Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4745 11. 02. 2014 1Eingegangen: 11. 02. 2014 / Ausgegeben: 17. 04. 2014 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist der Anteil der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung an der Gesamtwirtschaftsleistung in Baden-Württemberg (mit Angabe des daraus entstandenen Schadens)? 2. Wie hat sich der Anteil der Schattenwirtschaft seit 2011 im Land verändert und wie stellt sich diese Entwicklung nach ihrer Kenntnis in Relation zu anderen Ländern und dem Bund dar? 3. Welche Maßnahmen ergreift sie, um die Wahrung der Tariftreue bei Ausführung von Arbeiten im Auftrag des Landes Baden-Württemberg zu sichern? 4. Inwiefern sind die Auftragskonditionen auf der Baustelle „Haus des Landtags“ geeignet, die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere im Hinblick auf das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz, zu wahren? 5. Welche Ergebnisse lieferte die Kontrolle der Baustelle „Haus des Landtags“ durch den Zoll im Januar 2014? 6. Sind ihr Probleme bezüglich der Einhaltung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes bei Unternehmen, die seit dem dritten Quartal 2013 Landesaufträge erhalten haben, bekannt? 7. Wie entwickelte sich die Zahl der identifizierten Schwarzarbeiter auf Baustellen des Landes Baden-Württemberg in den Jahren 2011 bis 2013? Kleine Anfrage des Abg. Leopold Grimm FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Schattenwirtschaft und Tariftreue in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4745 2 8. Wie viele Fälle von Scheinselbstständigkeit wurden auf Baustellen des Landes im Jahr 2013 registriert und wie stellt sich hierbei der Vergleich zu anderen Ländern und dem Bund nach ihrer Kenntnis dar? 11. 02. 2014 Grimm FDP/DVP A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 3. April 2014 Nr. 9-4460.0/384 beantwortet das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist der Anteil der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung an der Gesamtwirtschaftsleistung in Baden-Württemberg (mit Angabe des daraus entstandenen Schadens)? 2. Wie hat sich der Anteil der Schattenwirtschaft seit 2011 im Land verändert und wie stellt sich diese Entwicklung nach ihrer Kenntnis in Relation zu anderen Ländern und dem Bund dar? Zu 1. und 2.: Der Landesregierung liegen keine Daten der amtlichen Statistik zum Anteil der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung an der gesamtwirtschaftlichen Leis - tung, zur Entwicklung der Schattenwirtschaft in Baden-Württemberg und zur Höhe des aus der Schattenwirtschaft und der Korruption entstandenen Schadens vor. Ein Vergleich zu anderen Ländern und dem Bund ist daher auch nicht möglich. Es ist das Wesen der Schattenwirtschaft, dass sie sich einer exakten Messung entzieht . Das Institut für Volkswirtschaft an der Johannes Kepler Universität Linz veröffentlicht dennoch gemeinsam mit dem Institut für angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) in Tübingen jährliche Schätzungen über den Umfang und die Entwicklung der Schattenwirtschaft in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Diese sind jedoch nicht auf regionale Ebenen heruntergebrochen. Man kann jedoch davon ausgehen, dass die Entwicklung in Baden-Württemberg nicht wesentlich von der Entwicklung im Bund abweicht. Demnach hat sich in Deutschland der Umfang der Schattenwirtschaft, gemessen am Verhältnis derselben zum offiziellen Bruttoinlandsprodukt (BIP), seit 2011 von 13,2 % auf 12,4 % im Jahr 2013 zurückentwickelt. Für das laufende Jahr schätzen die Autoren einen Anteil von 12,2 %. Der wertmäßige Umfang der Schattenwirtschaft belief sich nach den Schätzung der Autoren 2011 auf 344 Mrd. Euro und ging 2013 auf 340,5 Mrd. Euro zurück (2012: 343 Mrd. Euro). Für 2014 wird ein Wert von 338,5 Mrd. Euro geschätzt (Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Johannes Kepler Universität Linz und des Instituts für angewandte Wirtschaftsforschung e. V. vom 4. Februar 2014). 3. Welche Maßnahmen ergreift sie, um die Wahrung der Tariftreue bei Ausführung von Arbeiten im Auftrag des Landes Baden-Württemberg zu sichern? Zu 3.: § 1 des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in BadenWürttemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) vom 16. April 2013 bestimmt, dass öffentliche Auftraggeber in Baden-Württemberg öffentliche *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4745 Aufträge nach Maßgabe des LTMG nur an Unternehmen vergeben dürfen, die ihren Beschäftigten das im LTMG festgesetzte Mindestentgelt bezahlen und sich tariftreu verhalten. Dies wird sichergestellt durch eine Verpflichtungserklärung, die die Unternehmen bei der Abgabe eines Angebots den Vergabestellen des Landes vorlegen müssen. Durch die Verpflichtung der sich um den Auftrag bewer - benden Unternehmen bereits bei Angebotsabgabe wird erreicht, dass sie bereits zu diesem Zeitpunkt und nicht erst bei der Vertragsdurchführung zur Beachtung der geforderten Mindestarbeitsbedingungen angehalten werden. In § 5 Absatz 4 LTMG ist außerdem festgelegt, dass ein Angebot von der Wertung auszuschlie - ßen ist, wenn bei der Angebotsabgabe die Verpflichtungserklärung nicht vorgelegt wird und dies auch nach Aufforderung nicht erfolgt. Die Vergabestellen des Landes sind zudem verpflichtet, im Vergabeverfahren die Unternehmen sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen darauf hinzuweisen, dass sie eine Verpflichtungserklärung abzugeben haben, die bestätigt, dass sie das im LTMG festgesetzte Mindestentgelt bezahlen und sie sich tariftreu verhalten. Zudem werden zwischen den Vergabestellen des Landes und den Auftragnehmern die LTMG-spezifischen „Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg“ vereinbart. 4. Inwiefern sind die Auftragskonditionen auf der Baustelle „Haus des Landtags“ geeignet, die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere im Hinblick auf das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz, zu wahren? Zu 4.: Die Regelungen des LTMG werden auf der Baustelle „Haus des Landtags“ vollumfänglich beachtet. Die LTMG-spezifischen „Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue - und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg“ wurden bzw. werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart. Außerdem werden von den Unternehmen bei der Angebotsabgabe entsprechende Verpflichtungserklärungen („Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt“ bzw. „Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden“) gefordert. Zudem wurden bzw. werden potenzielle Bewerber bereits in der Vergabebekanntmachung auf die geforderten Verpflichtungserklärungen nach dem LTMG und auf die Website der Servicestelle Landestariftreue - und Mindestlohngesetz (LTMG) des Regierungspräsidiums Stuttgart hingewiesen. Dies gilt auch für die Kurzfassung des Bekanntmachungstextes im Landesausschreibungsblatt. Im Rahmen der Angebotswertung werden die Preisbestandteile (insbesondere der Mittellohn) der Angebote dahingehend geprüft, ob sie geeignet sind, die Regelungen der Verpflichtungserklärungen und Besonderen Vertragsbedingungen zu erfüllen . Zu dieser Preisbeurteilung können die Formblätter 221/222 (Preisermittlung ) und 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) des Vergabe- und Vertragshandbuchs (VHB) angefordert und ausgewertet werden. Bei einem voraussicht - lichen Auftragswert von mehr als 50.000 Euro netto sind diese Formblätter von den Unternehmen, deren Angebote in die engere Wahl kommen, vorzulegen. Der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg ist angewiesen, Verstöße gegen die Regelungen der einschlägigen Verpflichtungserklärungen und Besonderen Vertragsbedingungen nach LTMG entsprechend den gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Möglichkeiten konsequent zu verfolgen. 5. Welche Ergebnisse lieferte die Kontrolle der Baustelle „Haus des Landtags“ durch den Zoll im Januar 2014? Zu 5.: Anfang/Mitte Februar 2014 erfolgten zwei Prüfungen durch die Zoll- und Arbeitsverwaltung . Ein Ergebnis dieser Prüfungen liegt der Landesregierung nicht vor. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 4745 4 6. Sind ihr Probleme bezüglich der Einhaltung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes bei Unternehmen, die seit dem dritten Quartal 2013 Landesaufträge erhalten haben, bekannt? Zu 6.: Diesbezügliche Probleme sind der Landesregierung nicht bekannt. Grundsätzlich hat die Anwendung des LTMG nach Kenntnis der Landesregierung in der Praxis bisher jedoch nicht zu nennenswerten Problemen geführt. Die Landesregierung hat ein großes Interesse daran, dass die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis möglichst problemfrei erfolgen kann. Deshalb besteht ein ständiger Kontakt zu den Vergabestellen, den Verbänden und Gewerkschaften, um bei eventuell auftretenden Problemen reagieren zu können. 7. Wie entwickelte sich die Zahl der identifizierten Schwarzarbeiter auf Baustellen des Landes Baden-Württemberg in den Jahren 2011 bis 2013? Zu 7.: Der Landesregierung liegen diesbezüglich keine entsprechenden Daten und Informationen vor. 8. Wie viele Fälle von Scheinselbstständigkeit wurden auf Baustellen des Landes im Jahr 2013 registriert und wie stellt sich hierbei der Vergleich zu anderen Ländern und dem Bund nach ihrer Kenntnis dar? Zu 8.: Der Landesregierung sind bisher lediglich zwei Fälle von Scheinselbstständigkeit bekannt. Entsprechende Daten des Bundes und der anderen Länder liegen der Landesregierung nicht vor. Die Antwort ist mit dem Sozialministerium und Ministerium für Verkehr und Infrastruktur abgestimmt. In Vertretung Rust Staatssekretär << /ASCII85EncodePages false /AllowTransparency false /AutoPositionEPSFiles true /AutoRotatePages /None /Binding /Left /CalGrayProfile (None) /CalRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CalCMYKProfile (U.S. Web Coated \050SWOP\051 v2) /sRGBProfile (sRGB IEC61966-2.1) /CannotEmbedFontPolicy /Warning /CompatibilityLevel 1.6 /CompressObjects /Off /CompressPages true /ConvertImagesToIndexed true /PassThroughJPEGImages false /CreateJobTicket false /DefaultRenderingIntent /Default /DetectBlends true /DetectCurves 0.1000 /ColorConversionStrategy /LeaveColorUnchanged /DoThumbnails false /EmbedAllFonts true /EmbedOpenType false /ParseICCProfilesInComments true /EmbedJobOptions true /DSCReportingLevel 0 /EmitDSCWarnings false /EndPage -1 /ImageMemory 524288 /LockDistillerParams true /MaxSubsetPct 100 /Optimize true /OPM 1 /ParseDSCComments false /ParseDSCCommentsForDocInfo true /PreserveCopyPage true /PreserveDICMYKValues true /PreserveEPSInfo true /PreserveFlatness true /PreserveHalftoneInfo false /PreserveOPIComments true /PreserveOverprintSettings true /StartPage 1 /SubsetFonts true /TransferFunctionInfo /Preserve /UCRandBGInfo /Preserve /UsePrologue false /ColorSettingsFile () /AlwaysEmbed [ true ] /NeverEmbed [ true ] /AntiAliasColorImages false /CropColorImages true /ColorImageMinResolution 150 /ColorImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleColorImages true /ColorImageDownsampleType /Bicubic /ColorImageResolution 300 /ColorImageDepth 8 /ColorImageMinDownsampleDepth 1 /ColorImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeColorImages true /ColorImageFilter /FlateEncode /AutoFilterColorImages false /ColorImageAutoFilterStrategy /JPEG /ColorACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /ColorImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000ColorACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000ColorImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasGrayImages false /CropGrayImages true /GrayImageMinResolution 150 /GrayImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleGrayImages true /GrayImageDownsampleType /Bicubic /GrayImageResolution 600 /GrayImageDepth 8 /GrayImageMinDownsampleDepth 2 /GrayImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeGrayImages true /GrayImageFilter /FlateEncode /AutoFilterGrayImages false /GrayImageAutoFilterStrategy /JPEG /GrayACSImageDict << /QFactor 0.40 /HSamples [1 1 1 1] /VSamples [1 1 1 1] >> /GrayImageDict << /QFactor 0.76 /HSamples [2 1 1 2] /VSamples [2 1 1 2] >> /JPEG2000GrayACSImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /JPEG2000GrayImageDict << /TileWidth 256 /TileHeight 256 /Quality 15 >> /AntiAliasMonoImages false /CropMonoImages true /MonoImageMinResolution 1200 /MonoImageMinResolutionPolicy /OK /DownsampleMonoImages true /MonoImageDownsampleType /Bicubic /MonoImageResolution 600 /MonoImageDepth -1 /MonoImageDownsampleThreshold 1.50000 /EncodeMonoImages true /MonoImageFilter /CCITTFaxEncode /MonoImageDict << /K -1 >> /AllowPSXObjects true /CheckCompliance [ /None ] /PDFX1aCheck false /PDFX3Check false /PDFXCompliantPDFOnly false /PDFXNoTrimBoxError true /PDFXTrimBoxToMediaBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXSetBleedBoxToMediaBox true /PDFXBleedBoxToTrimBoxOffset [ 0.00000 0.00000 0.00000 0.00000 ] /PDFXOutputIntentProfile (None) /PDFXOutputConditionIdentifier () /PDFXOutputCondition () /PDFXRegistryName (http://www.color.org) /PDFXTrapped /False /CreateJDFFile false /SyntheticBoldness 1.000000 /Description << /DEU () >> >> setdistillerparams << /HWResolution [1200 1200] /PageSize [595.276 841.890] >> setpagedevice