Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Drucksache 15 / 4669 29. 01. 2014 Kleine Anfrage des Abg. Gernot Gruber SPD und Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Freie Lizenzierung von landeseigenem Bildmaterial K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es Einrichtungen des Landes (Museen, Theater, Denkmalämter o. Ä.), die ihr Bildmaterial frei lizenzieren oder frei verfügbar machen? 2. Unter welchen Voraussetzungen würde sie eine freie Lizenzierung oder eine freie Verfügbarkeit ermöglichen? 3. Sind ihr Fälle des Missbrauchs von landeseigenem Bildmaterial bekannt, das nicht lizenziert bzw. frei lizenziert wurde? 4. Falls ja, wie hoch beziffert sie den durch Missbrauch entstandenen Schaden? 5. Wie wird der mögliche Missbrauch landeseigenen Bildmaterials, das nicht lizenziert bzw. frei lizenziert wurde, verfolgt und aufgeklärt? 6. Sind ihr Fälle der kommerziellen Verwertung von Bildmaterial bekannt, das frei lizenziert wurde? 7. Falls ja, wie hoch beziffert sie die aus der Verwertung gewonnene Wertschöpfung ? 29. 01. 2014 Gruber SPD Eingegangen: 29. 01. 2014 / Ausgegeben: 28. 02. 2014 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4669 2 B e g r ü n d u n g Die Staatstheater, Landesmuseen und -denkmalämter wie auch landeseigene Bildungs - und Forschungseinrichtungen sind unersetzliche Stätten der Aufklärung und Erziehung wie auch der Erbauung und Unterhaltung. Zu diesen Zwecken werden immer häufi ger Bilder eingesetzt. Diese Bilder unterliegen grundsätzlich dem Urheberrecht. Um im Einklang mit dem geltenden Urheberrecht eine breitere Verwertung der Bilder zu ermöglichen, wurden freie Lizenzen geschaffen, die eine Verwertung der Bilder unter bestimmten Bedingungen, wie der Angabe des Urhebers oder der Lizenz, gestatten. Vor dem Hintergrund, dass das Bildmaterial landeseigener Einrichtungen weiten Teilen der Bevölkerung zugänglich oder verwertbar sein sollte, ist zu prüfen, in welchem Kontext und unter welchen Voraussetzungen es vorteilhaft ist, das Material unter eine freie Lizenz zu stellen oder gar frei verfügbar zu machen. Denkbar wäre etwa, das Bildmaterial digital für das Internet in geringer Aufl ösung freizugeben, sodass die Gefahr eines Missbrauchs durch Vervielfältigung begrenzt wird. A n t w o r t Mit Schreiben vom 20. Februar 2014 Nr. 41-0521.3/197/1 beantwortet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Abstimmung mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es Einrichtungen des Landes (Museen, Theater, Denkmalämter o. Ä.), die ihr Bildmaterial frei lizenzieren oder frei verfügbar machen? Zu 1.: Die Staatstheater Stuttgart stellen kein Bildmaterial zur freien Nutzung durch die Öffentlichkeit zur Verfügung. Eine freie Lizenzierung kommt hier nicht in Betracht , da an dem von den Theatern verwendeten Bildmaterial Drittrechte bestehen. Nutzungsrechte am Bildmaterial erwerben die Staatstheater Stuttgart nur insoweit, als dies für die theatereigene Nutzung notwendig ist. Das Badische Staatstheater stellt ausgewählte und von der Generalintendanz freigegebene Produktionsfotos für die Presse und für wissenschaftliche Einrichtungen zur Verfügung. Diese sind honorarfrei ausschließlich für Pressenutzung, für Berichterstattung mit öffentlichem Interesse, wissenschaftliche Tätigkeit oder Archivierung in wissenschaftlichen Einrichtungen. Bei Print-Abdruck oder Nutzung im Internet ist eine Namensnennung des Fotografen/der Fotografi n verpfl ichtend. Pressebilder sind in sehr hoher Aufl ösung nur über die Pressestelle des Staatstheaters und in mittlerer Aufl ösung nur über den Passwort geschützten Pressebereich der Theaterwebseite zu beziehen. Im Internet (Webseite und Social Media) wird ebenfalls eine von der Generalintendanz freigegebene Auswahl an Produktionsbildern in sehr niedriger Aufl ösung eingestellt. Die Landesmuseen, das Landesarchiv Baden-Württemberg und die Landesbibliotheken stellen Bildmaterial nur unter bestimmten Voraussetzungen frei zur Verfügung . Im digitalen Katalog der Museen oder z. B. in den Portalen LEO-BW und Deutsche Digitale Bibliothek werden Bilder in geringer Aufl ösung ins Netz gestellt. Das Haus der Geschichte unterhält seit 2013 eine Onlinepräsentation des Fotoarchivs auf der Plattform fl ickr.com. Einige Bilder stehen dort im Rahmen einer Creative Commons Lizenz (CC BY-NC 2.0) zur Verfügung. Auch die Staatlichen Schlösser und Gärten bieten im Internet Bildmaterial unentgeltlich zum Download an. Diese Bilder dürfen ausschließlich für Zwecke der Berichterstattung über die Kulturdenkmale verwendet werden; die gewerbliche Nutzung ist untersagt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4669 3 Die Landesdenkmalpfl ege lizenziert ihr Bildmaterial weder frei noch macht sie es frei verfügbar. 2. Unter welchen Voraussetzungen würde sie eine freie Lizenzierung oder eine freie Verfügbarkeit ermöglichen? Zu 2.: Eine freie Lizenzierung setzt zunächst die Rechteklärung bzw. den Besitz der ausschließlichen Nutzungsrechte am Bildmaterial voraus. Bei Verwendung des Bildmaterials für Forschung und Lehre und für Presseinformationen wird in der Regel (keine kommerzielle Verwendung) kein Entgelt für die Nutzung erhoben. Die Digitalisate des Landesarchivs werden unter der Lizenz CC-BY zugänglich gemacht. Die Lizenzierung bezieht sich dabei auf die Bild-, Audio- oder Videodatei in der Qualität, in der sie dem Link folgend auf den Internetseiten des Landesarchivs verfügbar sind bzw. falls kein Link vorhanden ist auf die dort verfügbaren Vorschaubilder. Die Nutzungsbedingungen sehen vor: – Nennung der Archivsignatur, sodass auch andere Interessierte die Archivale identifi zieren können. – Nennung des Urhebers (falls es sich um ein Werk im Sinne des Urheberrechts handelt). Darüber hinaus wird empfohlen, die ins Internet eingestellten Digitalisate mit dem Online-Findmittelsystem des Landesarchivs zu verlinken, um den für das Verständnis des Archivales nötigen Kontext zu erhalten. Die Digitalisate der Landesbibliotheken werden unter der Lizenz CC-BY-SA zugänglich gemacht. Als Quelle ist die jeweilige Landesbibliothek zu nennen. Den Nutzern werden die Digitalisate in verschiedenen Varianten angeboten. Kostenlos ist das Herunterladen im JPG-Format mit geringer Aufl ösung. Bilder mit höherer Aufl ösung können mit Einwilligung der Landesbibliotheken und gegen Gebühr bezogen werden. Für den Bereich der Landesdenkmalpfl ege wird eine freie Lizenzierung oder freie Verfügbarkeit von landeseigenem Bildmaterial kritisch gesehen. Für den vorhandenen , bei rund 150.000 Kulturdenkmalen im Land sehr umfangreichen Bestand an Bildmaterialien der Denkmalpfl ege ist eine Überprüfung der Urheber- und Nutzungsrechte der jeweiligen Werke im Hinblick auf die Zulässigkeit einer freien Lizenzierung oder Verfügbarkeit mit vertretbarem personellem und organisatorischem Aufwand nicht leistbar. Bei aus öffentlichen Mitteln fi nanzierten Bildmaterialien ist es nicht zu beanstanden, wenn diese nicht unbeschränkt – möglicherweise kommerziellen – Anbietern zur Verfügung gestellt werden, sondern eine Nutzungsüberlassung nur im Einzelfall und unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen kann. 3. Sind ihr Fälle des Missbrauchs von landeseigenem Bildmaterial bekannt, das nicht lizenziert bzw. frei lizenziert wurde? Zu 3.: Der Missbrauch von landeseigenem Bildmaterial ist bisher nur bei den Landesmuseen in Einzelfällen bekannt geworden. Dem Landesarchiv Baden-Württemberg , den Landesbibliotheken und den Staatstheatern sind keine entsprechenden Missbrauchsfälle bekannt. Wie unter Ziffer 1 dargelegt, wird das Bildmaterial der Landesdenkmalpfl ege weder unlizenziert noch frei lizenziert verfügbar gemacht. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4669 4 4. Falls ja, wie hoch beziffert sie den durch Missbrauch entstandenen Schaden? Zu 4.: Der Schaden der bekannt gewordenen Missbrauchstatbeständen wird als gering eingestuft. 5. Wie wird der mögliche Missbrauch landeseigenen Bildmaterials, das nicht lizenziert bzw. frei lizenziert wurde, verfolgt und aufgeklärt? Zu 5.: Im Hinblick auf die Personalausstattung an den Landesmuseen ist eine systematische Recherche nach Lizenzverstößen nicht möglich. Missbräuchliche Verwendung von landeseigenem Bildmaterial wird eher zufällig entdeckt. In diesem Fall müssen die Verantwortlichen nachträglich die Gebühr entrichten. Beim Landesarchiv und den Landesbibliotheken wird bislang kein Bedarf an derartigen Maßnahmen gesehen. 6. Sind ihr Fälle der kommerziellen Verwertung von Bildmaterial bekannt, das frei lizenziert wurde? Zu 6.: Bei den Landesmuseen sind zwei Fälle bekannt; beim Landesarchiv, den Landesbibliotheken und den Staatstheatern sind keine derartigen Fälle bekannt. 7. Falls ja, wie hoch beziffert sie die aus der Verwertung gewonnene Wertschöpfung ? Zu 7.: Bei den beiden bekannten Fällen im Bereich der Landesmuseen lässt sich die Wertschöpfung nicht ermitteln. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst