Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4723 05. 02. 2014 1Eingegangen: 05. 02. 2014 / Ausgegeben: 10. 03. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Schulen im Wahlkreis 42 wird eine Ganztagsbetreuung angeboten (geordnet nach Schularten)? 2. Wie viele Schüler umfasst dieses Angebot (unter Angabe des prozentualen Anteils innerhalb der verschiedenen Schularten)? 3. In welchem Umfang wird eine Erhöhung dieses Angebots im Wahlkreis 42 stattfinden (ebenfalls aufgeschlüsselt nach Schularten)? 4. Wie stellt sich die Stellenbedarfsplanung für den Wahlkreis 42 dar? 5. Wie viele zusätzliche Stellen sind darin für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Schulen vorgesehen (aufgeschlüsselt nach Schularten)? 6. Gibt es Gründe, die dafür sprechen, den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Realschulen und Gymnasien weniger intensiv zu betreiben als an anderen Schularten? 7. Mit welchen Vereinen im Wahlkreis 42 bestehen bereits Kontakte für eine Kooperation im Rahmen des Jugendbegleiterprogramms? 8. Wie schätzt sie im Wahlkreis 42 das quantitative Verhältnis von Schulen mit Ganztagsangebot zu Vereinen ein, mit denen in o. g. Feld kooperiert werden kann? Kleine Anfrage der Abg. Dr. Marianne Engeser CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Perspektiven der Ganztagsbetreuung an Schulen im Wahlkreis 42 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4723 2 9. Wie schätzt sie unter Berücksichtigung der Antwort auf Frage 8 die zu erwartende Preisbildung für Leistungen der Vereine im Wahlkreis 42 ein? 10. Welche Auswirkungen hat die Einigung zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Kommunen bezüglich der Ganztagsbetreuung an Schulen konkret für die Kommunen im Wahlkreis 42? 05. 02. 2014 Dr. Engeser CDU B e g r ü n d u n g Die Ganztagsbetreuung von Schülern wird zu einem immer wichtigeren Faktor bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Nach der Betreuung in ggf. Kinderkrippe , Kindergarten und Grundschule darf es in absehbarer Zeit nicht mehr zu einer Betreuungslücke kommen. Das Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es zu erfahren , wie die Landesregierung den Ausbau der Ganztagsbetreuung, insbesondere auch nach der Grundschule, im Wahlkreis 42 plant. Dabei ist auch von Interesse, ob aus ihrer Sicht eine Einbeziehung von Realschulen und Gymnasien in die Ganztagsbetreuung realisiert werden könnte. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Einbeziehung örtlicher Vereine über das Jugendbegleiterprogramm. Hier ist das zahlenmäßige Verhältnis von Schulen bzw. Schülern zu Vereinen bzw. Aktiven in den Vereinen von Bedeutung. Es kann nach den Wirkungsmechanismen von Angebot und Nachfrage einen spürbaren Einfluss auf die nicht weiter reglementierte Preisbildung von vereinsseitigen Leistungen für die Schulen entfalten. Nicht zuletzt ist eine entscheidende Frage, welche konkreten Auswirkungen – vor allem finanzieller Art – die jüngste Einigung zwischen der Landesregierung und den Kommunen auf die Gemeinden im Wahlkreis 42 hat. A n t w o r t Mit Schreiben vom 26. Februar 2014 Nr. 53-/6503.1/879/1 beantwortet das Minis - terium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Schulen im Wahlkreis 42 wird eine Ganztagsbetreuung angeboten (geordnet nach Schularten)? Das Ganztagsangebot an öffentlichen und privaten allgemeinen Schulen im Wahlkreis 42 wird nachfolgend anhand der amtlichen Schulstatistik des Schuljahres 2012/2013 dargestellt. Daten zum laufenden Schuljahr 2013/2014 liegen voraussichtlich im späteren Frühjahr 2014 vor. Gemäß Mindeststandard der KMK halten Ganztagsschulen im Primar- bzw. im Sekundarbereich I an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler vor, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst. Das Ganztagsangebot wird unter Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und in enger Koopera - tion mit der Schulleitung durchgeführt und steht in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht. Den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern wird an allen Tagen des Ganztagsbetriebs ein Mittagessen bereitgestellt. Im Wahlkreis 42, d. h. im Stadtkreis Pforzheim sowie den Orten Birkenfeld, Engelsbrand , Ispringen und Kieselbronn, führten zum Stichtag 17. Oktober 2012 folgende Schulen ein Ganztagsangebot, das mindestens den vorgenannten Anforderungen entsprach. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4723 Grundschulen – Brötzinger-Schule, Grund- und Werkrealschule Pforzheim – Ludwig-Uhland-Schule, Grund- und Werkrealschule Birkenfeld – Otto-Riehm-Schule, Grund- und Werkrealschule Ispringen Werkrealschulen – Brötzinger-Schule, Grund- und Werkrealschule Pforzheim – Insel-Werkrealschule Pforzheim – Nordstadtschule, Pforzheim – Weiherbergschule, Pforzheim – Ludwig-Uhland-Schule, Grund- und Werkrealschule Birkenfeld Gymnasien – Kepler-Gymnasium, Pforzheim – Privates Schiller-Gymnasium, Pforzheim Sonderschulen – Gustav-Heinemann-Schule, Schule für Geistig- und Körperbehinderte, Pforzheim – Private Anna-Bertha-Königsegg Schule, Schule für Körperbehinderte, Pforzheim – Schlossparkschule, Schule für Sprachbehinderte und Kranke, Pforzheim – Schule am Winterrain, Schule für Geistigbehinderte, Ispringen. Darüber hinaus standen lt. amtlicher Statistik an vier Schulen des Stadtkreises Pforzheim außerschulische Hortangebote zur Verfügung. 2. Wie viele Schüler umfasst dieses Angebot (unter Angabe des prozentualen Anteils innerhalb der verschiedenen Schularten)? An den genannten Ganztagsschulen nahmen bei den Grundschulen insgesamt 47,4 Prozent der Schülerinnen und Schüler dieser Schulen am Ganztagsbetrieb teil; bei den Werkrealschulen 87,5 Prozent, bei den Gymnasien 40,9 Prozent (ohne Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II) und bei den Sonderschulen 100 Prozent. 3. In welchem Umfang wird eine Erhöhung dieses Angebots im Wahlkreis 42 stattfinden (ebenfalls aufgeschlüsselt nach Schularten)? Für das kommende Schuljahr ist bisher kein Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule im Wahlkreis 42 gestellt worden. Die Betreuungsangebote an Schulen (Hort) sind kommunale Aufgabe. Über den Ausbau dieser Angebote liegen dem Kultusministerium keine Angaben vor. 4. Wie stellt sich die Stellenbedarfsplanung für den Wahlkreis 42 dar? Das Lehrereinstellungsverfahren befindet sich derzeit in der Planungsphase und ist noch nicht abgeschlossen. Zum jetzigen Zeitpunkt wird in den vorgezogenen Einstellungsverfahren insbesondere auf Basis der Prognosedaten zum Ersatzbedarf und den Schülerzahlen operiert. Eine abschließende Festlegung der Einstellungsquantitäten wird im Mai nach Auswertung der frei gewordenen Stellen und der Schülerzahlentwicklung vorgenommen werden können. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4723 4 5. Wie viele zusätzliche Stellen sind darin für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Schulen vorgesehen (aufgeschlüsselt nach Schularten)? Der weitere Ausbau des Ganztagsangebots ist abhängig vom Antragsverhalten der Schulen und vom weiteren Ausbaukonzept in allen Schularten. Jede Ganztagsschule , die vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport genehmigt wird, erhält die hierfür erforderlichen Lehrerwochenstunden. Da keine weiteren Anträge für eine Ganztagsschule oder einen weiteren Ganztagszug eingereicht worden sind, sind keine weiteren Stellen eingeplant. 6. Gibt es Gründe, die dafür sprechen, den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Realschulen und Gymnasien weniger intensiv zu betreiben als an anderen Schularten? Der flächendeckende Ausbau von Ganztagsschulen in den kommenden Jahren ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Derzeit wird prioritär das Ziel verfolgt, Ganztagsschulen an Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen auszu - bauen, damit keine Betreuungslücke nach den Angeboten im vorschulischen Bereich entsteht. Der nachhaltige Ausbau von Ganztagsangeboten an Sekundarstufen wird in der Folge ebenfalls angestrebt. 7. Mit welchen Vereinen im Wahlkreis 42 bestehen bereits Kontakte für eine Kooperation im Rahmen des Jugendbegleiterprogramms? Das Jugendbegleiter-Programm (www.jugendbegleiter.de) des Landes BadenWürttemberg ermöglicht seit 2006 die Realisierung von außerunterrichtlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten an öffentlichen Schulen durch freiwillig Engagierte. Mit Übergang des Programms in die Regelphase zum Schuljahr 2011/2012 wurden eine Erhöhung der finanziellen Mittel und die Einführung eines Kooperationsbudgets für die intensivere Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schulen und außerschulischen gemeinnützigen Partnern realisiert. Das Programm spielt eine wichtige Rolle, wenn es um die Realisierung von Ganztagsangeboten an den Schulen im Land geht, ist aber offen für alle öffentlichen Schulen des Landes. Ca. 50 Prozent der teilnehmenden Schulen sind bereits Ganztagsschulen . Im neuen Ganztagsschulkonzept der Landesregierung sollen zusätzlich zum Jugendbegleiter-Programm neue Unterstützungssysteme geschaffen werden, um Ganztagsangebote von Schulen mit außerschulischen Partnern zu finanzieren. Dazu ist geplant, den Schulen die Möglichkeit zu geben, einen Teil der zur Ver - fügung gestellten Lehrerwochenstunden im Rahmen des Ganztagsbetriebs zu monetarisieren. Aktuell (Stand: Januar 2013) nehmen 1.721 öffentliche Schulen in ganz BadenWürttemberg am Jugendbegleiter-Programm teil. Von diesen 1.721 Schulen haben 1.043 das o. g. Kooperationsbudget beantragt, d. h. sie kooperieren mit mindestens einem außerschulischen Partner. Im Wahlkreis 42 nehmen insgesamt 11 Schulen am Programm teil. Diese werden mit einer Summe von über 60.000 Euro unterstützt . 10 Schulen im Wahlkreis haben dabei auch das Kooperationsbudget, spe - ziell für die Zusammenarbeit mit Partnern beantragt, wobei Kooperationen auch aus dem Grundbudget des Programms finanziert werden können. Eine vollstän - dige Aufstellung der Kooperationspartner der einzelnen Schulen liegt aktuell nicht vor. Zum Schuljahr 2012/2013 wurde jedoch die Internetplattform www. bildungsnetzwerke-bw.de von Jugendstiftung BW und Kultusministerium auf - gebaut, die über Bildungspartnerschaften im Land zwischen Schulen und deren Partnern auf Datengrundlage des letzten Schuljahres informiert. Die Plattform befindet sich derzeit im Aufbau und wird sukzessive um weitere Partnerschaften im Land erweitert. Im Wahlkreis 42 zeigt www.bildungsnetzwerke-bw.de momentan 9 Schulen an, die mit außerschulischen Partnern (insgesamt 19) aus unterschiedlichsten Bereichen kooperieren. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4723 8. Wie schätzt sie im Wahlkreis 42 das quantitative Verhältnis von Schulen mit Ganztagsangebot zu Vereinen ein, mit denen in o. g. Feld kooperiert werden kann? Das quantitative Verhältnis von Schulen zu außerschulischen Kooperationspartnern ist regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. Detaillierte Zahlen liegen dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport dazu nicht vor. Die Zusammenarbeit von Schulen und Vereinen hängt von verschiedenen Faktoren wie Schulprofil und -größe, Infrastrukturen sowie Zahl und Größe der Vereine ab. 9. Wie schätzt sie unter Berücksichtigung der Antwort auf Frage 8 die zu erwartende Preisbildung für Leistungen der Vereine im Wahlkreis 42 ein? Das Kultusministerium kann keine Aussagen zu Preisvorstellungen von Vereinen abgeben. Die seitens des Kultusministeriums den Schulen für Kooperationen zur Verfügung gestellten Mittel (z. B. Jugendbegleiter-Programm, geplantes neues Ganztagskonzept) werden von den jeweiligen Schulleitungen in eigener Verantwortung im Rahmen der jeweils geltenden Regelungen eingesetzt. 10. Welche Auswirkungen hat die Einigung zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Kommunen bezüglich der Ganztagsbetreuung an Schulen konkret für die Kommunen im Wahlkreis 42? Die Einigung zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Kommunen bezüglich der Ganztagsbetreuung an Schulen bezieht sich nur auf das neue Ganztagsschulkonzept für Grundschulen und Grundstufen an Förderschulen, das ab dem Schuljahr 2014/2015 gelten soll. Alle bisher bestehenden Ganztagsschulen haben Bestandschutz. Für diese Schulen und weiterführende Schulen, die einen Ganztagsbetrieb neu einrichten wollen, gelten die bisherigen Regelungen. Beim neuen Konzept entscheidet der Schulträger in Abstimmung mit der Schulkonferenz , ob er eine Ganztagsschule beantragt oder ob er eine bereits genehmigte Ganztagsschule auf das neue Konzept umstellen möchte. Das neue Ganztagsschulkonzept für Grundschulen und Grundstufen an Förderschulen ermöglicht leichter den Einstieg in den Ganztagsbetrieb, da 25 Schüler (bei den Förderschulen werden Gruppengröße und weitere Details in den Ausführungsbestimmungen geregelt) die erste rechnerische Gruppe bilden – diese kann sowohl klassen- als auch jahrgangsübergreifend gebildet werden. Die Gesamtverantwortung für die Mittagspause liegt beim Land. Die Aufsicht beim Mittagessen wird von den Schulträgern übernommen. Mit den Kommunalen Landesverbänden wurde vereinbart, dass für die Aufsichtsführung außerhalb des Speiseraums in der Mittagspause die Schule über die Schulverwaltung einen entsprechenden Geldbetrag erhält, um Aufsichtspersonal einzustellen. Diese Mittel werden dem Land von kommunaler Seite als Ausgleich für die Übernahme der Aufsicht in der Mittagspause zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung erfolgt über den kommunalen Finanzausgleich (FAG). Der Schulträger entscheidet in seinem Antrag über die zeitliche Ausgestaltung der Ganztagsschule, dies können drei oder vier Tage mit sieben oder acht Zeitstunden sein. Darüber hinaus stehen weitere Möglichkeiten zur Verfügung, um den Ganztagsbetrieb weiter, d. h. über die Zeiten des Ganztagsbetriebs hinaus, auszudehnen. Dies gilt z. B. für das Jugendbegleiter-Programm als Landesprogramm oder für die Betreuungsprogramme der Kommunen wie z. B. Verlässliche Grundschule, flexible Nachmittagsbetreuung, Horte. Hier wurde mit den Kommunalen Landesverbänden vereinbart, dass die bestehenden Betreuungsprogramme bis Ende des Schuljahres 2014/2015 wie bisher vom Land bezuschusst werden. Sofern ein Schulträger für eine Schule den Antrag auf Einrichtung als Ganztagsschule nach dem neuen Konzept stellt und diese genehmigt wird, werden die Betreuungsprogramme an der betreffenden Schule nicht mehr vom Land bezuschusst. Stoch Minister für Kultus, Jugend und Sport << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice