Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4641 23. 01. 2014 1Eingegangen: 23. 01. 2014 / Ausgegeben: 25. 02. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist ihr bekannt, welche Gründe am 10. April 1980 die damalige Landesregierung veranlassten, die am Standort Stuttgart-Vaihingen (Pfaffenwaldring 1) für die Bundesautobahnen im Ballungsraum Stuttgart aufgestellten und ansässigen Verkehrszüge 1 und 2 aufzuteilen und einen der Verkehrszüge als späteres Autobahnpolizeirevier Ditzingen nach Ditzingen (Siemensstraße 27) zu verlegen? 2. Inwieweit fanden die damaligen sachlich fundierten Gründe, die 1980 zur Schaffung des APR Ditzingen führten, Eingang in die Überlegungen, die nun nach 33 Jahren zur erfolgten Schließung dieses Reviers führten – trotz immens angestiegener und weiter ansteigender prognostizierter Verkehrsmengen, vor allem im Schwerlastverkehrsbereich, mit all den negativen Auswirkungen am Nadelöhr des Autobahndreiecks Leonberg? 3. Welche Folgen hat die Schließung des APR Ditzingen in Bezug auf die Kosten (z. B. Betriebskosten, Unterbringung, bauliche Veränderungen, Einsatzkosten, Reisekosten, Mehrarbeit usw.) sowie auf Personalveränderungen und Sicherheitsaspekte auf und neben den Bundesautobahnen? 4. Wann und wie wurde die Öffentlichkeit und die angrenzenden Verantwortlichen der Kommunen über den Zeitpunkt der Schließung informiert? 5. Welche Auswirkungen haben die getroffenen Personalmaßnahmen für die Beamtinnen und Beamten des APR Ditzingen nach ihrer Versetzung aus Ditzingen ? 6. Ist es gewährleistet, dass die Beamtinnen und Beamten, insbesondere das bisher leitende Personal, aus dem ehemaligen APR Ditzingen in ihrer neuen Verwendung adäquat und in ihrer bisherigen langjährigen Funktion amtsangemessen weiterverwendet werden? Kleine Anfrage des Abg. Konrad Epple CDU und Antwort des Innenministeriums Schließung des Autobahnpolizeireviers (APR) Ditzingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4641 2 7. Warum ist der bisherige Standort des APR Ditzingen zum Zeitpunkt der Fragestellung nach wie vor als Polizeistandort erkennbar (Leuchten des Polizeitransparents am Gebäude, fehlende Rufumleitung, fehlende Hinweise auf Weiterverweisung von Bürgern am Gebäudeeingang usw.)? 8. Warum wurde das APR Ditzingen trotzdem aufgelöst und geschlossen, obwohl die Befürchtung besteht, dass aufgrund der Ausweitung der Tätigkeit der Verkehrspolizei außerhalb der Bundesautobahnen der hochbelastete Autobahnabschnitt des damaligen APR Ditzingen im Mittleren Neckarraum eine weitere Schwächung der Polizeidichte erfährt, was unweigerlich zur wirtschaftlichen Verschlechterung der Situation auf den Pendlerautobahnen führt? 9. Inwiefern ist das angrenzende Logistikzentrum der Polizei von der Schließung des APR Ditzingen betroffen? 10. Welche weitere Verwendung ist für die gesamte, nun nicht mehr in der alten Funktion genutzte Immobilie geplant? 23. 01. 2014 Epple CDU B e g r ü n d u n g Der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Ditzingen hat öffentlich darauf hingewiesen , dass jeden Morgen 7 500 Arbeitnehmer den Wohnort Ditzingen zur Arbeit in den Raum Stuttgart verlassen und gleichzeitig 8 500 Menschen aus der Region nach Ditzingen fahren, aufgrund der Ansiedlung von prosperierenden Groß - unternehmen. Obwohl die Situation (stark angestiegene Pendlerströme) bekannt war, wurde durch die Landesregierung trotzdem die Schließung des 33 Jahre alten, an einem strategisch wichtigen und verkehrsgünstig idealen Standort gelegene APR Ditzingen beschlossen und ein neuer Standort bestimmt, der außerhalb der Landkreise Ludwigsburg und Böblingen liegt, verkehrstechnisch und strategisch keineswegs zentral. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4641 A n t w o r t Mit Schreiben vom 14. Februar 2014 Nr. 3-112/51 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist ihr bekannt, welche Gründe am 10. April 1980 die damalige Landesregierung veranlassten, die am Standort Stuttgart-Vaihingen (Pfaffenwaldring 1) für die Bundesautobahnen im Ballungsraum Stuttgart aufgestellten und ansässigen Verkehrszüge 1 und 2 aufzuteilen und einen der Verkehrszüge als späteres Autobahnpolizeirevier Ditzingen nach Ditzingen (Siemensstraße 27) zu verlegen? 2. Inwieweit fanden die damaligen sachlich fundierten Gründe, die 1980 zur Schaffung des APR Ditzingen führten, Eingang in die Überlegungen, die nun nach 33 Jahren zur erfolgten Schließung dieses Reviers führten – trotz immens angestiegener und weiter ansteigender prognostizierter Verkehrsmengen, vor allem im Schwerlastverkehrsbereich, mit all den negativen Auswirkungen am Nadelöhr des Autobahndreiecks Leonberg? Zu 1. und 2.: Der Landesregierung sind vor dem Hintergrund bestehender Aussonderungsregelungen ministerieller Akten und Zurruhesetzungen von Entscheidungsträgern die Gründe, die die damalige Landesregierung veranlassten, am 10. April 1980 die am Standort Stuttgart-Vaihingen für die Bundesautobahnen im Ballungsraum Stuttgart aufgestellten und ansässigen Verkehrszüge 1 und 2 aufzuteilen und einen der Verkehrszüge als späteres Autobahnpolizeirevier nach Ditzingen zu verlegen , nicht bekannt. 3. Welche Folgen hat die Schließung des APR Ditzingen in Bezug auf die Kosten (z. B. Betriebskosten, Unterbringung, bauliche Veränderungen, Einsatzkosten, Reisekosten, Mehrarbeit usw.) sowie auf Personalveränderungen und Sicherheitsaspekte auf und neben den Bundesautobahnen? Zu 3.: Die Gebäudebetriebskosten für das Autobahnpolizeirevier Ditzingen lagen im Zeitraum von 2011 bis 2013 bei jährlich rund 45.000 Euro. Mit dem Auszug des Autobahnpolizeireviers Ditzingen ergibt sich zunächst ein Gebäudeleerstand, der zu einer deutlichen Reduzierung der Gebäudebetriebskosten führen wird. Bau - liche Veränderungen sind bis zur Klärung der weiteren Verwendung des Gebäudes nicht vorgesehen. Die Unterbringung des Personals des ehemaligen Autobahnpolizeireviers Ditzingen am Standort Stuttgart-Vaihingen ist in einem landeseigenen Bestandsgebäude in bisher seitens der ehemaligen Landespolizeidirektion Stuttgart genutzten Büro - räumen möglich. Sofern bauliche Maßnahmen erforderlich werden, handelt es sich im Wesentlichen um den Abbau eines nicht reformbedingten Sanierungsstaus . Ein überdurchschnittlicher Anstieg in Bezug auf Reise- und Mehrarbeitskosten ist nicht zu erwarten; die diesbezüglich geltende Vorschriftenlage hat sich durch die Polizeireform nicht geändert. Eine valide Annahme der Folgen für Einsatzkosten ist derzeit nicht möglich. Der bisherige Aufgabenbereich des Autobahnpolizeireviers Ditzingen geht in die zwölf Kilometer entfernte, im Rahmen der Polizeireform personell und organisatorisch neu gebildete Verkehrspolizeidirektion Ludwigsburg mit Sitz im Pfaffenwaldring 1, 70569 Stuttgart-Vaihingen über. Daneben wurden mit dem ehemaligen Autobahnpolizeirevier Stuttgart sowie allen Verkehrspolizeieinheiten der ehemaligen Polizeidirektionen Ludwigsburg und Böblingen – mit Ausnahme der heute im Referat Prävention eingesetzten Kräfte der Verkehrsprävention – alle spezialisierten verkehrspolizeilichen Auf gaben auf den relevanten Bundesautobahnen und in der Fläche am Standort der neuen Verkehrspolizeidirektion gebündelt . Hieraus ergeben sich, unter anderem durch den Wegfall von Leitungsfunk- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4641 4 tionen zugunsten der polizeilichen Präsenz auf und neben den Bundesautobahnen, Synergieeffekte. Durch die Zusammenfassung der Dienstgruppen der bisherigen Autobahnpolizeireviere Stuttgart und Ditzingen am Standort Stuttgart-Vaihingen entstehen schlagkräftigere Einheiten zur Bewältigung der Einsatzlagen, insbesondere an den Brennpunkten rund um das Autobahnkreuz Stuttgart und das Autobahndreieck Leonberg. Im Zusammen wirken mit den neu eingerichteten, ebenfalls im Wechselschichtdienst eingesetzten Verkehrsunfallaufnahmegruppen steht nun eine größere Anzahl spezialisierter verkehrspolizeilicher Kräfte rund um die Uhr auf den Bundesautobahnen wie auch in der Präsidiumsfläche zur Verfügung. Die Polizeirevierstruktur in Ditzingen bleibt unverändert, sodass sich keine negativen Auswirkungen auf die Polizeipräsenz in der Fläche ergeben. Vielmehr erfahren die Polizeireviere beispielsweise durch die Verkehrsunfallaufnahmegruppen eine Entlastung, die bei schweren oder komplexen Unfalllagen die Sachbearbeitung vor Ort übernehmen. Von den zuletzt beim ehemaligen Autobahnpolizeirevier Ditzingen tätigen 48 Beschäftigten wurden 38 zu der neu gebildeten Verkehrspolizeidirektion Ludwigsburg am Standort Stuttgart-Vaihingen versetzt. Im Rahmen des landesweit durchgeführten Interessenbekundungsverfahrens wurden zehn Beschäftigte des ehemaligen Autobahnpolizeireviers Ditzingen wunschgemäß zu anderen Organisationseinheiten des Polizeipräsidiums Ludwigsburg bzw. zu anderen Polizeipräsidien versetzt. Mit der sozialverträglichen Umsetzung der Polizeireform einhergehend, entstehen den vom ehemaligen Autobahnpolizeirevier Ditzingen wegversetzten Beschäftigten gegebenenfalls Ansprüche auf Umzugskostenvergütung oder Trennungsgeld gemäß den geltenden Regelungen des Landesumzugskostengesetzes bzw. der Trennungsgeldverordnung. Eine Prognostizierung der Höhe der zu gewährenden Zahlungen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. 4. Wann und wie wurden die Öffentlichkeit und die angrenzenden Verantwort - lichen der Kommunen über den Zeitpunkt der Schließung informiert? Zu 4.: Der damalige Leiter des Projekts Polizeipräsidium Ludwigsburg, Herr Leitender Polizeidirektor Frank Rebholz, hat den Oberbürgermeister der Stadt Ditzingen, Herrn Markus Makurath, und den Bürgermeister, Herrn Ulrich Bahmer, in einem persönlichen Gespräch am 26. Oktober 2012 über die Aufgabe des Standorts des Autobahnpolizeirevers Ditzingen sowie die diesbezüglichen Hintergründe in Kenntnis gesetzt. Die Öffentlichkeit wurde am 29. Oktober 2012 mittels einer Pressemitteilung des Projekts Polizeipräsidium Ludwigsburg informiert. 5. Welche Auswirkungen haben die getroffenen Personalmaßnahmen für die Beamtinnen und Beamten des APR Ditzingen nach ihrer Versetzung aus Ditzingen ? Zu 5.: Mit Umsetzung der Polizeireform verlagerte sich für 38 der zuletzt beim Autobahnpolizeirevier Ditzingen tätigen 48 Beschäftigten der Dienstort von Ditzingen nach Stuttgart-Vaihingen, für die übrigen zehn an die Standorte der entsprechenden Organisationseinheiten des Polizeipräsidiums Ludwigsburg bzw. des ent - sprechenden Polizeipräsidiums. Bezüglich der Ansprüche auf Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4641 6. Ist es gewährleistet, dass die Beamtinnen und Beamten, insbesondere das bisher leitende Personal, aus dem ehemaligen APR Ditzingen in ihrer neuen Verwendung adäquat und ihrer bisherigen langjährigen Funktion amtsangemessen weiterverwendet werden? Zu 6.: Die ehemals beim Autobahnpolizeirevier Ditzingen eingesetzten Beschäftigen konnten allesamt einer ihrer Ausbildung und Laufbahnzugehörigkeit entsprechenden , amtsangemessenen Verwendung zugeführt werden. 7. Warum ist der bisherige Standort des APR Ditzingen zum Zeitpunkt der Fragestellung nach wie vor als Polizeistandort erkennbar (Leuchten des Polizei - transparents am Gebäude, fehlende Rufumleitung, fehlende Hinweise auf Weiterverweisung von Bürgern am Gebäudeeingang usw.)? Zu 7.: Die Umzugs- und Rückbauarbeiten am Standort des ehemaligen Autobahnpolizeireviers Ditzingen waren zum 23. Januar 2014 im Zuge der gesamten Umstrukturierungsmaßnahmen im Rahmen der Polizeireform noch nicht vollständig abgeschlossen . Ein Hinweisschild zur Weiterverweisung der Bürgerinnen und Bürger wurde unmittelbar nach dem Auszug angebracht. Die Schaltung der telefonischen Rufumleitung musste aufgrund technischer Störungen unter Inkaufnahme eines Zeitverzugs durch eine externe Firma vorgenommen werden. Zwischenzeitlich sind sämtliche notwendigen Maßnahmen realisiert. 8. Warum wurde das APR Ditzingen trotzdem aufgelöst, obwohl die Befürchtung besteht, dass aufgrund der Ausweitung der Tätigkeit der Verkehrspolizei außer halb der Bundesautobahnen der hochbelastete Autobahnabschnitt des damaligen APR Ditzingen im Mittleren Neckarraum eine weitere Schwächung der Polizeidichte erfährt, was unweigerlich zur wirtschaftlichen Verschlechterung der Situation auf den Pendlerautobahnen führt? Zu 8.: Eine Schwächung der Polizeidichte ist nicht eingetreten. Auf die in der Antwort zur Frage 3 dargestellten Verbesserungen, die mit der Bildung einer schlagkräftigen Verkehrspolizeidirektion einhergehen, wird verwiesen. 9. Inwiefern ist das angrenzende Logistikzentrum der Polizei von der Schließung des APR Ditzingen betroffen? Zu 9.: Der Dienstbetrieb des Logistikzentrums der Polizei ist von der Schließung des Autobahnpolizeireviers Ditzingen nicht betroffen. 10. Welche weitere Verwendung ist für die gesamte, nun nicht mehr in der alten Funktion genutzte Immobilie geplant? Zu 10.: Die Gesamtliegenschaft wurde bisher vom Logistikzentrum der Polizei sowie vom Autobahnpolizeirevier Ditzingen genutzt, wobei ca. zehn Prozent der Grundstücksfläche auf das Autobahnpolizeirevier entfielen. Das Logistikzentrum wird am Standort verbleiben. Für die freigesetzte Fläche wird eine Anschlussnutzung durch eine Landeseinrichtung oder alternativ eine Veräußerung geprüft. Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice