Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4715 05. 02. 2014 1Eingegangen: 05. 02. 2014 / Ausgegeben: 01. 04. 2014 G r o ß e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Dienstposten sind im Einzelnen konkret von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14. Januar 2014, 2 K 3565/1, betroffen? 2. Welche Dienstposten/Positionen/Aufgaben übernehmen die nach dem ersten Auswahlverfahren im Einzelnen als Präsidenten bzw. Vizepräsidenten vorgesehenen Personen? 3. Wie sind die einzelnen Dienstposten/Positionen/Aufgaben im Vergleich zur bisherigen Tätigkeit der als Präsidenten bzw. Vizepräsidenten vorgesehenen Personen bewertet? 4. Welche Personen nahmen bisher die nun den ursprünglich als Präsidenten bzw. Vizepräsidenten vorgesehenen Personen zugeteilten Aufgaben wahr und welche Aufgaben übernehmen die erstgenannten Personen jetzt? 5. Wer übernimmt im Einzelnen die Posten der Präsidenten bzw. Vizepräsidenten bis zum Ende des neuen Auswahlverfahrens? 6. Welche zusätzlichen Kosten werden insgesamt durch die Folgen des fehlerhaften ersten Verfahrens entstehen und wie setzen sich diese zusammen? 7. Wie wird sichergestellt, dass die als Präsidenten bzw. Vizepräsidenten vorgesehenen Personen durch ihre jetzige Tätigkeit keinen Bewährungsvorsprung gewinnen ? 8. Auf welcher rechtssicheren Grundlage kommt Innenminister Reinhold Gall zu der Erkenntnis, dass „wir die Besten ausgesucht haben“, wie er unter anderem gegenüber den „Badischen Neuesten Nachrichten“ formulierte? Große Anfrage der Fraktion der FDP/DVP und Antwort der Landesregierung Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zur Polizeireform und ihre Folgen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4715 2 9. Widerspricht diese Aussage der Feststellung des Verwaltungsgerichts Karls - ruhe, dass die Erkenntnisgrundlage für die Auswahlentscheidung unvollkommen war und es daher schlussendlich möglich ist, dass eine andere Auswahl - entscheidung zu treffen sein wird? 10. Steht schon vor dem Ende des neuerlichen Auswahlverfahrens fest, an wen im Einzelnen unter Beachtung der beamtenrechtlichen Grundsätze die Dienst - posten und Beförderungsstellen zu vergeben sind? 11. Wer hatte auf den unterschiedlichen Verwaltungsebenen mit den fehlerhaften Stellenvergaben bis zur Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zu tun? 12. Welche Stellen hatten der Art des nun für rechtswidrig erkannten Auswahlverfahrens zugestimmt? 13. Gab es Bedenken gegen das Verfahren und wenn ja, von wem? 14. Werden disziplinarische Maßnahmen in Anbetracht der Fehlerhaftigkeit des Verfahrens erwogen oder sind sie schon eingeleitet? 15. Wie lange wird das neuerliche Auswahlverfahren dauern? 16. Wann beginnt das neue Auswahlverfahren? 17. Wer wird dabei die Federführung innehaben? 18. Wie wird das Verfahren konkret ausgestaltet? 19. Welche Stellen wurden im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung seit dem 1. Mai 2011 ohne Ausschreibung vergeben? 20. In welchen Auswahlverfahren fehlten für einzelne Bewerber aktuelle Regel - beurteilungen und wie ist man damit umgegangen? 21. Wie oft musste seit dem 1. Mai 2011 ein Auswahlverfahren im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung aufgrund von Begehren einzelner Bewerber oder gerichtlicher Entscheidungen teilweise oder ganz wiederholt oder variiert fortgeführt werden? 04. 02. 2014 Dr. Rülke, Dr. Goll und Fraktion 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4715 B e g r ü n d u n g Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe führt zu erheblichen organisatorischen Maßnahmen, die es nachzuvollziehen gilt. Ebenso verdient das als rechtswidrig festgestellte ursprüngliche Auswahlverfahren eine nähere Untersuchung . A n t w o r t Schreiben des Staatsministeriums vom 18. März 2014 Nr. I 0300.0: In der Anlage übersende ich unter Bezugnahme auf § 63 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage. Krebs Ministerin im Staatsministerium Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4715 4 Mit Schreiben vom 18. März 2014 Nr. 3-0300.0/30 beantwortet das Innenministerium im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Dienstposten sind im Einzelnen konkret von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14. Januar 2014, 2 K 3565/1, betroffen? Zu 1.: Die betroffenen Dienstposten ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle. 2. Welche Dienstposten/Positionen/Aufgaben übernehmen die nach dem ersten Auswahlverfahren im Einzelnen als Präsidenten bzw. Vizepräsidenten vorgesehenen Personen? Zu 2.: Die mit Ablauf des 31. Januar 2014 abberufenen kommissarischen Leiter sind bei den Dienststellen, an die sie seither abgeordnet sind, entsprechend den ihnen übertragenen Ämtern in der Besoldungsgruppe A 16 amtsangemessen zu ver - wenden. Neben der Beratung der Interimspräsidenten werden von den betroffenen Beamten insbesondere folgende Sonderaufgaben wahrgenommen: _____________________________________ 1 Polizeipräsidium 2 Für den Bereich des Präsidiums Bildung Dienststelle/Einrichtung Leitung Stv. Leitung PP1 Aalen x x PP Freiburg x PP Heilbronn x PP Karlsruhe x x PP Konstanz x x PP Ludwigsburg x x PP Mannheim x PP Offenburg x x PP Reutlingen x x PP Stuttgart x PP Tuttlingen x x PP Ulm x PP Einsatz x Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei x x Hochschule für Polizei x2 Landeskriminalamt 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4715 Von den als Vizepräsidenten abberufenen 14 Beigeladenen werden bei den regionalen Polizeipräsidien und beim Polizeipräsidium Einsatz weiter ihre nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten Funktionen als Leiter des Führungs- und Einsatz - stabes, Leiter der Direktion Polizeireviere oder der Kriminalpolizeidirektion, beim Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei als Leiter einer Abteilung sowie bei der Hochschule für Polizei als Leiter eines Instituts wahrgenommen. abberufener komm. Leiter PP Aalen Ausarbeitung ausstehender Dienstvereinbarungen für das PP Aalen im Auftrag des Interimspräsidenten ; Mitwirkung bei der Entwicklung von landesweiten Standards für die dienststelleninterne Stellenverteilung im Auftrag des Landespolizeipräsidiums abberufener komm. Leiter PP Karlsruhe Landesprojekt „zentrale Zeitwirtschaft“ abberufener komm. Leiter PP Konstanz Projekt „qualitative Personalausstattung der Spezialpräsidien (einschl. Eingruppierungsfragen )“ im Auftrag des Landespolizeipräsidiums abberufener komm. Leiter PP Ludwigsburg Projekt Zukunftsthemen PP Heilbronn, u.a. Aufbau betriebliches Gesundheitsmanagement abberufener komm. Leiter PP Mannheim Landesprojekt „Leitstellen“ abberufener komm. Leiter PP Offenburg Projekte „Qualitätsmanagement“ und „Weiterentwicklung der dezentralen Budgetierung“ des PP Freiburg; Mitwirkung bei der Entwicklung von landesweiten Standards für die dienststelleninterne Stellenverteilung im Auftrag des Landespolizeipräsidiums abberufener komm. Leiter PP Reutlingen Mitwirkung bei der Entwicklung von landesweiten Standards für die dienststelleninterne Stellenverteilung im Auftrag des Landespolizeipräsidiums abberufener komm. Leiter PP Tuttlingen Evaluation der polizeilichen Fortbildung und der Festlegung von Standards für die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg abberufener komm. Leiter Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Ausgestaltung Technikprioritäten der nächsten Jahre und Technikhaushalt für das Referat 34 des Landespolizeipräsidiums Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4715 6 3. Wie sind die einzelnen Dienstposten/Positionen/Aufgaben im Vergleich zur bisherigen Tätigkeit der als Präsidenten bzw. Vizepräsidenten vorgesehenen Personen bewertet? 4. Welche Personen nahmen bisher die nun den ursprünglich als Präsidenten bzw. Vizepräsidenten vorgesehenen Personen zugeteilten Aufgaben wahr und welche Aufgaben übernehmen die erstgenannten Personen jetzt? Zu 3. und 4.: Die von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Karlsruhe betroffenen Dienststellenleitungen sind jeweils nach Besoldungsgruppe B 3, die stellvertretenden Leitungen nach Besoldungsgruppe B 2 bewertet. Auf die Antwort zu Frage 2 wird im Übrigen verwiesen. 5. Wer übernimmt im Einzelnen die Posten der Präsidenten bzw. Vizepräsidenten bis zum Ende des neuen Auswahlverfahrens? Zu 5.: Die Leitung der neun Präsidien, deren kommissarische Leiter von ihrer Aufgabe abzuberufen waren, wurde kommissarisch nicht vom Beschluss des Gerichts betroffenen Präsidenten und weiteren geeigneten Führungskräften der Polizei als zusätzliche Aufgabe übertragen. In Einzelnen sind dies: Das Polizeipräsidium Mannheim wird von der dortigen Polizeivizepräsidentin vertretungsweise geführt. Auf eine kommissarische Besetzung der Vizepräsidentenposten wird bis zu den neuen personellen Entscheidungen verzichtet. Die Stellvertretung der kommissarisch führenden Präsidenten als reine Abwesenheitsvertretung regelt sich vielmehr nach dem jeweiligen Geschäftsverteilungsplan. 6. Welche zusätzlichen Kosten werden insgesamt durch die Folgen des fehlerhaften ersten Verfahrens entstehen und wie setzen sich diese zusammen? Zu 6.: Aufgrund der Abordnung der abberufenen Dienststellenleiter an andere Dienststellen entstehen durch die damit verbunden Änderungen der Dienstorte Ansprüche auf Trennungsgeld in derzeit noch nicht näher bezifferbarer Höhe. Durch die Übernahme der Leitung der betroffenen Dienststellen durch andere Führungskräfte der Polizei als zusätzliche Aufgabe entstehen zudem zusätzliche Reisekosten in ebenfalls derzeit noch nicht näher bezifferbarer Höhe. Ferner hat das PP Aalen Leiter Polizeipräsidium Einsatz PP Karlsruhe Inspekteur der Polizei Landespolizeipräsidium PP Konstanz Ltd. Kriminaldirektor M.S. Landespolizeipräsidium PP Ludwigsburg Leiter Polizeipräsidium Heilbronn PP Offenburg Leiter Polizeipräsidium Freiburg PP Reutlingen Präsident des Landeskriminalamts PP Tuttlingen Präsident der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Leiter Polizeipräsidium Ulm 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4715 Land als unterlegene Partei im Verfahren vor dem VG Karlsruhe die Gerichts - kosten zu tragen sowie dem Antragsteller die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu ersetzen. 7. Wie wird sichergestellt, dass die als Präsidenten bzw. Vizepräsidenten vorgesehenen Personen durch ihre jetzige Tätigkeit keinen Bewährungsvorsprung gewinnen ? Zu 7.: „Als Präsidenten bzw. Vizepräsidenten vorgesehene Personen“ gibt es momentan nicht. Die insgesamt 23 vom Beschluss des VG Karlsruhe betroffenen Dienst - posten wurden öffentlich ausgeschrieben. Aus den auf die jeweiligen Aus - schreibungen eingegangenen Bewerbungen werden die einzelnen Dienstposten sodann an diejenigen Bewerber vergeben, die das jeweilige Anforderungsprofil erfüllen und aufgrund eines den Vorgaben des Artikels 33 Absatz 2 des Grund - gesetzes entsprechenden Leistungsvergleichs als die am besten geeigneten aus - gewählt werden. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass in der Rechtsprechung ein auswahlrelevanter Erfahrungsvorsprung grundsätzlich erst bei einer Aufgabenwahrnehmung über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten angenommen wird. Des Weiteren unterscheidet die Rechtsprechung zwischen der mit der eigenverantwortlichen Wahrnehmung des zugewiesenen Aufgabenbereichs verbundenen Übertragung eines Dienstpostens (auch wenn diese nur kommissarisch erfolgt), und der lediglich vertretungsweisen, durch den jeweils Rangdienstältesten erfolgenden Aus - übung der Dienstgeschäfte, die regelmäßig keinen qualitativen Unterschied in der Aufgabenwahrnehmung vermittelt und in der Folge auch zu keinem beurteilungsund auswahlrelevanten Erfahrungsvorsprung führt. 8. Auf welcher rechtssicheren Grundlage kommt Innenminister Gall zu der Erkenntnis , dass „wir die Besten ausgesucht haben“, wie er unter anderem gegen - über den „Badischen Neuesten Nachrichten“ formulierte? Zu 8.: Herr Innenminister Gall hat mit dieser Aussage seine Überzeugung zum Ausdruck gebracht, dass im Sommer 2013 die aus der damaligen Sicht für diese Aufgaben am besten geeigneten Polizeivollzugsbeamten ausgewählt wurden. Mit dieser Aussage wurde kein Präjudiz für die anstehende Auswahl getroffen. 9. Widerspricht diese Aussage der Feststellung des Verwaltungsgerichts Karls - ruhe, dass die Erkenntnisgrundlage für die Auswahlentscheidung unvollkommen war und es daher schlussendlich möglich ist, dass eine andere Auswahl - entscheidung zu treffen sein wird? Zu 9.: Nein. Die betreffende Passage im Beschluss des VG Karlsruhe lautet wie folgt: „Diesen Anforderungen ist hier nicht genüge getan, denn die nach den Angaben des Antragsgegners der Auswahlentscheidung zugrunde gelegten Beurteilungen sind zumindest in wesentlichen Teilen nicht mit einer schriftlichen Begründung dokumentiert. (…) Jedenfalls auf der jetzigen, mit Blick auf den anzulegenden Auswahlmaßstab noch unvollkommenen Erkenntnisgrundlage erscheint es möglich , dass einer der im Streit stehenden Dienstposten beziehungsweise eine der Beförderungsstellen im Falle eines fehlerhaften Auswahlverfahrens an den Antragsteller vergeben würde.“ Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4715 8 Damit wird deutlich, dass das Verwaltungsgericht seine Schlussfolgerung, dass eine andere Entscheidung möglich erscheine, nicht an die Feststellung einer fehlerhaften Auswahlentscheidung sondern deren fehlende Dokumentation knüpft, durch welche es dem Gericht wie auch dem Antragsteller letztlich verwehrt war, die Richtigkeit der getroffenen Auswahlentscheidung nachzuvollziehen. 10. Steht schon vor dem Ende des neuerlichen Auswahlverfahrens fest, an wen im Einzelnen unter Beachtung der beamtenrechtlichen Grundsätze die Dienst - posten und Beförderungsstellen zu vergeben sind? Zu 10.: Nein; auf die Antwort zu Frage 7 wird im Übrigen verwiesen. 11. Wer hatte auf den unterschiedlichen Verwaltungsebenen mit den fehlerhaften Stellenvergaben bis zur Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zu tun? 12. Welche Stellen hatten der Art des nunmehr für rechtswidrig erkannten Auswahlverfahrens zugestimmt? 13. Gab es Bedenken gegen das Verfahren und wenn ja, von wem? Zu 11. bis 13.: Mit dem Vorgang befasst waren im Innenministerium im Sommer 2013 das für Personalangelegenheiten zuständige Referat der Abteilung 3 – Landespolizeipräsidium –, der ehemalige Inspekteur der Polizei und Gesamtprojektverantwortliche sowie die Abteilungsleitung in Rückkoppelung mit der Hausspitze. Ferner wurde der Ministerrat über die Personalvorschläge des Innenministeriums in Kenntnis gesetzt. Die Ernennungsverfahren der Personen sollten erst später mit Einzel - anträgen durch das Innenministerium beim Staatsministerium beantragt und anschließend der Ministerrat beteiligt werden. 14. Werden disziplinarische Maßnahmen in Anbetracht der Fehlerhaftigkeit des Verfahrens erwogen oder sind sie schon eingeleitet? Zu 14.: Ein Disziplinarverfahren ist einzuleiten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen , die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen. Für den Pflichtenkreis der Beamten gilt der Grundsatz, dass fehlerhafte und nachlässige Arbeitsweisen nicht ohne Weiteres einen disziplinarisch zu ahndenden Verstoß gegen Dienstpflichten darstellen, sondern nur dann, wenn eine Vielzahl von Mängeln erwiesen ist, die über das normale Versagen eines durchschnittlichen Beamten hinausgehen und nicht Unvermögen, sondern echte Schuld (z. B. Vorsatz oder bewusste Gleich - gültigkeit) vorliegt. Die vorliegende lediglich rechtliche Fehleinschätzung (unvollkommene Erkenntnisgrundlage für die Auswahlentscheidung) erfolgte weder vorsätzlich, noch bewusst gleichgültig. 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4715 15. Wie lange wird das neuerliche Auswahlverfahren dauern? 16. Wann beginnt das neue Auswahlverfahren? 17. Wer wird dabei die Federführung innehaben? 18. Wie wird das Verfahren konkret ausgestaltet? Zu 15. bis 18.: Die Stellenausschreibungen wurden am 24. Februar 2014 veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist endete am 12. März 2014. Im Übrigen können zur Dauer des Verfahrens derzeit noch keine verbindlichen Aussagen getroffen werden, da diese von zahlreichen Faktoren abhängig ist, die der Einflussnahme der Verwaltung ent - zogen sind. So ist die Vergabe dann rasch möglich, wenn sich auf einen Dienst - posten nur eine Person bewirbt, die das Anforderungsprofil erfüllt. Auch wenn mehrere geeignete Bewerbungen eingehen, ist ein sehr zügiges Verfahren dann zu erwarten, wenn alle Bewerber über aktuelle Regelbeurteilungen verfügen. Sofern Anlassbeurteilungen gefertigt werden müssen, nimmt dies zusätzlich Zeit in Anspruch . Zu einem längeren Verfahren unbestimmter Dauer bei der Dienstpostenvergabe kann es dann kommen, wenn es erneut zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen sollte. Die Federführung bei dem Verfahren wird das für Personalangelegenheiten zuständige Referat der Abteilung 3 – Landespolizeipräsidium – des Innenministe - riums innehaben. Auf die Antwort zu Frage 7 wird im Übrigen verwiesen. 19. Welche Stellen wurden im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung seit dem 1. Mai 2011 ohne Ausschreibung vergeben? Zu 19.: Eine generelle Pflicht zur Stellenausschreibung besteht rechtlich nicht. Im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung werden aber grundsätzlich alle freien Stellen zur Besetzung ausgeschrieben. Von einer Ausschreibung kann allgemein oder im Einzelfall abgesehen werden, wenn vorrangige Gründe der Personalplanung oder des Personaleinsatzes entgegenstehen (§ 11 Absatz 2 Satz 3 des Landesbeamtengesetzes [LBG]). Die Pflicht zur Ausschreibung gilt gemäß § 11 Absatz 3 LBG unter anderem nicht für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe, für die Laufbahngruppe des mittleren Dienstes (ausgenommen die Besoldungsgruppen A 9 und A 9 mit Amtszulage) oder für die Dienstposten der leitenden Beamten der obersten Dienstbehörden und der diesen unmittelbar nachgeordneten Behörden. Diese Regelungen galten auch bereits vor dem 1. Mai 2011 und wurden angewandt . Auch vor dem 1. Mai 2011 wurden im Zuständigkeitsbereich der damaligen Landesregierung herausgehobene Führungspositionen in der Landesverwaltung ohne Ausschreibung besetzt. Exemplarisch hingewiesen wird auf die Vergabe der Leitung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg an ein ehemaliges Mitglied des Landtags im Jahr 2007. Im Staatsministerium wurden im Jahr 2010 beispielsweise die Position des Sprechers der Landesregierung (Leitung der Abteilung II) und die Position des Leiters der Grundsatzabteilung (Abteilung IV) ohne Ausschreibung vergeben. Darüber hinaus haben die Ressorts folgende Angaben gemacht: Staatsministerium Im Bereich des Staatsministeriums (einschließlich der Landesvertretung Berlin) wurden seit dem 1. Mai 2011 insgesamt 28 Stellen ohne Ausschreibung besetzt. Bei zehn Stellen handelte es sich um leitende Beamtinnen bzw. Beamte. In neun Fällen handelte es sich um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der persönlichen Büros der Hausspitze, deren Aufgabenbereich ein enges Vertrauensverhältnis zwi- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4715 10 schen der Amtsleitung und den Bediensteten voraussetzt. In fünf Fällen handelte es sich um Stellen in politisch sensiblen Bereichen, die neben Fachkenntnissen eine Vertrautheit mit politischen Abläufen voraussetzen (Grundsatzreferat) bzw. in drei Fällen um Spezialistenstellen im Bereich der Bürgerbeteiligung bzw. Beteiligungsverwaltung , sodass aus diesen Gründen auf eine Ausschreibung verzichtet wurde. In einem Fall handelte es sich um eine Stellenbesetzung zur Überbrückung eines vorübergehenden Personalengpasses, sodass vorrangige Gründe der Personalplanung einer Ausschreibung entgegenstanden. Die Besetzung ohne Ausschreibung entspricht in diesen Fällen der bereits vor dem 1. Mai 2011 geübten Praxis und erfolgte in Abstimmung mit dem örtlichen Personalrat und der Beauftragten für Chancengleichheit. Nicht berücksichtigt sind die Stellen, die durch Versetzungsbewerberinnen und -bewerber sowie durch hausinterne Umsetzungen besetzt wurden. Innenministerium Im Innenministerium (ohne Polizeivollzugsdienst) wurde im fraglichen Zeitraum bei insgesamt 14 Stellen auf eine Ausschreibung verzichtet. Bei sieben Stellen handelte es sich um solche für leitende Beamtinnen bzw. Beamte . Vier Fälle betrafen Positionen, die im unmittelbaren Umfeld der Amtsleitung angesiedelt sind und daher eine besondere Vertrauensstellung mit sich bringen . Sie wurden in Abstimmung mit dem örtlichen Personalrat und der Beauftragten für Chancengleichheit nicht ausgeschrieben. Dieses Verfahren entspricht der langjährigen Praxis in vergleichbaren Fällen, die auch vor dem 1. Mai 2011 schon so gehandhabt wurde. Bei den weiteren drei Fällen handelte es sich um Referentenstellen für Spezia - listen in den Bereichen Brandschutz und IT. Soweit für den nachgeordneten Bereich des Innenministeriums (ohne Polizeibereich ) konkrete Zahlen vorliegen, stellen sich diese wie folgt dar: Stelle Anzahl Zentralstelle (u.a. Leitung) 5 Pressestelle (Leitung) 1 Abteilungsleitung 1 Stellvertretende Abteilungsleitung 3 Referatsleitung 1 Referent/in 3 Gesamt 14 Stelle Anzahl Stellvertretende Abteilungsleitung Regierungspräsidium 5 Koordinierungsstelle Regierungspräsidium 5 Referent/in höherer Dienst oder vergleichbare Tarifbeschäftigte 1 Gehobener Dienst oder vergleichbare Tarifbeschäftigte 3 Mittlerer Dienst oder vergleichbare Tarifbeschäftigte 3 Gesamt 17 11 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4715 Angaben des Innenministeriums – Landespolizeipräsidium – für den Polizeibereich: Die Stellenbesetzung ist im Polizeibereich ganz überwiegend auf nachgeordnete Dienststellen delegiert, die die Verfahren eigenverantwortlich durchführen. Beispielsweise erfolgte vor der Polizeistrukturreform ein nicht unerheblicher Teil der Stellenbesetzungen bis einschließlich Besoldungsgruppe A 11 auf Ebene der Polizeidirektionen , die dabei unterschiedlich verfahren sind. Es gab und gibt keine listenmäßige Erfassung der Stellenvergabeverfahren. Eine konkrete Feststellung zu der Frage, welche Stellen vor oder nach dem 1. Mai 2011 ohne Ausschreibung vergeben wurden, könnte daher nur durch eine Sichtung der gesamten (Alt-)Aktenbestände der mit dem Inkrafttreten des Polizeistrukturreformgesetzes aufge - lösten Dienststellen sowie der neuen und fortbestehenden Dienststellen erfolgen. Dies wäre mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden und in der für die Beantwortung einer Landtagsanfrage selbst im Falle einer Fristverlängerung zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Das Innenministerium – Landespolizeipräsidium – selbst schreibt im höheren Polizeivollzugsdienst grundsätzlich alle Stellen öffentlich, d. h. landesweit aus. In der Regel nicht ausgeschrieben wurden im Polizeibereich in langjähriger Praxis, auch schon vor dem 1. Mai 2011, die im Bereich der B-Besoldung angesiedelten Dienststellenleitungen. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (Kultusministerium) Im Geschäftsbereich des Kultusministeriums wurden seit dem 1. Mai 2011 zwanzig Stellen ohne Ausschreibung vergeben. Davon unterlagen vier Stellen nach § 11 Absatz 3 Nummer 3 LBG nicht der Ausschreibungspflicht. In einem Fall erfolgte eine amtsangemessene Verwendung der Beamtin nach ihrer Rückkehr aus einem anderen Ressort. Bei den übrigen Fällen handelt es sich überwiegend um Vertrauensstellen im unmittelbaren Umfeld der Amtsleitung, die in Abstimmung mit der Beauftragten für Chancengleichheit und unter Beteiligung des örtlichen Personalrats nach dem Regierungswechsel neu besetzt wurden. Dieses Verfahren entspricht der langjährigen Praxis in vergleichbaren Fällen. Nicht berücksichtigt sind die Stellen, die durch Versetzungsbewerber/-innen oder durch Ringtausch besetzt wurden. Justizministerium Im Justizministerium werden die Positionen im höheren Dienst nahezu aus - schließlich mit abgeordneten Richtern und Staatsanwälten aus dem Geschäfts - bereich besetzt, die nach wenigen Jahren wieder in die gerichtliche oder staats - anwaltliche Praxis zurückkehren. Ausschreibungen erübrigen sich für diesen Personenkreis . Traditionell werden nur sehr wenige Stellen originär im Justizministerium besetzt. Die Besetzung erfolgt dabei im gehobenen und mittleren Dienst nach vorheriger Ausschreibung. Im höheren Dienst erfolgte keine Ausschreibung. Auf § 11 Absatz 3 LBG wird hingewiesen. Alle Stellenbesetzungen für den höheren Dienst in der gerichtlichen und staats - anwaltschaftlichen Praxis erfolgen ausnahmslos, bis zu den höchsten Führungsämtern , auf der Grundlage von Ausschreibungen. Dies gilt auch für die Notare und Amtsanwälte sowie für die Beförderungsstellen im gehobenen Dienst. Im Bereich des mittleren Dienstes werden die herausgehobenen Funktionsstellen ausgeschrieben . Im Justizvollzug wurden drei Stellen für Leiterinnen und Leiter der dem Justiz - ministerium unmittelbar nachgeordneten Justizvollzugseinrichtungen ohne Ausschreibung besetzt (§ 11 Absatz 3 Nummer 3 LBG). Die Stellen der hauptamtlichen Dozenten bei der Fachhochschule Schwetzingen – Hochschule für Rechtspflege – werden im Benehmen mit den Ländern RheinlandPfalz und Saarland besetzt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4715 12 Ministerium für Finanzen und Wirtschaft (MFW) Die Stellen, die ohne vorherige Ausschreibung vergeben wurden, können den nachfolgenden Übersichten entnommen werden. Hierin nicht enthalten sind Übernahmen von Anwärterinnen und Anwärtern, Referendarinnen und Referendaren sowie Auszubildenden nach Beendigung der Ausbildung sowie Dienstposten - besetzungen im Rahmen von statusgleichen hausinternen Umsetzungen. Außerdem führten im nachgeordneten Bereich in einigen Fällen Initiativbewerbungen wie zum Beispiel von Fachingenieuren in Mangelbereichen wie Versorgungs - und Elektrotechnik oder Bauingenieurwesen oder von Aushilfskräften zu Einstellungen ohne Ausschreibung. a) Ministerium b) Nachgeordneter Bereich c) Beteiligungsverwaltung Es wurden drei Geschäftsführerstellen ohne Ausschreibung neu besetzt. Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) Im Bereich des MLR wurde ressortweit bei insgesamt vier Stellen gemäß § 11 Absatz 3 Nummer 3 LBG auf eine Ausschreibung verzichtet. Bezüglich der Besonderheiten bei der Einrichtung des Nationalparks Nordschwarzwald wird auf die Stellungnahme des MLR zur Drucksache 15/4636 (Antrag der Abg. Dr. Bullinger u. a. FDP/DVP) verwiesen. Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren (Sozialministerium) Im Zuge der Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche 2011 sind bisherige Aufgaben des Kultus- und des damaligen Umweltministeriums auf das Sozialministerium übergegangen. Dementsprechend wurden die Beamtinnen und Beamten sowie die Beschäftigten, die in diesen Aufgabenbereichen tätig waren, zum Sozialministe - Stelle Anzahl Ministerbüro 3 Zentralstelle 3 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 1 Abteilungsleitung 2 Referats- und Stabsstellenleitung 2 Referent/in 1 Gesamt 12 Stelle Anzahl Einfacher Dienst (Tarif) 7 Mittlerer Dienst oder vergleichbare Tarifbeschäftigte 12 Gehobener Dienst oder vergleichbare Tarifbeschäftigte 1 Höherer Dienst oder vergleichbare Tarifbeschäftigte 2 Gesamt 22 13 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4715 rium versetzt. Sie wurden im Rahmen der Organisationsstruktur des Sozialminis - teriums in der Regel mit Aufgaben/Dienstposten entsprechend ihrer bisherigen Tätigkeit betraut. Diese „Stellenbesetzungen“ sind in der nachfolgenden Übersicht der Stellen, die ohne Ausschreibung besetzt wurden, nicht berücksichtigt. Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (Umweltministerium) Anzahl und Verwendungsbereiche der Dienstposten/Stellen, die ohne die Durchführung einer vorherigen Ausschreibung besetzt worden sind, können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Die entsprechenden Stellen betreffen eine Abteilungsleitung (§ 11 Absatz 3 Nummer 3 LBG) und sechs Stellen auf der politischen Leitungsebene. In der Übersicht nicht enthalten ist die Besetzung von Dienstposten im Rahmen von statusgleichen , in der Regel hausinternen Umsetzungen. Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) Im Zuge der Regierungsbildung und der Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche 2011 wurden dem MVI entsprechend der übergegangenen Aufgaben 140,5 Stellen zum überwiegenden Teil mit Personal vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft sowie dem Umweltministerium übertragen. Im Rahmen des 4. Nachtragshaushalts 2011 wurden dem MVI 59 Neustellen schwerpunktmäßig für den Bereich der Hausspitze und des Querschnitts zur Verfügung gestellt. Aufgrund einer Vielzahl qualifizierter Initiativbewerbungen wurde in der Aufbauphase auf die Ausschreibung von Stellen verzichtet. Die schnelle Herstellung der Handlungsfähigkeit des MVI in den Leitungsbereichen und in der Verwaltungs - abteilung erforderte eine rasche Besetzung der Schlüsselfunktionen und zentralen Organisationseinheiten. Insofern wird auf die Stellungnahme des MVI in der Drucksache 15/505 (Antrag der Abg. Nicole Razavi u. a. CDU) verwiesen. Inzwischen werden neu zu besetzende Dienstposten grundsätzlich ausgeschrieben . Ohne vorherige Ausschreibung wurden lediglich drei Schlüsselfunktionen (zwei Referentenstellen in der Zentralstelle, Abteilungsleitung) besetzt. Stelle Anzahl Zentralstelle mit Pressestelle und Büro der Ministerin 4 Referatsleitung 1 Referent/in 1 Gesamt 6 Stelle Anzahl Ministerbüro 2 Zentralstelle 3 Presse (Leitung) 1 Abteilungsleitung 1 Referatsleitung – Referent/in – Sachbearbeiter/in – Gesamt 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4715 14 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (Wissenschaftsministerium) Im Wissenschaftsministerium selbst wurden fünf Stellen ohne Ausschreibung vergeben . Dabei handelte es sich um drei Abteilungsleitungen (§11 Absatz 3 Nummer 3 LBG) und zwei Dienstposten, für die nach § 11 Absatz 2 Satz 3 LBG keine Pflicht zur Ausschreibung bestand. Im Geschäftsbereich des Wissenschaftsministeriums wurde in 32 Fällen auf eine Stellenausschreibung verzichtet. Dies erfolgte zum einen im Hinblick auf § 11 Absatz 2 und Absatz 3 LBG (vorrangige Gründe der Personalplanung und des Personaleinsatzes bzw. keine Pflicht zur Ausschreibung für die Laufbahngruppe des mittleren Dienstes). Zum anderen wurden im Rahmen von Beförderungsverfahren alle Beamtinnen und Beamten in die Auswahlentscheidung einbezogen und rechtzeitig unterrichtet. Ministerium für Integration (Integrationsministerium) Für das neu geschaffene Integrationsministerium mussten in der Entstehungs - phase kurzfristig fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewonnen und eingestellt werden. Die Durchführung zeitaufwändiger Ausschreibungsverfahren schied aus, da die schnelle Ansprechbarkeit und Arbeitsfähigkeit des Ministe - riums sonst nicht hätte erreicht werden können. Das Ministerium konnte teilweise aus Initiativbewerbungen und aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich schon vorher in der Landesverwaltung bewährt hatten, auswählen. Im Zuge der Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche 2011 wurden im Übrigen bisherige Aufgaben des Innen- und des Justizministeriums auf das neu geschaffene Integrationsministerium verlagert. Dementsprechend wurden die Beamtinnen und Beamten sowie die Beschäftigten, die in diesen Aufgabenbereichen tätig waren, zum Integrationsministerium versetzt. Sie wurden im Rahmen der Organisationsstruktur des Integrationsministeriums in der Regel mit Aufgaben/Dienstposten entsprechend ihrer bisherigen Tätigkeit betraut. Diese „Stellenbesetzungen“ sind – wie auch die des Ministerialdirektors – in der nachfolgenden Übersicht der Stellen, die ohne Ausschreibung besetzt wurden, nicht berücksichtigt. 20. In welchen Auswahlverfahren fehlten für einzelne Bewerber aktuelle Regel - beurteilungen und wie ist man damit umgegangen? Zu 20.: Regelbeurteilungen gibt es grundsätzlich nur für Beamte. Deren Eignung, Befähigung und fachliche Leistung ist gemäß § 51 Absatz 1 Satz 1 LBG in regelmäßigen Abständen zu beurteilen. Gemäß § 2 der Beurteilungsverordnung werden Beamte des Landes grundsätzlich regelmäßig alle drei Jahre dienstlich beurteilt. Weitere konkrete Regelungen sind, vorbehaltlich ressortspezifischer Besonderheiten, in Stelle Anzahl Davon aus der Landesverwaltung Zentralstelle/ Ministerbüro 6 0 Presse 2 0 Abteilungsleitung 3 3 Referatsleitung 8 4 Referent/in 4 3 Sachbearbeiter/in 4 3 Vorzimmer und persönliche Fahrer 4 4 Gesamt 31 17 15 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4715 der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift aller Ministerien und des Rechnungshofs über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten des Landes (Beurteilungsrichtlinien – BRL) enthalten. Beamte des Polizeivollzugsdienstes werden nach der Verwaltungsvorschrift über die dienstliche Beurteilung der Beamten und Beamtinnen des Polizeivollzugsdienstes (VwV-Beurteilung PoL) grundsätzlich alle zwei Jahre regelbeurteilt. Nach Mitteilung der Ressorts wurden in Fällen, in denen für einzelne Bewerber aktuelle Regelbeurteilungen fehlten, die jeweils vorliegenden Beurteilungen regelmäßig in die Auswahlentscheidungen mit einbezogen. Dabei konnte überwiegend auf vorhandene, aktuelle Probezeit- oder Regelbeurteilungen zurückgegriffen werden. In denjenigen Fällen, in denen keine aktuellen Regelbeurteilungen vorlagen (zum Beispiel bei Beamten, die zum Stichtag der letzten Regelbeurteilung bereits das 55. Lebensjahr vollendet hatten oder solche, die am Beurteilungsstichtag bereits länger als ein Jahr beurlaubt waren) bzw. in denen die vorliegenden Regelbeurteilungen zwischenzeitlich erfolgte einschneidende Änderungen in der dienstlichen Verwendung nicht mehr abbildeten, wurden vergleichbare An - lass beurteilungen (vgl. Nr. 4.2 BRL) erstellt. Gesonderte Statistiken werden für diese Fälle nicht geführt, weshalb konkrete Zahlen nicht vorliegen. Ergänzend haben das Kultusministerium und das Justizministerium auf ressort - spezifische Besonderheiten hingewiesen. Die Auswahlverfahren für pädagogische Referentendienstposten im Kultusministerium erfolgen in der Regel ohne aktuelle dienstliche Beurteilungen. Dies hängt mit den sehr unterschiedlichen Beurteilungssystemen im Schulbereich und im Verwaltungsbereich zusammen. Bei der Beurteilung von Lehrkräften werden neben den Fachkenntnissen eine ganze Reihe anderer Beurteilungs- und Befähigungsmerkmale berücksichtigt, die bei einer Tätigkeit in der Schulverwaltung keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen (z. B. Unterrichtsgestaltung, Unterrichtserfolg, fachlich-methodisches Vorgehen, schülergerechte Behandlung des Lehrstoffs, Beachtung der Lernziele, Einhaltung des Lehrplans, individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler, Notengebung, erzieherisches Wirken usw.). Die Beurteilungen aus dem Schul - bereich hätten daher für eine Verwendung auf Ministeriumsebene nur eine geringe Aussagekraft. Diese Auswahlverfahren erfolgen deshalb unter Beiziehung der vollständigen Personalakten auf der Grundlage von strukturierten Bewerbungs - gesprächen. Im Geschäftsbereich des Justizministeriums lagen bei sämtlichen Entscheidungen – mit Ausnahme der Stelle eines hauptamtlichen Dozenten an der Fachhochschule für Rechtspflege in Schwetzingen – aktuelle Regelbeurteilungen und/oder Anlass - beurteilungen vor. Bei Dozenten an der Fachhochschule für Rechtspflege wird die besondere Eignung hinsichtlich der didaktischen Fähigkeiten aufgrund von Probevorlesungen an der Fachhochschule festgestellt. 21. Wie oft musste seit dem 1. Mai 2011 ein Auswahlverfahren im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung aufgrund von Begehren einzelner Bewerber oder gerichtlicher Entscheidungen teilweise oder ganz wiederholt oder variiert fortgeführt werden? Zu 21.: Die nach dem jeweiligen Geschäftsbereich aufgegliederten Fallzahlen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4715 16 Das Kultusministerium hat darauf hingewiesen, dass der angegebene Wert einem Durchschnitt von ein bis zwei Fällen pro Jahr entspricht. Berücksichtigt man, dass im Bereich der schulischen Funktionsstellen und im außerschulischen Bereich jährlich ca. 900 bis 1.000 Auswahlverfahren durchgeführt werden, ergibt dies eine Quote von 0,1 bis 0,2 %. Die aus dem Geschäftsbereich des Justizministeriums genannten Fälle betrafen ausnahmslos Auswahlverfahren im Bereich des mittleren Vollzugsdienstes. Im Bereich des höheren Polizeivollzugsdienstes, für den das Innenministerium – Landespolizeipräsidium – personalverwaltende Stelle ist, musste, abgesehen von der vom Beschluss des VG Karlsruhe vom 14. Januar 2014 betroffenen Vergabe von Leitungsfunktionen im Zuge der Polizeistrukturreform, seit dem 1. Mai 2011 lediglich in einem Fall eine Dienstpostenvergabe aufgrund des Antrags eines unterlegenen Bewerbers auf einstweiligen Rechtsschutz aufgehoben werden. Für den nachgeordneten Polizeibereich sind keine Daten verfügbar. Auf die Stellung - nahme zu Frage 19 wird insoweit verwiesen. Gall Innenminister Geschäftsbereich Anzahl Staatsministerium 0 Innenministerium (ohne Polizeivollzugsdienst) 0 Kultusministerium 4 Justizministerium 6 Ministerium für Finanzen und Wirtschaft 2 Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 3 Sozialministerium 1 Umweltministerium 0 Ministerium für Verkehr und Infrastruktur 0 Wissenschaftsministerium 0 Integrationsministerium 0 Gesamt 16 << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice