Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4654 24. 01. 2014 1Eingegangen: 24. 01. 2014 / Ausgegeben: 05. 03. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber um das Amt des Leiters und dessen Stellvertreters für das Polizeipräsidium Reutlingen standen zur Auswahl? 2. Nach welchen Kriterien wurden zum 1. Januar 2014 ein Leiter und dessen Stellvertreter des Polizeipräsidiums Reutlingen ernannt? 3. Welche Auswirkungen hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karls - ruhe zur Besetzung der neuen Führungspositionen auf das neu geschaffene Polizeipräsidium Reutlingen? 4. Wer leitet das Polizeipräsidium Reutlingen bis zu einer rechtmäßig erfolgten Personalauswahl? 5. Welche Dienstbezeichnung führt der oder die kommissarische Leiter/in des Polizeipräsidiums Reutlingen? 6. Wie wird der zum 1. Januar 2014 ernannte Präsident des Polizeipräsidiums Reutlingen und sein Stellvertreter bis zu einer rechtmäßig erfolgten Personalauswahl verwendet? 7. Wie viele Bedienstete der ehemaligen Polizeidirektion Esslingen mussten im Zuge der Umsetzung der Polizeireform zum 1. Januar 2014 einen anderen Dienstposten besetzen (aufgeschlüsselt nach Schutzpolizei, Kriminalpolizei, Nichtvollzug und Tarifbeschäftigte)? Kleine Anfrage des Abg. Andreas Deuschle CDU und Antwort des Innenministeriums Personalsituation im Polizeipräsidium Reutlingen nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14. Januar 2014 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4654 2 8. Wie viele Dienstposten der ehemaligen Polizeidirektion Esslingen sind im Zuge der Umsetzung der Polizeireform zum 1. Januar 2014 entfallen (auf - geschlüsselt nach Schutzpolizei, Kriminalpolizei, Nichtvollzug und Tarifbeschäftigte )? 9. Welche Kosten werden für Personalmaßnahmen (z. B. Trennungsgelder, Umzugskosten etc.) für die derzeitigen Bediensteten des neuen Polizeipräsidiums Reutlingen im ersten Quartal 2014 bedingt durch die Umsetzung der Polizeireform anfallen? 10. Inwieweit ist die Umsetzung der Polizeistrukturreform beim neuen Polizeipräsidium Reutlingen, insbesondere in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnik , Kriminaltechnik, Fuhrpark und Öffentlichkeitsarbeit abgeschlossen ? 22. 01. 2014 Deuschle CDU A n t w o r t Mit Schreiben vom 14. Februar 2014 Nr. 3-0300.0/30 beantwortet das Innen - minis terium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber um das Amt des Leiters und dessen Stellvertreters für das Polizeipräsisium Reutlingen standen zur Auswahl? 2. Nach welchen Kriterien wurden zum 1. Januar 2014 ein Leiter und dessen Stellvertreter ernannt? Zu 1. und 2.: Die Auswahl erfolgte aus der Gesamtzahl der im Statusamt A 16 und höher befindlichen Polizeivollzugsbeamten. Mit Wirkung vom 1. Januar 2014 wurden die aus der damaligen Sicht für diese Aufgaben am besten geeigneten Polizeivollzugsbeamten vorläufig mit der Leitung bzw. stellvertretenden Leitung des Polizeipräsidiums Reutlingen beauftragt. Eine Ernennung der betreffenden Beamten ist in diesem Zusammenhang nicht erfolgt. 3. Welche Auswirkungen hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karls - ruhe zur Besetzung der neuen Führungspositionen auf das neu geschaffene Polizeipräsidium Reutlingen? 4. Wer leitet das Polizeipräsidium Reutlingen bis zu einer rechtmäßig erfolgten Personalauswahl? 5. Welche Dienstbezeichnung führt der oder die kommissarische Leiter/in des Polizeipräsidiums Reutlingen? 6. Wie wird der zum 1. Januar 2014 ernannte Präsident des Polizeipräsidiums Reutlingen und sein Stellvertreter bis zu einer rechtmäßig erfolgten Personalauswahl verwendet? Zu 3. bis 6.: Die von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe betroffenen Füh - rungskräfte wurden mit Ablauf des Monats Januar 2014 von den ihnen vorläufig 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4654 kommissarisch übertragenen Dienstposten des Leiters beziehungsweise stellvertretenden Leiters der jeweiligen Dienststelle abberufen. Die Leitung der neun Präsidien, deren kommissarische Leiter nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe von ihrer Aufgabe abzuberufen waren, wurde nicht vom Beschluss des Gerichts betroffenen Präsidenten und weiteren geeigneten Führungskräften der Polizei als zusätzliche Aufgabe kommissarisch über - tragen. Das Polizeipräsidium Mannheim wird von Polizeivizepräsidentin Caren Denner vertretungsweise geführt. Die bisherigen kommissarischen Leiter wurden an andere Dienststellen abgeordnet. Sie werden dort mit Sonderfunktionen beauftragt . Die vom Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe betroffenen kommissarisch berufenen Vizepräsidenten nehmen seit ihrer Abberufung von diesen Funktionen bei den regionalen Polizeipräsidien und beim Polizeipräsidium Einsatz weiter ihre Funktion als Leiter des Führungs- und Einsatzstabes, Leiter der Revierdirektion oder der Kriminalpolizeidirektion, beim Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei als Leiter einer Abteilung sowie bei der Hochschule für Polizei als Leiter eines Instituts wahr. Auf eine kommissarische Besetzung der Vizepräsidentenposten wird bis zu den neuen personellen Entscheidungen verzichtet . Die Stellvertretung der kommissarisch führenden Präsidenten als reine Abwesenheitsvertretung regelt sich vielmehr nach dem jeweiligen Geschäftsverteilungsplan . Das Polizeipräsidium Reutlingen gehört zu den neun Präsidien, deren kommissarische Leiter von ihrer Aufgabe abzuberufen waren. Mit der Leitung des Polizeipräsidiums Reutlingen wurde mit Wirkung vom 1. Februar 2014 der Präsident des Landeskriminalamts Dieter Schneider kommissarisch beauftragt. Die Stellvertretung des kommissarischen Leiters obliegt ab diesem Zeitpunkt der jeweils rangdienstältesten Polizeivollzugsbeamtin bzw. dem jeweils rangdienstältesten Polizeivollzugsbeamten des höheren Dienstes. 7. Wie viele Bedienstete der ehemaligen Polizeidirektion Esslingen mussten im Zuge der Umsetzung der Polizeireform zum 1. Januar 2014 einen anderen Dienstposten besetzen (aufgeschlüsselt nach Schutzpolizei, Kriminalpolizei, Nichtvollzug und Tarifbeschäftigte)? Zu 7.: Die Zahlen ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle. Erläuternd ist hierzu anzumerken , dass im Rahmen der Polizeistrukturreform alle Dienststellen und Einrichtungen der Polizei Baden-Württemberg – mit Ausnahme des Landeskriminalamts und der Hochschule für Polizei – aufgelöst wurden, d. h. insbesondere auch alle bisherigen Polizeipräsidien und Polizeidirektionen. Allerdings sind, was letztere anbelangt, die Strukturen der Polizeireviere und -posten unverändert geblieben. Schutz-polizei Kriminalpolizei Beamte NVZ Tarifbesch. Gesamt PD Esslingen 748 136 7 114 1.005 Abzüglich nicht reformbetroffene Polizeireviere und -posten 618 3 0 38 659 Ergibt: Betroffene Beschäftigte 130 133 7 76 346 Abzüglich Weiterverwendung am Standort Esslingen 59 126 0 52 237 Ergibt: Dienstortwechsler 71 7 7 24 109 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4654 4 8. Wie viele Dienstposten der ehemaligen Polizeidirektion Esslingen sind im Zuge der Umsetzung der Polizeireform zum 1. Januar 2014 entfallen (aufgeschlüsselt nach Schutzpolizei, Kriminalpolizei, Nichtvollzug und Tarifbeschäftigte)? Zu 8.: Aufgrund der Umstrukturierung der Polizeiorganisation sind keine Dienstposten im Polizeivollzugsdienst entfallen. Sie wurden lediglich auf die neuen Dienst - stellen und Einrichtungen verteilt. Auf die Antwort zur Frage 7 wird im Übrigen verwiesen. 9. Welche Kosten werden für Personalmaßnahmen (z. B. Trennungsgelder, Umzugskosten etc.) für die derzeitigen Bediensteten des neuen Polizeipräsidiums Reutlingen im ersten Quartal 2014 bedingt durch die Umsetzung der Polizei - reform anfallen? Zu 9.: Die entstehenden Kosten für Personalmaßnahmen, wie beispielsweise Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung, können für das Polizeipräsidium Reutlingen zum aktuellen Zeitpunkt nicht beziffert werden. Ob und in welcher Höhe hier Kosten entstehen, hängt von der individuellen Situation der Betroffenen ab. Beim zentralen Plankapitel des Landespolizeipräsidiums wurden im Nachtragshaushalt 2014 für diesbezüglichen landesweiten Mehrbedarf rd. 2,6 Mio. Euro etatisiert. Es ist davon auszugehen, dass dieser Betrag auch für das Regionalpräsidium Reutlingen ausreichen wird. Im Übrigen sind im Nachtragshaushalt 2014 für das Polizeipräsidium Reutlingen bei Kap. 0343 – Tit. 453 01 – Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen u. dgl. – weitere 34.300 Euro veranschlagt, die für den üblichen Bedarf beim Polizeipräsidium Reutlingen vorgesehen sind. 10. Inwieweit ist die Umsetzung der Polizeistrukturreform beim neuen Polizei - präsidium Reutlingen, insbesondere in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnik , Kriminaltechnik, Fuhrpark und Öffentlichkeitsarbeit abgeschlossen ? Zu 10.: Die neuen Organisationseinheiten des Polizeipräsidiums Reutlingen sind arbeitsfähig und nehmen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihre Aufgaben entsprechend den im vergangenen Jahr in der Projektorganisation getroffenen Fest - legungen wahr. Im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik ist die Erteilung der erforderlichen Berechtigungen für die benötigten Programme und Laufwerke sowie die Anpassung der Datenprofile an die IT-Struktur des neuen Polizeipräsi - diums bis auf wenige Ausnahmen abgeschlossen. Abgesehen davon sind lediglich noch administrative Nacharbeiten erforderlich, die ohne spürbare Auswirkungen auf die operativen Einheiten sind. Die Umsetzung des Fuhrparks beim Polizeipräsidium Reutlingen ist ebenfalls abgeschlossen . Die zur Verfügung stehenden Fahrzeuge wurden den neugeschaffenen Organisationen orientiert an Personalstärke und Aufgabe zugeteilt. 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