 etatisiert, die eine auskömmliche Finanzierung der Grundschulen sicherstellen, die an 90 der neuen Bildungshäuser beteiligt sind. Die seitherigen Erfahrungen der Bildungshäuser und die bisher eingeplanten Mittel sollen allen Standorten zugänglich gemacht werden (vgl. Drucksachen 15/376, 15/419 und 15/439). Warminski-Leitheußer Ministerin für Kultus, Jugend und Sport