Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4724 05. 02. 2014 1Eingegangen: 05. 02. 2014 / Ausgegeben: 11. 03. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Zu wie vielen Selbstanzeigen von Bürgern im Finanzamtsbezirk Waldshut kam es seit 2005, welche in Zusammenhang mit der Hinterziehung von Kapitalerträgen aus der Schweiz und Liechtenstein stehen (jährlich aufgeschlüsselt)? 2. Wie bewertet sie die Entwicklung der Anzahl der in Frage 1 genannten Selbstanzeigen und worin sieht sie eventuelle Gründe für diese Entwicklungen? 3. Wie stellt sich die Anzahl der Selbstanzeigen im Finanzamtsbezirk Waldshut im Vergleich zu den anderen baden-württembergischen Landkreisen dar und wie bewertet sie eventuelle regionale Unterschiede? 4. Wie muss aus ihrer Sicht ein künftiges Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz ausgestaltet werden und welchen Beitrag will sie hierfür leisten? 05. 02. 2014 Schreiner CDU Kleine Anfrage des Abg. Felix Schreiner CDU und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Selbstanzeigen von Steuersündern im Landkreis Waldshut Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4724 2 B e g r ü n d u n g Laut Informationen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft ist die Zahl der Selbstanzeigen in Baden-Württemberg aufgrund des Drucks durch das Scheitern des Steuerabkommens gestiegen, was zu vermehrten Selbstanzeigen führte. Daher ist eine regionale Aufschlüsselung der Selbstanzeigen sowie eine Bewertung und Ausblick der Landesregierung auf ein neuerliches Steuerabkommen von Interesse. A n t w o r t Mit Schreiben vom 27. Februar 2014 Nr. 3-S070.2/16 beantwortet das Ministe - rium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Zu wie vielen Selbstanzeigen von Bürgern im Finanzamtsbezirk Waldshut kam es seit 2005, welche in Zusammenhang mit der Hinterziehung von Kapital - erträgen aus der Schweiz und Liechtenstein stehen (jährlich aufgeschlüsselt)? Aufzeichnungen über die Selbstanzeigen betreffend Kapitalanlagen in der Schweiz und Liechtenstein führen die Straf- und Bußgeldsachenstellen erst seit Februar 2010. Für die Bearbeitung von Steuerstrafsachen aus dem Finanzamtsbezirk Waldshut-Tiengen ist die Straf- und Bußgeldsachenstelle des Finanzamts Konstanz örtlich zuständig. Die tatsächliche Zahl der Selbstanzeigen von Steuerbürgern aus dem Finanzamtsbezirk Waldshut-Tiengen kann jedoch nicht zuverlässig genannt werden. Denn die Straf- und Bußgeldsachenstelle des Finanzamts Konstanz ist auch noch für die Finanzamtsbezirke Konstanz und Singen zuständig und die Erfassung der Selbstanzeigen erfolgt nicht für jeden Finanzamtsbezirk gesondert . Insgesamt sind bei der Straf- und Bußgeldsachenstelle Konstanz im Zeitraum Februar 2010 bis 17. Februar 2014 1.555 Selbstanzeigen mit Bezug zu Kapitalanlagen in der Schweiz und Liechtenstein eingegangen. Durch aufwändige Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass das Finanzamt Konstanz aufgrund der vom Finanzamt Waldshut-Tiengen im Zeitraum Februar 2010 bis zum 14. Februar 2014 überstellten Selbstanzeigen mit Bezug zu Kapitalanlagen in der Schweiz und Liechtenstein insgesamt 758 Ermittlungsverfahren durchzuführen hatte: 2010 177 2011 36 2012 132 2013 365 2014 48 (Stand: 14. Februar 2014) gesamt: 758 2. Wie bewertet sie die Entwicklung der Anzahl der in Frage 1 genannten Selbstanzeigen und worin sieht sie eventuelle Gründe für diese Entwicklungen? Der Ankauf diverser Steuerdaten-CDs hat nach hiesiger Einschätzung viele Steuer - bürger mit nicht versteuertem Auslandsvermögen veranlasst, sich selbst anzuzeigen . Gefördert wurde diese Entwicklung sicherlich auch durch die „WeißgeldStrategien “ verschiedener Schweizer Bankhäuser, die ihre Kunden vor die Wahl gestellt haben sollen, entweder die Erstattung einer Selbstanzeige nachzuweisen oder die Geschäftsbeziehung einseitig zu beenden. Außerdem könnten in den Medien publizierte Fälle der Steuerhinterziehung zusätzliche Selbstanzeigen aus- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4724 gelöst haben. Nicht auszuschließen ist zudem, dass die derzeit in Diskussion stehende neuerliche Verschärfung der gesetzlichen Regelungen zur Selbstanzeige aktuell weitere Selbstanzeigen auslöst. Daneben hat sich aus hiesiger Sicht die gesellschaftliche Wahrnehmung von Steuer vergehen verändert – Steuerhinterziehung ist nicht mehr das klassische Kavaliersdelikt , sondern wird mehrheitlich als Betrug an der Allgemeinheit wahr - genommen. Darüber, ob sich Steuerbürger aus „moralischem Druck“ zu einer Selbstanzeige veranlasst sahen, kann jedoch allenfalls spekuliert werden. 3. Wie stellt sich die Anzahl der Selbstanzeigen im Finanzamtsbezirk Waldshut im Vergleich zu den anderen baden-württembergischen Landkreisen dar und wie bewertet sie eventuelle regionale Unterschiede? Wie bereits unter Frage 1 dargestellt, sind die insgesamt elf Straf- und Bußgeld - sachenstellen des Landes jeweils für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig und unterscheiden bei der Erfassung der Selbstanzeigen nicht nach Finanzamtsbezirk. Die obige Aufstellung zu den eingeleiteten Ermittlungsverfahren aufgrund Selbstanzeigen von Bürgern aus dem Finanzamtsbezirk Waldshut-Tiengen musste von der betroffenen Dienststelle gesondert erstellt werden. Vergleichswerte für andere Landkreise bzw. Finanzamtsbezirke stehen dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft derzeit nicht zur Verfügung. Eine Nacherhebung entsprechender Daten wäre nur mit einem nicht vertretbaren Aufwand möglich. Denn entsprechende Zahlenwerke müssten für jeden Finanzamtsbezirk gesondert erstellt werden. Es ist daher nicht feststellbar, dass das Finanzamt Waldshut-Tiengen wegen seines Zuständigkeitsbereichs für Gebiete in unmittelbarer Nachbarschaft zur Schweiz im Hinblick auf das Geldanlageverhalten seiner Steuerbürger eine Sonderrolle einnimmt. 4. Wie muss aus ihrer Sicht ein künftiges Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz ausgestaltet werden und welchen Beitrag will sie hierfür leisten? Nach dem Scheitern des von der letzten Bundesregierung ausgehandelten Abkommens mit der Schweiz im Dezember 2012 gibt es derzeit weder in Deutschland noch in der Schweiz Überlegungen zur Neuverhandlung eines bilateralen Steuerabkommens. Die Mehrheit der Länder hat das Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat abgelehnt, weil die Lücken des von der Bundesregierung ausgehandelten Ver - trages zu groß waren. Ein akzeptables Steuerabkommen müsste sowohl für die in der Vergangenheit hinterzogenen Beträge als auch für die künftige Besteuerung Regeln zu einer lückenlosen Erfassung ohne Schlupflöcher und ohne Bevorzugung von Steuerhinterziehern vorsehen. Einer der beiden kritischen Punkte des gescheiterten Abkommens war die den Steuerhinterziehern verbliebene Möglichkeit, ihre Kapitalanlagen noch bis zum Inkrafttreten eines Abkommens risiko- und sanktionslos aus der Schweiz abzuziehen . Eine solche Lücke war und wäre nicht hinnehmbar. Zudem wären Steuerhinterzieher nach dem alten Abkommen hinsichtlich der Vergangenheitsbewältigung nicht nur gegenüber den ehrlichen Steuerbürgern bevorzugt worden, sondern in einigen Fallkonstellationen auch gegenüber Steuerpflichtigen, die eine Selbst - anzeige abgeben. Auf europäischer Ebene hat der ECOFIN der EU-Kommission Mitte 2013 ein Mandat zur Nachverhandlung des EU-Schweiz-Zinsbesteuerungsabkommens erteilt . Die geplante Ausdehnung des persönlichen und sachlichen Anwendungsbereichs der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie soll auch auf das EU-Schweiz-Zins - besteuerungsabkommen übertragen werden. Ziel ist des Weiteren, anstelle des bis - her anonymen Quellensteuerabzugs künftig auch den automatisierten Informa - tionsaustausch mit der Schweiz zu vereinbaren. Hierfür finden Ratsarbeitsgruppensitzungen statt, um einen mit den Arbeiten der OECD abgestimmten einheitlichen weltweiten Standard zum automatischen Informationsaustausch zu erar beiten. Denn auch auf Ebene der OECD gibt es diesbezüglich derzeit Bestrebungen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4724 4 Ein gemeinsames europäisches Vorgehen wird einem bilateralen Abkommen vorgezogen . Auf EU-Ebene sollte sich Deutschland für eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der EU-Zinsrichtlinie mit entsprechender Übertragung auf das EUSchweiz -Zinsbesteuerungsabkommen sowie insgesamt für einen möglichst umfassenden automatischen Informationsaustausch einsetzen. Auf diese Weise können bestehende Besteuerungslücken im Interesse aller geschlossen und Steuerhinterziehung wirksam bekämpft werden. In Vertretung Rust Staatssekretär << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice