Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4744 11. 02. 2014 1Eingegangen: 11. 02. 2014 / Ausgegeben: 18. 03. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Sanierungsmaßnahmen von Bundesstraßen im Enzkreis wurden im Jahr 2013 abgeschlossen? 2. Wie schätzt sie den Zustand der Bundesstraßen im Enzkreis im Allgemeinen und nach Abschluss von Sanierungsmaßnahmen im Besonderen ein? 3. Inwiefern wird die Arbeit der ausführenden Firmen während der Sanierungsmaßnahmen überprüft? 4. Wie erklärt sie, dass der Fahrbahnbelag der B 294 zwischen Neuenbürg und Birkenfeld trotz vierwöchiger Sanierung im Oktober 2013 mit einem Kostenvolumen von 1,5 Millionen Euro noch immer uneben ist? 5. Zu welchem Ergebnis kommt die Ebenheitsmessung auf dem Teilstück der B 294 zwischen Neuenbürg und Birkenfeld? 6. Zu welchem Ergebnis kommt die Prüfung der Qualität des verwendeten Materials auf dem Teilstück der B 294 zwischen Neuenbürg und Birkenfeld? 7. Welche Möglichkeiten sieht sie, dass der wellige Fahrbahnbelag der B 294 zwischen Neuenbürg und Birkenfeld nachträglich ausgebessert wird? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Zustand der Fahrbahnen von Bundesstraßen im Enzkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4744 2 8. Wie schätzt sie die Chancen auf eine Ausgleichszahlung aufgrund mangelhafter Arbeit durch die ausführende Firma ein? 9. Welche Maßnahmen ergreift sie um sicherzustellen, dass in Zukunft Sanierungsmaßnahmen qualitativ hochwertig und in vollem Umfang zufriedenstellend ausgeführt werden? 10. 02. 2014 Dr. Rülke FDP/DVP A n t w o r t Mit Schreiben vom 5. März 2014 Nr. 2-3941.0-ENZ/78 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Sanierungsmaßnahmen von Bundesstraßen im Enzkreis wurden im Jahr 2013 abgeschlossen? Im Enzkreis wurden im Jahr 2013 folgende Straßenabschnitte von Bundesstraßen saniert: • B 10, vom Verkehrsknoten B 10/K 4507 bis zur Kreisgrenze mit Ersatzneubau der Brücke über den Schmiebach, • B 35, Teilabschnitte zwischen Maulbronn West und Lienzingen, • B 294, Bereich der Ortsdurchfahrt in Bauschlott, • B 294, von Neuenbürg bis Birkenfeld. 2. Wie schätzt sie den Zustand der Bundesstraßen im Enzkreis im Allgemeinen und nach Abschluss von Sanierungsmaßnahmen im Besonderen ein? Bei der Zustandserfassung und -bewertung aus dem Jahr 2011 wurde das gesamte Bundesstraßennetz untersucht. Dabei wurde eine Vielzahl an Einzelparametern der Straßenoberflächen wie Unebenheiten, Spurrinnen, Griffigkeit, Risse und Flickstellen aufgenommen. Aus diesen Daten wurden Zustandsnoten von 1 (sehr gut) bis 5 (sehr schlecht) ermittelt und im Endergebnis zu einem Gesamtwert zusammengefasst . Eine Auswertung mit Ermittlung der Durchschnittsnoten für jeden einzelnen Land - kreis liegt nicht vor. Aussagen über den Zustand der Bundesstraßen lassen sich daher nur für den Gesamtzustand des Netzes oder einzelner Straßenabschnitte treffen. Der Gesamtwert liegt landesweit im Durchschnitt bei 2,7 und im Regierungsbezirk Karlsruhe bei 2,78. Der Zustand der Bundesstraßen ist daher landesweit und im Regierungsbezirk Karlsruhe als gut bis befriedigend einzuschätzen. Nach dem Abschluss von Sanierungsmaßnahmen werden die Gebrauchs- und Substanzwerte der Straße und damit der Gesamtwert und Zustand verbessert. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4744 3. Inwiefern wird die Arbeit der ausführenden Firmen während der Sanierungsmaßnahmen überprüft? Die Arbeiten der ausführenden Firmen werden von der Straßenbauverwaltung des Landes als Vertreterin des Bundes als Auftraggeber oder von ihr beauftragten Dritten überprüft. Die Überprüfung erfolgt durch Vergleich der tatsächlichen Ausführung mit den Vorgaben des Bauvertrages, um festzustellen, ob alle vertraglichen Verpflichtungen eingehalten werden. 4. Wie erklärt sie, dass der Fahrbahnbelag der B 294 zwischen Neuenbürg und Birkenfeld trotz vierwöchiger Sanierung im Oktober 2013 mit einem Kosten - volumen von 1,5 Millionen Euro noch immer uneben ist? 7. Welche Möglichkeiten sieht sie, dass der wellige Fahrbahnbelag der B 294 zwischen Neuenbürg und Birkenfeld nachträglich ausgebessert wird? 8. Wie schätzt sie die Chancen auf eine Ausgleichszahlung aufgrund mangelhafter Arbeit durch die ausführende Firma ein? Zu 4., 7. und 8.: Auf der B 294 sind die nach Vertragslage erforderlichen Ebenheiten des Fahrbahnbelags in Teilbereichen nicht eingehalten. Somit liegt ein Mangel vor. Die bauausführende Firma als Auftragnehmer ist zur vertragskonformen und mangelfreien Vertragserfüllung verpflichtet. Daher steht dem Bund als Auftraggeber und Kostenträger ein Anspruch auf Beseitigung des Mangels zu. Sofern der Mangel nicht zu Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit führt und dessen Beseitigung in einem nicht vertretbaren Verhältnis zum Kostenaufwand steht, kann der Auftraggeber seine Ansprüche zurückstellen und mit dem Auftragnehmer eine Reduzierung der Vertragssumme vereinbaren. Nach derzeitigem Sachstand wird bei der B 294 von dieser Abzugsregelung voraussichtlich Gebrauch gemacht. In diesem Fall werden die Unebenheiten nicht beseitigt. Dies gilt aber nur dann, wenn die noch ausstehenden materialtechnischen Untersuchungen des Fahrbahnbelags keine weiteren Mängel aufweisen. 5. Zu welchem Ergebnis kommt die Ebenheitsmessung auf dem Teilstück der B 294 zwischen Neuenbürg und Birkenfeld? Die Ebenheitsmessungen haben ergeben, dass auf der Fahrspur von Neuenbürg in Richtung Birkenfeld an 11 Stellen die Toleranzgrenzwerte überschritten sind. Auf der Gegenspur sind an 33 Stellen Grenzwertüberschreitungen festgestellt worden. Bei einem Toleranzmaß von vier Millimetern liegen die Überschreitungswerte bei zwei bis drei Millimetern. 6. Zu welchem Ergebnis kommt die Prüfung der Qualität des verwendeten Materials auf dem Teilstück der B 294 zwischen Neuenbürg und Birkenfeld? Die Ergebnisse der materialtechnischen Untersuchungen des Fahrbahnbelags werden voraussichtlich erst im März vorliegen. 9. Welche Maßnahmen ergreift sie um sicherzustellen, dass in Zukunft Sanierungsmaßnahmen qualitativ hochwertig und in vollem Umfang zufriedenstellend ausgeführt werden? Bauleistungen im Straßenbau werden nur an Unternehmen vergeben, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheiten bietet. Sie müssen daher fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sein und über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen. Die Unternehmen haben die vertraglichen Verpflichtungen eigenverantwortlich zu erfüllen und alle vertraglich festgelegten technischen Spezifikationen zu beachten. Dazu Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4744 4 gehören insbesondere die vereinbarten technischen Anforderungen an die Bau - leistung, an die verwendeten Materialien und Erzeugnisse sowie Qualitätsstufen. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung zu eigenverantwortlichen Kontrollen der vertraglichen Leistung und Gewährleistung der mangelfreien Vertragserfüllung . Die vertraglichen Anforderungen stellen somit die Grundlage für eine qua - litative Ausführung der Leistung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik dar. Neben den eigenverantwortlichen Verpflichtungen der Unternehmen führen die Straßenbauverwaltung als Vertreterin des Bauherrn oder von ihr beauftragte Dritte zur Sicherstellung der vertragskonformen und qualitativen Leistungserfüllung Kontrollen während der Bauausführung durch. Dr. Splett Staatssekretärin << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice