Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4717 05. 02. 2014 1Eingegangen: 05. 02. 2014 / Ausgegeben: 10. 03. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie werden Leitstellendisponenten in Integrierten Leitstellen aus- und weitergebildet ? 2. Wie bewertet sie diese Aus- und Weiterbildung? 3. Sind die Aussagen in der Anlage 3 der gemeinsamen Hinweise zur Leitstellenstruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr vom 9. Oktober 2010 bindend für die Träger der Integrierten Leitstellen? 4. Wie viele Disponenten waren an den Stichtagen 1. Oktober 2013 und 1. Februar 2014 in den Integrierten Leitstellen tätig und mit welcher Qualifizierung? 5. Wie viele Disponenten sind bereits gemäß der in Frage 3 erwähnten Anlage aus- bzw. weitergebildet? 6. Wie viele Disponenten müssen nach der vorgenannten Anlage 3 noch in welchen Zeiträumen aus- bzw. weitergebildet werden? 7. Werden die Aus- und Weiterbildungsmodule der vorgenannten Anlage 3 bereits lückenlos angeboten und wenn ja, seit wann, wenn nein, warum noch nicht und ab wann werden die Module lückenlos angeboten? 03. 02. 2014 Glück FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Andreas Glück FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums Qualifizierung von Leitstellendisponenten für die Tätigkeit in Integrierten Leitstellen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4717 2 B e g r ü n d u n g Den Integrierten Leitstellen in Baden-Württemberg kommen unstrittig wichtige Aufgaben, wie die hochqualifizierte Annahme von Notrufen und Hilfeersuchen, die Zuordnung und Alarmierung von Einsatzkräften, die Unterstützung und Begleitung des Einsatzes, die Information anderer Stellen, einsatzvorbereitende Maßnahmen, die Dokumentation und vieles mehr im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags (Rettungsdienstgesetz, Feuerwehrgesetz, Katastrophenschutzgesetz) zu. Dazu kommen in Bezug auf die Annahme von Notrufen im medizinischen Bereich die qualifizierte und stringente Zuordnung des geeigneten Rettungsmittels zum Notfallgeschehen. Dadurch wird auch eine notwendige wirtschaftliche Arbeitsweise des Rettungsdiensts gewährleistet. Für diese Aufgabenstellung wird in Gegenwart und in Zukunft – verstärkt durch die Zunahme von komplexeren Notfallsituationen – qualifiziertes Personal durch eine fundierte Aus- und Weiterbildung in den Integrierten Leitstellen notwendig sein. A n t w o r t Mit Schreiben vom 27. Februar 2014 Nr. 4-1522.0/8/230 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie werden Leitstellendisponenten in Integrierten Leitstellen aus- und weitergebildet ? Zu 1.: Das Rettungsdienstgesetz (RDG) regelt gemäß § 6, dass die Leitstellen ständig mit geeignetem Personal ausgestattet sein müssen. Aus sicherheits- und notfallmedizinischen Gründen ist ein hohes Qualifikations- und Leistungsniveau erforderlich , da die Qualität der Leitstellen vor allem von deren Personal bestimmt wird. In Baden-Württemberg hat man die Forderung des § 6 RDG nach geeignetem Personal durch die Festlegung der notwendigen Qualifizierung der Leitstellendisponentinnen und -disponenten in den Gemeinsamen Hinweisen zur Leitstellenstruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr konkretisiert. Insbesondere regelt die Anlage 3 der Gemeinsamen Hinweise die Qualifizierung von Leitstellendisponentinnen und -disponenten für die Tätigkeit in Integrierten Leitstellen. Die Qualifizierung erfolgt demnach im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung. Diese dauert je nach Vorkenntnissen bis zu 18,5 Monate schulischer und praktischer Ausbildung. Die genaue Aufgliederung ist aus nachfolgender Darstellung ersichtlich. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4717 Die Gemeinsamen Hinweise zur Leitstellenstruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sind nach Zustimmung des Landesausschusses für den Rettungsdienst und des Landesfeuerwehrbeirates Anfang des Jahres 2011 vom Sozialministerium und Innenministerium verkündet worden und gelten seitdem ohne Einschränkungen für alle Disponentinnen und Disponenten der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in den Integrierten Leitstellen des Landes. Die Weiterbildung soll innerhalb von drei Jahren nach Einstellung abgeschlossen werden. Leitstellendisponentinnen und -disponenten, die vor Inkrafttreten der Anlage 3 der Gemeinsamen Hinweise zur Leitstellenstruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr ihre Beschäftigung aufgenommen haben, genießen Bestandsschutz. Es handelt sich hierbei um erfahrenes Personal, das grundsätzlich zuvor im Rahmen organisationsübergreifender Schulungen auf seine Leitstellentätigkeit vorbereitet worden ist. Im Übrigen ist auch dieses Leitstellenpersonal verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung nach § 9 Abs. 3 RDG jährlich an einer aufgabenbezogenen Fortbildung im Umfang von 30 Stunden teilzunehmen. Die im Vergleich zur Weiterbildung nach Anlage 3 bisher nicht vermittelten Ausbildungsinhalte sollen den bereits tätigen Disponentinnen und Disponenten im Rahmen dieser Fortbildungsverpflichtung vermittelt werden. Eingangsvoraussetzungen jeweilige Dauer in Monaten R et tu ng sa ss is te nt m itt le re r f eu er w eh rte ch ni sc he r D ie ns t m itt le re r f eu er w eh rte ch ni sc he r D ie ns t m it R et tu ng ss an itä te r m itt le re r f eu er w eh rte ch ni sc he r D ie ns t m it R et tu ng sa ss is te nt G eh ob en er o de r h öh er er fe ue rw eh rte ch ni sc he r D ie ns t ge ho be ne r f eu er w eh rte ch ni sc he r D ie ns t m it R et tu ng ss an itä te r be so nd er s e rf ah re ne A ng eh ör ig e ei ne r F re iw ill ig en F eu er w eh r m it ab ge sc hl os se ne r B er uf sa us bi ld un g na ch Z iff er 3 .1 Grundtätigkeiten im Rettungsdienst 1 1 1 Krankenhauspraktikum 1 1 1 Rettungsdienst-Praktikum 1 1 1 Grundtätigkeiten in der Feuerwehr 1,5 Feuerwehr-Praktikum 2 Abschluss Grundtätigkeiten 0,5 0,5 0,5 0,5 Praktikum I 1 1 1 1 1 1 1 Leitstellenlehrgang 2 2 2 2 2 2 2 Praktikum II 1 1 1 1 1 1 1 Einsatztaktik Feuerwehr 2 2 2 2 Krankheits-/Verletzungs- und Einsatzlehre 4 4 4 4 4 Praktikum III 3 3 3 3 3 3 3 Großschadenmanagement 0,75 0,75 0,75 0,75 0,75 Praktikum IV 1 1 1 1 1 1 1 Abschlussprüfung 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 Summe 15 18,5 15 11 15,75 12,25 16,5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4717 4 2. Wie bewertet sie diese Aus- und Weiterbildung? Zu 2.: Mit der Weiterbildung der Leitstellendisponentinnen und -disponenten gemäß den Gemeinsamen Hinweisen zur Leitstellenstruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr wird ein hohes Sicherheitsniveau für die Bürgerinnen und Bürger bei allen Gefahrenlagen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes sichergestellt. Die Qualifikation der Leitstellendisponentinnen und -disponenten sowohl für notfallmedizinische als auch für feuerwehrtechnische Einsätze ermöglicht eine effi - ziente und umfassende Alarmierung und Unterstützung aller Einsatzkräfte der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Die Bürgerinnen und Bürger haben damit eine einheitliche Ansprechstelle für alle Notlagen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und es ist eine ständige und gesicherte Erreichbarkeit unter der europaweit einheitlichen Notrufnummer 112 gewährleistet. Mit Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes des Bundes treten Veränderungen ein, die auch Auswirkungen auf die Gemeinsamen Hinweise zur Leitstellenstruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr haben. Daher ist eine Überarbeitung insbesondere der Anlage 3 der Gemeinsamen Hinweise notwendig und zeitnah vorgesehen. Hierbei sollen gegebenenfalls auch Anpassungen vorgenommen werden , die sich aus den bisherigen Erfahrungen in der Weiterbildung ergeben können. Die Grundüberlegung der Qualifizierung hat sich bewährt und wird bei einer Überarbeitung nicht in Frage gestellt. 3. Sind die Aussagen in der Anlage 3 der gemeinsamen Hinweise zur LeitstellenStruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr vom 9. Oktober 2010 bindend für die Träger der Integrierten Leitstellen? Zu 3.: Die Anlage 3 der Gemeinsamen Hinweise zur Leitstellenstruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr gilt uneingeschränkt für alle Leitstellendisponentinnen und -disponenten, die nach ihrer Verkündung in Integrierten Leitstellen des Landes eingestellt worden sind. Sie ist für alle Träger der Leitstellen bindend. 4. Wie viele Disponenten waren an den Stichtagen 1. Oktober 2013 und 1. Februar 2014 in den Integrierten Leitstellen tätig und mit welcher Qualifizierung? Zu 4.: Von den Trägern des rettungsdienstlichen Teils der Integrierten Leitstellen, dem DRK-Landesverband Baden-Württemberg und dem DRK-Landesverband Badisches Rotes Kreuz, wurden auf Anfrage folgende Stichtagsangaben gemacht. Die Angaben beinhalten auch Disponentinnen und Disponenten, die ihre Eingangsqualifizierung über die feuerwehrtechnische Ausbildung erworben haben. Stichtag 01.10.2013 Stichtag 01.02.2014 Bereich des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg 666 davon 147 Feuerwehr 665 davon 145 Feuerwehr Bereich des DRK-Landesverbandes Badisches Rotes Kreuz 132 davon 30 Feuerwehr 142 davon 30 Feuerwehr 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4717 Die Leitstellendisponentinnen und -disponenten haben in aller Regel entweder eine Ausbildung im Rettungsdienst oder eine feuerwehrspezifische Ausbildung. Alle in Integrierten Leitstellen tätigen Leitstellendisponentinnen und -disponenten haben darüber hinaus einen Leitstellenlehrgang nach den vor der Einführung der Anlage 3 der Gemeinsamen Hinweise gültigen Regelung absolviert. Sie verfügen über eine langjährige Erfahrung. Die überwiegende Anzahl der Leitstellendisponentinnen und -disponenten aus dem rettungsdienstlichen Bereich sind qualifizierte Rettungsassistenten. Das DRK konkretisiert diesen Anteil auf ca. 93 Prozent. Die restlichen 7 Prozent sind als Rettungssanitäter ausgebildet. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die überwiegende Anzahl der rettungsdienstlichen Leitstellendisponentinnen und -disponenten eine feuerwehrtechnische Grundausbildung und teilweise an einer Ausbildung zum Gruppenführer nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 teilgenommen haben . Diese Leitstellendisponentinnen und -disponenten sind überwiegend ehrenamtlich bei der Feuerwehr in unterschiedlichen Positionen tätig und bringen somit sehr gute Fachkenntnisse für den Bereich der Feuerwehr mit ein. Die Leitstellendisponentinnen und -disponenten aus der Feuerwehr haben in aller Regel die Ausbildung zum mittleren feuerwehrtechnischen Dienst oder eine vergleichbare Ausbildung als hauptberuflicher Feuerwehrangehöriger absolviert. 5. Wie viele Disponenten sind bereits gemäß der in Frage 3 erwähnten Anlage aus- bzw. weitergebildet? Zu 5.: Bisher haben noch keine Leitstellendisponentinnen und -disponenten die gesamte Ausbildung abgeschlossen. Die Abschlussprüfung wird erstmals Ende 2014 bzw. Anfang 2015 durchgeführt werden. Eine größere Zahl von angehenden Disponentinnen und Disponenten befindet sich derzeit in unterschiedlichen Modulen der Weiterbildung. 6. Wie viele Disponenten müssen nach der vorgenannten Anlage 3 noch in welchen Zeiträumen aus- bzw. weitergebildet werden? Zu 6.: Von den DRK-Landesverbänden Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz wird folgender Ausbildungsbedarf mitgeteilt: Voraussichtlicher Ausbildungsbedarf nach Anlage 3 der Gemeinsamen Hinweise zur Leitstellenstruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr 2014 2015 2016 Bemerkungen Bereich des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg 75* 79* 71* * Zahlen sind derzeit als Schätzung anzu- sehen. Die endgülti- gen Zahlen sind von verschiedenen Ein- flüssen abhängig Bereich des DRKLandesverbandes Badisches Rotes Kreuz 15 k. A.* k.A. * * Bedarf nur schwer abschätzbar, jedoch kann von einer ver- gleichbaren Anzahl wie 2013 ausgegan- gen werden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4717 6 7. Werden die Aus- und Weiterbildungsmodule der vorgenannten Anlage 3 bereits lückenlos angeboten und wenn ja, seit wann, wenn nein, warum noch nicht und ab wann werden die Module lückenlos angeboten? Zu 7.: Bei der Weiterbildung der Leitstellendisponentinnen und -disponenten nach An - lage 3 der Gemeinsamen Hinweise zur Leitstellenstruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr werden die Ausbildungsmodule durch die DRK-Landesschulen Baden-Württemberg in Pfalzgrafenweiler und Baden in Bühl sowie die Landesfeuerwehrschule in Bruchsal durchgeführt und eine Teilnahme an Lehrgängen auf Kreisebene ermöglicht. Die Feuerwehrpraktika können bei Berufsfeuerwehren oder Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften und die Praxismodule können in Integrierten Leitstellen absolviert werden. Nach übereinstimmender Mitteilung der DRK-Landesverbände Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz sowie der Landesfeuerwehrschule werden die Aus- und Weiterbildungsmodule der Anlage 3 der Gemeinsamen Hinweise zur Leitstellenstruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in diesem Rahmen bereits seit 2012 angeboten. Gall Innenminister << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice